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   KG, 27.09.2013 - 12 W 94/12   

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https://dejure.org/2013,28670
KG, 27.09.2013 - 12 W 94/12 (https://dejure.org/2013,28670)
KG, Entscheidung vom 27.09.2013 - 12 W 94/12 (https://dejure.org/2013,28670)
KG, Entscheidung vom 27. September 2013 - 12 W 94/12 (https://dejure.org/2013,28670)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zur Umwandlung einer im Handelsregister eingetragenen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungs-GmbH in eine Kommanditgesellschaft

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Umwandlung einer "klassischen" Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungs-GmbH in KG

  • Betriebs-Berater

    Keine Umwandlung einer bereits im Handelsregister eingetragenen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungs-GmbH in eine KG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StBerG § 49 Abs. 2; WPO § 27 Abs. 2
    Umwandlung einer im Handelsregister eingetragenen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungs-GmbH in eine Kommanditgesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Formwechsel, freiberufliche Tätigkeit, GmbH, GmbH & Co. KG, Handelsgewerbe, Kommanditgesellschaft, Steuerberater, Umwandlung, Wirtschaftsprüfer

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Umwandlung einer bereits im Handelsregister eingetragenen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungs GmbH in eine KG

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Keine Umwandlung einer bereits im Handelsregister eingetragenen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungs-GmbH in eine KG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 2156
  • ZIP 2013, 86
  • FGPrax 2014, 35
  • BB 2013, 3009
  • NZG 2013, 1313
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 21.03.2002 - 3Z BR 57/02

    Handelsregistereintragung einer Personengesellschaft - Entwicklung und Vertrieb

    Auszug aus KG, 27.09.2013 - 12 W 94/12
    Die Kapitalgesellschaft von Freiberuflern betreibt gerade kein Gewerbe, so dass ihr der Formwechsel in die Rechtsform der Personenhandelsgesellschaft - auch in Form der GmbH & Co KG - verwehrt ist (vgl. BayObLG, Beschl. v. 21.03.2002, 3Z BR 57/02, NZG 2002, 718; Kallmeyer/Dirksen/Blasche, a.a.O., § 228 Rn. 3).

    Selbst wenn diese Tätigkeiten nunmehr eine Eintragung als KG gestatteten, wobei nach der herkömmlichen Auffassung auf den Schwerpunkt der Tätigkeit abzustellen wäre (vgl. BGH, Urt. v. 18.07.2011, AnwZ 18/10, zitiert nach juris, Rn. 17 ff, 24, vorgehend zu BVerfG, 06.12.2011, 1 BvR 2280/11; BayObLG, NZG 2002, 718; MK-HGB/ Karsten Schmidt, 3. Aufl. 2010, § 1 Rn. 35; Henssler, a.a.O., S. 1129), kann diese Eintragung nicht im Wege der Umwandlung gegen den Wortlaut der §§ 49 Abs. 2 StBerG, 27 Abs. 2 WPO erreicht werden.

  • BVerfG, 06.12.2011 - 1 BvR 2280/11

    Versagung der Zulassung einer Rechtsanwaltsgesellschaft in der Rechtsform einer

    Auszug aus KG, 27.09.2013 - 12 W 94/12
    Voraussetzung ist aber gemäß § 49 Abs. 2 StBerG bzw. § 27 Abs. 2 WPO, dass sie wegen ihrer Treuhandtätigkeit als Handelsgesellschaft in das Handelsregister eingetragen worden ist (vgl. auch BVerfG, Beschluss v. 06.12.2011, 1 BvR 2280/11, NJW 2012, 993, 994).

    Selbst wenn diese Tätigkeiten nunmehr eine Eintragung als KG gestatteten, wobei nach der herkömmlichen Auffassung auf den Schwerpunkt der Tätigkeit abzustellen wäre (vgl. BGH, Urt. v. 18.07.2011, AnwZ 18/10, zitiert nach juris, Rn. 17 ff, 24, vorgehend zu BVerfG, 06.12.2011, 1 BvR 2280/11; BayObLG, NZG 2002, 718; MK-HGB/ Karsten Schmidt, 3. Aufl. 2010, § 1 Rn. 35; Henssler, a.a.O., S. 1129), kann diese Eintragung nicht im Wege der Umwandlung gegen den Wortlaut der §§ 49 Abs. 2 StBerG, 27 Abs. 2 WPO erreicht werden.

  • BVerfG, 15.01.2008 - 1 BvL 2/04

    Abfärberegelung

    Auszug aus KG, 27.09.2013 - 12 W 94/12
    Die Steuerberater und Wirtschaftsprüfer gehören einem freien Beruf an und sind ausdrücklich vom Gewerbebegriff ausgenommen (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30.08.2012, 3 W 99/12, zitiert nach juris, Rn. 10; Tettinger/Wank/Ennuschat, GewO, 8. Aufl. 2011, § 6 Rn. 21), wobei die herkömmlichen Unterscheidungsmerkmale zwischen Gewerbetreibenden und freien Berufen zur typusorientierten Differenzierung nach wie vor hinreichend tragfähig sind (BVerfG, Beschl. v. 15.01.2008, 1 BvL 2/04, BVerfGE 120, 1, 31).

    Er hat aber - trotz einer möglicherweise nicht unerheblichen Konvergenz der Berufsgruppen der Gewerbetreibenden und der freien Berufe (vgl. BVerfGE 120, 1, 34) - nichts daran geändert, dass die "klassische" Steuerberater- und Wirtschaftsprüfertätigkeit kein Gewerbe ist, sondern ein freier Beruf (vgl. § 32 Abs. 2 StBerG, § 1 Abs. 2 S. 1 WPO) und damit weder Steuerberater noch Wirtschaftsprüfer gewerblich tätig werden dürfen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.04.1998, 1 BvR 1773/96, zitiert nach juris, Rn. 48 = NJW 1998, 2269, 2271; vgl. dazu kritisch: Henssler, NZG 2011, 1121, 1126 ff.).

  • BGH, 11.03.1987 - IVa ZR 290/85

    Beruflicher Wirkungskreis eines Wirtschaftsprüfers; Verjährung von

    Auszug aus KG, 27.09.2013 - 12 W 94/12
    Zwar ist die Aufzählung der Steuerberater- und Wirtschaftsprüfertätigkeiten in § 33 StBerG bzw. § 27 WPO nicht abschließend (vgl. für die StB: Gehre/Koslowski, a.a.O., § 33 Rn. 4; für die WP: BGH, Urt. v. 11.03.1987, IV a ZR 290/85, NJW 1987, 3135, 3136).
  • BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 28/80

    Gewerbsmäßige Maklertätigkeit eines Steuerberaters

    Auszug aus KG, 27.09.2013 - 12 W 94/12
    Als Gewerbe ist dabei ein selbständiges, gleichmäßig fortgesetztes und maßgebend vom erwerbswirtschaftlichen Streben nach Gewinn bestimmtes Handeln anzusehen (vgl. BGH, Urt. v. 23.10.1980, IV a ZR 28/80, NJW 1981, 399; Gehre/ Koslowski, a.a.O., § 32 Rn. 8 und § 57 Rn. 90).
  • BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvR 1773/96

    Sozietätsverbot

    Auszug aus KG, 27.09.2013 - 12 W 94/12
    Er hat aber - trotz einer möglicherweise nicht unerheblichen Konvergenz der Berufsgruppen der Gewerbetreibenden und der freien Berufe (vgl. BVerfGE 120, 1, 34) - nichts daran geändert, dass die "klassische" Steuerberater- und Wirtschaftsprüfertätigkeit kein Gewerbe ist, sondern ein freier Beruf (vgl. § 32 Abs. 2 StBerG, § 1 Abs. 2 S. 1 WPO) und damit weder Steuerberater noch Wirtschaftsprüfer gewerblich tätig werden dürfen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.04.1998, 1 BvR 1773/96, zitiert nach juris, Rn. 48 = NJW 1998, 2269, 2271; vgl. dazu kritisch: Henssler, NZG 2011, 1121, 1126 ff.).
  • BGH, 25.02.2003 - StbSt (R) 2/02

    Werbeveranstaltungen von Steuerberatern und einer Bank

    Auszug aus KG, 27.09.2013 - 12 W 94/12
    Eine gewerbliche Tätigkeit gilt vielmehr nach § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, § 43 a Abs. 4 Nr. 1 WPO als mit dem Beruf des Steuerberaters bzw. Wirtschaftsprüfers unvereinbar (vgl. BGH, Urteil vom 25.02.2003, StbSt (R) 2/02, zitiert nach juris, Rn. 15).
  • BVerfG, 15.03.1967 - 1 BvR 575/62

    Verfassungsmäßigkeit des § 17 StBerG hinsichtlich Steuerbevollmächtigter

    Auszug aus KG, 27.09.2013 - 12 W 94/12
    Da dies dem höchstpersönlichen Charakter des freien Berufs als Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer widerspricht, kann die Anerkennung einer Steuerberatungs- bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nur einen besonders begründeten Ausnahmefall darstellen (vgl. BVerfG, 15.03.1967, 1 BvR 575/67, BVerfGE 21, 227, 232; Gehre/Koslowski, a.a.O., § 32 Rn. 16).
  • OLG Zweibrücken, 30.08.2012 - 3 W 99/12

    Handelsregister: Eintragung eines Ingenieurbüros für technische Gebäudeausrüstung

    Auszug aus KG, 27.09.2013 - 12 W 94/12
    Die Steuerberater und Wirtschaftsprüfer gehören einem freien Beruf an und sind ausdrücklich vom Gewerbebegriff ausgenommen (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30.08.2012, 3 W 99/12, zitiert nach juris, Rn. 10; Tettinger/Wank/Ennuschat, GewO, 8. Aufl. 2011, § 6 Rn. 21), wobei die herkömmlichen Unterscheidungsmerkmale zwischen Gewerbetreibenden und freien Berufen zur typusorientierten Differenzierung nach wie vor hinreichend tragfähig sind (BVerfG, Beschl. v. 15.01.2008, 1 BvL 2/04, BVerfGE 120, 1, 31).
  • BVerfG, 15.03.1967 - 1 BvR 575/67
    Auszug aus KG, 27.09.2013 - 12 W 94/12
    Da dies dem höchstpersönlichen Charakter des freien Berufs als Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer widerspricht, kann die Anerkennung einer Steuerberatungs- bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nur einen besonders begründeten Ausnahmefall darstellen (vgl. BVerfG, 15.03.1967, 1 BvR 575/67, BVerfGE 21, 227, 232; Gehre/Koslowski, a.a.O., § 32 Rn. 16).
  • BGH, 15.07.2014 - II ZB 2/13

    Handelsregistersache: Eintragungsfähigkeit einer Steuerberatungsgesellschaft mit

    b) Das Beschwerdegericht hat jedoch verkannt, dass § 49 Abs. 2 StBerG eine spezialgesetzliche Regelung enthält, nach der Steuerberatungsgesellschaften als Personenhandelsgesellschaften bereits dann im Handelsregister eingetragen werden können, wenn sie nach ihrem Gesellschaftszweck darauf ausgerichtet sind, neben der sie prägenden geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen (§ 1 Abs. 1 und 2 iVm § 3 Nr. 3 StBerG) - auch - die ihnen berufsrechtlich nach § 57 Abs. 3 Nr. 3 iVm § 72 StBerG gestattete Treuhandtätigkeit auszuüben (vgl. Arens, DStR 2011, 1825, 1827; ders., DStR 2013, 1103 f.; Juretzek, DStR 2013, 2792, 2793; Willwerscheid in Kuhls u.a., StBerG, 3. Aufl., § 49 Rn. 4; Timmer in Hense/Ulrich/Maxl, WPO, 2. Aufl., § 27 Rn. 6 ff.; vgl. hierzu auch schon BGH, Beschluss vom 4. März 1985 - AnwZ (B) 43/84, BGHZ 94, 65, 69 f.; aA Tersteegen, NZG 2010, 651, 652).
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