Rechtsprechung
KG, 27.10.2014 - 3 Ws (B) 467/14 - 162 Ss 131/14 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Burhoff online
Geschwindigkeitsüberschreitung, Nachfahren, Urteilsanforderungen
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Beweiswürdigung im Bußgeldverfahren: Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit ungeeichtem Tacho
- beck-blog (Kurzinformation und Volltext)
Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren bedarf schon vernünftiger Darstellungen
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ungeeignetheit einer Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit ungeeichtem Tachometer als standardisiertes Messverfahren
- Wolters Kluwer
- RA Kotz
Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Geldbuße und Fahrverbot wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung bei einer festgestellten Überschreitung von 62 km/h; Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit ungeeichtem Tachometer; Anforderungen an die Beweiswürdigung
- rechtsportal.de
Geldbuße und Fahrverbot wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung bei einer festgestellten Überschreitung von 62 km/h
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Die Entscheidung beweist: Bei der Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren gibt es "Verteidigungspotential”.
- Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit ungeeichtem Tacho
- heise.de (Pressebericht, 20.02.2015)
Polizei darf Tempo nicht nur durch Hinterherfahren messen
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit ungeeichtem Tacho
- haerlein.de (Kurzinformation)
Wenn eine Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit ungeeichtem Tachometer erfolgt ist
- anwalt.de (Kurzinformation)
Nachfahren mit ungeeichtem Tachometer ist kein standardisiertes Messverfahren
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 20.06.2014 - 432 OWi 76/13
- KG, 27.10.2014 - 3 Ws (B) 467/14 - 162 Ss 131/14
Wird zitiert von ... (8)
- OLG Hamm, 10.03.2017 - 4 RBs 94/17
Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren; nichtgeeichter Tacho; Feststellungen; …
Danach müssen die Messstrecke ausreichend lang sein (weswegen es Angaben zu deren Länge bedarf) und der Abstand des nachfolgenden Fahrzeugs gleich bleibend (bzw. sich vergrößernd) und möglichst kurz sein (KG Berlin, Beschl. v. 27.10.2014 - 3 Ws (B) 467/14 - juris - m.w.N.; OLG Celle, Beschl. v. 11.03.2013 - 322 SsBs 69/13 - juris - m.w.N.); zugleich muss die Geschwindigkeitsüberschreitung wesentlich sein (…KG Berlin a.a.O.). - KG, 26.01.2022 - 3 Ws (B) 1/22
Geschwindigkeitsüberschreitung: Entbehrlichkeit weiterer Feststellungen zu den …
Wie der zumindest überwiegende Teil der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung hält der Senat die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit ungeeichtem Tachometer allerdings nicht für ein standardisiertes Messverfahren im Sinne der Rechtsprechung (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. Oktober 2021 - 3 Ws (B) 234/21 - vom 29. November 2017 - 3 Ws (B) 212/17; vom 27. Oktober 2014 - 3 Ws (B) 467/14 -, juris; BayObLG, Beschluss vom 18. Juni 2020 - 201 ObOWi 739/20 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 4. August 2008 - 2 Ss OWi 409/08 -, juris;… vgl. König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht 46. Aufl., § 3 StVO Rn. 62), so dass sich das Tatgericht in jedem Einzelfall mit der Zuverlässigkeit der Messung und der Einhaltung der Voraussetzungen für die Verwertbarkeit auseinandersetzen muss.Bei einer in Dunkelheit oder bei schlechten Sichtverhältnissen durchgeführten Messung sind zusätzlich Angaben über die Beobachtungsmöglichkeiten der Polizeibeamten erforderlich (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. Oktober 2021 a.a.O.; vom 22. August 2017 - 3 Ws (B) 232/17 -, juris; vom 27. Oktober 2014 a.a.O.).
Im Übrigen hat das Amtsgericht etwaigen Ungenauigkeiten durch einen großzügigen - aber notwendigen - Toleranzabzug von 20 Prozent (vgl. Senat, Beschluss vom 27. Oktober 2014 a.a.O.;… König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht 46. Aufl., § 3 StVO Rn. 62) Rechnung getragen.
- OLG Köln, 03.12.2021 - 1 RBs 254/21
Ordnungswidrigkeitenrecht; Straßenverkehrsrecht
Eine abschließende Entscheidung ist dem Senat im Streitfall trotz des von der Generalstaatsanwaltschaft zutreffend hervorgehobenen Umstandes nicht möglich, dass die Messstrecke hier mit 1.200 Metern deutlich länger war, als dies in der Rechtsprechung bei Geschwindigkeiten von über 100 km/h gefordert wird (mind. 500 m, vgl. OLG Bamberg B. v. 02.12.2005 - 3 Ss OWi 1556/05 = DAR 2006, 517; KG B. v. 27.10.2014 - 3 Ws (B) 467/14 - 162 Ss 131/14 = DAR 2015, 99) und nach den Angaben der Zeugen der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug des Betroffenen konstant 60-70 m betrug, die Fehlerquelle durch Abstandsschwankungen daher weitgehend ausgeschlossen werden konnte.
- AG Zeitz, 30.11.2015 - 13 OWi 721 Js 205989/15
Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Folgen der Verwendung …
Diesem Umstand hat der Tatrichter regelmäßig durch einen Abschlag von 20% des Ablesewertes Rechnung zu tragen, der weit höher ist als bei anderen Messverfahren (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 27. Oktober 2014 - 3 Ws (B) 467/14, 3 Ws (B) 467/14 - 162 Ss 131/14 -, juris). - KG, 22.08.2017 - 3 Ws (B) 232/17
Verurteilung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die …
Für die hier festgestellten Rahmenbedingungen gilt im Einzelnen: Bei Geschwindigkeiten von 100 km/h und mehr sollen die Urteilsfeststellungen belegen, dass die Messstrecke nicht kürzer als 500 Meter war (vgl. Senat DAR 2015, 99 und Beschluss vom 22. Oktober 2001 - 3 Ws (B) 516/01 - [juris]; OLG Bamberg DAR 2006, 517; OLG Braunschweig DAR 1989, 110). - KG, 05.04.2019 - 3 Ws (B) 114/19
Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei einer Geschwindigkeitsmessung …
Für die hier festgestellten Rahmenbedingungen gilt im Einzelnen: Bei Geschwindigkeiten von 100 km/h und mehr sollen die Urteilsfeststellungen belegen, dass die Messstrecke nicht kürzer als 500 Meter war (vgl. Senat, Beschluss vom 22. August 2017 - 3 Ws (B) 232/17 -[juris]; DAR 2015, 99 und Beschluss vom 22. Oktober 2001 - 3 Ws (B) 516/01 - [juris]; OLG Bamberg DAR 2006, 517; OLG Braunschweig DAR 1989, 110). - AG Zeitz, 25.11.2015 - 13 OWi 732 Js 207681/15
Messung durch Nachfahren, Bußgeldverdoppelung
Wegen der Messung durch Nachfahren mit einem nicht geeichten Tachometer handelt es sich nicht um ein standardisiertes Messverfahren (KG Berlin, Beschluss vom 27. Oktober 2014 - 3 Ws (B) 467/14, 3 Ws (B) 467/14 - 162 Ss 131/14 -, juris), weshalb ein Toleranzabzug von 20 % vorzunehmen war und vorgenommen wurde. - OLG Karlsruhe, 11.03.2021 - 3 Rb 33 Ss 75/21
Rechtslage zu Messungen durch Nachfahren mit ungeeichtem Tacho ausreichend …
Ein - in Fällen wie dem vorliegenden - den Grundsätzen obergerichtlicher Rechtsprechung entsprechender 20%iger Sicherheitsabschlag von der Ablesegeschwindigkeit (…vgl. OLG Jena, OLG Gelle, jeweils a.a.O.; KG Berlin, DAR 2015, 99), hätte im Übrigen, vorliegend angewendet, keine Auswirkungen auf die Tatbestandsmäßigkeit und die Rechtsfolgen des Handelns des Betroffenen.