Rechtsprechung
   KG, 27.10.2015 - 5 W 216/15   

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https://dejure.org/2015,35887
KG, 27.10.2015 - 5 W 216/15 (https://dejure.org/2015,35887)
KG, Entscheidung vom 27.10.2015 - 5 W 216/15 (https://dejure.org/2015,35887)
KG, Entscheidung vom 27. Oktober 2015 - 5 W 216/15 (https://dejure.org/2015,35887)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 14 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Kennzeichenmäßiger Gebrauch des Aufdrucks "Tussi ATTACK" auf T-Shirts; prägende oder selbstständig kennzeichnende Bedeutung des Kennzeichenbestandteils "Attack"

  • damm-legal.de

    Der Aufdruck "Tussi ATTACK" auf einem T-Shirt stellt keine markenmäßige Benutzung dar

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwechslungsgefahr zweier Marken; Umfang des Schutzes des Kennzeichenteils "ATTACK"

  • online-und-recht.de

    "Tussi ATTACK" auf T-Shirt kein kennzeichenmäßiger Gebrauch

  • kanzlei.biz

    T-Shirt-Aufdruck "Tussi ATTACK" stellt keine Markenverletzung dar

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Tussi Attack

    § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2
    Verwechslungsgefahr zweier Marken

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tussi ATTACK

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Der Aufdruck "Tussi ATTACK" auf einem T-Shirt stellt keine markenmäßige Benutzung dar

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    GZSZ: T-Shirt Aufdruck "Tussi Attack" keine Markenverletzung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    T-Shirt-Aufdruck "Tussi ATTACK" ist keine Markenverletzung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abmahnung von Jack Daniel's und Boehmert & Boehmert erhalten?

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2016, 118
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 05.12.2012 - I ZR 85/11

    Culinaria/Villa Culinaria

    Auszug aus KG, 27.10.2015 - 5 W 216/15
    Bei Identität oder Ähnlichkeit dieses selbständig kennzeichnenden Bestandteils mit einem Zeichen älteren Zeitraums kann Verwechslungsgefahr zu bejahen sein, weil dadurch bei den angesprochenen Verkehrkreisen der Eindruck hervorgerufen werden kann, dass die fraglichen Waren oder Dienstleistungen zumindest aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen (BGH, GRUR 2013, 833 TZ 45 mwN - Culinaria/Villa Culinaria).

    Andernfalls würde die Regel, dass bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr die fragliche Marken jeweils als Ganzes miteinander zu vergleichen sind, weil im Normalfall der Durchschnittsverbraucher eine Marke als Ganzes wahrnimmt, zur Ausnahme, und die Annahme, dass ein Bestandteil eines zusammengesetzten Zeichens eine selbstständig kennzeichnende Stellung in dem zusammengesetzten Zeichen einnimmt, ohne aber darin den dominieren Bestandteil zu bilden, zur Regel (BGH, GRUR 2013, 833 TZ 50 mwN - Culinaria/Villa Culinaria).

  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 111/99

    BIG; Verwechslungsgefahr einer Marke unter dem Aspekt des Serienzeichens

    Auszug aus KG, 27.10.2015 - 5 W 216/15
    Anlass zu einer solchen Schlussfolgerung kann für den Verkehr insbesondere dann bestehen, wenn ein Unternehmen mit demselben Wortstamm innerhalb mehrerer Zeichen bereits im Verkehr aufgetreten ist, insbesondere, wenn es den Stammbestandteil auch als Firmenschlagwort benutzt (BGH, GRUR 2002, 542 juris Rn. 36 - BIG).
  • EuG, 08.03.2005 - T-32/03

    Leder & Schuh / OHMI - Schuhpark Fascies (JELLO SCHUHPARK)

    Auszug aus KG, 27.10.2015 - 5 W 216/15
    Wird einem älteren Kennzeichen mit einer normalen Kennzeichnungskraft ein Bestandteil mit einer deutlich geringeren Kennzeichnungskraft beigefügt, so dass er als Zusatz zum älteren Kennzeichen erscheint, können Verbraucher zwar Veranlassung haben, in dem hinzugefügten Bestandteil nur die Bezeichnung einer bestimmten Produktserie (besondere Ausstattungslinie) des älteren Kennzeichens oder die Bildung einer Untermarke der älteren Marke zu sehen (EUG, GRUR Int 2005, 583 TZ 46 - Jello Schuhpark; BGH, GRUR 2008, 1002 TZ 36 - Schuhpark).
  • BGH, 28.06.2007 - I ZR 132/04

    INTERCONNECT/T-InterConnect

    Auszug aus KG, 27.10.2015 - 5 W 216/15
    Dass die Antragsgegnerin ihre Marke "Tussi Attack" hinsichtlich des Bestandteils "Attack" etwa in mehreren Abwandlungen im Sinne eines Serienzeichens verwendet (vergleiche BGH, GRUR 2008, 258 TZ 33 - Interconnect/T-InterConnection; GRUR 2012, 635 TZ 31 - Metro/Rollers Metro), behauptet auch die Antragstellerin nicht.
  • BGH, 03.04.2008 - I ZR 49/05

    Schuhpark

    Auszug aus KG, 27.10.2015 - 5 W 216/15
    Wird einem älteren Kennzeichen mit einer normalen Kennzeichnungskraft ein Bestandteil mit einer deutlich geringeren Kennzeichnungskraft beigefügt, so dass er als Zusatz zum älteren Kennzeichen erscheint, können Verbraucher zwar Veranlassung haben, in dem hinzugefügten Bestandteil nur die Bezeichnung einer bestimmten Produktserie (besondere Ausstattungslinie) des älteren Kennzeichens oder die Bildung einer Untermarke der älteren Marke zu sehen (EUG, GRUR Int 2005, 583 TZ 46 - Jello Schuhpark; BGH, GRUR 2008, 1002 TZ 36 - Schuhpark).
  • BGH, 22.03.2012 - I ZR 55/10

    METRO/ROLLER's Metro

    Auszug aus KG, 27.10.2015 - 5 W 216/15
    Dass die Antragsgegnerin ihre Marke "Tussi Attack" hinsichtlich des Bestandteils "Attack" etwa in mehreren Abwandlungen im Sinne eines Serienzeichens verwendet (vergleiche BGH, GRUR 2008, 258 TZ 33 - Interconnect/T-InterConnection; GRUR 2012, 635 TZ 31 - Metro/Rollers Metro), behauptet auch die Antragstellerin nicht.
  • BGH, 16.12.2004 - I ZR 177/02

    Räucherkate

    Auszug aus KG, 27.10.2015 - 5 W 216/15
    Ist dies nicht der Fall, kann der Inhaber einer Marke die Benutzung einer identischen oder ähnlichen verwechslungsfähigen Bezeichnung nicht verbieten (BGH, GRUR 2005, 419, juris Rn. 43 - Räucherkate, m.w.N.).
  • BGH, 03.02.2005 - I ZR 45/03

    Russisches Schaumgebäck

    Auszug aus KG, 27.10.2015 - 5 W 216/15
    Die Feststellung einer Markenbenutzung im Sinne einer Verletzungshandlung nach § 14 Abs. 2 Nr. 2, Nr. 3 MarkenG setzt voraus, dass die Verwendung der angegriffenen Bezeichnung oder Gestaltungsform markenmäßig erfolgt, also im Rahmen des Produktabsatzes jedenfalls auch der Unterscheidung der Ware eines Unternehmens von denen anderer dient (BGH, GRUR 2005, 414, juris Rn. 18 mwN - Russisches Schaumgebäck).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus KG, 27.10.2015 - 5 W 216/15
    An einem kennzeichenmäßigen Gebrauch fehlt es insbesondere dann, wenn die verwendete Wortfolge aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH, GRUR 2006, 850 TZ 19 - Fußball WM 2006; GRUR 2010, 1100 TZ 20 - TOOOR!).
  • BGH, 23.09.1992 - I ZR 251/90

    Universitätsname als Warenaufdruck

    Auszug aus KG, 27.10.2015 - 5 W 216/15
    Die Abbildung von Namen, Wappen und/oder Siegel einer Einrichtung auf T-Shirts erfolgt nicht namensmäßig oder markenmäßig, wenn sie ausschließlich zu dem Zweck verwendet wird, damit bestimmte eigene Warenkategorien zu schaffen, deren Wertschätzung (und Verkaufserfolg) darauf beruht, dass sie den Träger der Kleidungsstücke in irgendeine Beziehung zur Einrichtung setzen oder dass sie dem Erwerber infolge des Aufdrucks einfach besonders attraktiv oder originell verziert erscheinen (BGH, GRUR 1993, 151, juris Rn. 28 - Universitätsemblem).
  • BGH, 29.05.2008 - I ZB 54/05

    Pantohexal

  • OLG Hamburg, 07.04.2008 - 3 W 30/08

    Unterlassungsanspruch wegen Markenrechtsverletzung: Produktbezug bei Aufdruck

  • BGH, 14.01.2010 - I ZR 92/08

    DDR-Logo

  • BGH, 24.06.2010 - I ZB 115/08

    TOOOR!

  • OLG Köln, 18.10.2013 - 6 U 75/13

    Markenmäßige Benutzung eines Kennzeichens durch Anbringung eines dekorähnlichen

  • BPatG, 01.07.2014 - 27 W (pat) 521/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "MIR REICHT'S. ICH GEH SCHAUKELN" - keine

  • BGH, 14.01.2010 - I ZR 82/08

    Keine Markenverletzung durch Zeichen "CCCP" und "DDR" auf Kleidungssstücken

  • OLG Frankfurt, 02.06.2022 - 6 U 40/22

    Keine markenmäßige Benutzung durch Schriftzug "BLESSED" auf Kleidungsstück

    Dies gilt insbesondere für typische, insbesondere auf eine originelle Selbstdarstellung angelegte Fun-Sprüche, die als charakteristische Ausstattungselemente integraler Bestandteil von Waren sind und so verstanden werden (KG, Urteil vom 27.10.2015 - 5 W 216/15 - Tussi ATTACK, Rn 7, juris; BPatG, KG, Beschluss vom 1.7.2014 - 27 W (pat) 521/14 - MIR REICHT'S. ICH GEH SCHAUKELN, Rn 15, juris).
  • OLG Hamburg, 03.02.2021 - 3 U 9/19

    ALLET JUTe - Markenmäßiger Verwendung der Angabe "ALLET JUTE" auf Stoffbeutel;

    Gegenstand dieser Rechtsprechung war u.a. die Verwendung von Aufdrucken auf der Brust- und/oder Rückseite von T-Shirts und Sweatshirts (vgl. BGH, GRUR-RR 2016, 118, Rn. 5 ff. - Tussi ATTACK; OLG Hamburg, Urteil vom 14.08.2002, 5 U 195/02, Rn. 9 - Angel; OLG Hamburg, Urteil vom 20.02.2002, 5 U 187/01, Rn. 5 - Zicke II; OLG Hamburg, Urteil vom 30.01.2002, 5 U 160/01, Rn. 5 - Zicke I).
  • LG Hamburg, 12.05.2017 - 315 O 97/16

    Markenverletzung: Markenmäßige Verwendung von Kennzeichen auf Bekleidungsstücken;

    Hinsichtlich der markenmäßigen Verwendung von Zeichen auf Bekleidungsstücken existiert eine dezidierte obergerichtliche Rechtsprechung, an der sich die Entscheidung der Kammer orientiert (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 30.01.2002 - 5 U 160/01 - Zicke ; OLG Hamburg, Urteil vom 20.02.2002 - 5 U 187/01 - Zicke II; OLG Hamburg, Urteil vom 14.08.2002 - 5 U 195/02 - Angel ; OLG Hamburg, Urteil vom 07.04.2008 - 3 W 30/08 - Mit Liebe gemacht!; Kammergericht, Urteil vom 27.10.2015 - 5 W 216/15 - "Tussi Attack" ).

    (Kammergericht, Urteil vom 27.10.2015, 5 W 216/15 - "Tussi Attack"; vgl. auch OLG Hamburg, Urteil vom 07.04.2008, 3 W 30/08 - Mit Liebe gemacht! ).

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