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   KG, 27.10.2015 - 6 U 205/13   

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https://dejure.org/2015,69399
KG, 27.10.2015 - 6 U 205/13 (https://dejure.org/2015,69399)
KG, Entscheidung vom 27.10.2015 - 6 U 205/13 (https://dejure.org/2015,69399)
KG, Entscheidung vom 27. Oktober 2015 - 6 U 205/13 (https://dejure.org/2015,69399)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Kfz-Kaskoversicherung: Erstattungsfähigkeit von den Wiederbeschaffungsaufwand übersteigenden Reparaturkosten ohne Rechnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Leistungspflicht in der Kaskoversicherung bei Abrechnung auf Gutachtenbasis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Umfang der Leistungspflicht in der Kaskoversicherung bei Abrechnung auf Gutachtenbasis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 21.10.2010 - 9 U 41/10

    Kfz-Kaskoversicherung: Vollständigkeit einer Reparatur im Sinne der

    Auszug aus KG, 27.10.2015 - 6 U 205/13
    17 Ein verständiger Versicherungsnehmer entnimmt der Regelung in A.2.7.1 jedoch entgegen der Ansicht des Klägers zusätzlich, dass der Versicherer die erhöhte Versicherungsleistung bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes ohne Berücksichtigung des Restwertes nur für den Fall erbringen will, dass auch die tatsächlich zur Reparatur vom Versicherungsnehmer aufgewendeten Kosten die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert übersteigen und der Versicherungsleistung entsprechen (vgl. OLG Karlsruhe VersR 2011, 1137 f. = MDR 2011, 295 f. - zitiert nach juris: Rdnr. 22).
  • OLG Saarbrücken, 22.04.2020 - 5 U 55/19

    1. Eine Regelung in den AVB eines Kaskoversicherers, wonach die für die Reparatur

    Diese Klausel ist unzweifelhaft wirksam; sie ist weder intransparent, noch benachteiligt sie den Versicherungsnehmer in unangemessener Weise: Ein verständiger Versicherungsnehmer entnimmt ihr, dass der Versicherer die erhöhte Versicherungsleistung bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes ohne Berücksichtigung des Restwertes nur für den Fall erbringen will, dass auch die tatsächlich zur Reparatur vom Versicherungsnehmer aufgewendeten Kosten die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert übersteigen und der Versicherungsleistung entsprechen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 6 U 205/13, juris; OLG Karlsruhe, VersR 2011, 1137; vgl. auch OLG Düsseldorf, RuS 2009, 322).

    Dieser Nachweis wird nach den vereinbarten Bedingungen durch eine nach dem Durchführen einer Reparatur gestellte Rechnung erbracht, die erkennen lässt, dass der Aussteller Reparaturarbeiten am Fahrzeug ausgeführt hat, für die er die ausgewiesene Vergütung vom Vertragspartner fordert (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 6 U 205/13, juris; Koch, in: Bruck/Möller, a.a.O., A.2 AKB 2015 Rn. 536; Meinecke, in: Stiefel/Maier a.a.O. A.2 AKB Rn. 581).

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