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   KG, 27.11.2006 - 12 U 182/04   

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https://dejure.org/2006,3244
KG, 27.11.2006 - 12 U 182/04 (https://dejure.org/2006,3244)
KG, Entscheidung vom 27.11.2006 - 12 U 182/04 (https://dejure.org/2006,3244)
KG, Entscheidung vom 27. November 2006 - 12 U 182/04 (https://dejure.org/2006,3244)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mietvertragliche Begründung der Verpflichtung des Mieters zur Zahlung der Betriebskosten; Schriftliche Vereinbarung einer Betriebskostenumlage; Objektive Anhaltspunkte für einen nach Vertragsschluss gebildeten übereinstimmenden Willen der Mietvertragsparteien; Zeitliche ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Verpflichtung zur Vereinbarung von Betriebskostenvorschüssen; Verwirkung von Betriebskostennachforderungen nur ausnahmsweise

  • Judicialis

    ZPO § 296; ; ZPO § ... 520 Abs. 3; ; ZPO § 530; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; BauGB § 144; ; BauGB § 201; ; BauGB § 203; ; BauGB § 197 a.F.; ; BauGB § 198 a.F.; ; BauGB § 224 a.F.; ; BauGB § 271 n.F.; ; BauGB § 291; ; EGBGB Art. 229 § 6; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 144; BGB § 133 § 157
    Auslegung eines Mietvertrages wegen Betriebskostenzahlungspflicht - Kein Rücktrittsrecht bei Wegfall des Genehmigungserfordernisses nach § 144 BauGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Betriebskosten: Umlage trotz mangelnder Vorschuss-Vereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2008, 129
  • ZMR 2007, 364
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • KG, 28.02.2002 - 8 U 4735/98

    Nebenkostenabrechnung ohne Vorschusserhebung

    Auszug aus KG, 27.11.2006 - 12 U 182/04
    Der Senat folgt - im Gegensatz zum Landgericht (UA 9) - den Ausführungen des 8. Zivilsenats des KG in seinem Urteil vom 28. Februar 2002 - 8 U 4735/98 - ([= 34 O 777/97 LG Berlin], KGR 2004, 355) für den entsprechend identischen Mietvertrag der Rechtsvorgängerin der Klägerin mit der nnnnnnnn und nnnnnn e.V. dahin, dass eine einfache Untätigkeit des Vermieters nicht ausreicht.

    Die Revision wird nicht zugelassen, da die Rechtssache weder grundsätzliche Bedeutung hat noch die Fortbildung des Rechts eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert, § 543 Abs. 2 ZPO, zumal der Senat nicht von der Entscheidung des 8. Zivilsenats des Kammgerichts vom 28. Februar 2002 - 8 U 4735/98 - abweicht.

  • BGH, 23.10.2002 - XII ZR 266/99

    Zur Inanspruchnahme von Kindern auf Zahlung von Unterhalt für ihre Eltern

    Auszug aus KG, 27.11.2006 - 12 U 182/04
    Schließlich trifft der Hinweis der Klägerin zu, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich nur rückständige Forderungen verwirken können, nicht aber das Stammrecht (BGH NJW 2003, 128 f.).
  • KG, 02.06.2003 - 12 U 320/01

    Staffelmiete: Verwirkung des Anspruchs auf eingetretene Erhöhungsbeträge

    Auszug aus KG, 27.11.2006 - 12 U 182/04
    Dieses muss er konkret darlegen (Sternel a.a.O., III 375; Schmidt/Futterer, Mietrecht, 8. Aufl., § 6 HeizKV, Rn. 19; KG, KGR 2004, 355, 356; Senat, MDR 2005, 28).
  • BGH, 29.11.1995 - VIII ZR 293/94

    Anspruch des Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszuges

    Auszug aus KG, 27.11.2006 - 12 U 182/04
    Denn generell ist ein Erlass nach der Lebenserfahrung nicht zu vermuten (ständige Rspr., BGH, NJW 1984, 1346; 1996, 588; Senat, GE 2003, 1156).
  • BGH, 30.04.1992 - VII ZR 78/91

    Ablehnung einer Zeugenvernehmung bei Auslegung eines Vertragstextes

    Auszug aus KG, 27.11.2006 - 12 U 182/04
    Derartige Angaben gehören jedoch notwendig zu einem Beweisantritt der vorliegenden Art (vgl. BGH, NJW 1983, 2034; NJW 1992, 2489; Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl., vor § 284 ZPO, Rn. 5a).
  • BGH, 04.05.1983 - VIII ZR 94/82

    Rechtsfolgen der Anfechtung eines Prozeßvergleichs; Erheblichkeit eines

    Auszug aus KG, 27.11.2006 - 12 U 182/04
    Derartige Angaben gehören jedoch notwendig zu einem Beweisantritt der vorliegenden Art (vgl. BGH, NJW 1983, 2034; NJW 1992, 2489; Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl., vor § 284 ZPO, Rn. 5a).
  • BGH, 20.12.1983 - VI ZR 19/82

    Bestimmung der Tragweite eines wechselseitigen Anspruchsverzichts durch Auslegung

    Auszug aus KG, 27.11.2006 - 12 U 182/04
    Denn generell ist ein Erlass nach der Lebenserfahrung nicht zu vermuten (ständige Rspr., BGH, NJW 1984, 1346; 1996, 588; Senat, GE 2003, 1156).
  • KG, 19.12.2005 - 8 U 163/05

    Mietzinsforderung: Verwirkung vor Ablauf der Verjährungsfrist

    Auszug aus KG, 27.11.2006 - 12 U 182/04
    Bei den kürzer verjährenden Forderungen des täglichen Lebens und den wiederkehrenden Leistungen - wie Mietzinsansprüchen oder Betriebskostenansprüchen, die in 3 oder 4 Jahren verjähren - kann eine Verwirkung vor Ablauf der Verjährungsfrist nur aus ganz besonderen Gründen angenommen werden (vgl. KG, KGR 2006, 286; KG, Urteil vom 27. Feb. 2006 - 8 U 106/05).
  • KG, 18.12.2003 - 12 U 54/02

    Bürgschaft: Schlüssige Darlegung eines Vertrages über den Erlass einer

    Auszug aus KG, 27.11.2006 - 12 U 182/04
    Da jeder Vertrag die Abgabe übereinstimmender Willenserklärungen voraussetzt, ist zur substantiierten Darlegung eines Vertragsschlusses zumindest erforderlich, dass vorgetragen wird, welche Personen welche Willenserklärungen - ausdrücklich oder konkludent - abgegeben haben; wird dies dem Gericht nicht mitgeteilt, so fehlt eine Grundlage für die Prüfung der Frage, ob Tatsachen behauptet werden, die geeignet sind, einen Vertrag als abgeschlossen erscheinen zu lassen (Senat, Urteil vom 18. Dezember 2003 - 12 U 54/02 - Nichtzulassungsbeschwerde vom BGH zurückgewiesen durch Beschluss vom 19. Oktober 2004 - XI ZR 23/04).
  • KG, 22.03.2010 - 8 U 142/09

    Gewerberaummietverhältnis: Anspruch auf Rückzahlung von

    Kurze Verjährungsfristen rechtfertigen, wenn überhaupt, nur ausnahmsweise die Bejahung einer Verwirkung (BGH NJW-RR 1989, 818, KG NZM 2008, 129).
  • OLG Düsseldorf, 04.05.2010 - 24 U 195/09

    Mietminderung bei negativer Umsatzentwicklung in Gewerbemieträumen

    Hinsichtlich der zeitlichen Voraussetzungen der Verwirkung gilt aber allgemein der Grundsatz, dass umso seltener Raum für eine Verwirkung sein wird, je kürzer die Verjährungsfrist ist (KG, ZMR 2007, 364; BGH, MDR 2006, 562; NJW-RR 1989, 818; FamRZ 1988, 478).

    Dessen Bejahung setzt nicht nur schutzwürdiges Vertrauen auf Seiten des Verpflichteten voraus, sondern erfordert ferner, dass sich dieser - insbesondere durch die Vornahme von entsprechenden Vermögensdispositionen oder anderen Vertrauensinvestitionen - auch tatsächlich darauf eingerichtet hat, nicht mehr leisten zu müssen; dieses muss der Verpflichtete konkret darlegen (KG, ZMR 2007, 364).

  • KG, 11.02.2013 - 8 U 227/12

    Anspruchsverwirkung

    Hinsichtlich der zeitlichen Voraussetzungen der Verwirkung gilt aber allgemein der Grundsatz, dass umso seltener Raum für eine Verwirkung sein wird, je kürzer die Verjährungsfrist ist (KG, ZMR 2007, 364; BGH, MDR 2006, 562; NJW-RR 1989, 818).

    Dessen Bejahung setzt nicht nur schutzwürdiges Vertrauen auf Seiten des Verpflichteten voraus, sondern erfordert ferner, dass sich dieser - insbesondere durch die Vornahme von entsprechenden Vermögensdispositionen oder anderen Vertrauensinvestitionen - auch tatsächlich darauf eingerichtet hat, nicht mehr leisten zu müssen; dieses muss der Verpflichtete konkret darlegen (KG, ZMR 2007, 364).

  • AG München, 08.02.2019 - 472 C 22568/18

    Wer zu spät kommt...

    Es gilt der Grundsatz, dass umso seltener Raum für eine Verwirkung sein wird, je kürzer die Verjährungsfrist ist (KG, Urt. vom 29.12.2006 - 12 U 117/06, NZM 2008, 129 f).
  • OLG Brandenburg, 23.05.2023 - 3 U 94/22

    Erstattung von Betriebskostenvorauszahlungen wegen Fehlerhaftigkeit der

    Bei den kürzer wiederkehrenden Leistungen wie Mietzins- oder Betriebskostenansprüchen, die in drei Jahren verjähren, kann eine Verwirkung vor Ablauf der Verjährungsfrist nur aus ganz besonderen Gründen angenommen werden (vgl. KG, Urteil vom 27.11.2006 - 12 U 182/04).
  • KG, 23.01.2012 - 8 U 83/11

    Stillschweigende Mietreduzierung: Schweigen ist kein Einverständnis!

    Kurze Verjährungsfristen rechtfertigen, wenn überhaupt nur ausnahmsweise die Bejahung der Verwirkung (Palandt/Grüneberg, aaO., § 242 BGB , Rdnr. 92, 93; BGHZ 84, 280; NJW-RR 1989, 818 zu § 196 BGB a.F.; BGH NJW 1992, 1755 zu § 852 BGB a.F.; Senatsurteil vom 19.12.2005 - 8 U 163/05 - OLGR 2006, 286; KG, 12. ZS GE 2007, 591 = NZM 2008, 129 ).

    Insbesondere ist nicht ersichtlich, dass die Beklagten Vermögensdispositionen getroffen haben, die diesen Schluss zulassen (Palandt/Grüneberg, aaO., § 242 BGB , Rdnr. 95; vgl. BGHZ 67, 68; BGH NJW 2003, 824 ; vgl. auch 12. ZS GE 2007, 591, Juris Tz. 44.f ).

  • KG, 13.04.2006 - 12 U 249/04

    Prozesskostenhilfe: Zumutbarer Vermögenseinsatz bei einem Verein mit dem Zweck

    Da zu dem angegebenen Rubrum bei dem Kammergericht lediglich zu den Berufungsverfahren 12 U 182/04 (BGH XII ZA 11/06) und 12 U 249/04 PKH-Anträge des Beklagten gestellt worden sind, bezieht der Senat die Eingabe auch auf das hiesige Verfahren 12 U 249/04.

    Er ist ferner an einer Vielzahl von anderen Rechtsstreitigkeiten vor dem Kammergericht als Partei beteiligt oder beteiligt gewesen, und zwar sowohl bei dem Senat (12 U 105/04; 12 U 182/04; 12 U 215/05) als auch bei anderen Spruchkörpern des Hauses (1 W 322/02; 8 U 4735/98; 8 U 312/02; 8 W 73/05; 8 W 100/05; 9 U 262/03; 9 W 119/03; 9 W 211/03; 10 U 241/03; 15 W 12/05; 28 W 93/02).

  • LG Berlin, 22.12.2008 - 12 O 480/08
    Dieser Vertrag hat die Vermutung für sich, das von den Parteien Gewollte abschließend und verbindlich wiederzugeben (vgl. BGH NJW 1999, 1702, 1703 [BGH 05.02.1999 - V ZR 353/97] ; BGH NJW 2002, 3164 [BGH 05.07.2002 - V ZR 143/01] ; KG GE 2007, 591; Heile in: Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., II, Rn 767; Huber in: Musielak, ZPO , 6. Aufl., § 416, Rn 4; Geimer in: Zöller, ZPO , 26. Aufl., § 416, Rn 10).

    (KG GE 2007, 591; Heile, a.a.O.).

  • OLG Schleswig, 17.04.2018 - 11 U 121/17

    Verwirkung eines "Stammrechts": Anspruch auf Haushaltshilfe als Teil einer

    Die bei Palandt-Grüneberg (a.a.O.) zitierten Urteile des Bundesgerichtshofs (NJW 2003, 128) und des Kammergerichts (NZM 2008, 129) stützen die dortige pauschale Aussage nicht.
  • OLG Naumburg, 03.04.2007 - 9 U 9/07

    Umfang der Umlage von Nebenkosten

    Wollte man demgegenüber die bloße Untätigkeit für eine Verwirkung genügen lassen, würde dies zu einer Aushöhlung der Verjährungsvorschriften führen (KG, Urteil vom 27.11.2006, Az. 12 U 182/04, zitiert nach Juris, Rn. 40 f.).
  • KG, 18.11.2013 - 8 U 71/13

    Wann sind Mietzinsansprüche verwirkt?

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.12.2010 - 25 Sa 1959/10

    Schadensersatz - Nichtabschluss eines arbeitsvertraglich zugesagten Sparvertrags

  • LG Mannheim, 07.11.2007 - 4 S 68/07

    Betriebskostenabrechnung: Untätigbleiben beider Parteien

  • LG Essen, 28.03.2018 - 8 O 1/15

    Auskunftsanspruch über den Konzerngewinn durch Vorlage einer mit einem

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