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   KG, 27.11.2008 - 16 UF 131/08   

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https://dejure.org/2008,11631
KG, 27.11.2008 - 16 UF 131/08 (https://dejure.org/2008,11631)
KG, Entscheidung vom 27.11.2008 - 16 UF 131/08 (https://dejure.org/2008,11631)
KG, Entscheidung vom 27. November 2008 - 16 UF 131/08 (https://dejure.org/2008,11631)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung nachehelichen Unterhalts wegen einer bei Rechtskraft der Ehescheidung vorhandenen Erkrankung durch den geschiedenen Ehegatten; Anwendung des Billigkeitsmaßstabs bei Leistung von Krankenunterhalt; Nachträgliche zeitliche Begrenzung des nachehelichen Unterhalts bei ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1578b; ZPO § 323; EGZPO § 36 Nr. 1
    Nachträgliche zeitliche Begrenzung des nachehelichen Unterhalts bei Erkrankung des unterhaltsberechtigten Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 1153
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.07.1986 - IVb ZR 39/85

    Zeitliche Begrenzung und Bemessung des eheangemessenen Unterhalts

    Auszug aus KG, 27.11.2008 - 16 UF 131/08
    Es handelt sich auch nicht um eine kurze Ehe, sondern zum Zeitpunkt der Rechtskraft der Ehescheidung hatte die Ehe elf Jahre gedauert (zur kurzen Ehe vgl. BGH FamRZ 86, 886, Rz. 9,10 m. w. N.).
  • BGH, 11.05.1988 - IVb ZR 42/87

    Änderung der Steuerklasse; Wegfall von Unterhaltsverpflichtungen; Versetzung in

    Auszug aus KG, 27.11.2008 - 16 UF 131/08
    Vielmehr liegt Unbilligkeit vor, wenn die andauernden Unterhaltszahlungen den Kläger unter Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen und des ihm verbleibenden Einkommens besonders belasten (zum Maßstab s. BGH NJW 88, 2101).
  • BGH, 30.06.2010 - XII ZR 9/09

    Nachehelicher Unterhalt: Befristung des Krankheitsunterhalts; ehebedingter

    Das Berufungsgericht hat in seinem in FamRZ 2009, 1153 veröffentlichten Urteil die Auffassung vertreten, eine Unbilligkeit liege erst vor, wenn die andauernden Unterhaltszahlungen den Kläger unter Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen und des ihm verbleibenden Einkommens besonders belasteten.
  • OLG Düsseldorf, 10.09.2010 - 7 UF 84/10

    Teilentscheidung bei neuem VA-Recht; Anforderungen an die interne Teilung

    Die bisher streitige Frage, ob in den Fällen, in denen eine Aussetzung in der ersten Instanz verfahrensfehlerhaft unterblieben ist, die angefochtene Entscheidung aufzuheben und die Sache zurückzuverweisen ist (so die bisherige Rechtsprechung des Senats, so auch OLG Stuttgart, FamRZ 2008, 1086; OLG Naumburg, NJW 2008, 2594 OLG Köln, FamRZ 1994, 1041; OLG Nürnberg, FamRZ 1995, 1362 f.) oder das Oberlandesgericht die Aussetzung auszusprechen hat (OLG Köln FamRZ 2009, 1153, BGH v. 5.11.2008, FamRZ 2008, 303, OLG Karlsruhe v. 16.3.1999,FamRZ 2000, 1155: Aussetzung beim Amtsgericht ist auszusprechen) ist nun nach § 69 FamFG zu beurteilen.

    es handelte sich daher um einen aussonderbaren Teil des Verfahrensgegenstandes, über den unabhängig von der Entscheidung über den restlichen Verfahrensgegenstand, also dem Splitting, entschieden werden konnte (vgl. auch OLG Köln v. 18.02.2009, FamRZ 2009, 1153 und Borth, FamRZ, a.a.O.).

  • OLG Köln, 29.11.2010 - 27 UF 148/10

    Behandlung von Versorgungsanwartschaften in der Zusatzversorgung des Bundes und

    Die in §§ 78 Abs. 1 und 2, 79 Abs. 1 Satz 1 VBL-Satzung für rentenferne Versicherte getroffene Übergangsregelung ist nach ständiger Rechtsprechung des BGH (BGHZ 174, 127, 172 ff.; FamRZ 2009, 211 und 303 sowie 1901; vgl. auch OLG Stuttgart, FamRZ 2010, 1671 ff.; Holzwarth, aaO Rn 86; Borth, Versorgungsausgleich, 5. Aufl. 2010, Rn 447; Ruland, Versorgungsausgleich, 2. Aufl. 2009, Rn 572) unwirksam, so dass die gutgebrachte Startgutschrift einer ausreichenden rechtlichen Grundlage entbehrt und den Wert der bis zum Umstellungsstichtag erdienten Anwartschaft auf eine bei Eintritt des Versicherungsfalls zu leistende Rente nicht verbindlich festlegt (BGH, aaO; so auch der Senat in ständiger Rechtsprechung, s. u.a. FamRZ 2009, 1153 = OLGR Köln 2009, 623 ff.).

    Dabei kam je nach Verfahrenskonstellation auch eine Teilaussetzung bei Durchführung des Versorgungsausgleichs im Übrigen in Betracht (so der Senat in ständiger Rechtsprechung, u.a. OLGR 2009, 623 ff. = FamRZ 2009, 1153 [LS] im Anschluss an Borth, FamRZ 2008, 326, 327).

  • OLG Köln, 07.12.2010 - 27 UF 148/10

    Wertausgleich eines Anrechts ohne Ausgleichsreife i.R.d. Versorgungsausgleichs

    Die in §§ 78 Abs. 1 und 2, 79 Abs. 1 Satz 1 VBL-Satzung für rentenferne Versicherte getroffene Übergangsregelung ist nach ständiger Rechtsprechung des BGH (BGHZ 174, 127, 172 ff.; FamRZ 2009, 211 und 303 sowie 1901; vgl. auch OLG Stuttgart, FamRZ 2010, 1671 ff.; Holzwarth, aaO Rn 86; Borth, Versorgungsausgleich, 5. Aufl. 2010, Rn 447; Ruland, Versorgungsausgleich, 2. Aufl. 2009, Rn 572) unwirksam, so dass die gutgebrachte Startgutschrift einer ausreichenden rechtlichen Grundlage entbehrt und den Wert der bis zum Umstellungsstichtag erdienten Anwartschaft auf eine bei Eintritt des Versicherungsfalls zu leistende Rente nicht verbindlich festlegt (BGH, aaO; so auch der Senat in ständiger Rechtsprechung, s. u.a. FamRZ 2009, 1153 = OLGR Köln 2009, 623 ff.).

    Dabei kam je nach Verfahrenskonstellation auch eine Teilaussetzung bei Durchführung des Versorgungsausgleichs im Übrigen in Betracht (so der Senat in ständiger Rechtsprechung, u.a. OLGR 2009, 623 ff. = FamRZ 2009, 1153 [LS] im Anschluss an Borth, FamRZ 2008, 326, 327).

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