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   KG, 27.11.2009 - 9 U 27/09   

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https://dejure.org/2009,6231
KG, 27.11.2009 - 9 U 27/09 (https://dejure.org/2009,6231)
KG, Entscheidung vom 27.11.2009 - 9 U 27/09 (https://dejure.org/2009,6231)
KG, Entscheidung vom 27. November 2009 - 9 U 27/09 (https://dejure.org/2009,6231)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Betreibers eines Online-Presseportals für fortdauernde Persönlichkeitsrechtsverletzungen aufgrund Einbindung der Suchmaschinentechnik der Suchmaschine Google

  • suchmaschinen-und-recht.de

    Löschungspflichten des Schuldners in puncto Google Cache

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 276; BGB § 280 Abs. 1 S. 2
    Haftung des Betreibers eines Online-Presseportals für fortdauernde Persönlichkeitsrechtsverletzungen aufgrund Einbindung der Suchmaschinentechnik der Suchmaschine Google

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Vertragsstrafe bei fortbestehenden Alteinträgen im Google-Cache

  • channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Die häufigsten Abmahnungen - Abmahngründe beim Warenverkauf im Internet

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 968
  • MMR 2010, 715
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch

    Auszug aus KG, 27.11.2009 - 9 U 27/09
    Ohne eine solche Erklärung ist die Verneinung der Wiederholungsgefahr in der Regel nur in Ausnahmefällen denkbar (BGH NJW 1994, 1281ff - Bilanzanalyse -).

    Im allgemeinen Deliktsrecht müssen insoweit auch die Schwere des Eingriffs, die Umstände der Verletzungshandlung, der fallbezogene Grad der Wiederholungswahrscheinlichkeit und die Motivation des Störers bei der Entkräftung Berücksichtigung finden (BGH NJW 1994, 1281ff).

  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

    Auszug aus KG, 27.11.2009 - 9 U 27/09
    Maßgeblich für den Umfang, insbesondere auch die Effektivität der Löschungsmaßnahmen ist vielmehr die Bedeutung des verletzten Grundrechts (vgl. BGHZ 173, 188ff zu Tz. 22, 36 und 50 "angemessene Bemühungen").

    Einem Internetunternehmen dürfen keine Anforderungen auferlegt werden, die das von der Rechtsordnung grundsätzlich gebilligte Geschäftsmodell gefährden oder die Tätigkeit unverhältnismäßig erschweren (BGHZ 173, 188ff zu Tz. 39); dies gilt erst recht im Rahmen der Reichweite der Pressefreiheit (BGHZ 158, 343ff).

  • OLG Hamburg, 20.02.2007 - 7 U 126/06

    Persönlichkeitsverletzung durch Google-Snippets

    Auszug aus KG, 27.11.2009 - 9 U 27/09
    Dabei mag sein, dass der durchschnittliche Internetnutzer bei Suchmaschinen weiß, dass diese nicht auf einer intellektuellen Leistung von Menschen beruhen, sondern das Ergebnis eines automatisierten Vorgangs sind (Senat vom 3. November 2009 zu 9 W 196/09), mögen dem Durchschnittsnutzer auch die technischen Detailkenntnisse fehlen (OLG Hamburg vom 20. Februar 2007 zu 7 U 126/06 bei Juris zu Tz. 10; offengelassen vom Senat im Beschluss vom 3. November 2009, 9 W 196/09).

    (3) Durch die Verpflichtung zur Wahrung des Persönlichkeitsrechts wird auch die überragende Funktion von Suchmaschinen für das Informationsgrundrecht aus Art. 5 GG (BGHZ 156, 1ff zu Tz. 68 -Paperboy-; OLG Hamburg AfP 2007, 367f zu Tz. 13) nicht beeinträchtigt.

  • OLG Köln, 28.05.2002 - 15 U 221/01

    Verantwortung des Providers für von Nutzern eingestellter obzöner Fotomontagen

    Auszug aus KG, 27.11.2009 - 9 U 27/09
    Solche liegen aber auch dann vor, wenn der Verwender automatisch generierte Inhalte in Form einer Trefferliste so übernimmt, das er aus der Sicht eines objektiven Nutzers für sie die Verantwortung übernehmen will (vgl. BT-Drs. 13/7385, S. 19; KG KGR Berlin 2005, 55f; OLG München CR 2000, 541, 542; OLG Köln CR 2002, 678).
  • OLG München, 03.02.2000 - 6 U 5475/99

    Begriff des Angebots fremder Inhalte

    Auszug aus KG, 27.11.2009 - 9 U 27/09
    Solche liegen aber auch dann vor, wenn der Verwender automatisch generierte Inhalte in Form einer Trefferliste so übernimmt, das er aus der Sicht eines objektiven Nutzers für sie die Verantwortung übernehmen will (vgl. BT-Drs. 13/7385, S. 19; KG KGR Berlin 2005, 55f; OLG München CR 2000, 541, 542; OLG Köln CR 2002, 678).
  • KG, 28.06.2004 - 10 U 182/03

    Geldentschädigungsanspruch gegen Telediensteanbieter: Von Unbekanntem verfasste

    Auszug aus KG, 27.11.2009 - 9 U 27/09
    Solche liegen aber auch dann vor, wenn der Verwender automatisch generierte Inhalte in Form einer Trefferliste so übernimmt, das er aus der Sicht eines objektiven Nutzers für sie die Verantwortung übernehmen will (vgl. BT-Drs. 13/7385, S. 19; KG KGR Berlin 2005, 55f; OLG München CR 2000, 541, 542; OLG Köln CR 2002, 678).
  • KG, 10.07.2009 - 9 W 119/08

    Haftung eines Foto-Portals

    Auszug aus KG, 27.11.2009 - 9 U 27/09
    Das gilt grundsätzlich auch für den Bereich der Online-Medien; so lässt das bloße Löschen unzulässiger Äußerungen im Internet die Wiederholungsgefahr nicht entfallen (Senat vom 10. Juli 2009 zu 9 W 119/08; OLG München NJW 2002, 2398f).
  • KG, 03.11.2009 - 9 W 196/09

    Zur Persönlichkeitsverletzung durch den Suchmaschinenbetreiber durch ein

    Auszug aus KG, 27.11.2009 - 9 U 27/09
    Dabei mag sein, dass der durchschnittliche Internetnutzer bei Suchmaschinen weiß, dass diese nicht auf einer intellektuellen Leistung von Menschen beruhen, sondern das Ergebnis eines automatisierten Vorgangs sind (Senat vom 3. November 2009 zu 9 W 196/09), mögen dem Durchschnittsnutzer auch die technischen Detailkenntnisse fehlen (OLG Hamburg vom 20. Februar 2007 zu 7 U 126/06 bei Juris zu Tz. 10; offengelassen vom Senat im Beschluss vom 3. November 2009, 9 W 196/09).
  • LG Berlin, 13.01.2009 - 27 O 927/08

    Haftung von "bild.de" für Google-Suchtreffer?

    Auszug aus KG, 27.11.2009 - 9 U 27/09
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 13. Januar 2009 (Az. 27 O 927/08) unter Abweisung der weitergehenden Berufung dahingehend teilweise abgeändert, dass die Beklagte unter Abweisung der Klage im Übrigen verurteilt wird, an die Klägerin 2.000,- EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 07. Juni 2008 zu zahlen und die Klägerin von der Inanspruchnahme durch die Rechtsanwälte E., Dr. K. und Dr. S. auf Zahlung von Anwaltshonoraren in Höhe von 698, 20 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 23. September 2008 freizustellen.
  • BGH, 31.05.2001 - I ZR 82/99

    Weit-Vor-Winter-Schluß-Verkauf; Unterlassungserklärung mit aufschiebender

    Auszug aus KG, 27.11.2009 - 9 U 27/09
    In der Regel wird die Wiederholungsgefahr allein durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung beseitigt, in der der Störer den Unterlassungsanspruch anerkennt (BGH NJW-RR 2002, 608f).
  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy

  • BGH, 27.01.1998 - VI ZR 72/97

    Voraussetzungen und Inhalt eines Unterlassungsanspruchs gegen ein Zitat in der

  • BGH, 19.10.2004 - VI ZR 292/03

    Zur Bildberichterstattung über die Beziehung der Klägerin zu dem früheren Ehemann

  • BGH, 30.06.2009 - VI ZR 210/08

    Störerhaftung für Domainpächter

  • OLG München, 17.05.2002 - 21 U 5569/01

    Anwendbare Fassung des TDG bei Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs wegen

  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 317/01

    Internet-Glücksspielveranstaltung eines ausländischen Unternehmens

  • OLG Nürnberg, 22.06.2008 - 3 W 1128/08

    Suchmaschinenbetreiber als Störer wegen Verletzung von Prüfpflichten

  • OLG Celle, 29.01.2015 - 13 U 58/14

    Pflichten des Unterlassungsschuldners hinsichtlich der Beseitigung von Inhalten

    Der Schuldner eines Unterlassungsgebots hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die durch die Unterlassungserklärung betroffenen Inhalte seiner Webseite nicht mehr im Internet aufgerufen werden können, weder über die Webseite direkt noch über eine Internetsuchmaschine (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 12. September 2012 - 6 U 58/11, juris Rn. 22 ff.; KG Berlin, Urteil vom 27. November 2009 - 9 U 27/09, juris Rn. 29 ff.; OLG Köln, Beschluss vom 5. Mai 2000 - 6 W 61/99, juris Rn. 4; in Bezug auf den Provider: Köhler in Köhler/Bornkamm, a. a. O, § 12 Rn. 6.7).

    Dazu gehört es, nicht nur die betroffenen Inhalte durch Änderung oder Löschung der Webseite zu entfernen, sondern auch die Abrufbarkeit wenigstens über Google als die am häufigsten genutzte Suchmaschine im Internet auszuschließen (so auch KG Berlin, Urteil vom 27. November 2009, a. a. O., juris Rn. 31).

  • OLG Frankfurt, 12.02.2019 - 11 U 156/17

    Vertragsstrafeversprechen wegen urheberrechtswidriger Handlungen eines nicht

    Anders als etwa bei der vom Beklagten in Bezug genommenen Entscheidung des KG vom 27.11.2009, 9 U 27/09, bei der die - im Übrigen gewerblich handelnde - Verletzerin in einer besonderen Vertragsbeziehung zu Google stand, aufgrund derer Google gesorgt hatte, dass die Inhalte auf ihrer Webseite gefunden werden konnten, war vorliegend die Notwendigkeit einer Einflussnahme auf Google auch nicht aufgrund einer solchen Vertragsbeziehung für beide Parteien offensichtlich.
  • LG Frankfurt/Main, 24.01.2018 - 3 O 140/18

    Zur öffentlichen Zugänglichmachung eines Lichtbildes über eine URL

    Dies kann auch die Pflicht umfassen, auf Dritte einzuwirken, um eine Perpetuierung der Rechtsverletzung dort abzustellen, z.B. im Google Cache (BGH GRUR 2018, 1183 [BGH 12.07.2018 - I ZB 86/17] - "Wirbel um Bauschutt"; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2016, 259; OLG Celle MMR 2015, 408 [OLG Celle 29.01.2015 - 13 U 58/14] ; KG Berlin MMR 2010, 715 [KG Berlin 27.11.2009 - 9 U 27/09] ) oder Google Maps, Gelbe Seiten etc. (vgl. LG Kaiserslautern, Urt. v. 08.07.2014 - HK O 33/13, BeckRS 2014, 18134).
  • OLG Oldenburg, 12.07.2018 - 6 W 45/18

    Vollstreckung einer durch Anerkenntnisurteil titulierten

    Er hat insbesondere durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die durch das Unterlassungsgebot betroffenen Inhalte seiner Website nicht mehr im Internet aufgerufen werden können, weder über die Website direkt noch über eine Internetsuchmaschine (OLG Celle WRP 2015, 475 in juris Rn. 20; OLG Karlsruhe MMR 2013, 122 [OLG Karlsruhe 12.09.2012 - 6 U 58/11] in juris Rn. 22 ff; KG NJW-RR 2010, 968 [KG Berlin 27.11.2009 - 9 U 27/09] in juris Rn. 29 ff).
  • LG Halle, 31.05.2012 - 4 O 883/11

    Anspruch auf Zahlung der Vertragsstrafe aus einer strafbewehrten

    Diese Unterscheidung beachtet die von der Klägerin zitierte Entscheidung des KG (Urteil vom 27.11.2009, Az.: 9 U 27/09, bei juris) nicht, die ohnehin - ebenso wie die klägerseits zitierten landgerichtlichen Entscheidungen - mit ihrer pauschalen Ableitung einer Tätigkeitsverpflichtung aus einer Unterlassungserklärung nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 21.10.2010 (a.a.O.) so nicht aufrechterhalten werden können.
  • KG, 12.01.2010 - 9 W 259/09

    Äußerungsrechtlicher Unterlassungsanspruch des Regierenden Bürgermeisters

    Die Anforderungen, die im konkreten Einzelfall an die Darlegung des Wegfalls der Wiederholungsgefahr zu richten sind, hängen jedoch von der konkreten Unterlassungskonstellation ab (Senat vom 27. November 2009 zu 9 U 27/09).
  • LG Frankenthal, 10.02.2015 - 6 O 202/14

    Urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch: Einspruchsfristbeginn nach

    Zwar mag der eine Webseite betreibende Schuldner, dem eine bestimmte Gestaltung einer Homepage untersagt worden ist, verpflichtet sein, nach Änderung der Homepage auch die entsprechenden Arbeitsschritte des Providers und deren Ergebnisse zu kontrollieren, um sicherzustellen, dass nur noch die Neufassung abrufbar ist (LG Saarbrücken, 9 O 258/08 - Rz. 15, zitiert nach juris; vgl. auch KG NJW-RR 2010, 968, 970 zur Einwirkungspflicht auf Suchmaschinenbetreiber im Hinblick auf persönlichkeitsverletzende Trefferanzeigen).
  • LG Düsseldorf, 10.11.2010 - 34 O 76/10

    Verwirkung einer Vertragsstrafe durch lediglich im Google-Cache abrufbare Inhalte

    Ist dem Schuldner eine bestimmte Gestaltung einer Homepage untersagt worden und war diese mit google verlinkt, so muss der Betreiber nach Änderung der Homepage auch die entsprechenden Arbeitsschritte des Providers und deren Ergebnisse kontrollieren, um sicherzustellen, dass nur noch die Neufassung abrufbar ist (LG Saarbrücken, 9 O 258/08, zitiert nach Juris Ziffer 15; KG Berlin, 9 U 27/09, zitiert nach Juris Ziffer 29 bis 31).
  • BSG, 19.07.2012 - B 2 U 70/12 B
    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 12. Dezember 2011 - L 9 U 27/09 - wird als unzulässig verworfen.
  • LG Düsseldorf, 27.10.2010 - 34 O 76/10

    Abwälzung der Rücksendekosten auf einen Verbraucher beim Verkauf von Yoga-Zubehör

    Ist dem Schuldner eine bestimmte Gestaltung einer Homepage untersagt worden und war diese mit google verlinkt, so muss der Betreiber nach Änderung der Homepage auch die entsprechenden Arbeitsschritte des Providers und deren Ergebnisse kontrollieren, um sicherzustellen, dass nur noch die Neufassung abrufbar ist (LG Saarbrücken, 9 O 258/08, zitiert nach Juris Ziffer 15; KG Berlin, 9 U 27/09, zitiert nach Juris Ziffer 29 bis 31).
  • LG Düsseldorf, 06.06.2012 - 2a O 328/11
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