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   KG, 27.11.2019 - (3) 161 Ss 151/19 (96/19)   

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https://dejure.org/2019,53510
KG, 27.11.2019 - (3) 161 Ss 151/19 (96/19) (https://dejure.org/2019,53510)
KG, Entscheidung vom 27.11.2019 - (3) 161 Ss 151/19 (96/19) (https://dejure.org/2019,53510)
KG, Entscheidung vom 27. November 2019 - (3) 161 Ss 151/19 (96/19) (https://dejure.org/2019,53510)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Telefonüberwachung, Verwertbarkeit von Erkenntnissen, Nichtkatalogtat

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 100a Abs 2 StPO, § 100a Abs 3 StPO, § 261 StPO, § 477 Abs 2 S 2 StPO, § 27 StGB
    Strafverfahren wegen Betäubungsmittelhandel: Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus einer rechtmäßig angeordneten Telekommunikationsüberwachung im Verfahren gegen eine neue Verdachtsperson wegen Beihilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus einer rechtmäßig angeordneten Telekommunikationsüberwachung, wenn sich im Zuge der Ermittlungen die gleiche prozessuale Tat gegen eine zum Zeitpunkt der Anordnung nach § 100a Abs. 3 StPO noch unbekannte Person richtet.

  • rechtsportal.de

    Verwertbarkeit der Telekommunikationsüberwachung bei einer "Nichtkatalogtat" nach § 100a Abs. 2 StPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2020, 563
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 21.12.2016 - 1 StR 112/16

    Beihilfe durch berufstypische Handlungen (Voraussetzungen); erforderlicher Inhalt

    Auszug aus KG, 27.11.2019 - 3 Ss 96/19
    Als Hilfeleistung im Sinne des § 27 Abs. 1 StGB ist grundsätzlich jede Handlung anzusehen, die die Herbeiführung des Taterfolgs des Haupttäters objektiv fördert oder erleichtert, ohne dass sie für den Erfolg selbst kausal sein muss (vgl. BGH NStZ 2017, 337; 2012, 316; 2008, 284; NStZ-RR 2015, 343; Weber, BtMG 5. Aufl., Vorbem. zu §§ 29ff. Rn. 311 m.w.N.).

    Gehilfenvorsatz liegt vor, wenn der Gehilfe die Haupttat in ihren wesentlichen Merkmalen kennt und in dem Bewusstsein handelt, durch sein Verhalten das Vorhaben des Haupttäters zu fördern; Einzelheiten der Haupttat braucht er nicht zu kennen (vgl. BGH NStZ 2017, 337).

  • BGH, 16.01.2003 - 4 StR 264/02

    Zulässigkeit der Aufklärungsrüge; Aufklärungspflicht; Möglichkeit des Ergebnisses

    Auszug aus KG, 27.11.2019 - 3 Ss 96/19
    Denn unabhängig davon, dass die darin zum Ausdruck gebrachte Aufklärungsrüge bereits nicht die Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO an eine Verfahrensrüge erfüllt, ist diese auch in unzulässiger Weise auf die Nichtausschöpfung von Beweismitteln gerichtet (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 2003 - 4 StR 264/02 -, juris).
  • BGH, 23.07.2008 - 2 StR 150/08

    Freispruch einer Mutter vom Vorwurf der Tötung ihrer Kinder aufgehoben

    Auszug aus KG, 27.11.2019 - 3 Ss 96/19
    Aus den Urteilsgründen muss sich ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (vgl. BGH NJW 2008, 2792 m.w.N.), dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und dass die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 1994 - 5 StR 453/94 - Senat, Beschluss vom 8. Juli 2015 - (3) 121 Ss 69/15 (47/15) -, m.w.N.).
  • BGH, 05.09.2017 - 1 StR 365/16

    Besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung (unrichtige Angaben über

    Auszug aus KG, 27.11.2019 - 3 Ss 96/19
    Das Urteil muss erkennen lassen, dass der Tatrichter solche Umstände, die geeignet sind, die Entscheidung zu Gunsten oder zu Ungunsten der Angeklagten zu beeinflussen, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGH, Urteil vom 5. September 2017 - 1 StR 365/16 -, juris m.w.N.).
  • KG, 08.07.2015 - 121 Ss 69/15

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: Anforderungen an die tatrichterlichen

    Auszug aus KG, 27.11.2019 - 3 Ss 96/19
    Aus den Urteilsgründen muss sich ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (vgl. BGH NJW 2008, 2792 m.w.N.), dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und dass die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 1994 - 5 StR 453/94 - Senat, Beschluss vom 8. Juli 2015 - (3) 121 Ss 69/15 (47/15) -, m.w.N.).
  • BGH, 16.02.2016 - 1 StR 525/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit)

    Auszug aus KG, 27.11.2019 - 3 Ss 96/19
    Seine Schlussfolgerungen müssen nicht zwingend sein, vielmehr ist es ausreichend, wenn sie möglich sind und der Tatrichter von ihrer Richtigkeit überzeugt ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Februar 2016 - 1 StR 525/15 - und vom 7. Juni 1979 - 4 StR 441/78 -, beide bei juris).
  • OLG Hamm, 08.08.2013 - 1 RVs 58/13

    Überlange Verfahrensdauer als Strafmilderungsgrund

    Auszug aus KG, 27.11.2019 - 3 Ss 96/19
    Vielmehr dürfen in rechtmäßiger Weise erlangte Erkenntnisse auch hinsichtlich anderer Beteiligungsformen der zunächst angenommenen Katalogtat und auch hinsichtlich anderer Tatbeteiligter verwertet werden, soweit es sich um die gleiche prozessuale Tat handelt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 8. August 2013 - III-1 RVs 58/13 -, juris; BT-Drs. 16/5846, S. 66).
  • BGH, 05.07.2017 - 2 StR 110/17

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (bedingter Vorsatz eines Kuriers

    Auszug aus KG, 27.11.2019 - 3 Ss 96/19
    Das Revisionsgericht hat die Beweiswürdigung des Tatrichters grundsätzlich hinzunehmen und sich auf die Prüfung zu beschränken, ob die Urteilsgründe Rechtsfehler enthalten (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 2017 - 2 StR 110/17 -, juris; Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO 62. Aufl., § 337 Rn. 26 m.w.N.).
  • BGH, 16.01.2008 - 2 StR 535/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Beihilfe (Versuch;

    Auszug aus KG, 27.11.2019 - 3 Ss 96/19
    Als Hilfeleistung im Sinne des § 27 Abs. 1 StGB ist grundsätzlich jede Handlung anzusehen, die die Herbeiführung des Taterfolgs des Haupttäters objektiv fördert oder erleichtert, ohne dass sie für den Erfolg selbst kausal sein muss (vgl. BGH NStZ 2017, 337; 2012, 316; 2008, 284; NStZ-RR 2015, 343; Weber, BtMG 5. Aufl., Vorbem. zu §§ 29ff. Rn. 311 m.w.N.).
  • BGH, 05.03.1974 - 1 StR 365/73

    Wegfall der Einziehungsanordnung durch Revision - Zulässigkeit der Verwertung

    Auszug aus KG, 27.11.2019 - 3 Ss 96/19
    Darüber hinaus verkennt die Revision, dass im Falle einer im Zeitpunkt ihrer Anordnung rechtmäßigen Telekommunikationsüberwachung die hieraus gewonnenen Erkenntnisse auch dann verwertbar sind, wenn sich nach den weiteren Ermittlungen hinsichtlich der gleichen prozessualen Tat nur noch der Verdacht einer Tat erweist, die sich nicht im Katalog des § 100a Abs. 2 StPO findet und die ursprüngliche Anordnung daher nicht hätte ergehen dürfen (vgl. BGH, Urteil vom 5. März 1974 - 1 StR 365/73 -, juris).
  • OLG Stuttgart, 18.09.2006 - 1 Ss 392/06

    Hauptverhandlung im Strafverfahren: Pflicht zur Ladung des Wahlverteidigers bei

  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

  • BGH, 03.12.2015 - 4 StR 387/15

    Tötungsvorsatz (Voraussetzungen: tatrichterliche Gesamtschau, Darstellung im

  • BGH, 25.10.2011 - 3 StR 206/11

    Untreue; psychische Beihilfe (objektiv fördernde Funktion; konkrete

  • BayObLG, 24.09.2004 - 1St RR 143/04

    Hinzuziehung eines Dolmetschers bei Zeugenvernehmung

  • BGH, 09.07.2015 - 2 StR 58/15

    Beihilfe (erforderlicher Taterfolg: Förderung oder Erleichterung der Haupttat);

  • BGH, 10.01.2018 - 1 StR 571/17

    Telekommunikationsüberwachung (Verwertbarkeit aufgezeichneter

  • BGH, 22.11.2001 - 1 StR 471/01

    Absoluter Revisionsgrund; Notwendige Anwesenheit des Dolmetschers (teilweise

  • BayObLG, 28.06.2001 - 5St RR 168/01
  • BGH, 10.10.2018 - 1 StR 438/18

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Beweiswürdigung und

  • BGH, 04.12.2007 - 3 StR 404/07

    Ablehnung wiederholter Anträge auf Zwischenentscheidungen (Begründung); Zuordnung

  • BGH, 26.09.1994 - 5 StR 453/94

    Einfuhr von Betäubungsmitteln - Postfach - Nachweis

  • BGH, 11.07.2018 - 2 StR 497/17

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.08.2019 - L 6 AS 448/18
    Denn die Anordnung der Einziehung ist nach § 73 Abs. 1 Strafgesetzbuch zwingend (BGH Urteil vom 8. Februar 2018 - 3 StR 560/17 - juris Rn 6) und nicht davon abhängig, dass ein Sozialleistungsträger den Rückzahlungsanspruch geltend machen kann (OLG München Urteil vom 20. Juli 2018 - 5 OLG 15 Ss 96/19 = NZWiSt 2019, 77 mAnm Lübeck).
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