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   KG, 28.02.2001 - (4) 1 Ss 22/01 (23/01)   

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KG, 28.02.2001 - (4) 1 Ss 22/01 (23/01) (https://dejure.org/2001,62316)
KG, Entscheidung vom 28.02.2001 - (4) 1 Ss 22/01 (23/01) (https://dejure.org/2001,62316)
KG, Entscheidung vom 28. Februar 2001 - (4) 1 Ss 22/01 (23/01) (https://dejure.org/2001,62316)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BayObLG, 15.08.2023 - 204 StRR 292/23

    Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht bei Beleidigungen

    Soweit auf die mangelnde Schuldeinsicht abgestellt wird, verkennt das Berufungsgericht aber, dass das Bestreiten der Tat dem Angeklagten nicht als Uneinsichtigkeit angelastet werden darf, solange er die Grenzen zulässiger Verteidigung nicht überschreitet [vgl. zur Strafzumessung allgemein BGH, Beschluss vom 07.11.1986 - 2 StR 563/86 -, NStZ 1987, 171, juris Rn. 5; zu § 47 Abs. 1 StGB im besonderen BayObLG, Beschluss vom 11.01.1996 - 3St RR 105/95 -, wistra 1996, 236, juris Rn. 29 f.; KG, Beschluss vom 28.02.2001 - (4) 1 Ss 22/01 (23/01) -, juris Rn. 6 m.w.N.].

    Ob die richterliche Überzeugung dahin geht, muss das Urteil deutlich erkennen lassen [vgl. KG, Beschluss vom 28.02.2001 - (4) 1 Ss 22/01 (23/01) -, juris Rn. 6 m.w.N.].

  • OLG Saarbrücken, 19.02.2016 - Ss 9/16

    Verfahrensverzögerung, Einstellung, Verfahrenshindernis, Strafzumessung,

    Soweit das Tatgericht die Warnwirkung einer früheren Verurteilung zu Lasten des Angeklagten heranziehen will, sind die Zeit der Verurteilung, die Art und Höhe der erkannten Rechtsfolge, deren Vollstreckung sowie die kurze, präzise Zusammenfassung des Gegenstands der früheren Verurteilung mitzuteilen (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 266 f; WW 1997, 2828; KG, .Beschl. v. 28.2.2001 - (4) 1 Ss 22/01 (23/01); Senatsurteil vom 28. April 2014 - Ss 21/2014 (12/14) - Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 267 Rn. 18).
  • OLG Saarbrücken, 20.07.2016 - Ss 40/16

    Strafverfahren: Zulässigkeit der Beschränkung der Berufung auf den

    Soweit der Tatrichter - was in seinem der revisionsrechtlichen Überprüfung grundsätzlich entzogenen Ermessen steht (vgl. BGH NJW 1997, 2828; Senatsbeschlüsse vom 28. Mai 1998 - Ss 40/98 - und 8. Februar 2008 - Ss 1/2008 (3/08) - Senatsurteile vom 21. Dezember 2009 - Ss 105/2009 [117/09] - und 28. April 2014 - Ss 21/2014 [12/14] -) - lediglich die Warnwirkung früherer Verurteilungen zu Lasten des Angeklagten heranziehen will, reicht demnach die Mitteilung der Zeit der Verurteilung, der Art und Höhe der erkannten Rechtsfolge, deren Vollstreckung sowie der kurzen, präzisen Zusammenfassung des Gegenstands der früheren Verurteilung aus, den Rechtsfolgenausspruch - auch mit Blick auf die gebotene Überprüfung, ob die Berücksichtigung der Vorstrafen gegen Verwertungsverbote nach den §§ 51 BZRG, 29 Abs. 8 StVG verstößt - zu begründen (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 266 f; NJW 1997, 2828; KG, Beschl. v. 28.2.2001 - (4) 1 Ss 22/01 [23/01] - Senatsbeschlüsse vom 28. Mai 1998 - Ss 40/98 -, 18. Juli 2000 - Ss 43/2000 -, 14. Februar 2007 - Ss 8/2007 - und 8. Februar 2008 - Ss 1/2008 [3/08] - Senatsurteile vom 21. Dezember 2009 - Ss 105/2009 (117/09) - und 28. April 2014 - Ss 21/2014 [12/14] -).
  • KG, 10.11.2008 - 1 Ss 313/08
    Diese hat sich allerdings nur darauf zu erstrecken, ob der Tatrichter von unrichtigen oder unvollständigen Erwägungen ausgegangen ist oder sonst von seinem Ermessen in rechtsfehlerhafter Weise Gebrauch gemacht hat (Senat, Beschluss vom 28. Februar 2001, - (4) 1 Ss 22/01 (23/01) -).
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