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   KG, 28.02.2005 - 1 AR 1432/04 - 5 Ws 673/04   

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https://dejure.org/2005,25314
KG, 28.02.2005 - 1 AR 1432/04 - 5 Ws 673/04 (https://dejure.org/2005,25314)
KG, Entscheidung vom 28.02.2005 - 1 AR 1432/04 - 5 Ws 673/04 (https://dejure.org/2005,25314)
KG, Entscheidung vom 28. Februar 2005 - 1 AR 1432/04 - 5 Ws 673/04 (https://dejure.org/2005,25314)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung der Wiederaufnahme des Verfahrens zu Gunsten des Verurteilten; Darlegungsanforderungen im Falle des Widerrufs eines früheren Geständnisses; Pflicht des Gerichts zur Überprüfung eines Geständnisses; Beurteilung der Geeignetheit der eingebrachten Beweismittel

  • Wolters Kluwer
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 468
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.07.1976 - StB 11/74
    Auszug aus KG, 28.02.2005 - 5 Ws 673/04
    Deshalb ist anerkannt, daß der Verurteilte in dem Wiederaufnahmeantrag, in dem er ein früheres Geständnis widerruft, darlegen muß, warum er die Tat in der Hauptverhandlung der Wahrheit zuwider zugegeben hat und weshalb er das Geständnis nunmehr widerruft (vgl. BGH NJW 1977, 59; KG JR 1975, 166 m. Anm. Peters; Krehl in Heidelberger Kommentar, StPO 3. Aufl., § 359 Rdn. 31 m. weit.

    Ergibt sich hiernach eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für die Unrichtigkeit des Schuldspruchs, so ist die Eignung des Beweismittels zu bejahen (vgl. BGHSt 17, 303, 304; NStZ 2000, 218; NJW 1977, 59; Meyer/Goßner, § 368 Rdn. 9, 10 m. weit.

  • BGH, 19.06.1962 - 5 StR 189/62
    Auszug aus KG, 28.02.2005 - 5 Ws 673/04
    Ergibt sich hiernach eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für die Unrichtigkeit des Schuldspruchs, so ist die Eignung des Beweismittels zu bejahen (vgl. BGHSt 17, 303, 304; NStZ 2000, 218; NJW 1977, 59; Meyer/Goßner, § 368 Rdn. 9, 10 m. weit.
  • BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97

    Verständigung im Strafverfahren

    Auszug aus KG, 28.02.2005 - 5 Ws 673/04
    Sich hierzu aufdrängende Beweiserhebungen dürfen nicht unterbleiben (vgl. BGHSt 43, 195, 204).
  • KG, 28.06.1974 - 1 W 688/73
    Auszug aus KG, 28.02.2005 - 5 Ws 673/04
    Deshalb ist anerkannt, daß der Verurteilte in dem Wiederaufnahmeantrag, in dem er ein früheres Geständnis widerruft, darlegen muß, warum er die Tat in der Hauptverhandlung der Wahrheit zuwider zugegeben hat und weshalb er das Geständnis nunmehr widerruft (vgl. BGH NJW 1977, 59; KG JR 1975, 166 m. Anm. Peters; Krehl in Heidelberger Kommentar, StPO 3. Aufl., § 359 Rdn. 31 m. weit.
  • BGH, 17.12.1999 - 2 StR 574/99

    Zulässige Ziele der Nebenklage; Bestellung eines Rechtsanwalts auf Antrag des

    Auszug aus KG, 28.02.2005 - 5 Ws 673/04
    Ergibt sich hiernach eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für die Unrichtigkeit des Schuldspruchs, so ist die Eignung des Beweismittels zu bejahen (vgl. BGHSt 17, 303, 304; NStZ 2000, 218; NJW 1977, 59; Meyer/Goßner, § 368 Rdn. 9, 10 m. weit.
  • OLG Koblenz, 12.10.2006 - 12 W 471/06

    Hauptsacheerledigung: Kostenentscheidung bei beidseitiger Erledigungserklärung

    Das gilt hier besonders deshalb, weil im bisherigen Verfahren Feststellungen zu inneren Tatseite fehlen und ein konsensuales Verfahren wegen seiner verringerten Qualität das Urteil auch wiederaufnahmerechtlich angreifbar macht (vgl. KG NStZ 2006, 468 ff., wonach nicht einmal ein absprachebedingtes Geständnis eine Wiederaufnahmesperre zur Folge hat).
  • OLG Hamburg, 07.06.2007 - 1 Ws 92/07
    Richtig ist zwar, dass die Anforderungen an die erweiterte Darlegungspflicht im Sinne des § 359 Abs. 1 Nr. 5 StPO dann geringer sind, wenn das Gericht das Gebot der Wahrheitsfindung missachtet und den Angeklagten aufgrund eines "Formalgeständnisses" verurteilt hat, obwohl sich entlastende Beweiserhebungen aufdrängten oder nahe lagen (vgl. BGH NJW 2005, 1440, KG Berlin NStZ 2006, 468, OLG Stuttgart NJW 1999, 375).
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