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KG, 28.03.2019 - 3 Ws (B) 64/19 - 122 Ss 26/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Burhoff online
Fahrverbot, Schonfrist
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 25 Abs 2a StVG, § 79 Abs 6 OWiG
Durchentscheidung auf Schonfrist - verkehrslexikon.de
Schonfrist-Entscheidung im Rechtsbeschwerdeverfahren
- beck-blog
Fehler bei Schonfrist des § 25 Abs. 2a StVG
- IWW
- Wolters Kluwer
- Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)
Vergessene Festsetzung der Schonfrist beim Fahrverbot kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nachgeholt werden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
StVG § 25 Abs. 2a ; OWiG § 79 Abs. 6
Nachholung der unterbliebenen Entscheidung über die Schonfrist gem. § 25 Abs. 2a StVG durch das Rechtsbeschwerdegericht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
OWi: Die vergessene Vier-Monats-Frist - Nachholung nur mit Feststellungen
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 07.12.2018 - OWi 2392/18
- KG, 28.03.2019 - 3 Ws (B) 64/19 - 122 Ss 26/19
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Jena, 19.12.2005 - 1 Ss 331/05
Verkehr, Verfahren
Auszug aus KG, 28.03.2019 - 3 Ws (B) 64/19
Denn bei der Entscheidung nach § 25 Abs. 2a Satz 1 StVG handelt es sich um einen in sich selbständigen Punkt mit eigenem Entscheidungsgehalt innerhalb des Rechtsfolgenausspruchs, der sich losgelöst von der Entscheidung im Übrigen beurteilen lässt (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1999, 50) und nicht notwendig bereits bei Verhängung des Fahrverbotes feststehen muss (vgl. OLG Jena VRS 111, 152).
- KG, 08.09.2022 - 3 Ws (B) 209/22
Sachlich-rechtliche Überprüfung von Beschlüssen nach § 72 Abs. 1 Satz 1 OWiG
Ist das Gericht zu der Überzeugung gelangt, dass gegen den Betroffenen wegen des Vorliegens einer groben oder beharrlichen Pflichtverletzung im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG eine Fahrverbot verhängt werden soll, muss es darüber hinaus auch eine Entscheidung über das Wirksamwerden des Fahrverbots, namentlich darüber treffen, ob dem Betroffenen die Schonfrist des § 25 Abs. 2a StVG zuteil wird oder ob es bei dem Regelfall nach § 25 Abs. 2 Satz 1 StVG sein Bewenden haben muss (vgl. Senat, Beschluss vom 28. März 2019 - 3 Ws (B) 64/19 -).