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   KG, 28.04.2006 - 6 U 41/06   

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https://dejure.org/2006,32122
KG, 28.04.2006 - 6 U 41/06 (https://dejure.org/2006,32122)
KG, Entscheidung vom 28.04.2006 - 6 U 41/06 (https://dejure.org/2006,32122)
KG, Entscheidung vom 28. April 2006 - 6 U 41/06 (https://dejure.org/2006,32122)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • christmann-law.de (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    Arglistanfechtung eines BU-Versicherung wegen Falschangaben

Besprechungen u.ä.

  • christmann-law.de (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    Arglistanfechtung eines BU-Versicherung wegen Falschangaben

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 234
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 20.03.1996 - 5 U 84/95

    Versicherungsvertrag Berufsunfähigkeitszusatzversicherung Anfechtung arglistige

    Auszug aus KG, 28.04.2006 - 6 U 41/06
    Ein Anfechtungsgrund wegen arglistiger Täuschung besteht, wenn der Versicherungsnehmer durch wissentliche falsche Angaben auf die Entschließung des Versicherers Einfluss nehmen will und sich daher bewusst ist, dass der Versicherer möglicherweise den Vertrag nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen annehmen werde, wenn wahre Angaben gemacht würden (Senat, Urteil vom 17. November 2000 - 6 U 2958/99 - unter Hinweis auf BGH, VersR 1957, 351; OLG Köln, VersR 1996, 831).

    Diese subjektive Komponente setzt bei dem Versicherungsnehmer das Bewusstsein voraus, dass der Versicherer seinen Antrag bei wahrheitsgemäßer Beantwortung der an ihn gerichteten Fragen nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen annehmen werde (OLG Köln, VersR 1996, 831).

  • BGH, 20.11.1970 - IV ZR 1074/68

    Aufklärungspflicht - Leistungsfreiheit - Schadenbericht

    Auszug aus KG, 28.04.2006 - 6 U 41/06
    Dabei ist eine Gesamtschau der Indizien vorzunehmen, wobei der Versicherungsnehmer die Gründe für die falsche Beantwortung darzutun und einer Nachprüfung zugänglich zu machen hat (BGH, VersR 1971, 142, 144).
  • OLG Hamburg, 08.07.1971 - 6 U 62/70
    Auszug aus KG, 28.04.2006 - 6 U 41/06
    Eine arglistige Täuschung im Sinne des § 123 BGB liegt zwar nur vor, wenn der Versicherungsnehmer nicht nur eine bewusst unrichtige Erklärung abgibt, sondern auch - zumindest mit bedingtem Vorsatz - beabsichtigt, durch die unrichtige Erklärung auf die Willensentschließung des Versicherers Einfluss zu nehmen (OLG Hamburg, VersR 1971, 902).
  • OLG Hamburg, 23.10.1974 - 5 U 29/74
    Auszug aus KG, 28.04.2006 - 6 U 41/06
    Danach muss davon ausgegangen werden, dass der Kläger falsche Angaben gemacht hat, um Einfluss auf die Entschließung der Beklagten zu nehmen (vgl. OLG Hamburg, a.a.O.; VersR 1975, 561, 562; OLG Köln, a.a.O.).
  • OLG Saarbrücken, 20.06.2018 - 5 U 55/16

    Arglistige Täuschung einer privaten Krankenversicherung durch Verschweigen von

    Im vorliegenden Fall bestand eine solche Offenbarungspflicht der Klägerin in Bezug auf ihre Alkoholisierung aber schon deshalb, weil die Beklagte im Antrag ausdrücklich nach stationären Behandlungen, deren Anlass und den dabei gestellten Diagnosen gefragt hatte (vgl. KG, VersR 2007, 234; Armbrüster, in: Prölss/Martin, VVG 30. Aufl., § 22 VVG Rn. 19; s. auch Senat, Beschluss vom 4. November 2005 - 5 W 246/05 - 75).
  • LG Bochum, 22.02.2017 - 4 O 218/16
    Der Klägerin ist es ihm Rahmen ihrer persönlichen Anhörung nicht gelungen, die Indizien außer Kraft zu setzen, da sie keine überzeugenden Gründe für die Falschangaben im Versicherungsantrag dargetan hat (vgl. zur persönlichen Anhörung im Rahmen der Arglistanfechtung von Berufsunfähigkeitsversicherungsverträgen KG VersR 2007, 234).
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