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   KG, 28.04.2008 - 2 Kart 1/08   

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https://dejure.org/2008,11172
KG, 28.04.2008 - 2 Kart 1/08 (https://dejure.org/2008,11172)
KG, Entscheidung vom 28.04.2008 - 2 Kart 1/08 (https://dejure.org/2008,11172)
KG, Entscheidung vom 28. April 2008 - 2 Kart 1/08 (https://dejure.org/2008,11172)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung der Landeskartellbehörde über die Abgabe einer Sache auf Antrag an das Bundeskartellamt als anfechtbare Verfügung; Abgabe eines wettbewerbsrechtlichen Missbrauchsverfahrens durch eine Landeskartellbehörde an das am Beschwerdeverfahren beteiligte ...

  • Judicialis

    GWB § 49 Abs. 3; ; GWB § 63

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 49 Abs. 3; GWB § 63
    Anfechtbarkeit einer Abgabeentscheidung einer Landeskartellbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 16.07.1965 - IV C 82.63

    Bewilligung von Rechten zur Benutzung der Oker und des Weißen Wassers -

    Auszug aus KG, 28.04.2008 - 2 Kart 1/08
    Dementsprechend ist auch vom Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Zuständigkeitsbestimmung zwischen verschiedenen Behörden auch dann ein verwaltungsinterner Vorgang ist, der als solcher nicht gesondert angegriffen werden kann, wenn es nicht nur um die Abgabe von einer unzuständigen an eine zuständige Behörde geht, sondern eine gestaltende behördliche Zuständigkeitsbestimmung vorliegt (s. BVerwGE 71, 63, 72 = NVwZ 1986, 126, 128 zum Fall des § 3 Abs. 3 VwVfG , der die (Fort-)Führung des Verfahrens durch eine (nunmehr) unzuständige Behörde im Einvernehmen mit der an sich zuständigen Behörde betrifft; ferner BVerwGE 21, 352 f.; s.a. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Aufl., § 35 Rn 50).

    Außerhalb einer Vorabentscheidung verbleibt es dabei, dass ein gesonderter Rechtsschutz zur Klärung der Zuständigkeitsfrage nicht gegeben ist und diese daher erst im Rahmen der Anfechtung der in der Sache ergehenden Verfügung überprüft werden kann (vgl. bereits BVerwGE 21, 352, 353 und sodann § 44 a VwGO).

  • BSG, 14.12.1988 - 9/4b RV 55/86

    Verwaltungshandlung - Revision - Berufung

    Auszug aus KG, 28.04.2008 - 2 Kart 1/08
    Die Vorschrift soll durch den Anfechtungsausschluss für Verfahrenshandlungen, die nicht vollstreckbar oder gegen Nichtbeteiligte gerichtet sind, eine Verzögerung und Erschwerung von Verwaltungsverfahren verhindern und ist Ausdruck eines anerkannten Rechtsgrundsatzes, der auch außerhalb der VwGO anzuwenden ist (s. BSG NVwZ 1989, 901, 902), und so auch im Beschwerdeverfahren nach § 63 GWB (K. Schmidt in: Immenga/Mestmäcker, GWB, 4. Aufl., § 63 Rn 19).
  • BVerwG, 27.06.1991 - 2 C 26.89

    Versetzung in den Ruhestand - Dienstunfähigkei - Einbehaltung der Dienstbezüge -

    Auszug aus KG, 28.04.2008 - 2 Kart 1/08
    Behördlichen Verfahrenshandlungen allgemein fehlt der einem Verwaltungsakt eigene sachliche Regelungsgehalt; sie sind daher, wie auch § 44 a S. 1 VwGO anordnet, einer isolierten Anfechtung entzogen und können nur zusammen mit der Sachentscheidung angegriffen werden (vgl. BVerwGE 88, 332, 335 f. = NVwZ 1992, 379, 380; NJW 1982, 120).
  • BGH, 11.05.2004 - XI ZB 39/03

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei

    Auszug aus KG, 28.04.2008 - 2 Kart 1/08
    Das ist noch nicht der Fall, wenn eine höchstrichterliche Entscheidung zu der speziellen Rechtsfrage (hier: Verfügungsqualität der Abgabe nach § 49 Abs. 3 GWB) nicht vorliegt, sondern nur, wenn die Frage in einer Weise umstritten ist, die eine Klärung gebietet (vgl. BGHZ 159, 135, 137 = NJW 2004, 2222, 2223 zu § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO).
  • BGH, 18.02.1992 - KVR 4/91

    Leistungsbeschwerden im kartellgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus KG, 28.04.2008 - 2 Kart 1/08
    Da keine Rechtsschutzlücke vorliegt, die nach Art. 19 Abs. 4 GG geschlossen werden müsste (vgl. BGHZ 117, 209 = NJW 1992, 1829 zur Zulässigkeit einer Leistungsklage in Ergänzung zu § 63 GWB) bedarf es keiner Entscheidung, ob die im Hilfsantrag erhobene Feststellungsbeschwerde überhaupt statthaft sein kann (vgl. dazu K. Schmidt in: Immenga/Mestmäcker, GWB, 4. Aufl., § 63 Rn 11).
  • BGH, 08.05.2007 - KVR 31/06

    Lotto im Internet

    Auszug aus KG, 28.04.2008 - 2 Kart 1/08
    Der Senat kann mit dem vorliegenden Beschluss ohne mündliche Verhandlung nicht nur über die Anordnung der aufschiebenden Wirkung entscheiden (zur Entbehrlichkeit einer mündlichen Verhandlung für Zwischenentscheidungen s. BGH NJW-RR 2007, 1491, 1492), sondern auch über die Beschwerde nach § 63 GWB.
  • BGH, 29.04.1971 - KVR 1/71

    Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist (§ 65 GWB)

    Auszug aus KG, 28.04.2008 - 2 Kart 1/08
    Es entspricht allgemeiner Meinung, dass § 69 Abs. 1 GWB eine mündliche Verhandlung -analog § 522 Abs. 1 ZPO, § 125 Abs. 2 VwGO- nicht erfordert, wenn die Beschwerde als unzulässig zu verwerfen ist (s. BGHZ 56, 155, 156 = NJW 1971, 1937; K. Schmidt in: Immenga/Mestmäcker, GWB, 4. Aufl., § 69 Rn 1; Mees in: Loewenheim/Meessen/Riesenkampff, GWB, § 69 Rn 2; Bechtold in: Bechtold, GWB, 4. Aufl., § 69 Rn 2).
  • BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 25.84

    Verwaltungsverfahren - Fehler - Folgen - Wehrpflicht - Einberufung -

    Auszug aus KG, 28.04.2008 - 2 Kart 1/08
    Dementsprechend ist auch vom Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Zuständigkeitsbestimmung zwischen verschiedenen Behörden auch dann ein verwaltungsinterner Vorgang ist, der als solcher nicht gesondert angegriffen werden kann, wenn es nicht nur um die Abgabe von einer unzuständigen an eine zuständige Behörde geht, sondern eine gestaltende behördliche Zuständigkeitsbestimmung vorliegt (s. BVerwGE 71, 63, 72 = NVwZ 1986, 126, 128 zum Fall des § 3 Abs. 3 VwVfG , der die (Fort-)Führung des Verfahrens durch eine (nunmehr) unzuständige Behörde im Einvernehmen mit der an sich zuständigen Behörde betrifft; ferner BVerwGE 21, 352 f.; s.a. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Aufl., § 35 Rn 50).
  • OLG Düsseldorf, 20.06.2007 - Kart 21/06

    Anfechtungsbeschwerde nach § 63 Abs. 1 GWB unstatthaft bei noch nicht ergangener

    Auszug aus KG, 28.04.2008 - 2 Kart 1/08
    Der Begriff der Verfügung entspricht dem des § 61 GWB und damit dem des Verwaltungsakts in § 35 VwVfG (s. etwa OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.06.2007, VI-Kart 21/06, Rz 16 -bei JURIS-; K. Schmidt in: Immenga/Mestmäcker, GWB, 4. Aufl., § 63 Rn 15; Mees in: Loewenheim/Meessen/Riesenkampff, GWB, § 63 Rn 5).
  • BVerwG, 27.05.1981 - 8 C 13.80

    Behördliche Verfahrenshandlungen - Ausschluß selbständiger Rechtsbeschwerden -

    Auszug aus KG, 28.04.2008 - 2 Kart 1/08
    Behördlichen Verfahrenshandlungen allgemein fehlt der einem Verwaltungsakt eigene sachliche Regelungsgehalt; sie sind daher, wie auch § 44 a S. 1 VwGO anordnet, einer isolierten Anfechtung entzogen und können nur zusammen mit der Sachentscheidung angegriffen werden (vgl. BVerwGE 88, 332, 335 f. = NVwZ 1992, 379, 380; NJW 1982, 120).
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