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   KG, 28.05.1996 - 1 W 7520/95   

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https://dejure.org/1996,2515
KG, 28.05.1996 - 1 W 7520/95 (https://dejure.org/1996,2515)
KG, Entscheidung vom 28.05.1996 - 1 W 7520/95 (https://dejure.org/1996,2515)
KG, Entscheidung vom 28. Mai 1996 - 1 W 7520/95 (https://dejure.org/1996,2515)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustimmungsfreiheit der Wohnungsveräußerung an Ehegatten bei Auflassung nach rechtskräftiger Scheidung; Erfordernis der Veräußerungszustimmung des Verwalters; Erklärung der Auflassung nach Rechtskraft eines Scheidungsurteils; Erforderlichkeit der Zustimmung des ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zustimmungsfreiheit der Wohnungsveräußerung an Ehegatten bei Auflassung nach rechtskräftiger Scheidung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 78
  • NJW-RR 1997, 78
  • FGPrax 1996, 140
  • FamRZ 1996, 1213 (Ls.)
  • Rpfleger 1996, 448
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Schleswig, 14.06.1993 - 2 W 66/93

    Verwalterzustimmung, Veräußerung an Ehegatten

    Auszug aus KG, 28.05.1996 - 1 W 7520/95
    Das Interesse der Wohnungseigentümergemeinschaft an einer Überprüfung des Erwerbers unter diesen Gesichtspunkten soll andererseits zugunsten einer freien Entschließung seitens des veräußernden Wohnungseigentümers zurücktreten, soweit - wie hier - eine Befreiung vom Zustimmungserfordernis bei einer Veräußerung an Ehegatten sowie nahe Verwandte vorgesehen ist (vgl. auch OLG Schleswig NJW-RR 1993, 1103).
  • KG, 20.06.1978 - 1 W 31/78
    Auszug aus KG, 28.05.1996 - 1 W 7520/95
    Soweit das Erfordernis der Veräußerungszustimmung des Verwalters reicht, bedarf nach allgemeiner, vom Senat bereits vertretener Auffassung auch die Veräußerung eines ideellen Miteigentumsanteils an einem Wohnungseigentum an einen anderen Miteigentümer der Zustimmung (vgl. Senat OLGZ 1978, 296; OLG Celle Rpfleger 1974, 438; Weitnauer/Lüke, WEG, S.Aufl., § 12 Rdn.2 m.w.N.).
  • BayObLG, 24.07.1972 - BReg. 2 Z 40/72

    Zulässigkeit von Bedingungen oder Zeitbestimmungen bei der Übertragung von

    Auszug aus KG, 28.05.1996 - 1 W 7520/95
    Denn eine von den Parteien eines Ehescheidungsverfahrens "für den Fall der Scheidung" in einem gerichtlich protokollierten Vergleich erklärte Auflassung ist unter einer Bedingung erklärt und daher nach zutreffender allgemeiner Ansicht gemäß § 925 Abs. 2 BGB unwirksam (vgl. BayObLGZ 1972, 257; Palandt/Bassenge, BGB, 55.Aufl., § 925 Rdn.16).
  • KG, 01.03.2011 - 1 W 57/11

    Wohnungseigentumsrecht: Erfordernis der Verwalterzustimmung bei Veräußerung an

    Ein Ausnahmetatbestand, für den nach dem Inhalt des Sondereigentums die Verwalterzustimmung hier nicht erforderlich wäre, ist nicht gegeben; insbesondere sind die Beteiligten weder Ehegatten, noch waren sie es zum Zeitpunkt der Auflassung oder der zugrunde liegenden schuldrechtlichen Vereinbarung (vgl. zu diesen Konstellationen OLG Schleswig, NJW-RR 1993, 1103; Senat, NJW-RR 1997, 78).

    Dem steht nicht die Entscheidung des Senats vom 28. Mai 1996 (NJW-RR 1997, 78, 79) entgegen.

  • KG, 20.05.2014 - 1 W 234/14

    Grundbuchverfahrensrecht: Nachweis des Vorliegens einer Ausnahme vom

    Es bedarf eines aktuellen Nachweises, weil der Ausnahmetatbestand nach einer Scheidung der Ehe grundsätzlich nicht mehr erfüllt ist (vgl. Senat, NZM 2012, 317; NJW-RR 1997, 78).
  • KG, 03.02.2004 - 1 W 244/03

    Wohnungseigentum: Erklärung der Zustimmung zur Veräußerung durch den mit dem

    Die Veräußerungsbeschränkung nach § 12 Abs. 1 WEG dient dem Schutz der Wohnungseigentümer vor einem persönlich oder finanziell unzuverlässigen Erwerber (Senat, FGPrax 1996, 140, 141; OLGZ 1978, 296, 298; BayObLG, …
  • KG, 14.01.2003 - 1 W 336/02

    Wirksamkeit einer in einem Scheidungsfolgenvergleich unter der Bedingung

    Sie entspricht der auch vom Senat bereits vertretenen allgemeinen Auffassung, dass eine von den Parteien eines Ehescheidungsverfahrens "für den Fall der Scheidung" in einem gerichtlich protokollierten Vergleich erklärte Auflassung unter einer Bedingung erklärt und daher nach § 925 Abs. 2 BGB unwirksam ist (Senat FGPrax 1996, 140; BayObLGZ 1972, 257; OLG Stuttgart Justiz 1967, 218; LG Aachen Rpfleger 1979, 61; ferner z. B. Demharter, GBO, 24. Auflage, § 20 Rdn. 36; Kuntze/Ertl/Herrmann/Eickmann, GBO, 5. Auflage, § 20 Rdn. 111; MünchKommBGB-Kanzleiter, 3. Auflage, § 925 Rdn. 25; Palandt/Bassenge, BGB, 62. Auflage, § 925 Rdn. 19 f.; Staudinger/Pfeifer, BGB, 13. Auflage, § 925 Rdn. 94; Blomeyer Rpfleger 1972, 385/387; je m. w. N.).
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