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   KG, 28.05.2002 - 6 U 144/01   

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https://dejure.org/2002,15927
KG, 28.05.2002 - 6 U 144/01 (https://dejure.org/2002,15927)
KG, Entscheidung vom 28.05.2002 - 6 U 144/01 (https://dejure.org/2002,15927)
KG, Entscheidung vom 28. Mai 2002 - 6 U 144/01 (https://dejure.org/2002,15927)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rentenzahlung bei Eintritt der Berufsunfähigkeit während der vertraglichen Versicherungsdauer; Beweislast des Versicherungsnehmers bezüglich seiner Fähigkeit zum Tätigsein in seinem konkret ausgeübten Beruf bei Beginn der Gefahrtragung; Bei Beginn der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BB-BUZ § 2
    Anwendung der Dienstunfähigkeitsklausel in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Haftung des Versicherers wegen Falschberatung durch den Versicherungsvertreter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 723
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 03.05.1995 - IV ZR 165/94

    Mitversicherung einer Flugbegleiterin in einer Gruppenversicherung des

    Auszug aus KG, 28.05.2002 - 6 U 144/01
    Versicherungsnehmers zu prüfen (BGH VersR 1995, 901, 902).
  • BGH, 23.05.1989 - IVa ZR 72/88

    Beweislast des Versicherers für eine Anzeigeobliegenheitsverletzung; Ausfüllung

    Auszug aus KG, 28.05.2002 - 6 U 144/01
    Dies gilt aber nur dann, wenn der Versicherte substantiiert darlegt, er habe den Vertreter ordnungsgemäß unterrichtet (BGH VersR 1990, 77, 78; VersR 1989, 833, 834).
  • OLG München, 30.11.1998 - 30 U 129/98

    Beweislast bei Anfechtung eines Versicherungsvertrags wegen arglistiger Täuschung

    Auszug aus KG, 28.05.2002 - 6 U 144/01
    Außerdem hat der Versicherungsnehmer nachvollziehbar zu erläutern, wie es zu der Falschangabe gekommen ist (OLG Frankfurt/M. NVersZ 2001, 115, 116; OLG München VersR 2000, 711, 712 m.w.N.).
  • KG, 23.02.1996 - 6 U 3719/94

    Zusatzversicherungen; Einheit; Rücktritt; Hausarzt; Behandlung; Anfechtung;

    Auszug aus KG, 28.05.2002 - 6 U 144/01
    Eine solche arglistige Täuschung liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer durch fehlerhafte Beantwortung der Antragsfragen auf die Entscheidung des Versicherers Einfluss nehmen will und sich bewusst ist, dass dieser bei wahrheitsgemäßen Angaben den Vertrag nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen abschließen werde (BGH VersR 1997, 94, 95; OLG Hamm VersR 2000, 878, 879; r + s 1996, 199, 200; Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., Rn. 4 zu § 22 VVG ).
  • BGH, 27.01.1993 - IV ZR 309/91

    Berufsunfähigkeit vor Abschluß des Versicherungsvertrages

    Auszug aus KG, 28.05.2002 - 6 U 144/01
    Dabei ist entscheidend, ob der Versicherungsnehmer - was im Streitfall von ihm zu beweisen ist - bei Beginn der Gefahrtragung in der Lage war, in seinem konkret ausgeübten Beruf tätig zu sein (BGH VersR 1993, 469, 470; OLG Koblenz VersR 2000, 749, 750).
  • BGH, 26.10.1994 - IV ZR 151/93

    Arglistige Täuschung bei Abschluss eines Versicherungsvertrages; Pflicht zur

    Auszug aus KG, 28.05.2002 - 6 U 144/01
    Anzugeben sind dabei alle Beschwerden, die nicht offenkundig belanglos sind oder alsbald vergehen (BGH VersR 1994, 711, 713; VersR 1994, 1457, 1458).
  • BGH, 02.03.1994 - IV ZR 99/93

    Gefahrerheblichkeit und Anzeigepflicht verschwiegener Umstände

    Auszug aus KG, 28.05.2002 - 6 U 144/01
    Anzugeben sind dabei alle Beschwerden, die nicht offenkundig belanglos sind oder alsbald vergehen (BGH VersR 1994, 711, 713; VersR 1994, 1457, 1458).
  • BGH, 21.11.1989 - IVa ZR 269/88

    Verletzung der Anzeigeobliegenheit durch den Versicherungsnehmer beim Ausfüllen

    Auszug aus KG, 28.05.2002 - 6 U 144/01
    Dies gilt aber nur dann, wenn der Versicherte substantiiert darlegt, er habe den Vertreter ordnungsgemäß unterrichtet (BGH VersR 1990, 77, 78; VersR 1989, 833, 834).
  • OLG Koblenz, 19.05.2000 - 10 U 824/99

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

    Auszug aus KG, 28.05.2002 - 6 U 144/01
    Werden schwere oder erkennbar chronische Erkrankungen verschwiegen, rechtfertigt dies im Gegensatz zur Nichtangabe leichterer Krankheiten oder Beschwerden in der Regel den Rückschluss auf arglistiges Verhalten (OLG Koblenz VersR 2002, 22 [LS]; NVersZ 2001, 74).
  • OLG Hamm, 23.07.1999 - 20 U 162/98

    Anfechtung und Rücktritt bei unvollständigen Angaben des Versicherungsnehmers und

    Auszug aus KG, 28.05.2002 - 6 U 144/01
    Eine solche arglistige Täuschung liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer durch fehlerhafte Beantwortung der Antragsfragen auf die Entscheidung des Versicherers Einfluss nehmen will und sich bewusst ist, dass dieser bei wahrheitsgemäßen Angaben den Vertrag nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen abschließen werde (BGH VersR 1997, 94, 95; OLG Hamm VersR 2000, 878, 879; r + s 1996, 199, 200; Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., Rn. 4 zu § 22 VVG ).
  • OLG Frankfurt, 07.06.2000 - 7 U 249/98

    Leistungsfreiheit einer Lebensversicherung nach einer wirksam erklärten

  • OLG Saarbrücken, 19.05.1993 - 5 U 56/92

    Berufsunfähigkeit; Arglistig; Täuschung; Gesundheitsangabe; Teilanfechtung;

  • BGH, 10.10.2001 - IV ZR 6/01

    Ausfüllung vorformulierter Antragsfragen durch den Versicherungs-Agenten

  • BGH, 25.05.1994 - IV ZR 215/93

    Schilderung von Vorerkrankungen gegenüber dem Agenten; Kenntnis von

  • OLG Hamm, 17.05.1995 - 20 U 44/95
  • BGH, 30.01.2002 - IV ZR 23/01

    Evidenz des Vollmachtsmißbrauchs

  • BGH, 14.06.1989 - IVa ZR 74/88

    Reichweite einer sog. Beamtenklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung

  • OLG Karlsruhe, 23.12.2014 - 9a U 15/14

    Krankentagegeldversicherung: Wirksamkeit der Regelung zur Herabsetzung des

    Auf die Frage, ob sich ein Anspruch des Klägers auf Grundlage der gewohnheitsrechtlichen Erfüllungshaftung (vgl. BGH VersR 2001, 1502; KG VersR 2004, 723) ergeben könnte, kommt es damit nicht mehr an.
  • KG, 26.05.2020 - 6 U 75/19

    Eintritt des Versicherungsfalls bei der Berufungsunfähigkeitsversicherung

    Grundsätzlich tritt damit Berufsunfähigkeit in der Zeit vor Beginn des Versicherungsschutzes (Nr. 1.1 AVB) ein und der Versicherungsfall fällt nicht in den versicherten Zeitraum (Nr. 2.1.1 AVB), so dass eine Leistungspflicht ausscheidet (vgl. Senat, Urteil vom 28.5. 2002 - 6 U 144/01, VersR 2004, 723 f; Ernst/Rogler, Nomos Kommentar Berufsunfähigkeitsversicherung 2017, § 2 Rdnr. 362).
  • OLG Hamm, 18.06.2008 - 20 U 187/07

    Anfechtung einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung wegen arglistigen

    Beweisbelastet ist insoweit der Versicherungsnehmer (KG VersR 2004, 723; OLG Koblenz, VersR 2000, 749, BGH VersR 1993, 469).
  • OLG Frankfurt, 30.12.2014 - 12 U 150/13

    Zur Auslegung von Versicherungsbedingungen bei der Berechnung der

    Auf die Frage, ob sich ein Anspruch des Klägers auf Grundlage der gewohnheitsrechtlichen Erfüllungshaftung (vgl. BGH VersR 2001, 1502; KG VersR 2004, 723) ergeben könnte, kommt es damit nicht mehr an.
  • LG Dortmund, 26.08.2015 - 2 O 362/13

    Beamtenklausel

    Eine zu einem früheren Zeitpunkt eintretende Berufsunfähigkeit nach allgemeinen Grundsätzen wird durch die Beamtenklausel nicht ausgeschlossen (KG VersR 2004, 723).
  • OLG Karlsruhe, 09.02.2010 - 12 U 169/09
    Die Beweislast für das Vorliegen bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit trifft den Versicherungsnehmer, wozu auch der Nachweis zählt, dass Berufsunfähigkeit nicht bereits bei Abschluss des Vertrages vorlag (OLG Koblenz VersR 2000, 749; KG VersR 2004, 723; OLG Saarbrücken ZfS 2009, 38).
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