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   KG, 28.05.2002 - 9 U 10531/99   

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https://dejure.org/2002,8324
KG, 28.05.2002 - 9 U 10531/99 (https://dejure.org/2002,8324)
KG, Entscheidung vom 28.05.2002 - 9 U 10531/99 (https://dejure.org/2002,8324)
KG, Entscheidung vom 28. Mai 2002 - 9 U 10531/99 (https://dejure.org/2002,8324)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen schuldhafter Amtspflichtverletzung eines Beamten ; Informationspflicht von Beamten; Ersatz für die Zerstörungen während der Dauer einer Hausbesetzung ; Zur Berechnung der Mieteinnahmen aus Wohnräumen; Berücksichtigung der Gewerbemieten ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Negativattest für Zweckentfremdung von Wohnraum; Staatshaftung; Amtspflichtverletzung; Informationspflicht in bezug auf veröffentlichte Rechtsprechung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839 Abs. 1
    Verletzung von Amtspflichten bei der Ablehnung eines Negativattests über die Zweckentfremdung von Wohnraum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 624
  • NVwZ-RR 2003, 792 (Ls.)
  • NZM 2002, 755
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Berlin, 12.09.1991 - 5 B 28.89

    Abrißgenehmigung; Nebenbestimmung; Verläßlichkeit; Renditenberechnung;

    Auszug aus KG, 28.05.2002 - 9 U 10531/99
    Hier sind die Grundsätze des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 12. September 1991 - 5 B 28.89 - nicht beachtet worden.

    (3) Ferner war nach dem Urteil des OVG Berlin vom 12. September 1991 - 5 B 28.89 - in gewissem Umfang auch ein Kostenansatz für die Beseitigung von Primärschäden zu billigen, wenn diese nicht durch Abnutzung und Witterungseinwirkung entstehen, denn nur für die Beseitigung derartiger Schäden kann der Eigentümer aus den laufenden Einnahmen eine Rücklage bilden.

    Es fehlt jedoch eine Berechnung dieser Wertsteigerung sowie eine Gegenüberstellung mit dem beim Ankauf tatsächlich gezahlten Kaufpreis (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 12. September 1991 - 5 B 28.89 -, Seite 19).

  • BGH, 03.07.1997 - III ZR 205/96

    Entschädigung des Grundstückseigentümers wegen rechtswidriger Versagung einer

    Auszug aus KG, 28.05.2002 - 9 U 10531/99
    Es handelt sich um den klassischen Fall einer faktischen Bausperre, der grundsätzlich Ansprüche aus enteignungsgleichem Eingriff auslöst (vgl. BGH, NJW 1997, 3432, 3433; NJW 1997, 1229 ff.).

    Zwischen der Amtshaftung und dem Anspruch aus enteignungsgleichem Eingriff besteht Anspruchskonkurrenz (vgl. BGH, NJW 1997, 3432, 3433).

  • BVerwG, 20.08.1998 - 4 B 79.98

    Bauplanungsrecht; Nachbarschutz, Anspruch auf Gebietserhaltung; Prägung,

    Auszug aus KG, 28.05.2002 - 9 U 10531/99
    Dabei soll die Rechtsprechung zur Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich herangezogen werden können (vgl. BVerwG NVwZ-RR 1999, 105 ).

    Dabei können topographische Gegebenheiten eine Rolle spielen (vgl. BVerwG NVwZ-RR 1999, 105, 106).

  • OVG Berlin, 13.02.1997 - 5 B 45.95
    Auszug aus KG, 28.05.2002 - 9 U 10531/99
    Hierzu hat das Oberverwaltungsgericht im Urteil vom 13. Februar 1997 - 5 B 45.95 - nähere Ausführungen auf Seite 17 der Urteilsgründe gemacht, auf deren Inhalt verwiesen werden kann.

    das OVG in dem Urteil vom 13. Februar 1997 - 5 B 45.95 - ausdrücklich auf Seite 17 festgestellt.

  • BGH, 23.01.1997 - III ZR 234/95

    Entschädigung bei rechtswidriger Versagung einer Teilungsgenehmigung

    Auszug aus KG, 28.05.2002 - 9 U 10531/99
    Es handelt sich um den klassischen Fall einer faktischen Bausperre, der grundsätzlich Ansprüche aus enteignungsgleichem Eingriff auslöst (vgl. BGH, NJW 1997, 3432, 3433; NJW 1997, 1229 ff.).
  • BGH, 17.03.1994 - III ZR 27/93

    Sorgfaltspflichten einer Behörde; Amtshaftung wegen Versagung einer

    Auszug aus KG, 28.05.2002 - 9 U 10531/99
    Die Verneinung des Schuldvorwurfs bei Erlass eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes setzt voraus, dass die letztlich als unzutreffend erkannte Rechtsmeinung nicht nur vertretbar, sondern auch aufgrund sorgfältiger rechtlicher und tatsächlicher Prüfung gewonnen worden war (vgl. BGH, NJW 1994, 3158, 3159 m. w. Nachw.).
  • BGH, 09.06.1994 - III ZR 37/93

    Amtshaftung bei Ablehnung einer Bauvoranfrage; Kausalität der Pflichtverletzung

    Auszug aus KG, 28.05.2002 - 9 U 10531/99
    Ein Schluss dahingehend, dass wegen einer weitergehenden Planung eine genehmigungsfähige Planung oder sogar ein genehmigtes Vorhaben nicht realisiert worden wäre, ist bei dieser Sachlage nicht zulässig (vgl. BGH, NJW-RR 1994, 1171 ff.).
  • BVerwG, 29.04.1997 - 4 B 67.97

    Bauplanungsrecht - Begriff der näheren Umgebung im unbeplanten Innenbereich;

    Auszug aus KG, 28.05.2002 - 9 U 10531/99
    Das Bundesverwaltungsgericht bestimmt die nähere Umgebung danach, inwieweit sich einerseits das geplante Bauvorhaben auf die Umgebung und andererseits die Umgebung auf das Baugrundstück prägend auswirken kann (vgl. BVerwG NVwZ-RR 1998, 94 ).
  • BVerwG, 03.12.1998 - 4 C 7.98

    Innenbereich, unbeplanter; Bebauungszusammenhang; Ortsteil; Gemeindegrenze;

    Auszug aus KG, 28.05.2002 - 9 U 10531/99
    Für beide Absätze ist zunächst Voraussetzung, dass das Bauvorhaben in einem zusammenhängend bebauten Ortsteil liegt (vgl. zur Bestimmung: BVerwG NVwZ 1999, 527 ff.).
  • VG Berlin, 29.06.1995 - 13 A 394.92

    Rechtmäßigkeit einer Wiederzuführungsaufforderung und der Versagung eines

    Auszug aus KG, 28.05.2002 - 9 U 10531/99
    Die Akten des Verwaltungsgerichts Berlin VG 13 a 431/96, VG 13 a 394/92 und VG 13 a 388/95 sind zu Informationszwecken Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.
  • BVerwG, 01.04.1997 - 4 B 11.97

    Bauplanungsrecht - Abgrenzung zwischen unbeplantem Innen- und Außenbereich,

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