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   KG, 28.05.2009 - 12 U 43/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4701
KG, 28.05.2009 - 12 U 43/09 (https://dejure.org/2009,4701)
KG, Entscheidung vom 28.05.2009 - 12 U 43/09 (https://dejure.org/2009,4701)
KG, Entscheidung vom 28. Mai 2009 - 12 U 43/09 (https://dejure.org/2009,4701)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einer wartepflichtigen Straße einbiegenden Fahrzeugs mit einem entgegenkommenden Fahrzeug; Berücksichtigung neuen Vorbringens und neuer Angriffsmittel und Verteidigungsmittel in der Berufungsinstanz

  • Judicialis

    ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Ungeeignetheit einer Zeugenvernehmung/ Zurückweisung eines Unfallrekonstruktionsgutachtens als verspätet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einer wartepflichtigen Straße einbiegenden Fahrzeugs mit einem entgegenkommenden Fahrzeug; Berücksichtigung neuen Vorbringens und neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel in der Berufungsinstanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Leitsatz)

    Anscheinsbeweis bei Rechtsabbiegerunfall

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Anscheinsbeweis bei Kreuzungsunfall

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Quietschende Reifen kein Beweis für zu schnelle Fahrt

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Quietschende Reifen kein Beweis für zu schnelles Fahren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 1244
  • NZV 2009, 597 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamm, 06.05.2010 - 6 U 145/09

    Pflicht des Aufkäufers von türkischem Hochzeitsschmuck zur Überprüfung der

    Das ist nicht der Fall, wenn sich das Gericht des ersten Rechtszuges bei der Tatsachenfeststellung an die Grundsätze der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO gehalten hat und das Berufungsgericht keinen Anlass sieht, vom Ergebnis der Beweiswürdigung abzuweichen (KG MDR 2009, 1244).
  • LG Münster, 24.05.2017 - 8 O 213/15

    Ersatz von Reparaturkosten, Sachverständigenkosten, Nutzungsausfallschaden und

    Der für ein derartiges Mitverschulden der Drittwiderbeklagten zu 1) voll darlegungs- und beweisbelasteten Beklagte (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 28.05.2009 - 12 U 43/09, in: BeckRS 09, 23486) ist weder der Beweis gelungen, dass die Drittwiderbeklagte die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten hätte, noch, dass sie mit den Sichtverhältnissen unangepasster Geschwindigkeit gefahren wäre.
  • LG München I, 13.07.2010 - 17 O 2427/08

    Unfallverursachung und -haftung bei einem Auffahrunfall, der in einem

    43 Das Gericht hat insoweit berücksichtigt, dass bei einem Unfallgeschehen im zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit einem Einbiegen aus einer untergeordneten Straße in eine übergeordnete Straße der Beweis des ersten Anscheins gegen den einbiegenden, die Vorfahrt missachtenden Verkehrsteilnehmer spricht (vgl. KG Berlin, B. v. 28.05.2009, 12 U 43/09, Abs. 15; Brandenburgisches OLG, Urt. v. 02.04.2009, 12 U 214/08, Abs. 7).
  • AG Dresden, 23.01.2017 - 115 C 745/16

    Verkehrsunfall - Auffahrunfall nach Vorfahrtmissachtung

    Das Gericht legt seinen Betrachtungen den gegen den Einbiegenden sprechenden Anscheinsbeweis zugrunde: (1) Anscheinsbeweis gegen den die Vorfahrt Mißachtenden (a) Grundsätze zu diesem Anscheinsbeweis Das Gericht hat insoweit berücksichtigt, dass bei einem Unfallgeschehen im zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit einem Einbiegen aus einer untergeordneten Straße in eine übergeordnete Straße der Beweis des ersten Anscheins gegen den einbiegenden, die Vorfahrt missachtenden Verkehrsteilnehmer spricht (KG Berlin, Beschluss v. 28.05.2009 - 12 U 43/09, Rdnr. 15; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 02.04.2009 - 12 U 214/08, Rdnr. 7).
  • KG, 06.08.2009 - 12 U 187/08

    Berufungsverfahren: Zurückweisung eines im erstinstanzlichen Verfahren

    Denn jede Partei muss mit der Zurückweisung von Beweisanträgen rechnen, wenn sie diese zurückhält und erst einmal abwartet, wie sich das Gericht zu dem schon vorgebrachten Prozessstoff, auch zum Ergebnis einer Beweisaufnahme, stellt (vgl. BGH VersR 2007, 373; OLG Karlsruhe MDR 2005, 92; OLG Schleswig OLGR 2005, 8; Senat, Beschlüsse vom 27. April 2009 - 12 U 65/09 - sowie vom 28. Mai 2009 - 12 U 43/09 - ; Zöller/Heßler, a.a.O., § 531 Rn 32).
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