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   KG, 28.05.2013 - 6 W 68/13   

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KG, 28.05.2013 - 6 W 68/13 (https://dejure.org/2013,62001)
KG, Entscheidung vom 28.05.2013 - 6 W 68/13 (https://dejure.org/2013,62001)
KG, Entscheidung vom 28. Mai 2013 - 6 W 68/13 (https://dejure.org/2013,62001)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anordnung der Testamentsvollstreckung in einem sog. Behindertentestament

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.02.1985 - IVa ZR 136/83

    Umfang des Formzwangs bei Pflichtteilsentziehung

    Auszug aus KG, 28.05.2013 - 6 W 68/13
    Kann dadurch der tatsächliche Wille des Erblassers noch nicht zweifelsfrei ermittelt werden, ist im nächsten Schritt zu ermitteln, was dem Erblasserwillen mutmaßlich am ehesten entspricht, mithin was der Erblasser vernünftigerweise gewollt haben kann (BGH NJW 1985, 1554 - 1556, zitiert nach juris, dort Rdz. 11; vgl. allgemein zur Testamentsauslegung auch Weidlich in Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 72. Auflage 2013, § 2084 Rdnr. 3 - 11 m.w.N.).
  • BGH, 21.03.1990 - IV ZR 169/89

    Sittenwidrigkeit eines Testaments

    Auszug aus KG, 28.05.2013 - 6 W 68/13
    Darüber hinaus ergibt sich die Anordnung einer Dauervollstreckung aber auch aus der Tatsache, dass der Wille der Erblasserin darauf gerichtet war, dass das dem Sohn zugewandte Nachlassvermögen getrennt von dessen Eigenvermögen verwaltet wird, um es im Sinne eines von der Rechtsprechung anerkannten Behindertentestaments vor dem Zugriff des Sozialhilfeträgers zu schützen (vgl. zur Zulässigkeit eines solchen Testaments BGH NJW 1990, 2055 - 2057 und NJW 1994, 248 - 251, jeweils zitiert nach juris; OLG Köln ZEV 2010, 87 - 88, zitiert nach juris, dort Rdz. 37; vgl. auch Oberverwaltungsgericht des Saarlandes ZErb 2006, 275 - 282, zitiert nach juris, dort Leitsatz und Rdz. 61).
  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus KG, 28.05.2013 - 6 W 68/13
    Dafür ist der gesamte Inhalt der Testamentsurkunde einschließlich aller Nebenumstände -auch solche außerhalb des Testaments- heranzuziehen und zu würdigen (BGH NJW 1993, 256 - 257, zitiert nach juris, dort Rdz. 11).
  • BGH, 20.10.1993 - IV ZR 231/92

    Erbeinsetzung eines auf Kosten der Sozialhilfe untergebrachten Kindes

    Auszug aus KG, 28.05.2013 - 6 W 68/13
    Darüber hinaus ergibt sich die Anordnung einer Dauervollstreckung aber auch aus der Tatsache, dass der Wille der Erblasserin darauf gerichtet war, dass das dem Sohn zugewandte Nachlassvermögen getrennt von dessen Eigenvermögen verwaltet wird, um es im Sinne eines von der Rechtsprechung anerkannten Behindertentestaments vor dem Zugriff des Sozialhilfeträgers zu schützen (vgl. zur Zulässigkeit eines solchen Testaments BGH NJW 1990, 2055 - 2057 und NJW 1994, 248 - 251, jeweils zitiert nach juris; OLG Köln ZEV 2010, 87 - 88, zitiert nach juris, dort Rdz. 37; vgl. auch Oberverwaltungsgericht des Saarlandes ZErb 2006, 275 - 282, zitiert nach juris, dort Leitsatz und Rdz. 61).
  • OLG München, 23.01.2009 - 31 Wx 116/08

    Überprüfung der seitens des Nachlassgerichts angeordneten Testamentsvollstreckung

    Auszug aus KG, 28.05.2013 - 6 W 68/13
    Entgegen der Ansicht des Nachlassgerichtes enthält das Testament der Erblasserin vom 9. Juni 2004 das für die Ernennung eines Ersatztestamentsvollstreckers notwendige stillschweigende Ersuchen im Sinn des § 2200 BGB, weil eine Auslegung dieser letztwilligen Verfügung ergibt, dass die Erblasserin die Testamentsvollstreckung als so genannte Dauervollstreckung (§ 2209 BGB) bis zum Ableben des Antragstellers anordnen wollte (vgl. OLG München NJW 2009, 1152 - 1153, zitiert nach juris, dort Rdz. 14/15).
  • OVG Saarland, 17.03.2006 - 3 R 2/05

    Sozialhilfe: Nachranggrundsatz bei Behindertentestament

    Auszug aus KG, 28.05.2013 - 6 W 68/13
    Darüber hinaus ergibt sich die Anordnung einer Dauervollstreckung aber auch aus der Tatsache, dass der Wille der Erblasserin darauf gerichtet war, dass das dem Sohn zugewandte Nachlassvermögen getrennt von dessen Eigenvermögen verwaltet wird, um es im Sinne eines von der Rechtsprechung anerkannten Behindertentestaments vor dem Zugriff des Sozialhilfeträgers zu schützen (vgl. zur Zulässigkeit eines solchen Testaments BGH NJW 1990, 2055 - 2057 und NJW 1994, 248 - 251, jeweils zitiert nach juris; OLG Köln ZEV 2010, 87 - 88, zitiert nach juris, dort Rdz. 37; vgl. auch Oberverwaltungsgericht des Saarlandes ZErb 2006, 275 - 282, zitiert nach juris, dort Leitsatz und Rdz. 61).
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