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   KG, 28.05.2013 - 7 U 12/12   

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https://dejure.org/2013,11399
KG, 28.05.2013 - 7 U 12/12 (https://dejure.org/2013,11399)
KG, Entscheidung vom 28.05.2013 - 7 U 12/12 (https://dejure.org/2013,11399)
KG, Entscheidung vom 28. Mai 2013 - 7 U 12/12 (https://dejure.org/2013,11399)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadenersatzanspruch des Unternehmers wegen Bauzeitverzögerungen am Bauvorhaben

  • baurechtsiegen.de

    Schadenersatzanspruch des Unternehmers wegen Bauzeitverzögerungen am Bauvorhaben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 642
    Ansprüche des Unternehmers bei vom Auftraggeber zu vertretenden Bauzeitverzögerungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Entschädigung aus § 642 BGB: Wie wird die Anspruchshöhe ermittelt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bauunternehmer hat Anspruch auf Entschädigung für Mehrkosten infolge Bauzeitverzögerung

  • rae-pietschmann.de PDF (Kurzinformation)

    Erfolgreiche Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen bei Bauzeitverzögerungen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Entschädigung aus § 642 BGB: Wie wird die Anspruchshöhe ermittelt? (IBR 2013, 406)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 1493
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.10.1999 - VII ZR 185/98

    Schadensersatz wegen Behinderung durch verspätet fertiggestellte Vorgewerke

    Auszug aus KG, 28.05.2013 - 7 U 12/12
    Dies gilt für den BGB - und den VOB/B -Vertrag gleichermaßen (BGHZ 143, 32).

    Dies gilt auch, wenn noch andere Unternehmer Vorarbeiten zu erbringen haben (BGHZ 143, 32, juris Tz 24).

    cc) Das gilt allerdings nicht für WuG, denn Gewinn und Wagnis gehören nach der Rechtsprechung des BGH, der der Senat auch unter Berücksichtigung der teilweise abweichend vertretenen Auffassungen folgt (vgl. zum Meinungsstreit Ingenstau/Korbion, VOB , 18 Aufl., § 6 Abs. 6 Rn.60 m.w.N.), nicht zum Entschädigungsanspruch nach § 642 BGB (vgl. Palandt/Sprau, BGB , 72. Aufl., § 642 Rn.5; BGHZ 143, 32).

  • BGH, 24.01.2008 - VII ZR 280/05

    Umsatzsteuerpflicht von Entschädigungen wegen Bauzeitverlängerung

    Auszug aus KG, 28.05.2013 - 7 U 12/12
    Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich für die Dauer des Verzuges gemäß § 642 Abs. 2 BGB nach der vereinbarten Vergütung und orientiert sich damit als Entgeltforderung nicht an den Grundsätzen des Schadensersatzes nach §§ 249 ff. BGB (BGH NJW 2008, 1523 ).

    Die Umsatzsteuer fällt an, da die gemäß § 642 BGB zu zahlenden Entschädigung Entgelt im Sinne des § 10 Abs. 1 UStG ist (BGH NJW 2008, 1523 ).

  • BGH, 21.03.2002 - VII ZR 224/00

    Anforderungen an die Darlegung der Behinderung durch den Auftragnehmer

    Auszug aus KG, 28.05.2013 - 7 U 12/12
    Soweit ein Auftragnehmer mangels einer ausreichenden Dokumentation der Behinderungstatbestände und der sich daraus ergebenden Verzögerungen zu einer den Anforderungen entsprechenden Darstellung nicht in der Lage ist, geht das grundsätzlich nicht zu Lasten des Auftraggebers (BGH NJW 2002, 2716 ).
  • BGH, 24.02.2005 - VII ZR 225/03

    Rechte des Auftragnehmers bei endgültiger Erfüllungsverweigerung des

    Auszug aus KG, 28.05.2013 - 7 U 12/12
    Allein der schlüssige Vortrag der Klägerin zu den Behinderungen lässt jedenfalls eine Mindestschätzung der Verzögerungen für die Störungskomplexe 1 und 2 gemäß § 287 ZPO zu; denn diese Vorschrift ist auch dann anwendbar, soweit es darum geht, inwieweit verschiedene Behinderungen zu einer Gesamtverzögerung der Fertigstellung des Bauwerks geführt haben (BGH NJW 2005, 1650 ).
  • OLG Hamm, 12.02.2004 - 17 U 56/00

    Wie wird der Verzögerungsschaden des Bauunternehmers abgerechnet?

    Auszug aus KG, 28.05.2013 - 7 U 12/12
    Vielmehr muss konkret dargetan werden, welche Differenz sich bei einem Vergleich zwischen einem ungestörten und dem verzögerten Bauablauf ergibt (vgl. OLG Hamm BauR 2004, 1304).
  • OLG Karlsruhe, 27.02.2007 - 8 U 47/06

    Verzug: Privatgutachtenkosten verschuldensunabhängig zu erstatten?

    Auszug aus KG, 28.05.2013 - 7 U 12/12
    Der Anspruch setzt nicht eine schuldhafte Vertragspflichtverletzung des Bestellers voraus, vielmehr knüpft § 642 BGB nur an eine bloße (verschuldensunabhängige) Obliegenheitspflichtverletzung und den damit verbundenen Annahmeverzug des Bestellers an; deshalb umfasst er auch nicht entgangenen Gewinn und entgangenes Wagnis (BGHZ 143, aaO.; vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 27. Februar 2007 - 8 U 47/06).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2019 - 5 U 52/19

    Ansprüche eines Bauunternehmers wegen verzögerten Baubeginns

    Dabei wird vertreten, dem Unternehmer solle ein Ausgleich dafür zustehen, dass er die kalkulierten AGK in einem bestimmten Zeitraum nicht habe erwirtschaften können (AGK-Unterdeckung) (vgl. KG Berlin, Urteil vom 28.05.2013 - 7 U 12/12; BeckRS 2013, 9534; Leinemann, NZBau 2009, 624; Roquette BauR 2010, 1468).
  • OLG Köln, 08.04.2015 - 17 U 35/14

    Anforderungen an die Darlegung eines Anspruchs auf Vergütung von Mehrkosten wegen

    Eine derartige pauschale und abstrakte Berechnung ohne jeglichen Bezug zu den tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben in dem gesamten Zeitraum zwischen dem ursprünglich geplanten und vereinbarten Beginn der Arbeiten bis zu deren tatsächlicher Beendigung ermöglicht keinen Vergleich der Vermögenslage der Klägerin ohne und mit Bauzeitverschiebung (vgl das von der Klägerin selbst angegeben Urteil des KG vom 28. Mai 2013 - 7 U 12/12 -, BauR 2013, 1493 = juris Rn 25: "Zur Darstellung eines Verzögerungsschadens genügt es allerdings nicht, die Verzögerung, Stillstandszeiten und die Vorhaltekosten vorzutragen. Vielmehr muss konkret dargetan werden, welche Differenz sich bei einem Vergleich zwischen einem ungestörten und dem verzögerten Bauablauf ergibt." mit Hinweis auf OLG Hamm, BauR 2004, 1304).

    Die obergerichtliche Rechtsprechung OLG Köln, BauR 2014, 1309 ff.; KG, BauR 2013, 1493; OLG Dresden, BauR 2012, 1286) ist dem gefolgt.

  • OLG Frankfurt, 25.09.2015 - 4 U 268/14

    Bauvertrag: Entschädigungsansprüche für Verzögerungen nach § 642 BGB und § 6 Nr.

    Deshalb umfasst er auch nicht entgangenen Gewinn und entgangenes Wagnis (KG Berlin vom 28.05.2013, Az. 7 U 12/12 Rz. 24 -juris).

    Vielmehr muss konkret dargetan werden, welche Differenz sich bei einem Vergleich zwischen einem ungestörten und dem verzögerten Bauablauf ergibt (vgl. KG Berlin vom 28.05.2013, Az. 7 U 12/12, Rz. 25 - juris).

  • OLG Köln, 23.02.2015 - 17 U 35/14

    Anforderungen an die Darlegung eines Anspruchs wegen Bauzeitverzögerung

    Eine derartige pauschale und abstrakte Berechnung ohne jeglichen Bezug zu den tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben in dem gesamten Zeitraum zwischen dem ursprünglich geplanten und vereinbarten Beginn der Arbeiten bis zu deren tatsächlicher Beendigung ermöglicht keinen Vergleich der Vermögenslage der Klägerin ohne und mit Bauzeitverschiebung (vgl das von der Klägerin selbst angegeben Urteil des KG vom 28. Mai 2013 - 7 U 12/12 -, BauR 2013, 1493 = juris Rn 25: "Zur Darstellung eines Verzögerungsschadens genügt es allerdings nicht, die Verzögerung, Stillstandszeiten und die Vorhaltekosten vorzutragen. Vielmehr muss konkret dargetan werden, welche Differenz sich bei einem Vergleich zwischen einem ungestörten und dem verzögerten Bauablauf ergibt." mit Hinweis auf OLG Hamm, BauR 2004, 1304).
  • OLG Brandenburg, 26.06.2013 - 11 U 36/12

    § 642 BGB: Besteller muss nicht für gutes Wetter sorgen!

    In diesem Sinne hat ebenfalls das Kammergericht (Urteil vom 28.05.2013 - 7 U 12/12) entschieden und hierbei zutreffend darauf hingewiesen, dass der Annahmeverzug des Auftraggebers/Bestellers beendet ist, sobald er seiner Mitwirkungspflicht nachgekommen ist.
  • OLG Frankfurt, 12.08.2013 - 25 U 33/12

    Hemmung der Verjährung durch Mahnbescheid nur bei ausreichender

    Beide Ansprüche, die auf unterschiedliche Rechtsfolgen gerichtet sind (vgl. BGH, NJW 2008, 1523, 1524) und nebeneinander bestehen können (MünchKomm-BGB/Busche, 6. Aufl., § 642 Rdn. 16), bilden deshalb, auch wenn sie in dieselbe Schlussrechnung eingestellt worden sind, jeweils einen selbstständigen Streitgegenstand (KG Berlin, Urteil vom 28. Mai 2013, 7 U 12/12, juris Rdn. 22).
  • LG Düsseldorf, 16.10.2013 - 7 O 345/12
    Für solche Positionen reicht es als Schätzgrundlage für den Schaden aus, wenn der AGK-Anteil an der Preiskalkulation dargelegt und der Unterdeckungsbetrag anhand der Bauzeitüberschreitung ermittelt wird (so auch KG Berlin vom 28.05.2013, 7 U 12/12, juris Rn. 66, 67).
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