Rechtsprechung
KG, 28.06.2004 - 4 ARS 27/04 |
Zitiervorschläge
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- uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Bowlingcenter-Fall
§ 30 Abs. 1 StGB; § 258 Abs. 1 StGB; § 153 StGB; § 23 StGB; § 258 Abs. 4 StGB; § 159 StGB; § 22 StGB; § 138 a Abs. 1 StPO
Ausschließung des Verteidigers; versuchte Strafvereitelung; unmittelbares Ansetzen; versuchte Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Köln, 14.10.2002 - 2 Ws 508/02
Ausschließung eines Wahlverteidigers wegen versuchter Strafvereitelung; Hinweis …
Auszug aus KG, 28.06.2004 - 4 ARS 27/04
In Ansehung des § 258 StGB als Erfolgsdelikt liegt vielmehr nur eine straflose und damit auch für § 138 a Abs. 1 Nr. 3 StPO nicht genügende Vorbereitungshandlung vor (vgl. BGH NStZ 1982, 329; OLG Köln StV 2003, 15; OLG Frankfurt StV 1991, 360). - BGH, 16.05.1983 - 2 ARs 129/83
Zur Abgrenzung zulässigen Verteidigerhandelns von versuchter Strafvereitelung - …
Auszug aus KG, 28.06.2004 - 4 ARS 27/04
Die Grenze zum Versuchsbeginn wäre erst durch den Beginn der falschen Zeugenaussage (…vgl. BGH a.a.O.) oder dann überschritten, wenn der Verteidiger, der zuvor auf einen Zeugen mit dem Ziel eingewirkt hat, ihn zu einer Falschaussage zu veranlassen, diesen Zeugen, der ihm die Falschaussage zugesichert haben muss, bereits benannt hätte (vgl. BGH NJW 1983, 2712). - BGH, 17.03.1982 - 2 StR 314/81
Strafbarkeit wegen versuchter Strafvereitelung - Umwandlung des …
Auszug aus KG, 28.06.2004 - 4 ARS 27/04
In Ansehung des § 258 StGB als Erfolgsdelikt liegt vielmehr nur eine straflose und damit auch für § 138 a Abs. 1 Nr. 3 StPO nicht genügende Vorbereitungshandlung vor (vgl. BGH NStZ 1982, 329; OLG Köln StV 2003, 15; OLG Frankfurt StV 1991, 360).