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   KG, 28.06.2005 - 5 U 19/05   

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https://dejure.org/2005,6657
KG, 28.06.2005 - 5 U 19/05 (https://dejure.org/2005,6657)
KG, Entscheidung vom 28.06.2005 - 5 U 19/05 (https://dejure.org/2005,6657)
KG, Entscheidung vom 28. Juni 2005 - 5 U 19/05 (https://dejure.org/2005,6657)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wahrung der Vollziehungsfrist mit der Zustellung einer abgekürzten Ausfertigung; Pflicht zur "summarischen" Anzeige aller aktuell entstandenen Kosten bei der Darstellung der Tarifinformationen oder Entgeltinformationen für die Nutzung eines entgeltpflichtigen ...

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; TKG § 43b Abs. 5; ; TKG § 43b Abs. 6; ; Vfg. Nr. 54/2003 Reg TP: Teil B IV Nr. 7a; ; Vfg. Nr. 4/2005 Reg TP: Teil B IV Nr. 7a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darstellung der Tarif- bzw. Entgeltinformationen bei Mehrwertdiensten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2006, 103
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 167/97

    Orient-Teppichmuster - Irreführung/Beschaffenheit; Mitgliederzahl; Bestimmtheit

    Auszug aus KG, 28.06.2005 - 5 U 19/05
    Die Mitteilung der Berechnungsgrundlagen des Entgelts kann für einen situationsadäquat aufmerksamen, vernünftigen Durchschnittsverbraucher - auf den wettbewerbsrechtlich grundsätzlich abzustellen ist (EuGH, GRUR Int. 2000, 354 - Lifting-Creme; BGH, GRUR 2000, 619 - Orient-Teppichmuster; Baumbach/Hefermehl/Köhler, UWG, 23. Aufl., § 1 Rdn. 19, 24 m.w.N.) - genügen, um vor und während der Nutzung des Mehrwertdienstes das Entgelt abschätzen und - über den dem Verbraucher erkennbaren Zeitablauf - im Auge zu behalten.
  • BVerfG, 27.04.1988 - 1 BvR 549/87

    Arrest - Vollziehungsfrist - Titel - Zustellung

    Auszug aus KG, 28.06.2005 - 5 U 19/05
    Die Zustellung einer abgekürzten Ausfertigung genügt zur Wahrung der Vollziehungsfrist (BVerfG, NJW 1988, 3141; Baumbach/Hartmann, ZPO, 63. Aufl., § 929 Rdn. 18).
  • EuGH, 13.01.2000 - C-220/98

    Estée Lauder

    Auszug aus KG, 28.06.2005 - 5 U 19/05
    Die Mitteilung der Berechnungsgrundlagen des Entgelts kann für einen situationsadäquat aufmerksamen, vernünftigen Durchschnittsverbraucher - auf den wettbewerbsrechtlich grundsätzlich abzustellen ist (EuGH, GRUR Int. 2000, 354 - Lifting-Creme; BGH, GRUR 2000, 619 - Orient-Teppichmuster; Baumbach/Hefermehl/Köhler, UWG, 23. Aufl., § 1 Rdn. 19, 24 m.w.N.) - genügen, um vor und während der Nutzung des Mehrwertdienstes das Entgelt abschätzen und - über den dem Verbraucher erkennbaren Zeitablauf - im Auge zu behalten.
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