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   KG, 28.06.2010 - 8 U 167/09   

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KG, 28.06.2010 - 8 U 167/09 (https://dejure.org/2010,7167)
KG, Entscheidung vom 28.06.2010 - 8 U 167/09 (https://dejure.org/2010,7167)
KG, Entscheidung vom 28. Juni 2010 - 8 U 167/09 (https://dejure.org/2010,7167)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 535 Abs 2 BGB
    Gewerberaummietvertrag: Geltendmachung von Nebenkostennachforderungen im Urkundenprozess; Zulässigkeit der Abstandsnahme vom Urkundenprozess in der Berufungsinstanz

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Nebenkostennachforderungen im Urkundenprozess; Abstandnahme vom Urkundenprozess in der Berufungsinstanz

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Nebenkostennachforderung im Urkundsprozess

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebskostennachforderung im Urkundenprozess; unwirksame Genehmigungsfiktion; Erläuterungslast für neue oder gestiegene Betriebskosten; unwirksame formularmäßige Verkürzung der Einwendungsausschlussfrist; Verstoß gegen Grundsatz der Wirtschaftlichkeit bei ohne ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 535 Abs. 2
    Geltendmachung von Nebenkostennachforderungen im Urkundenprozess; Abstandnahme vom Urkundenprozess in der Berufungsinstanz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Geltendmachung von Nebenkostennachforderungen im Urkundenprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Nebenkostennachforderungen - Geltendmachung im Urkundenprozess zulässig?

Besprechungen u.ä. (2)

  • mietrb.de PDF, S. 15 (Entscheidungsbesprechung)

    § 535 Abs. 2 BGB; §§ 263, 529, 533, 596, 599 Abs. 1 ZPO
    Urkundenprozess: Abstandsnahme im 2. Rechtszug u. Geltendmachung von Nebenkostennachforderungen (RA Marcel J. Eupen; MietRB 2010, 359)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nebenkostennachforderung im Urkundenprozess? (IMR 2010, 451)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2011, 116
  • AnwBl 2010, 225
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • KG, 12.01.2006 - 12 U 216/04

    Betriebskosten: Darlegung der Gründe hinsichtlich der Steigerung der Kosten und

    Auszug aus KG, 28.06.2010 - 8 U 167/09
    Die Klägerin hat daher nur Anspruch auf Ersatz der im Vorjahr geltend gemachten Kosten (vgl. insoweit auch Kammergericht, ZMR 2006, 446).

    Die Klägerin hat daher nur Anspruch auf Ersatz der im Vorjahr geltend gemachten Kosten (vgl. insoweit auch Kammergericht, ZMR 2006, 446).

    Die Klägerin hat daher nur Anspruch auf Ersatz der im Vorjahr geltend gemachten Kosten (vgl. insoweit auch Kammergericht, ZMR 2006, 446).

    Die Klägerin hat daher nur Anspruch auf Ersatz der im Vorjahr geltend gemachten Kosten (vgl. insoweit auch Kammergericht, ZMR 2006, 446).

    Die Klägerin hat daher nur Anspruch auf Ersatz der im Jahr 2006 geltend gemachten Kosten (vgl. insoweit auch Kammergericht, ZMR 2006, 446).

  • BGH, 01.06.2005 - VIII ZR 216/04

    Klage auf rückständige Wohnraummiete im Urkundenprozeß zulässig

    Auszug aus KG, 28.06.2010 - 8 U 167/09
    Der Bundesgerichtshof hat mehrfach entschieden, dass Mietzinsforderungen im Urkundenprozess geltend gemacht werden können (BGH, BB 2000, 224; BGH NJW 2005, 2701; BGH, NJW 2007, 1061; BGH, NJW 2009, 3099).
  • OLG Frankfurt, 06.10.1987 - 5 U 1/87
    Auszug aus KG, 28.06.2010 - 8 U 167/09
    Danach musste der Beklagte einwilligen oder das Gericht die Abstandnahme für sachdienlich erachten (vgl. OLG Frankfurt, MDR 1988, 326 m. w. N.).
  • OLG Celle, 20.06.2005 - 3 U 65/05

    Zulässigkeit einer Abstandnahme vom Urkundenprozess im zweiten Rechtszug;

    Auszug aus KG, 28.06.2010 - 8 U 167/09
    Der Intention des Gesetzgebers, die erste Instanz zu stärken und die Berufung in ein Instrument zur Fehlerkontrolle und -beseitigung umzugestalten (BT-Drucks. 14/3750, S.2), wird damit Nachdruck verliehen (OLG Celle, MDR 2006, 111).
  • BGH, 31.10.2007 - VIII ZR 261/06

    Rechtsfolgen der Unmöglichkeit einer verbrauchsabhängigen Abrechnung der Kosten

    Auszug aus KG, 28.06.2010 - 8 U 167/09
    Darüber hinaus ist der Vortrag der Beklagten unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Grundeigentum 2007, 1686), der sich der Senat anschließt, aber auch unerheblich, denn danach ist der Abrechnung von Betriebskosten die vereinbarte Fläche zugrunde zu legen, wenn die Abweichung - wie hier - nicht mehr als 10 % beträgt.
  • BGH, 04.10.1984 - III ZR 119/83

    Unwirksamkeit formularmäßiger Konditionsanpassungsklauseln

    Auszug aus KG, 28.06.2010 - 8 U 167/09
    Die in Geschäftsraummietverträgen enthaltene Formularklausel, wonach die Abrechnung als anerkannt gilt, wenn der Mieter nicht innerhalb einer bestimmten Frist widerspricht, ist - unter Berücksichtigung des in § 308 Nr. 5 BGB enthaltenen Rechtsgedankens - grundsätzlich nur dann wirksam, wenn mit der Übersendung der Abrechnung der Mieter auf die Bedeutung des Schweigens hingewiesen und ihm eine großzügige Prüfungs- und Erwiderungsfrist von mindestens einem Monat bewilligt wird (Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 10. Auflage, Rdnr.537; Neuhaus, Handbuch der Gewerberaummiete, 3. Auflage, Rdnr.706; Sternel, Mietrecht, 3. Auflage, Rdnr.373; KG, NZM 2002, 954; BGH, NJW 1985, 617 zu Konditionsanpassungsklauseln in den AGB einer Hypothekenbank).
  • KG, 08.10.2001 - 8 U 6267/00

    Wirksamkeit von Vereinbarungen der Mietvertragsparteien im Hinblick auf die

    Auszug aus KG, 28.06.2010 - 8 U 167/09
    Die in Geschäftsraummietverträgen enthaltene Formularklausel, wonach die Abrechnung als anerkannt gilt, wenn der Mieter nicht innerhalb einer bestimmten Frist widerspricht, ist - unter Berücksichtigung des in § 308 Nr. 5 BGB enthaltenen Rechtsgedankens - grundsätzlich nur dann wirksam, wenn mit der Übersendung der Abrechnung der Mieter auf die Bedeutung des Schweigens hingewiesen und ihm eine großzügige Prüfungs- und Erwiderungsfrist von mindestens einem Monat bewilligt wird (Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 10. Auflage, Rdnr.537; Neuhaus, Handbuch der Gewerberaummiete, 3. Auflage, Rdnr.706; Sternel, Mietrecht, 3. Auflage, Rdnr.373; KG, NZM 2002, 954; BGH, NJW 1985, 617 zu Konditionsanpassungsklauseln in den AGB einer Hypothekenbank).
  • AG Hannover, 03.12.2002 - 517 C 12231/02

    Klage auf Mietzahlung und Erstattung von Betriebskosten im Urkundenprozess

    Auszug aus KG, 28.06.2010 - 8 U 167/09
    Für den Fall, dass der Mieter den behaupteten Anfall von Kosten bestreiten sollte, kann dieser grundsätzlich durch Urkunden, wie Abgabenbescheide und Rechnungen bewiesen werden (Schmid, Urkundenprozess für Mietnebenkosten und Wohngeldzahlungen, DWW 2007, 324; Both Ansprüche aus dem Mietverhältnis im Urkundenprozess, NZM 2007, 156; AG Mitte, ZMR 2007, 42; AG Hannover, ZMR 2003, 271).
  • BGH, 04.05.2005 - XII ZR 254/01

    Mängel des Mietobjekts bei Unterschreiten der im Mietvertrag vereinbarten Fläche

    Auszug aus KG, 28.06.2010 - 8 U 167/09
    Diese Rechtsprechung findet auch bei der Miete von Geschäftsräumen (BGH, NJW 2005, 2152) und darüber hinaus auch dann Anwendung, wenn die als Beschaffenheit vereinbarte Wohnfläche mit einer "ca."- Angabe versehen ist (BGH, WuM 2010, 240).
  • AG Berlin-Mitte, 09.05.2006 - 9 C 737/05

    Mietrechtsstreit: Anforderungen an die Geltendmachung von

    Auszug aus KG, 28.06.2010 - 8 U 167/09
    Für den Fall, dass der Mieter den behaupteten Anfall von Kosten bestreiten sollte, kann dieser grundsätzlich durch Urkunden, wie Abgabenbescheide und Rechnungen bewiesen werden (Schmid, Urkundenprozess für Mietnebenkosten und Wohngeldzahlungen, DWW 2007, 324; Both Ansprüche aus dem Mietverhältnis im Urkundenprozess, NZM 2007, 156; AG Mitte, ZMR 2007, 42; AG Hannover, ZMR 2003, 271).
  • BGH, 10.03.2010 - VIII ZR 144/09

    Mietminderung wegen Wohnflächenunterschreitung: Keine zusätzliche

  • BGH, 10.03.1999 - XII ZR 321/97

    Geltendmachung von Mietzinsforderungen im Urkundenprozeß

  • BGH, 20.12.2006 - VIII ZR 112/06

    Geltendmachung von Ansprüchen aus Wohnraummietverträgen im Urkundenprozess

  • BGH, 08.07.2009 - VIII ZR 200/08

    Statthaftigkeit der Klage eines Vermieters im Urkundenprozess auf Zahlung von

  • BGH, 22.10.2014 - VIII ZR 41/14

    Statthaftigkeit des Urkundenprozesses für Ansprüche des Vermieters auf

    Das entspricht der ganz überwiegenden Meinung im Schrifttum (Langenberg, Betriebskosten- und Heizkostenrecht, 7. Aufl., J Rn. 84 ff.; Staudinger/Weitemeyer, BGB, Neubearbeitung 2014, § 556 Rn. 147; Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl., Rn. XIV 110; Schmid, Handbuch der Mietnebenkosten, 14. Aufl., Rn. 7017m; ders. MDR 2013, 1266, 1268; Fischer in Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 4. Aufl., Kap. IX Rn. 117; Both, NZM 2007, 156, 158; Flatow, DWW 2008, 88, 91 f.; Wichert/Sommer, ZMR 2009, 503, 509 f.; Musielak/Voit, ZPO, 11. Aufl., § 592 Rn. 9a; Bub/von der Osten, FD-MietR 2009, 292917; Herlitz, jurisPR-MietR 13/2014 Anm. 4; siehe auch KG, WuM 2012, 156; anders Blank, NZM 2000, 1083, 1084; differenzierend LG Bonn, WuM 2012, 155).
  • KG, 06.06.2016 - 8 U 40/15

    Allgemeine Geschäftsbedingungen in einem Gewerberaummietvertrag: Umlegung der

    Die Klausel des § 8 Nr. 4 MV, wonach eine Anerkennung der Abrechnungen mangels Widerspruchs innerhalb von acht Wochen fingiert werden soll, ist gemäß § 307 BGB i.V.m. dem Gedanken des § 308 Nr. 5 BGB - wie das Landgericht zutreffend erkannt hat und wogegen die Berufung auch nichts einwendet - unwirksam, da sich die Klägerin in der Klausel nicht verpflichtet hat, den Mieter bei Beginn der Frist, also in der Abrechnung, auf die Bedeutung seines Schweigens gesondert hinzuweisen (s. Senat, ZMR 2011, 116 -juris Tz 66; vgl. auch BGH NJW 2014, 3722 Tz 31 f.).
  • KG, 05.03.2012 - 8 U 48/11

    Minderung der Miete wegen Überschreitung der Temperaturgrenzen der ArbStättV in

    Es kann daher dahinstehen, in welchen Grenzen eine solche Regelung durch Formularvertrag des Vermieters wirksam getroffen werden könnte (s. §§ 307, 308 Nr. 5 BGB , dazu Senat, ZMR 2011, 116, 117 m.N.).
  • KG, 15.08.2019 - 8 U 209/16

    Ansprüche aus einem fristlos gekündigten Gewerberaummietvertrag

    4) Die in Teil B Nr. 5.2.5 MV vorgesehene Anerkenntnisfiktion, wonach der Mieter innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Abrechnung Einsicht in Belege nehmen kann und die Abrechnung nach Ablauf weiterer drei Wochen mangels eines mit Gründen versehenen Widerspruchs als anerkannt gilt, ist nach § 307 BGB i.V.m. dem Gedanken des § 308 Nr. 5 BGB unwirksam, da sich die Klägerin in der Klausel nicht verpflichtet hat, den Mieter bei Beginn der Frist, also in der Abrechnung, auf die Bedeutung seines Schweigens gesondert hinzuweisen (s. Senat, ZMR 2011, 116 -juris Tz 66; ZMR 2016, 687 -juris Tz 22; s.a. BGH NJW 2014, 3722 Tz 31 f.).
  • OLG Düsseldorf, 22.11.2011 - 24 U 2/11

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Überlassung der Mietsache

    Grundsätzlich können auch Ansprüche auf Mietzahlung im Urkundenprozess geltend gemacht werden (vgl. BGH, NJW 2005, 2701; NJW 2007, 1061; KG, ZMR 2011, 116).
  • OLG Düsseldorf, 31.05.2011 - 24 U 198/10
    Grundsätzlich können allerdings auch Ansprüche auf Mietzahlung im Urkundenprozess geltend gemacht werden (vgl. BGH, NJW 2005, 2701; NJW 2007, 1061; KG, ZMR 2011, 116), und auch die Bürgschaftserklärung des Beklagten ist urkundlich belegt.
  • LG Darmstadt, 20.12.2013 - 6 S 106/13

    Betriebskostennachforderungen auch im Urkundenprozess statthaft!

    Während sich die beiden ersten Umstände - wie hier geschehen - durch Vorlage von Mietvertrag nebst quittierter Abrechnung beweisen lassen, ist ein Beweis der richtigen Berechnung ohne Weiteres durch die Vorlage der der Betriebskostenabrechnung zugrundeliegenden Unterlagen (Versorgerrechnungen, Gebührenbescheide) möglich (so auch KG Berlin WuM 2012, 156, AG Berlin-Mitte NJW-RR 2007, 1167; AG Hannover, Urteil v. 03.12.2002, Az. 517 C 12231/02; Neuhaus, Handbuch der Geschäftsraummiete, 3 Aufl., Rn. 1906; a. A. LG Bonn, Urteil vom 08.10.2009, Az. 6 S 107/09; BeckOK, BGB, § 556, Rn. 77a; Staudinger, BGB, § 556, Rn. 145; im Übrigen auch AG Hamburg-Bergedorf, Urteil vom 18.09.2012, Az. 409 C 109/12).
  • LG Köln, 26.06.2014 - 15 O 410/13

    Begleichung von Nachforderungen aus Nebenkostenabrechnungen; Ersatz von

    Bedenken bezüglich der darin enthaltenen sechswöchigen Widerspruchsfrist bestehen nicht (vgl. KG Berlin, Urt. v. 28.06.2010 - 8 U 167/09, Rn. 66 bei Juris mwN; LG Köln, Urt. v. 05.03.2014 - 7 O 263/13, vorgelegt als Anlage K21).
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