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   KG, 28.08.1998 - 25 U 7198/97   

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https://dejure.org/1998,5543
KG, 28.08.1998 - 25 U 7198/97 (https://dejure.org/1998,5543)
KG, Entscheidung vom 28.08.1998 - 25 U 7198/97 (https://dejure.org/1998,5543)
KG, Entscheidung vom 28. August 1998 - 25 U 7198/97 (https://dejure.org/1998,5543)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahme einer schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung durch die Veröffentlichung von Fotos; Zahlung einer Entschädigung; Verbreitung nur mit Einwilligung des Abgebildeten ; Begrenzung einer Jahre zuvor erteilten Einwilligung auf einen bestimmten Zweck; Berücksichtigung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Weitergabe eines Fotos

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1703
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Dresden, 13.02.2018 - 4 U 1234/17

    Voraussetzungen der Zubilligung einer Geldentschädigung für die Verletzung des

    Sie deckt, wenn sie aus einem konkreten Anlass heraus gegeben wurde, nur den mit der Erteilung verfolgten Zweck, nicht hingegen spätere Veröffentlichungen (allg. Auffassung, vgl. nur BGHZ 20, 345, 348; BGH NJW 1979, 2203; 1992, 2084; 1996, 593, 594; 2005, 56, 57; NJW-RR 1995, 789; GRUR 1962, 211, 212; OLG Frankfurt NJW-RR 2003, 553, 554; KG NJW-RR 1999, 1703; OLG Karlsruhe NJW-RR 2006, 1198, 1199; KG AfP 1999, 377.).
  • LG Offenburg, 15.11.2022 - 2 O 20/21

    Fake-Preis - Verletzung von Persönlichkeits- und Bildnisrechten:

    Denn grundsätzlich reicht eine generell erteilte Einwilligung nur so weit wie der mit ihrer Erteilung verfolgte Zweck (KG, Urteil vom 28.08.1998 - 25 U 7198/97, juris Rn. 5).
  • OLG Dresden, 02.06.2020 - 4 U 51/20

    Zulässigkeit einer Bildberichterstattung über den Kämmerer einer Gemeinde

    Zur Feststellung des Umfangs der Einwilligung kann in sachlicher Hinsicht wegen desselben Schutzgedankens auf die urheberrechtliche Übertragungszweck-Regel zurückgegriffen werden (OLG Köln, Urteil vom 5.11.2013 - 15 U 44/13; KG, Urteil vom 28.08,1998 - 25 U 7198/97 - juris).
  • OLG Dresden, 28.09.2017 - 4 U 1234/17

    Voraussetzungen der Zubilligung einer Geldentschädigung für die Verletzung des

    Sie deckt, wenn sie aus einem konkreten Anlass heraus gegeben wurde, nur den mit der Erteilung verfolgten Zweck, nicht hingegen spätere Veröffentlichungen (allg. Auffassung, vgl. nur BGHZ 20, 345, 348; BGH NJW 1979, 2203; 1992, 2084; 1996, 593, 594; 2005, 56, 57; NJW-RR 1995, 789; GRUR 1962, 211, 212; OLG Frankfurt NJW-RR 2003, 553, 554; KG NJW-RR 1999, 1703; OLG Karlsruhe NJW-RR 2006, 1198, 1199; KG AfP 1999, 377.).
  • OLG Dresden, 30.04.2019 - 4 U 1552/18

    Umfang der Einwilligung eines Teilnehmers einer Demonstration in einer

    Zur Feststellung des Umfangs der Einwilligung kann in sachlicher Hinsicht wegen desselben Schutzgedankens auf die urheberrechtliche Übertragungszweck-Regel zurückgegriffen werden (OLG Köln, Urteil vom 5.11.2013 - 15 U 44/13; KG, Urteil vom 28.08,1998 - 25 U 7198/97 - juris).
  • OLG Karlsruhe, 10.09.2010 - 6 U 35/10

    "Königin im Ring" - Regina Halmich hat Anspruch auf Schadensersatz wegen

    Eine solche differenzierte Einwilligungserklärung desjenigen, von dem Foto- oder Filmaufnahmen gemacht werden, ist rechtlich ohne weiteres möglich und wirksam (OLG Hamburg, AfP 1995, 665, KG, NJW-RR 1999, 1703, OLG Köln, AfP 1999, 377; OLG München, ZUM 2006, 936 , Fricke, aaO., Rn. 18).
  • LG Köln, 14.01.2009 - 28 O 511/08

    Falschzitate können Anspruch auf Unterlassung wegen Verletzung des

    Insoweit liegt eine gemeinsam begangene Handlung vor, für welche die Verpflichteten als Gesamtschuldner haften (vgl. OLG Hamburg GRUR 1994, 80; KG NJW-RR 1999, 1703; Wenzel, aaO, Kap. 14 Rn. 141).
  • AG Trier, 15.09.2000 - 32 C 337/00

    Wohnungsfotos im Internet

    Soweit der Kläger eine - für die Begründung der geltend gemachten Geldentschädigung erforderliche - entsprechende Schwere der Persönlichkeitsrechtsverletzung geltend macht, ist darauf hinzuweisen, dass ein Entschädigungsbetrag von ca. DM 2.500,- wohl die absolute Untergrenze dessen darstellt, was für einen entschädigungswürdigen Übergriff in das Persönlichkeitsrecht als angemessen angesehen werden kann (vgl. etwa KG, NJW-RR 1999, 1703, 1704 m.w.N.).
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