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   KG, 28.08.2018 - 5 U 174/17   

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https://dejure.org/2018,28142
KG, 28.08.2018 - 5 U 174/17 (https://dejure.org/2018,28142)
KG, Entscheidung vom 28.08.2018 - 5 U 174/17 (https://dejure.org/2018,28142)
KG, Entscheidung vom 28. August 2018 - 5 U 174/17 (https://dejure.org/2018,28142)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Spielhallen

    § 3a UWG
    Wettbewerbsverstoß: Rauchverbot und Verbot der unentgeltlichen Abgabe von Speisen und Getränken in Berliner Spielhallen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit des Duldens des Rauchens und der unentgeltlichen Abgabe von Getränken in einer Spielhalle in Berlin

  • Glücksspiel & Recht

    Regelungen zum Tabakrauchen sind abmahnbahre Wettbewerbsvorschriften

  • vdai.de PDF

    Die für Berliner Freizeiteinrichtungen geltenden Regelungen zur Unterbindung des Tabakrauchens (§ 6 Abs. 2, § 2 Abs. 1 Nr.4 NRSG Bln) sind Marktverhaltensvorschriften i.S. von § 3a UWG.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Wettbewerbswidrigkeit des Duldens des Rauchens und der unentgeltlichen Abgabe von Getränken in einer Spielhalle in Berlin

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Verstöße gegen Berliner Nichtraucherschutzgesetz und Spielhallengesetz Berlin wettbewerbswidrig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Regelungen zum Tabakrauchen können abmahnbare Wettbewerbsvorschriften sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2018, 1514
  • GRUR-RR 2019, 119
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Saarbrücken, 07.03.2018 - 1 U 17/17

    Rauchverbot in Gaststätten - Unlauterer Wettbewerb: Verstoß gegen das

    Auszug aus KG, 28.08.2018 - 5 U 174/17
    Aber auch im Rechtlichen hält die diesbezügliche landgerichtliche Beurteilung den Berufungsangriffen stand (vgl. auch OLG Saarbrücken, Urt. v. 07.03.2018 - 1 U 17/17 - juris-Rn. 3, 19 [insoweit nicht vollständig abgedruckt in GRUR 2018, 742 ff.]).

    Konsequenz eines solchen Vorgehens ist insoweit allenfalls die Verneinung eines diesbezüglichen Abmahnkostenerstattungsanspruchs, nicht aber der Wegfall der Klagebefugnis (vgl. insoweit auch BGH GRUR 2017, 926, Rn. 9, 14, 16 - Anwaltsabmahnung II; ferner OLG Saarbrücken, Urt. v. 07.03.2018 - 1 U 17/17 - juris-Rn. 7, 19 [insoweit nicht vollständig abgedruckt in GRUR 2018, 742 ff.]).

    Diese Regelung erfasst auch die hier in Rede stehenden Vorschriften, da es um Gesundheitsaspekte der in Kultur- und Freizeiteinrichtungen angebotenen Dienstleistungen (= "Produkte") geht, wenn verhindert wird, dass solche nur unter gesundheitsgefährdendem Passivrauchen konsumiert werden können (ebenso für §§ 2 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 2, § 5 Abs. 1 und 2 NRauchSchG SL OLG Saarbrücken GRUR 2018, 742, 744).

    Letztlich handelt es sich um eine schlichte Qualitätsvorschrift zum Schutze der Verbrauchergesundheit (wie z.B. bei Produktsicherheitsvorschriften), die da lautet, dass Kultur- und Freizeitdienstleistungen (in umschlossenen Räumen grundsätzlich) "rauchfrei" angeboten werden müssen (ebenso für das saarländische - grundsätzliche - Rauchverbot in Gaststätten OLG Saarbrücken GRUR 2018, 742, 744 f.).

    Das NRSG verbindet nämlich das an die Besucher von Freizeiteinrichtungen gerichtete Rauchverbot mit einer Verpflichtung der Betreiber bzw. der Hausrechtsinhaber, Verstöße gegen dieses Verbot zu unterbinden und weitere Verstöße zu verhindern (§ 6 Abs. 1, 2 NRSG; vgl. zu Vorstehendem auch - das Rauchverbot in saarländischen Gaststätten betreffend - OLG Saarbrücken GRUR 2018, 742, 743).

    Der Verstoß konterkariert insbesondere die mit der Verbotsregelung verbundenen Verbraucherschutzinteressen (vgl. auch OLG Saarbrücken GRUR 2018, 742, 745).

    Der Zeuge ... war aus Sicht des Mitarbeiters ein Kunde des Etablissements, der gespielt und dabei Geld ausgegeben hat (vgl. auch OLG Saarbrücken GRUR 2018, 742, 744).

    Der sonach gegebene Unterlassungsanspruch richtet sich gemäß § 8 Abs. 2 UWG gegen die Beklagte, da es ihr Mitarbeiter war, der zur fraglichen Zeit am fraglichen Ort das illegale Rauchen geduldet hat (vgl. dazu auch OLG Saarbrücken GRUR 2018, 742, 744).

    Namentlich die Einordnung diverser - zudem nur landesrechtlicher - Vorschriften als Marktverhaltensregelung weist hier keine rechtsgrundsätzliche Bedeutung auf, sondern ist lediglich in Umsetzung höchstrichterlich bereits hinreichend geklärter Rechtsgrundsätze erfolgt (ebenso OLG Saarbrücken, Urt. v. 07.03.2018 - 1 U 17/17 - juris-Rn. 43 [insoweit nicht abgedruckt in GRUR 2018, 742 ff.]).

  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 148/10

    Glücksspielverband

    Auszug aus KG, 28.08.2018 - 5 U 174/17
    Unbedenklich und nicht rechtsmissbräuchlich ist etwa der Testkauf von Rubbellosen (welche nur nach Alterskontrolle an Erwachsene verkauft werden dürfen) durch eine Minderjährige (vgl. BGH GRUR 2012, 411 - Glücksspielverband).

    Das Spielhallenpersonal sollte lediglich "getestet", nicht aber "hereingelegt" werden (vgl. zum "Hereinlegen" nochmals Sachverhalt und Entscheidungsgründe in BGH GRUR 2017, 1140 - Testkauf im Internet - und demgegenüber den - mit dem hiesigen Streitfall vergleichbaren, höchstrichterlich gebilligten - Sachverhalt in BGH GRUR 2012, 411 - Glücksspielverband).

  • BGH, 11.05.2017 - I ZR 60/16

    Testkauf im Internet - Nachweis eines Wettbewerbsverstoßes durch Testkäufer:

    Auszug aus KG, 28.08.2018 - 5 U 174/17
    Unzulässig ist eine Testmaßnahme jedoch dann, wenn für einen begangenen oder drohenden Wettbewerbsverstoß keine Anhaltspunkte vorliegen und er nur dazu dient, einen Mitbewerber "hereinzulegen" (vgl. BGH GRUR 2017, 1140, Rn. 31 - Testkauf im Internet; OLG Karlsruhe GRUR 1994, 130, 131; Köhler a.a.O. m.w.N.).

    Das Spielhallenpersonal sollte lediglich "getestet", nicht aber "hereingelegt" werden (vgl. zum "Hereinlegen" nochmals Sachverhalt und Entscheidungsgründe in BGH GRUR 2017, 1140 - Testkauf im Internet - und demgegenüber den - mit dem hiesigen Streitfall vergleichbaren, höchstrichterlich gebilligten - Sachverhalt in BGH GRUR 2012, 411 - Glücksspielverband).

  • BGH, 05.10.2017 - I ZR 117/16

    Verbotene Tabakwerbung durch Internetauftritt eines Tabakherstellers

    Auszug aus KG, 28.08.2018 - 5 U 174/17
    Die UGP-RL lässt nach ihrem Art. 3 Abs. 3 die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Gesundheits- und Sicherheitsaspekte von Produkten unberührt (vgl. auch Erwägungsgrund 9 Satz 2 der UGP-RL; vgl. ferner BGH GRUR 2017, 1273, Rn. 15 - Tabakwerbung im Internet).

    Gemäß Art. 3 Abs. 3 und Erwägungsgrund 9 der Richtlinie bleiben von ihr Rechtsvorschriften der Gemeinschaft und zu ihrer Umsetzung ergangene nationale Rechtsvorschriften in Bezug auf die Gesundheits- und Sicherheitsaspekte von Produkten unberührt (BGH GRUR 2017, 1273, Rn. 15 - Tabakwerbung im Internet).

  • BGH, 27.04.2017 - I ZR 215/15

    Aufzeichnungspflicht - Wettbewerbsverstoß: Aufzeichnungspflicht für Saatgut als

    Auszug aus KG, 28.08.2018 - 5 U 174/17
    Die Vorschrift muss jedoch - zumindest auch - den Schutz der wettbewerblichen Interessen der Marktteilnehmer bezwecken; lediglich reflexartige Auswirkungen zu deren Gunsten genügen daher nicht (BGH GRUR 2017, 819, Rn. 20 - Aufzeichnungspflicht).
  • BGH, 06.10.2011 - I ZR 117/10

    Delan

    Auszug aus KG, 28.08.2018 - 5 U 174/17
    Wer allerdings auf unlautere Weise einen fremden Wettbewerbsverstoß veranlasst ("provoziert"), handelt rechtsmissbräuchlich, wenn er Unterlassung begehrt (vgl. BGH GRUR 2012, 407, Rn. 34 - Delan; Köhler a.a.O. § 11 Rn. 2.41).
  • KAG Mainz, 30.10.2008 - M 26/08

    Eingruppierung Kirchenmusiker

    Auszug aus KG, 28.08.2018 - 5 U 174/17
    zugelassener "Raucherräume" gemäß § 4 Abs. 3 NRSG - der Fall ist (wie hier OLG Brandenburg BeckRS 2012, 05323; VG Cottbus, Beschl. v. 25.10.2011 - 3 L 251/11, juris-Rn. 13 ff. [jeweils für BbgNiRSchG]; a.A. VerfGH Leipzig, Beschl. v. 20.11.2008 - Vf. 63-IV-08, juris [für SächsNSG]; VerfGH Weimar, Beschl. v.05.12.2008 - 26/08, juris [für NichtRauchSchG TH]).
  • VG Cottbus, 25.10.2011 - 3 L 251/11

    Gesundheit, Hygiene, Lebens- und Arzneimittel (ohne Krankenhausrecht)

    Auszug aus KG, 28.08.2018 - 5 U 174/17
    zugelassener "Raucherräume" gemäß § 4 Abs. 3 NRSG - der Fall ist (wie hier OLG Brandenburg BeckRS 2012, 05323; VG Cottbus, Beschl. v. 25.10.2011 - 3 L 251/11, juris-Rn. 13 ff. [jeweils für BbgNiRSchG]; a.A. VerfGH Leipzig, Beschl. v. 20.11.2008 - Vf. 63-IV-08, juris [für SächsNSG]; VerfGH Weimar, Beschl. v.05.12.2008 - 26/08, juris [für NichtRauchSchG TH]).
  • VerfGH Sachsen, 20.11.2008 - 63-IV-08

    § 2 Abs. 2 Nr. 10 SächsNSG i.V.m. § 3 Nr. 3 SächsNSG verstoßen gegen Art. 28 Abs.

    Auszug aus KG, 28.08.2018 - 5 U 174/17
    zugelassener "Raucherräume" gemäß § 4 Abs. 3 NRSG - der Fall ist (wie hier OLG Brandenburg BeckRS 2012, 05323; VG Cottbus, Beschl. v. 25.10.2011 - 3 L 251/11, juris-Rn. 13 ff. [jeweils für BbgNiRSchG]; a.A. VerfGH Leipzig, Beschl. v. 20.11.2008 - Vf. 63-IV-08, juris [für SächsNSG]; VerfGH Weimar, Beschl. v.05.12.2008 - 26/08, juris [für NichtRauchSchG TH]).
  • BGH, 11.05.2000 - I ZR 28/98

    Abgasemissionen

    Auszug aus KG, 28.08.2018 - 5 U 174/17
    Gegen Vorstehendes streitet - entgegen der Berufung - nicht BGHZ 144, 255, 267 f. - Abgasemissionen.
  • OLG Brandenburg, 17.11.2011 - 53 Ss OWi 404/10

    Nichtraucherschutz in Brandenburgischen Spielhallen

  • BGH, 06.04.2017 - I ZR 33/16

    Anwaltsabmahnung II - Wettbewerbsverstoß: Bereithaltung von Taxen für

  • OLG Frankfurt, 20.04.2017 - 6 U 59/16

    Auslegung einer Unterlassungserklärung im Zusammenhang mit dem Zuwendungsverbot

  • BGH, 18.05.2006 - I ZR 116/03

    Brillenwerbung

  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

  • KG, 22.10.2019 - 5 U 2/19

    Wettbewerbsverstoß: Darstellung der Nährwertdeklaration auf Lebensmitteln

    Darüber hinaus ist die Spürbarkeit bei Verstößen gegen Vorschriften, die - wie hier - dem Schutz der Gesundheit der Verbraucher dienen, ohnehin zu vermuten (KG, Urteil vom 28. August 2018 - 5 U 174/17 -, Rn. 36, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.04.2019 - 1 S 69.18

    Spielhalle; Spielhallenerlaubnis; Sonderverfahren; Gewerbeuntersagung;

    Dieser zutreffenden und im Ergebnis auch vom Kammergericht Berlin (Urteil vom 28. August 2018 - 5 U 174/17- juris, Rn. 56 f.) geteilten Argumentation schließt sich der Senat an.

    Außerdem liegt in der Gestattung des Rauchens ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß (vgl. Kammergericht Berlin, Urteil vom 28. August 2018 - 5 U 174/17- juris, Rn. 43 ff.) Solche Verstöße kommen zwar grundsätzlich nicht als Untersagungsgrund in Betracht, weil regelmäßig keine öffentlichen Belange berührt sind (vgl. Marcks in: Landmann-Rohmer, Stand Juni 2018, § 35 Rn. 62).

    Die hier in Rede stehende wettbewerbsrechtliche Marktverhaltensvorschrift des § 6 Abs. 2 iVm. § 2 Abs. 1 Nr. 4 NRSG Bln dient jedoch in erster Linie dem Verbrauchergesundheitsschutz und damit der Allgemeinheit (vgl. Kammergericht Berlin, Urteil vom 28. August 2018 - 5 U 174/17- juris, Rn. 46) und kann daher ausnahmsweise Berücksichtigung finden (zu anderen vergleichbaren Ausnahmefällen: Marcks in: Landmann-Rohmer, Stand Juni 2018, § 35 Rn. 62).

  • OLG Brandenburg, 08.10.2019 - 6 U 51/18

    Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens kostenloser Getränke in einer Spielhalle in

    Der Kläger verfügt, wie bereits in anderen obergerichtlichen Entscheidungen festgestellt worden ist (vgl. u.a. KG, Urteil vom 28.08.2018 - 5 U 174/17; OLG Frankfurt (Main), Urteil vom 13.06.2019 - 6 U 141/18; Urteil vom 02.05.2019 - 6 U 85/18; zit. nach juris), auch über die erforderliche personelle, sachliche und finanzielle Ausstattung zur Verfolgung des Satzungszwecks.
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