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   KG, 28.09.2004 - 7 U 91/04   

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https://dejure.org/2004,9355
KG, 28.09.2004 - 7 U 91/04 (https://dejure.org/2004,9355)
KG, Entscheidung vom 28.09.2004 - 7 U 91/04 (https://dejure.org/2004,9355)
KG, Entscheidung vom 28. September 2004 - 7 U 91/04 (https://dejure.org/2004,9355)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Feststellung in einem Insolvenzanfechtungsverfahren, dass eine Abtretung unwirksam ist; Antrag auf Feststellung, dass die Abtretung wirksam angefochten worden ist; Anfechtung einer Abtretungserklärung; Antrag auf Freigabe eines hinterlegten Betrages; ...

  • Judicialis

    AnfG § 3 Abs. 1; ; HinterlO § 8; ; InsO § 89 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Benachteiligungsanfechtung in der Insolvenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.06.1988 - IX ZR 144/87

    Probleme der Kausalität im Anfechtungsrecht

    Auszug aus KG, 28.09.2004 - 7 U 91/04
    Dass die Abtretungsvereinbarung vom 28. Februar 2001 eine objektive Gläubigerbenachteiligung zur Folge hat, die Voraussetzung eines jeden anfechtungsrechtlichen Rückgewähranspruchs ist (BGHZ 104, 355, 357; BGHZ 90, 207,211 f.), ist unstreitig.
  • BGH, 23.02.1984 - IX ZR 26/83

    Rechtsstellung des Gläubigers eines von mehreren Miteigentümern an einem

    Auszug aus KG, 28.09.2004 - 7 U 91/04
    Dass die Abtretungsvereinbarung vom 28. Februar 2001 eine objektive Gläubigerbenachteiligung zur Folge hat, die Voraussetzung eines jeden anfechtungsrechtlichen Rückgewähranspruchs ist (BGHZ 104, 355, 357; BGHZ 90, 207,211 f.), ist unstreitig.
  • BGH, 13.07.1995 - IX ZR 81/94

    Rechtsfolgen der Anfechtbarkeit eines Wohnungsrechts

    Auszug aus KG, 28.09.2004 - 7 U 91/04
    Es genügt, wenn bei einem auf einen anderen Zweck gerichteten Handeln der Schuldner die Benachteiligung als mögliche Folge seines Handelns erkennt und billigend in Kauf nimmt (BGHZ 130, 314, 319 m.w.N.).
  • BGH, 13.06.1990 - VIII ZR 130/89

    Formularmäßige Vereinbarung einer Weiterverarbeitungsforderung mit

    Auszug aus KG, 28.09.2004 - 7 U 91/04
    Eine solche Vollabtretung der Ansprüche gegen einen (oder mehrere) bestimmten Schuldner reicht ohne Zweifel aus, um den Umfang dieser Abtretung zu bestimmen (vergl. BGH MDR 1990, 996).
  • LG Neuruppin, 24.04.2008 - 4 T 147/07

    Geltendmachung von Ansprüchen gegen einen persönlich haftenden Gesellschafter

    Die Klage ist in einem solchen Fall als unzulässig abzuweisen (KG, ZInsO 2004, 1210 ; MuKo a.a.O, Vor §§ 85 - 87 Rdnr. 42 f.; Hirte/Uhlenbrock, InsO, 12.Aufl., § 93 Rdnr. 45), sofern der Zulässigkeitsmangel nicht bis zur letzten mündlichen Verhandlung behoben werden kann.
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