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   KG, 28.09.2009 - 14 U 74/08   

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https://dejure.org/2009,6860
KG, 28.09.2009 - 14 U 74/08 (https://dejure.org/2009,6860)
KG, Entscheidung vom 28.09.2009 - 14 U 74/08 (https://dejure.org/2009,6860)
KG, Entscheidung vom 28. September 2009 - 14 U 74/08 (https://dejure.org/2009,6860)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenentscheidung nach Aufnahme des Anfechtungsprozesses durch den Insolvenzverwalter; Auslegung der Bestellung eines Verwalters durch die Wohnungseigentümergemeinschaft hinsichtlich der Geltendmachung von Ansprüchen und Vornahme von Rechtsgeschäften und ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ermächtigung für Zahlungsanspruch umfasst keine Anfechtungsklage

  • Judicialis

    AnfG § 17 Abs. 3 S. 1; ; ZPO § 91a Abs. 1; ; WoEigG § 27 Abs. 2 Nr. 3; ; WoEigG § 27 Abs. 3 S 1 Nr. 7

  • prewest.de PDF, S. 52

    § 27 WEG; § 17 AnfG; § 91a ZPO
    Wohnungseigentümergemeinschaft; Beschluss über den Verwaltervertrag; Befugnis des Verwalters zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenentscheidung nach Aufnahme des Anfechtungsprozesses durch den Insolvenzverwalter; Auslegung der Bestellung eines Verwalters durch die Wohnungseigentümergemeinschaft hinsichtlich der Geltendmachung von Ansprüchen und Vornahme von Rechtsgeschäften und ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ermächtigung des Verwalters zur Prozessführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung des Prozessbevollmächtigten als vollmachtloser Vertreter für die Verfahrenskosten! (IMR 2009, 444)

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 20 O 224/07
  • KG, 28.09.2009 - 14 U 74/08

Papierfundstellen

  • ZMR 2010, 136
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Dresden, 30.10.2008 - 3 W 845/08
    Auszug aus KG, 28.09.2009 - 14 U 74/08
    Bedenken gegen diese Vorgehensweise rühren u.a. daher, dass der Verwaltervertrag zwischen dem Verband Wohnungseigentümergemeinschaft und dem Verwalter kein Ort ist, an dem die Wohnungseigentümer Bestimmungen über ihr Verhältnis untereinander treffen können und dass es an einer Verkündung der Ermächtigung des Verwalters fehlt (siehe auch OLG Dresden v. 30.10.2008 - 3 W 845/08, 2 MR 2009, 301).
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