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   KG, 28.09.2010 - 1 W 21/10, 23/10, 1 W 23/10   

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KG, 28.09.2010 - 1 W 21/10, 23/10, 1 W 23/10 (https://dejure.org/2010,20524)
KG, Entscheidung vom 28.09.2010 - 1 W 21/10, 23/10, 1 W 23/10 (https://dejure.org/2010,20524)
KG, Entscheidung vom 28. September 2010 - 1 W 21/10, 23/10, 1 W 23/10 (https://dejure.org/2010,20524)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Testamentsvollstreckung: Interessenabwägung bei der beanspruchten Entlassung eines Testamentsvollstreckers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kriterien für die gerichtliche Entscheidung über die Entlassung eines Testamentsvollstreckers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2227 Abs. 1
    Kriterien für die gerichtliche Entscheidung über die Entlassung eines Testamentsvollstreckers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1254
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 17.12.1964 - V 162/62 U

    Begriffsbestimmungen "Sachgesamtheit" und "Sacheinheit" bei Mehrzweckgeräten

    Auszug aus KG, 28.09.2010 - 1 W 21/10
    In seinem unter dem Datum 21.12.2002 gemeinsam mit seiner Ehefrau, der Beteiligten zu 4) errichteten gemeinschaftlichen Testament, auf das Bezug genommen wird (Beiakte zu 162/62 IV 1302/2005, Bl.8 - 11) hatte der Erblasser verfügt, dass seine Ehefrau und die Kinder, die Beteiligten zu 1) bis 3) "mit dem jeweils gesetzlichen Anteil" Erben sein sollten, d.h. die Beteiligte zu 4) zu ½ und die Beteiligten zu 1) - 3) mit jeweils 1/6.

    Nach dem gemeinsamen Erbschein vom 20. November 2006 - 162/62 VI 3712/2005 sind die Erbquoten mit 1/6 für die Beteiligten zu 1. bis 3. und mit ½ für die Beteiligte zu 4. angegeben.

  • BGH, 27.10.1956 - IV ZR 126/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus KG, 28.09.2010 - 1 W 21/10
    Hat die Mehrheit der Miterben eine ordnungsgemäße Maßnahme zur Verwaltung des Nachlasses - nicht Verfügung - beschlossen, so kann sie die Maßnahme auch ohne die Mitwirkung der überstimmten Miterben mit Wirkung für und gegen die Erbengemeinschaft ausführen (BGH, NJW 1971, 1265; Bestätigung BGH Urt. v. 27.10.1956 - IV ZR 126/56).
  • OLG Karlsruhe, 15.09.2004 - 14 Wx 73/03

    Entlassung des Testamentsvollstreckers: Vorzeitige Nachlassauseinandersetzung als

    Auszug aus KG, 28.09.2010 - 1 W 21/10
    Da der Senat die Entscheidung des Landgerichts aufgehoben hat, kommt es nicht darauf an, ob das Landgericht die Entlassung des Testamentsvollstreckers nicht selbst hätte aussprechen dürfen, sondern das Nachlassgericht hierzu hätte anweisen müssen (OLG Karlsruhe FamRZ 2005, 1282 = NJW 2005, 1519; Briesemeister in Jansen, FGG, Rdn.20 zu § 25).
  • BGH, 29.03.1971 - III ZR 255/68

    Mehrheitsbeschluß in der Erbengemeinschaft

    Auszug aus KG, 28.09.2010 - 1 W 21/10
    Hat die Mehrheit der Miterben eine ordnungsgemäße Maßnahme zur Verwaltung des Nachlasses - nicht Verfügung - beschlossen, so kann sie die Maßnahme auch ohne die Mitwirkung der überstimmten Miterben mit Wirkung für und gegen die Erbengemeinschaft ausführen (BGH, NJW 1971, 1265; Bestätigung BGH Urt. v. 27.10.1956 - IV ZR 126/56).
  • OLG Oldenburg, 17.03.1998 - 5 W 44/98

    Voraussetzungen der Entlassung eines Testamentsvollstreckers; Missachtung des

    Auszug aus KG, 28.09.2010 - 1 W 21/10
    Denn auch bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist die Entlassung des Testamentsvollstreckers nicht zwingend; vielmehr ist zu prüfen, ob nicht überwiegende Gründe für ein Verbleiben des Testamentsvollstreckers im Amt sprechen (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BayObLG, FamRZ 1987, 101; OLG Zweibrücken, FamRZ 1999, 472).
  • OLG Zweibrücken, 16.03.2006 - 3 W 42/06

    Erbrecht: Ernennung eines Testamentsvollstreckers

    Auszug aus KG, 28.09.2010 - 1 W 21/10
    Ausschlaggebend sind insbesondere die Gründe des Erblassers, die ihn zu seiner Anordnung bewogen haben und ob diese Gründe vom Standpunkt des Erblassers auch nach dem Wegfall der benannten Person fortbestehen (OLG Zweibrücken, ZEV 2007, 31; BayObLG, NJW-RR 2003, 224, 225).
  • OLG Zweibrücken, 29.09.1998 - 3 W 161/98

    Antrag auf Entlassung des Testamentvollstreckers wegen Verrechnung von

    Auszug aus KG, 28.09.2010 - 1 W 21/10
    Vorzunehmen ist eine Abwägung sämtlicher Umstände des konkreten Einzelfalls, ggf. unter Berücksichtigung des Erblasserwillens (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 29.09.1998 - 3 W 161/98 - BeckRS 2009, 07397; BayObLG, NJWE-FER 2000, 212, 214 m.w.N.), sowie den Interessen der Stellerin des Entlassungsantrags, aber auch anderer Miterben, die an der Testamentsvollstreckung festhalten wollen, und des Umstandes, ob die Erben den Nachlass selbst ordnungsgemäß verwalten können (J. Mayer in BeckOK, Stand: 01.08.2010, BGB § 2227 Rdn.16 m.w.N.).
  • BayObLG, 19.11.1985 - BReg. 1 Z 15/85

    Testamentsvollstrecker; Entlassung; Wichtiger Grund; Ernennung; Prüfung;

    Auszug aus KG, 28.09.2010 - 1 W 21/10
    Denn auch bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist die Entlassung des Testamentsvollstreckers nicht zwingend; vielmehr ist zu prüfen, ob nicht überwiegende Gründe für ein Verbleiben des Testamentsvollstreckers im Amt sprechen (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BayObLG, FamRZ 1987, 101; OLG Zweibrücken, FamRZ 1999, 472).
  • BayObLG, 16.02.2000 - 1Z BR 32/99

    Zur Entlassung des Testamentsvollstreckers

    Auszug aus KG, 28.09.2010 - 1 W 21/10
    1a Z 18/89">BayObLGZ 1990, 177/181; BayObLG, FamRZ 2001, 54).
  • BayObLG, 08.06.1988 - BReg. 1 Z 50/87

    Beschwerdeberechtigung; Elternteil; Sorgerecht; Personensorge; Angelegenheit

    Auszug aus KG, 28.09.2010 - 1 W 21/10
    In diesen Fällen tritt das Gericht der weiteren Beschwerde an die Stelle des Landgerichts und darf das Ermessen selbständig ausüben (vgl. BayObLG NJW 1990, 1857, 1858; 1988, 2388, 2389).
  • BayObLG, 01.10.2002 - 1Z BR 83/02

    Auslegung letztwilliger Verfügung zur Testamentsvollstreckung - Weigerung des

  • OLG Hamm, 06.11.2000 - 15 W 188/00

    Auswechslung eines im gemeinschaftlichen Testament ernannten

  • BayObLG, 21.03.1990 - BReg. 1a Z 1/90

    Entziehung; Personensorge; Vermögenssorge; Glaubhaftmachung; Beweisführung;

  • BayObLG, 13.08.1985 - BReg. 1 Z 10/85

    Testamentsvollstrecker; Entlassung; Wichtiger Grund; Mißtrauen; Unverschuldet;

  • BayObLG, 11.07.2001 - 1Z BR 131/00

    Entlassung eines Testamtensvollstreckers

  • BayObLG, 10.01.1997 - 1Z BR 65/95

    Verwaltungsvollstreckung und Abwicklungsvollstreckung aufgrund gemeinschaftlichen

  • OLG Stuttgart, 09.09.2014 - 14 U 9/14

    Berechtigung einer ungeteilten Miterbengemeinschaft an einem

    bb) Es ist entgegen der Auffassung der Berufung in der Rechtsprechung, von der abzuweichen der Senat auch diesbezüglich keinen Anlass sieht, ferner seit langem geklärt, dass die Mehrheit der Miterben, hat sie abgedeckt durch §§ 2038 Abs. 2, 745 BGB eine ordnungsgemäße Maßnahme zur Verwaltung des Nachlasses - zumindest, soweit sie nicht Verfügung ist - beschlossen, die Maßnahme auch ohne die Mitwirkung der überstimmten Miterben mit Wirkung für und gegen die Erbengemeinschaft ausführen kann (so bereits BGHZ 56, 47 - Tz. 17 ff.; s. aus neuerer Zeit nur etwa KG, FamRZ 2011, 1254 - Tz. 43).
  • OLG Düsseldorf, 10.02.2017 - 3 Wx 20/16

    Anforderungen an die Anhörung der Miterben im Verfahren über die Entlassung eines

    Demgegenüber nimmt das Gewicht einer Pflichtverletzung ab, wenn den Erben ihrerseits eine mangelnde Bereitschaft zur Kooperation mit dem Testamentsvollstrecker vorzuwerfen ist, vor allem wenn sie diesem von vornherein keine effektive Chance gegeben haben, sein Amt unter vernünftigen Bedingungen anzutreten und es ordnungsgemäß auszuüben (zu Vorstehendem: BeckOK BGB - Lange, Stand: 01.11.2016, § 2227 BGB Rdnr. 8 und 16; Staudinger-Reimann, BGB, Neubearb. 2016, § 2227 BGB Rdnr. 1, 4-6, 9, 13 f und 37; MK-Zimmermann, BGB, 7. Aufl. 2017, § 2227 BGB Rdnr. 7 f und 11; Senat, FamRZ 2000, 191 f; BayObLG FamRZ 2000, 1055 f; KG FamRZ 2011, 1254 ff; SchlHOLG FamRZ 2016, 1705 ff).
  • KG, 06.05.2014 - 6 W 166/13

    Entlassung aus dem Amt des Testamentsvollstreckers

    Vorzunehmen ist eine Abwägung sämtlicher Umstände des konkreten Einzelfalls, ggf. unter Berücksichtigung des Erblasserwillens (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 29.09.1998 - 3 W 161/98 - BeckRS 2009, 07397; BayObLG, NJWE-FER 2000, 212, 214 m.w.N.), sowie den Interessen des Stellers des Entlassungsantrags, aber auch anderer Miterben, die an der Testamentsvollstreckung festhalten wollen, und des Umstandes, ob die Erben den Nachlass selbst ordnungsgemäß verwalten können (KG Berlin, Beschluss vom 28. September 2010 - 1 W 21/10 und 1 W 23/10 -, FamRZ 2011, 1254 - 1257 - zitiert nach juris: Rdnr. 26 m. w. Nachw.).
  • OLG Stuttgart, 07.11.2016 - 8 W 166/16

    Testamentsvollstreckung: Zuständigkeit privater Schiedsgerichte für die

    f) Auch wenn ein wichtiger Grund im Sinne von § 2227 BGB vorliegt, ist nach pflichtgemäßem Ermessen zu prüfen, ob gleichwohl überwiegende Gründe für ein Verbleiben des Testamentsvollstreckers im Amt sprechen (BayObLG FamRZ 2001, 54; Kammergericht FamRZ 2011, 1254), z.B. auch Kostengründe, wenn der Nachlass fast vollständig abgewickelt ist.
  • OLG Düsseldorf, 22.06.2017 - 3 Wx 42/16
    Demgegenüber nimmt das Gewicht einer Pflichtverletzung ab, wenn den Erben ihrerseits eine mangelnde Bereitschaft zur Kooperation mit dem Testamentsvollstrecker vorzuwerfen ist, vor allem wenn sie diesem von vornherein keine effektive Chance gegeben haben, sein Amt unter vernünftigen Bedingungen anzutreten und es ordnungsgemäß auszuüben (zu Vorstehendem: BeckOK BGB - Lange, Stand: 01.02.2017, § 2227 Rdnr. 8 und 16; Staudinger-Rei-mann, BGB, Neubearb. 2016, § 2227 Rdnr. 1, 4-6, 9, 13 f und 37; MK-Zimmermann, BGB, 7. Aufl. 2017, § 2227 Rdnr. 7 f und 11; Senat, FamRZ 2000, 191 f; BayObLG FamRZ 2000, 1055 f; KG FamRZ 2011, 1254 ff; SchlHOLG FamRZ 2016, 1705 ff).
  • OLG Düsseldorf, 08.05.2018 - 3 Wx 10/18

    Voraussetzungen der Entlassung des Testamentsvollstreckers auf Antrag eines

    Demgegenüber nimmt das Gewicht einer Pflichtverletzung ab, wenn den Erben ihrerseits eine mangelnde Bereitschaft zur Kooperation mit dem Testamentsvollstrecker vorzuwerfen ist, vor allem wenn sie diesem von vornherein keine effektive Chance gegeben haben, sein Amt unter vernünftigen Bedingungen anzutreten und es ordnungsgemäß auszuüben (zu Vorstehendem: BeckOK BGB - Lange, Stand: 01.11.2017, § 2227 Rdnr. 8 und 16; Staudinger-Reimann, BGB, 2016, § 2227 Rdnr. 1, 4-6, 9, 13 f und 37; MK-Zimmermann, BGB, 7. Aufl. 2017, § 2227 Rdnr. 7 f und 11; Senat, FamRZ 2000, 191 f; BayObLG FamRZ 2000, 1055 f; KG FamRZ 2011, 1254 ff; SchlHOLG FamRZ 2016, 1705 ff).
  • OLG Düsseldorf, 24.01.2023 - 3 Wx 105/22

    Zeitliche Grenzen der Vorlage eines Nachlassverzeichnisses durch den

    Diese Grundsätze entsprechen der ständigen Senatsrechtsprechung (zuletzt: Beschluss vom 8.7.2022, I - 3 Wx 220/21 m.w.N.) und der Judikatur anderer Obergerichte (vgl. nur: BayObLG FamRZ 2000, 1055 f; KG FamRZ 2011, 1254 ff; SchlHOLG FamRZ 2016, 1705 ff).
  • OLG Düsseldorf, 12.08.2022 - 3 Wx 71/22

    1. Hat der Erblasser seiner Ehefrau das 'beim Erbfall bewohnte

    Auf der anderen Seite ist zu bedenken, dass § 2227 BGB angesichts der beschränkten Funktionen des Nachlassgerichts bei einer Testamentsvollstreckung die einzige effektive Möglichkeit bietet, das Testamentsvollstreckerverfahren zu beeinflussen und die Nachlassbeteiligten nötigenfalls durch staatliche Gerichte zu schützen (Senat, FamRZ 2000, 191 f; BayObLG FamRZ 2000, 1055 f; KG FamRZ 2011, 1254 ff; SchlHOLG FamRZ 2016, 1705 ff).
  • OLG Düsseldorf, 07.10.2021 - 3 Wx 59/21

    Antrag auf Entlassung von einem Amt als Testamentsvollstrecker; Wichtiger Grund

    Auf der anderen Seite ist zu bedenken, dass § 2227 BGB angesichts der beschränkten Funktionen des Nachlassgerichts bei einer Testamentsvollstreckung die einzige effektive Möglichkeit bietet, das Testamentsvollstreckerverfahren zu beeinflussen und die Nachlassbeteiligten nötigenfalls durch staatliche Gerichte zu schützen (Senat, FamRZ 2000, 191 f; BayObLG FamRZ 2000, 1055 f; KG FamRZ 2011, 1254 ff; SchlHOLG FamRZ 2016, 1705 ff).
  • KG, 17.05.2013 - 6 W 33/13

    Testamentsvollstreckung: Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen grober

    Weiter setzt die Entlassung voraus, dass ein wichtiger Grund vorliegt, der - dem Nachlassgericht ist insoweit ein Ermessen eingeräumt (vgl. KG FamRZ 2011, 1254 - 1257, zit. nach Juris, dort Rdz. 18/26; OLG Hamm FamRZ 2007, 1194 - 1197, zit. nach Juris, dort Rdz. 36) - nach Abwägung aller Umstände die Entlassung rechtfertigt.
  • KG, 10.05.2013 - 6 W 195/12

    Testamentsvollstreckung: Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen Zerrüttung

  • KG, 11.06.2013 - 6 W 52/13

    Testamentsvollstreckung: Aufschiebend bedingte Anordnung der

  • OLG Düsseldorf, 08.07.2022 - 3 Wx 220/21

    Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen unterbliebener Erstellung eines

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