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KG, 28.09.2021 - 1 W 1521/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
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Berichtigung eines Geburtenregistereintrags; Unrichtigkeit einer Folgebeurkundung; Nachgeborenes Geschwisterkind; Gesicherte urkundliche Grundlage für die Registerführung
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 11.04.2001 - 1 BvR 1646/97
Namensrecht und Vertrauensschutz
Auszug aus KG, 28.09.2021 - 1 W 1521/20
In diesem Fall muss der Schutz des Persönlichkeitsrechts gegen das öffentliche Interesse an der Richtigkeit von Eintragungen im Personenstandsregister abgewogen werden (BVerfG, StAZ 2001, 207 ). - BGH, 13.11.2019 - XII ZB 118/17
Namensführung eines Kindes: Bindungswirkung der elterlichen Namensbestimmung für …
Auszug aus KG, 28.09.2021 - 1 W 1521/20
Oder für das früher geborene Kind besteht keine gemeinsame Sorge - dann greift die Bindungswirkung des § 1617 Abs. 1 S. 3 BGB ohnehin nicht ein, weil sie nur Kinder mit gleichen Sorgerechtsverhältnissen betrifft (BGH, NJW 2020, 470, 472). - BayObLG, 07.02.2000 - 1Z BR 9/99
Berichtigung des Familienbuchs
Auszug aus KG, 28.09.2021 - 1 W 1521/20
Der Betroffene muss deshalb zur Niederschrift des Standesamts oder in öffentlich beglaubigter Form erklären, den - bisher unrichtig - eingetragenen Namen auch in Zukunft und dauerhaft berechtigt führen zu wollen (vgl. BayObLG, StAZ 2000, 148 ; Senat, Beschluss vom 9. März 2017 - 1 W 665-666/16 - Johansson/Sachse;… Anweisungs- und Berichtigungsverfahren in Personenstandssachen, Rdn. 446f).