Rechtsprechung
KG, 28.11.2008 - 7 U 231/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rabüro.de
Zur Haftung bei Umsturz eines Baukrans
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kranunfall: Prüfungspflichten des Betreibers?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kranunfall - Prüfungspflichten des Betreibers? (IBR 2010, 1416)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Kranunfall - Schadensersatz wegen stillstandsbedingten Lohnkosten und entgangenem Gewinn eines Folgeauftrags? (IBR 2010, 1415)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BauR 2010, 470
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 28.01.2016 - I ZR 60/14
Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Kranunternehmers: Wirksamkeit einer …
Wird nicht lediglich das Arbeitsgerät nebst dem Bedienungspersonal mit der Möglichkeit überlassen, dieses für sich zu nutzen, sondern ein Werk oder ein bestimmter Arbeitserfolg geschuldet, so liegt ein Werkvertrag vor (BGH, NJW-RR 1996, 1203, 1204; vgl. auch OLG Stuttgart, TranspR 1998, 488, 490; KG, BauR 2010, 470 f.). - KG, 11.01.2011 - 6 U 177/09
Schadensersatz wegen Kranhavarie: Anwendbarkeit von Frachtrecht bei Transport von …
Ansprüche wegen eigener Schäden machte die Klägerin gegenüber der Beklagten zu 2) in dem vor dem Landgericht Berlin geführten Rechtsstreit zum Aktenzeichen 22 O 50/06 (7 U 231/07 Kammergericht) geltend.Die Beklagte kann jedoch mit einem Kostenerstattungsanspruch aus dem von der Klägerin gegen das Urteil des Kammergerichts zum Aktenzeichen 7 U 231/07 erfolglos geführten Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren zum Aktenzeichen VII ZR 1/09 in Höhe von 5.011,-- EUR nebst Zinsen aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Berlin vom 26.2.2010 - 22 O 50/06 - (dort IV/166 f. d. A.) aufrechnen.
- OLG Koblenz, 14.03.2011 - 12 U 1528/09
Umsturz eines Autokrans: Rechtliche Einordnung eines Vertrages über die …
Soweit der Bundesgerichtshof durch Beschluss vom 26.11.2009 (Az. VII ZR 1/09) eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in einem Urteil des Kammergerichts vom 28.11.2008 (BauR 2010, 470) zurückgewiesen hat, in dem die Krangestellung als Werkvertrag qualifiziert wurde, ergibt sich hieraus nichts anderes. - OLG Stuttgart, 08.09.2010 - 3 U 51/10
Umsturz eines Autokrans: Rechtliche Einordnung eines Vertrages über die …
Unter Anwendung der im Urteil des BGH verlangten Kriterien und im Anschluss an die Entscheidung OLG Frankfurt (NJW-RR 2008, 1476) hat das Kammergericht (BauR 2010, 470 ff.) entschieden, dass die Prüfung der Geeignetheit des Standplatzes und seiner Tragfähigkeit für das Aufstellen des Kranes in den Verantwortungsbereich des Kranbetreibers fällt.Nach den Ausführungen des Kammergerichts (BauR 2010, 470 ff., Rz. 33), denen sich der Senat anschließt, ist die Prüfung der Geeignetheit des Standplatzes und seiner Tragfähigkeit für das Aufstellen des Kranes Aufgabe des Kranbetreibers.
- BGH, 26.11.2009 - VII ZR 1/09 KG Berlin - Az. 7 U 231/07 vom 28.11.2008;.