Rechtsprechung
   KG, 28.11.2014 - 6 U 98/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,50149
KG, 28.11.2014 - 6 U 98/14 (https://dejure.org/2014,50149)
KG, Entscheidung vom 28.11.2014 - 6 U 98/14 (https://dejure.org/2014,50149)
KG, Entscheidung vom 28. November 2014 - 6 U 98/14 (https://dejure.org/2014,50149)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 123 BGB, § 19 VVG, § 22 VVG, § 59 Abs 3 VVG
    Private Krankenversicherung: Anfechtung des Krankenversicherungsvertrags wegen arglistiger Täuschung durch den Versicherungsmakler

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arglistige Täuschung des Versicherers in der privaten Krankenversicherung wegen arglistig falscher Vervollständigung des Antrags hinsichtlich Vorversicherungen im Inland durch den vom Versicherungsnehmer beauftragten Versicherungsmakler

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Anfechtung Krankenversicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung durch Versicherungsmakler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Arglistige Täuschung des Versicherers in der privaten Krankenversicherung wegen arglistig falscher Vervollständigung des Antrags hinsichtlich Vorversicherungen im Inland durch den vom Versicherungsnehmer beauftragten Versicherungsmakler

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Arglistige Täuschung des Versicherers in der privaten Krankenversicherung wegen arglistig falscher Vervollständigung des Antrags hinsichtlich Vorversicherungen im Inland durch den vom Versicherungsnehmer beauftragten Versicherungsmakler

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 513
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.03.2014 - IV ZR 306/13

    Keine Belehrungspflicht des Versicherers bei Arglist des Versicherungsnehmers

    Auszug aus KG, 28.11.2014 - 6 U 98/14
    Zutreffend stellt das Ausgangsgericht fest, dass sich der Beklagte das arglistige Verhalten des Maklers wie ein eigenes Verhalten zurechnen lassen muss (vgl. zuletzt BGH VersR 2014, 565 - 567, zitiert nach juris, dort Rdz. 21/22).

    Da der Makler arglistig gehandelt hat, wäre es dem Beklagten ohnehin verwehrt, sich auf eine Verletzung der Hinweis- und Belehrungspflichten durch die Klägerin zu berufen (vgl. BGH VersR 2014, 565 - 567, zitiert nach juris, dort Rdz. 21 ff; BGH VersR 2008, 809 - 810, zitiert nach juris dort Rdz. 8).

  • BGH, 22.09.1999 - IV ZR 15/99

    Wissenszurechnung bei einem Versicherungsmakler

    Auszug aus KG, 28.11.2014 - 6 U 98/14
    Insbesondere kommt eine Zurechnung der Angaben des Beklagten gegenüber dem Vermittler im Sinne der "Auge und Ohr-Rechtsprechung" (vgl. zur früheren Rechtslage grundlegend: BGHZ 102, 194 - 199, zitiert nach juris, dort Rdz. 29 ff; BGH VersR 1999, 1481 - 1482, zitiert nach juris, dort Rdz. 11) nicht in Betracht, weil Herr R... nicht im Pflichtenkreis des Klägers tätig geworden ist.

    Etwas anderes folgt auch nicht aus der Tatsache, dass der Kläger die "I... GmbH" in dem als Anlage B 7 eingereichten Anschreiben als persönlichen Betreuer des Beklagten bezeichnet hat (vgl. dazu BGH VersR 2008 a.a.O., Rdz. 8; BGH VersR 1999, 1481 - 1482, zitiert nach juris, dort Rdz. 14).

  • BGH, 25.03.1987 - IVa ZR 224/85

    Rechtsfolgen inhaltlicher Abweichung des Versicherungsscheins von den Wünschen

    Auszug aus KG, 28.11.2014 - 6 U 98/14
    Er ist vielmehr - was die als Anlage B 6 eingereichten Unterlagen belegen - als Versicherungsmakler tätig geworden und damit dem Lager des Beklagten zuzuordnen (vgl. BGH VersR 2008, 242 - 243, zitiert nach juris, dort Rdz. 7; vgl. auch BGH MDR 1987, 915 - 916, zitiert nach juris, dort Rdz. 14/15).
  • BGH, 28.02.2007 - IV ZR 331/05

    Pflicht des Versicherungsnehmers zur Angabe eines Schutzbriefs bei Beantragung

    Auszug aus KG, 28.11.2014 - 6 U 98/14
    Die arglistige Täuschung setzt eine Vorspiegelung falscher oder ein Verschweigen wahrer Tatsachen gegenüber dem Versicherer zum Zwecke der Erregung oder Aufrechterhaltung eines Irrtums voraus (st. Rechtsprechung, vgl. BGH VersR 2007, 785 - 786, zitiert nach juris, dort Rd. 8).
  • BGH, 07.11.2007 - IV ZR 103/06

    Darlegungs- und Beweislast bei Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen

    Auszug aus KG, 28.11.2014 - 6 U 98/14
    Er ist vielmehr - was die als Anlage B 6 eingereichten Unterlagen belegen - als Versicherungsmakler tätig geworden und damit dem Lager des Beklagten zuzuordnen (vgl. BGH VersR 2008, 242 - 243, zitiert nach juris, dort Rdz. 7; vgl. auch BGH MDR 1987, 915 - 916, zitiert nach juris, dort Rdz. 14/15).
  • BGH, 12.03.2008 - IV ZR 330/06

    Beachtlichkeit von Angaben eines zukünftigen Versicherungsnehmers über Vorschäden

    Auszug aus KG, 28.11.2014 - 6 U 98/14
    Da der Makler arglistig gehandelt hat, wäre es dem Beklagten ohnehin verwehrt, sich auf eine Verletzung der Hinweis- und Belehrungspflichten durch die Klägerin zu berufen (vgl. BGH VersR 2014, 565 - 567, zitiert nach juris, dort Rdz. 21 ff; BGH VersR 2008, 809 - 810, zitiert nach juris dort Rdz. 8).
  • BGH, 11.11.1987 - IVa ZR 240/86

    Zurechnung des Wissens eines Vermittlungsagenten; Vortrags- und Beweislast für

    Auszug aus KG, 28.11.2014 - 6 U 98/14
    Insbesondere kommt eine Zurechnung der Angaben des Beklagten gegenüber dem Vermittler im Sinne der "Auge und Ohr-Rechtsprechung" (vgl. zur früheren Rechtslage grundlegend: BGHZ 102, 194 - 199, zitiert nach juris, dort Rdz. 29 ff; BGH VersR 1999, 1481 - 1482, zitiert nach juris, dort Rdz. 11) nicht in Betracht, weil Herr R... nicht im Pflichtenkreis des Klägers tätig geworden ist.
  • OLG Düsseldorf, 10.03.2017 - 4 U 191/15

    Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen unrichtiger Beantwortung der

    Indes geht es hier nicht um ein originär arglistiges Verhalten des Klägers, sondern um ein dem Kläger zuzurechnendes arglistiges Verhalten seines Versicherungsmaklers (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 28. November 2014 - 6 U 98/14 -, Rn. 12, juris).
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