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KG, 28.12.2017 - 12 W 48/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 3 ZPO, § 6 S 1 ZPO, § 41 Abs 2 GKG, § 546 BGB
Wohnraummiete: Streitwert des Räumungsanspruch gegen den Nutzer nach Überlassung der Mietsache - IWW
§ 41 GKG
Streitwert
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Streitwert eines Räumungsrechtsstreits
- rechtsportal.de
GKG § 41 Abs. 2 ; BGB § 546 Abs. 2
Streitwert eines Räumungsrechtsstreits - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Räumung nach Ende des Mietverhältnisses: Wie hoch ist der Streitwert?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Räumung nach Ende des Mietverhältnisses: Wie hoch ist der Streitwert? (IMR 2018, 217)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 26.10.2011 - 2 W 61/11
Streitwertfestsetzung: Streitwert bei Räumungsantrag
Auszug aus KG, 28.12.2017 - 12 W 48/17
Unerheblich für die Streitwertfestsetzung ist, ob über die Beendigung des Mietverhältnisses noch Streit herrscht und ob ein Kläger seinen Anspruch (auch) auf § 985 BGB stützt, ebensowenig kommt es darauf an, ob die Besitzüberlassung im Sinne des § 546 Abs. 2 BGB auf einem Untermietverhältnis oder einer sonstigen Gebrauchsüberlassung - wie hier an den Ehegatten - beruht (vgl. z.B. OLG Frankfurt, 2 W 61/11, 26.10.2011, Rn. 9 bei juris;… Hartmann, Kostengesetze, 47. Auflage 2017, § 41 GKG Rn. 24 ff. mit weiteren Nachweisen;… Zöller, ZPO, 32. Auflage 2018, § 3 Rn. 16 "Mietstreitigkeiten").