Rechtsprechung
   KG, 29.01.2018 - 5 Ws 8/18 - 161 AR 14/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,56634
KG, 29.01.2018 - 5 Ws 8/18 - 161 AR 14/18 (https://dejure.org/2018,56634)
KG, Entscheidung vom 29.01.2018 - 5 Ws 8/18 - 161 AR 14/18 (https://dejure.org/2018,56634)
KG, Entscheidung vom 29. Januar 2018 - 5 Ws 8/18 - 161 AR 14/18 (https://dejure.org/2018,56634)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,56634) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 68a StGB, § 68b Abs 1 S 1 Nr 1 StGB, § 68b Abs 1 S 1 Nr 10 StGB, § 68b Abs 2 S 4 StGB, § 68b Abs 3 StGB
    Entscheidungen zur Führungsaufsicht: Umfang der Prüfungskompetenz des Beschwerdegerichts; Begründungspflicht hinsichtlich der erteilten Weisungen; Rechtsgrundlage für eine Mobilitätsbeschränkung des Verurteilten; Unzumutbarkeit der Belastung des Verurteilten mit den ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 68a ; StGB § 68b Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Umfang der gerichtlichen Überprüfung von Auflagen und Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2020, 23
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Nürnberg, 08.05.2014 - 2 Ws 37/14

    Beschwerdeverfahren gegen die Ausgestaltung der Führungsaufsicht: Anforderungen

    Auszug aus KG, 29.01.2018 - 5 Ws 8/18
    Die Beschlussgründe müssen es deshalb dem Beschwerdegericht im Rahmen der nach §§ 463 Abs. 3, 453 Abs. 2 Satz 2 StGB vorzunehmenden Würdigung ermöglichen, die Gesetzmäßigkeit der Weisung und auch die Ausübung und Einhaltung des Ermessens zu prüfen (vgl. OLG Nürnberg NStZ 2015, 167 - juris Rdn. 28).
  • OLG München, 11.02.2011 - 1 Ws 118/11

    Führungsaufsicht: Gesetzwidrige Weisung über Wohnsitznahme nach Haftentlassung

    Auszug aus KG, 29.01.2018 - 5 Ws 8/18
    Die genannte Vorschrift gibt dem Gericht im Rahmen der Führungsaufsicht nur die Möglichkeit zu einer Mobilitätsbeschränkung, wobei sich eine solche auch nur auf eine (kommunale) Gebietskörperschaft als "Wohn- oder Aufenthaltsort", nicht aber auf eine Wohnung oder ein Grundstück beziehen darf (vgl. Groß, a.a.O., § 68b Rdn. 12); dagegen gestattet es § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB nicht, einem Verurteilten einen bestimmten Wohn- oder Aufenthaltsort zuzuweisen (vgl. OLG München NStZ 2012, 98; Fischer, StGB 65. Aufl., § 68b Rdn. 3a; Schneider a.a.O.).
  • OLG Jena, 16.05.2011 - 1 Ws 74/11

    Führungsaufsicht: Kostentragung für Alkohol- oder Drogenkontrollen zur Erfüllung

    Auszug aus KG, 29.01.2018 - 5 Ws 8/18
    Gleichwohl können diese Weisungen keinen Bestand haben; denn der Senat vermag nicht zu beurteilen, ob sie wegen der Belastung des Verurteilten mit den insoweit entstehenden Kosten - von der mangels abweichender ausdrücklicher Bestimmung in dem angefochtenen Beschluss auszugehen ist (vgl. OLG Jena NStZ-RR 2011, 296 - juris Rdn. 14; HansOLG Bremen NStZ 2011, 216 - juris Rdn. 11 f.; OLG Nürnberg OLGSt StPO § 453 Nr. 11 - juris Rdn. 14 ff.) - im konkreten Fall unzumutbar sind.
  • OLG Braunschweig, 18.11.2013 - 1 Ws 333/13

    Voraussetzungen für das Eintreten der Führungsaufsicht bei einem

    Auszug aus KG, 29.01.2018 - 5 Ws 8/18
    Ansonsten verbleibt es bei dem Grundsatz, die mit Führungsaufsichtsanordnungen verbundenen Ermessensentscheidungen der ersten Instanz zu überlassen (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 18. November 2013 - 1 Ws 333/13 - juris Rdn. 12, 23; OLG Bamberg a.a.O.).
  • OLG Karlsruhe, 05.08.2010 - 1 Ws 107/10

    Erteilung einer gesetzwidrigen Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht; Tragung

    Auszug aus KG, 29.01.2018 - 5 Ws 8/18
    Dies ist dann der Fall, wenn die getroffene Anordnung im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig, unbestimmt oder unzumutbar (§ 68b Abs. 3 StGB) ist oder sonst die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreitet (vgl. OLG Dresden NJW 2009, 3315; OLG Jena StV 2008, 88; OLG Karlsruhe StV 2010, 643; KG, Beschluss vom 5. August 2013 - 2 Ws 365/13 - m.w.N.).
  • KG, 03.07.2016 - 5 Ws 80/16

    Revision in Strafsachen: Nachholung der Bestimmung der Tagessatzhöhe durch das

    Auszug aus KG, 29.01.2018 - 5 Ws 8/18
    Auch ist der Umfang des erzielten Teilerfolges - selbst wenn es bei diesem nach der erneuten Entscheidung der Strafvollstreckungskammer verbliebe - so gering, dass eine Billigkeitsentscheidung nach § 473 Abs. 4 StPO nicht angebracht ist (zu diesem Kriterium vgl. Senat, Beschluss vom 3. Juli 2016 - [5] 121 Ss 92/16 [26/16] und 5 Ws 80/16 - juris Rdn. 8).
  • OLG Bremen, 17.09.2010 - Ws 96/10

    Beschwerde gegen Weisungen nach § 68 b StGB im Rahmen der Führungsaufsicht

    Auszug aus KG, 29.01.2018 - 5 Ws 8/18
    Gleichwohl können diese Weisungen keinen Bestand haben; denn der Senat vermag nicht zu beurteilen, ob sie wegen der Belastung des Verurteilten mit den insoweit entstehenden Kosten - von der mangels abweichender ausdrücklicher Bestimmung in dem angefochtenen Beschluss auszugehen ist (vgl. OLG Jena NStZ-RR 2011, 296 - juris Rdn. 14; HansOLG Bremen NStZ 2011, 216 - juris Rdn. 11 f.; OLG Nürnberg OLGSt StPO § 453 Nr. 11 - juris Rdn. 14 ff.) - im konkreten Fall unzumutbar sind.
  • KG, 02.11.2006 - 5 Ws 557/06

    Aussetzung einer Unterbringungsanordnung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur

    Auszug aus KG, 29.01.2018 - 5 Ws 8/18
    Die Begründung des Rechtsmittels lässt erkennen, dass der Beschwerdeführer es auch eingelegt hätte, wenn das Landgericht diese Weisungen nicht erteilt hätte (dazu vgl. KG NStZ-RR 2007, 169 - juris Rdn. 15).
  • KG, 01.10.2013 - 2 Ws 476/13

    Weisung, die Kosten für Urinkontrollen selbst zu tagen

    Auszug aus KG, 29.01.2018 - 5 Ws 8/18
    Es ist dem Senat danach verwehrt, eine eigene Entscheidung bezüglich der Kostentragung zu treffen, was im Falle einer Ermessensreduzierung auf null grundsätzlich möglich wäre (so offenbar auch KG StraFo 2014, 172 - juris).
  • OLG Dresden, 13.07.2009 - 2 Ws 291/09

    Führungsaufsicht; Maßregel; Weisung

    Auszug aus KG, 29.01.2018 - 5 Ws 8/18
    Dies ist dann der Fall, wenn die getroffene Anordnung im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig, unbestimmt oder unzumutbar (§ 68b Abs. 3 StGB) ist oder sonst die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreitet (vgl. OLG Dresden NJW 2009, 3315; OLG Jena StV 2008, 88; OLG Karlsruhe StV 2010, 643; KG, Beschluss vom 5. August 2013 - 2 Ws 365/13 - m.w.N.).
  • KG, 13.01.2020 - 2 Ws 202/19

    Führungsaufsicht: Rechtmäßigkeit der Weisung zur Duldung von Hausbesuchen und von

    Die Beschlussgründe müssen es deshalb dem Beschwerdegericht im Rahmen der nach § 463 Abs. 2, § 453 Abs. 2 Satz 2 StPO vorzunehmenden Würdigung ermöglichen, die Gesetzmäßigkeit der Weisung und auch die Ausübung und Einhaltung des Ermessens zu prüfen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 2. April 2019 - 1 Ws 179/19 - juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 8. Mai 2014 - 2 Ws 37-38/14 -, juris; KG, Beschluss vom 29. Januar 2018 - 5 Ws 8/18 - juris).

    Zwar mag im Einzelfall von der Begründung einer Weisung abgesehen werden können, wenn sich deren Anordnung aufdrängt, dies ist hier insbesondere angesichts der damit einhergehenden Eingriffsintensität in das Grundrecht der Unversehrtheit der Wohnung gemäß Art. 13 Abs. 1 GG im Hinblick auf Hausbesuche (vgl. KG, Beschluss vom 29. Januar 2018 aaO), aber auch hinsichtlich Besuchen am Arbeitsplatz indes nicht der Fall.

    Der Umfang des erzielten Teilerfolgs ist - selbst wenn es bei diesem nach der erneuten Entscheidung der Strafvollstreckungskammer verbliebe - so gering, dass eine Billigkeitsentscheidung nach § 473 Abs. 4 Satz 1 StPO nicht angebracht ist (vgl. KG, Beschluss vom 29. Januar 2018 aaO mwN).

  • KG, 10.12.2020 - 5 Ws 217/20

    Anforderungen an die Begründung von Weisungen nach § 68b StGB

    Sind aber Darlegungen erforderlich und fehlen diese im Beschluss, kann das Beschwerdegericht die Rechtmäßigkeit der Anordnung - oder deren Ablehnung - nicht überprüfen (vgl. OLG Nürnberg, a.a.O.; KG, Beschluss vom 23. Januar 2014, a.a.O., Rn. 29; Senat, Beschlüsse vom 19. April 2018, a.a.O. und 29. Januar 2018 - 5 Ws 8/18 - juris Rn. 10).

    Rspr.: vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 8. Mai 2014 - III - 1 Ws 176/14 - juris Rn. 4 und 19. März 2009, a.a.O., Rn. 8; Senat, Beschlüsse vom 16. April 2020 - 5 Ws 31/20 -, 20. Dezember 2019 - 5 Ws 201/19 -, 29. Januar 2018, a.a.O. und 19. April 2018, a.a.O.).

  • KG, 05.04.2022 - 5 Ws 22/22

    Weisungen in der Führungsaufsicht: Verbot des Führens und Haltens von

    Dies ist dann der Fall, wenn die getroffene Anordnung im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig, unbestimmt oder unzumutbar (§ 68b Abs. 3 StGB) ist oder sonst die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreitet (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 10. August 2018 - 5 Ws 126/18 -, juris Rn. 9, und vom 29. Januar 2018 - 5 Ws 8/18 -, juris Rn. 9, jew. m.w.N.).

    Ansonsten verbleibt es bei dem Grundsatz, die mit Führungsaufsichtsanordnungen verbundenen Ermessensentscheidungen der ersten Instanz zu überlassen (vgl. Senat, Beschluss vom 29. Januar 2018, a.a.O., m.w.N.).

  • KG, 14.04.2020 - 5 Ws 222/19

    Fortdauer der unbefristeten Führungsaufsicht; nachträgliche Änderung von

    Sie müssen jedoch den eingangs dargelegten Bestimmtheits- und Verhältnismäßigkeitsanforderungen genügen und bedürfen im Hinblick auf die Bedeutung der betroffenen Privatsphäre regelmäßig einer besonderen Begründung (vgl. Senat a.a.O. und Beschluss vom 29. Januar 2018 - 5 Ws 8/18 - juris Rdn. 13).
  • KG, 16.01.2019 - 5 Ws 221/18

    Führungsaufsicht: Voraussetzungen der unbefristeten Verlängerung im Bereich

    Gesetzwidrig ist eine Anordnung dann, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig, unbestimmt oder unzumutbar ist oder sonst die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreitet (vgl. OLG Dresden NJW 2009, 3315; OLG Jena StV 2008, 88; OLG Karlsruhe StV 2010, 643; KG, Beschluss vom 5. August 2013 - 2 Ws 365/13 - m.w.N.; Senat, Beschluss vom 29. Januar 2018 - 5 Ws 8/18 - Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 453 Rdn. 12).
  • KG, 22.12.2020 - 5 Ws 225/20

    Eintritt von Führungsaufsicht nach Verbüßung einer Freiheitsstrafe wegen

    Zum einen soll sie eine regelmäßige fachkundige Kontrolle des therapiebedürftigen Verurteilten sicherstellen, um bei kritischen Entwicklungen zeitnah reagieren zu können (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 10. August 2007 - 2 Ws 392/07 - juris Rn. 10; Senat, Beschluss vom 29. Januar 2018 - 5 Ws 8/18 - juris Rn. 21; BT-Drs. 16/1993 S. 19; Kinzig, a.a.O., Rn. 14b m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 17.06.2020 - 1 Ws 71/20

    Führungsaufsicht: Anforderungen an die Kombination der elektronischen

    Fehlen ausreichende Darlegungen im Beschluss oder sind sie unzureichend, kann das Beschwerdegericht die Rechtmäßigkeit der Anordnung nicht überprüfen, was - da es dem Beschwerdegericht verwehrt ist, sein Ermessen an die Stelle desjenigen der Strafvollstreckungskammer zu setzen - regelmäßig zu einer Aufhebung der Weisung und Zurückverweisung der Sache an die Strafvollstreckungskammer führt (KG Berlin, Beschluss vom 29.01.2018 - 5 Ws 8/18, juris Rn. 10 m.w.N.).
  • KG, 16.07.2021 - 5 Ws 94/21

    Anforderungen an die Ausgestaltung einer Vorstellungsweisung

    Durch den auf diese Weise abgesicherten regelmäßigen Therapeutenkontakt wird insbesondere der von einer Vorstellungsweisung nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 StGB - neben der hier nicht mehr relevanten Setzung eines Initialzwangs zur Therapieaufnahme (Kinzig in: Schönke/Schröder, StGB 30. Aufl., § 68b Rn. 14b) - verfolgten Zielsetzung der regelmäßigen fachkundigen Kontrolle des therapiebedürftigen Verurteilten (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 10. August 2007 - 2 Ws 392/07 - juris Rn. 10; Senat, Beschlüsse vom 29. Januar 2018 - 5 Ws 8/18 - juris Rn. 21 und 22. Dezember 2020 [den Beschwerdeführer betreffend] - 5 Ws 225 und 226/20; BT-Drs. 16/1993 S. 19; Kinzig, a.a.O., m.w.N.) in ausreichendem Maße Genüge getan.
  • KG, 06.02.2020 - 5 Ws 23/20

    Festlegung von Bewährungszeitdauer bei nachträglicher

    Daher ist davon auszugehen, dass er sein Rechtsmittel auch dann eingelegt hätte, wenn bereits die Strafvollstreckungskammer die Anrechnung vorgenommen hätte (vgl. Senat, Beschluss vom 29. Januar 2018 - 5 Ws 8/18 -, juris Rn. 29).
  • KG, 29.07.2021 - 5 Ws 116/21

    Abstinenz- und Vorstellungsweisungen bei langjährig suchtkranken Betroffenen

    Zum einen soll sie eine regelmäßige fachkundige Kontrolle des therapiebedürftigen Verurteilten sicherstellen, um bei kritischen Entwicklungen zeitnah reagieren zu können (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 10. August 2007 - 2 Ws 392/07 - juris Rn. 10;Senat, Beschlüsse vom 22. Dezember 2020 - 5 Ws 225-226/20 - juris Rn. 36 und vom 29. Januar 2018 - 5 Ws 8/18 - juris Rn. 21;BT-Drs.
  • KG, 09.12.2020 - 5 Ws 223/20

    Unverhältnismäßigkeit einer Weisung zur Meldung bei der Arbeitsagentur für

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht