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   KG, 29.02.2008 - 13 U 32/07   

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KG, 29.02.2008 - 13 U 32/07 (https://dejure.org/2008,8666)
KG, Entscheidung vom 29.02.2008 - 13 U 32/07 (https://dejure.org/2008,8666)
KG, Entscheidung vom 29. Februar 2008 - 13 U 32/07 (https://dejure.org/2008,8666)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch aus einem Treuhandverhältnis wegen fehlerhafter Beratung zu einer Kapitalanlage; Anforderungen an den Informationsgehalt eines Emissionsprospektes; Voraussetzungen für die Kausalität eines Prospektfehlers für die Anlageentscheidung; Versteuerung ...

  • Judicialis

    HGB § 172; ; HGB § ... 172 Abs. 4; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 287; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 36 Abs. 2 Nr. 2; ; EStG § 15; ; EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; ; EStG § 16; ; EStG § 21; ; EStG § 23; ; EStG § 23 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 24 Nr. 1 a; ; EStG § 51 a; ; BGB § 195 a.F.; ; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 3; ; BGB § 204 Abs. 2; ; BGB § 286; ; BGB § 288; ; BGB § 294; ; EGBGB Art 229 § 6; ; AGBG § 3; ; AGBG § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Exkulpation durch veraltetes Bonitätsgutachten - Zu den Voraussetzungen für die Annahme eines Vermögensschadens - Zum Umfang und der Berechnung des Schadens bei der Prospekthaftung aus Verschulden bei Vertragsschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (31)

  • BGH, 06.02.2006 - II ZR 329/04

    Voraussetzungen der Prospekthaftung; Anforderungen an die Darstellung sog.

    Auszug aus KG, 29.02.2008 - 13 U 32/07
    (c) Zu den auf den Schadensersatzanspruch des Geschädigten anzurechnenden Vorteilen gehören grundsätzlich auch die Steuern, die der Geschädigte infolge der Schädigung erspart hat, wobei im Gegenzug steuerliche Nachteile, insbesondere eine Besteuerung der Schadensersatzleistung, zu berücksichtigen sind (BGH NJW 2006, 2042, 2043; BGH, Urt. v. 03.12.2007 - II ZR 21/06).

    Zurückgeflossene Anschaffungskosten können daher nicht "als negative Werbungskosten" der Einkommensteuer unterworfen sein (vgl. BFH BStBl. II 2002, 796; so auch BGH NJW 2006, 2042, 2044).

    Eine Anrechnung von Steuervorteilen kommt zwar auch dann nicht in Betracht, wenn der Anleger sein Geld bei pflichtgemäßer Aufklärung in einen nicht fehlerbehafteten Fonds angelegt und dadurch Steuervorteile gehabt hätte (vgl. BGH NJW 2006, 2042, 2044).

    Vielmehr hat der Geschädigte konkret vorzutragen, wie sich die Vermögenslage des Geschädigten bei Abstandnahme von der Vermögensanlage entwickelt hätte (vgl. BGH NJW 2006, 2042, 2044; NJW 2007, 2401, 2403).

  • KG, 05.09.2007 - 24 U 4/07

    Haftung der Gründungsgesellschaft und der Treuhandbank für fehlerhafte

    Auszug aus KG, 29.02.2008 - 13 U 32/07
    Es kann dabei dahingestellt bleiben, ob mit dieser Regelung überhaupt wirksam die zum Zeitpunkt des Beitritts bestehenden Verjährungsvorschriften verkürzt werden konnten (ablehnend KG, Urt. v. 05.09.2007 - 24 U 4/07, veröffentlicht in juris).

    Allein auf ein solches Vertrauen beschränkt sich auch eine von der Verwendung des Logos der Beklagten möglicherweise ausgehende "Markenwirkung" (vgl. KG WM 2007, 2142, 2149).

    Ob man die Aufklärungspflichten einer Treuhandbank weiter fassen muss, weil diese anders als die das Anlagegeschäft finanzierende Bank eher im Lager der Anleger steht (so KG, Urt. v. 04.12.2007 - 4 U 11/07) kann vorliegend dahinstehen, denn im Ergebnis setzt eine den Klägern gegenüber bestehende Aufklärungspflicht der Beklagten zu 1. immer deren positive Kenntnis von Risiken der Kapitalanlage (so KG WM 2007, 2142, 2149) oder doch jedenfalls von Umständen, die den wirtschaftlichen Erfolg der Anlage in Frage zu stellen geeignet sind (so KG, Urt. v. 04.12.2007 - 4 U 11/07), voraus.

  • BGH, 17.11.2005 - III ZR 350/04

    Anrechnung steuerlicher Vorteile auf Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler

    Auszug aus KG, 29.02.2008 - 13 U 32/07
    Bei einer Vermögensverwaltung im privaten Bereich kommt eine Versteuerung einer Schadensersatzleistung nach §§ 15 oder 16 EStG von vornherein nicht in Betracht (vgl. BGH NJW 2006, 499, 500).

    Der Ersatz für gezeichnete Kommanditanlagen fällt nicht hierunter (vgl. BGH NJW 2006, 499).

    Die Rückübertragung stellt danach nur einen Teilakt im Rahmen der schadensersatzrechtlichen Rückabwicklung der Anschaffung dar, aber keine steuerrechtliche Veräußerung iSv. § 23 EStG (vgl. BGH NJW 2006, 499, 501; BFH NJW 2006, 2743).

  • BGH, 27.01.2004 - XI ZR 37/03

    Einwendungsdurchgriff gegenüber der finanzierenden Bank bei einem Realkredit

    Auszug aus KG, 29.02.2008 - 13 U 32/07
    So begründet etwa der Umstand, dass ein Kreditinstitut als Finanzier des Anlageprojekts oder des Anlageerwerbs auftritt und fungiert, allein keinen Vertrauenstatbestand im Hinblick auf die Solidität des Vorhabens oder die Richtigkeit eines darauf bezogenen Prospekts (vgl. BGH WM 1988, 1583, 1584; BGH NJW 2004, 1376, 1377; KG WM 2003, 1066, 1068; OLG München WM 1991, 447; OLG Frankfurt WM 1997, 27).

    Dies gilt auch dann nicht, wenn das Kreditinstitut in dieser Funktion im Prospekt aufgeführt wird (vgl. BGH NJW 2004, 1376, 1377).

    Entsprechendes gilt auch für im Prospekt enthaltene Hinweise, ein bestimmtes Kreditinstitut habe die Finanzierung des Anlageerwerbs in Aussicht gestellt, führe das Treuhandkonto oder sei die Hausbank des Anlageprojekts (vgl. BGH NJW 2004, 1376; KG WM 2003, 1066, 1068).

  • KG, 11.12.2001 - 4 U 8633/00

    Zur Prospekthaftung einer Bank und zur Haftung der Kapitalanleger bei mittelbarer

    Auszug aus KG, 29.02.2008 - 13 U 32/07
    So begründet etwa der Umstand, dass ein Kreditinstitut als Finanzier des Anlageprojekts oder des Anlageerwerbs auftritt und fungiert, allein keinen Vertrauenstatbestand im Hinblick auf die Solidität des Vorhabens oder die Richtigkeit eines darauf bezogenen Prospekts (vgl. BGH WM 1988, 1583, 1584; BGH NJW 2004, 1376, 1377; KG WM 2003, 1066, 1068; OLG München WM 1991, 447; OLG Frankfurt WM 1997, 27).

    Entsprechendes gilt auch für im Prospekt enthaltene Hinweise, ein bestimmtes Kreditinstitut habe die Finanzierung des Anlageerwerbs in Aussicht gestellt, führe das Treuhandkonto oder sei die Hausbank des Anlageprojekts (vgl. BGH NJW 2004, 1376; KG WM 2003, 1066, 1068).

  • BGH, 22.03.2007 - III ZR 98/06

    Rechtsstellung eines als Mittelverwendungskontrolleur in ein Anlagemodell

    Auszug aus KG, 29.02.2008 - 13 U 32/07
    Ein durch ihre Nennung hervorgerufenes Vertrauen der Anleger kann sich allenfalls auf die prospekt- und vertragsgemäße Durchführung ihrer im Prospekt beschriebenen Aufgaben als Zahlungstreuhänderin beziehen (vgl. BGH WM 2007, 924, 926), deren Verletzung die Kläger aber nicht geltend machen.

    Die Beklagte zu 1. war nach der Treuhandvereinbarung auch nicht verpflichtet, von sich aus Recherchen über Risiken der Vertragsdurchführung anzustellen, um sodann hierüber aufzuklären (vgl. BGH WM 2007, 924, 926).

  • BGH, 02.12.1991 - II ZR 141/90

    Entgangener Gewinn bei Verlust der Einlage einer Publikumsgesellschaft

    Auszug aus KG, 29.02.2008 - 13 U 32/07
    In diesem Fall sind dem Geschädigten seine Einlage und die Vorteile zu ersetzen, die er durch deren anderweitige Anlage hätte erzielen können, während der Geschädigte seinerseits verpflichtet ist, Zug um Zug gegen Ausgleich seines Schadens dem Ersatzverpflichteten die Rechte zu überlassen, die er aus dem Beitritt erlangt hat (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1393, 1396; NJW 1992, 1223, 1224).

    Zwar ist es im allgemeinen ausreichend, wenn zur Begründung eines Zinsschadens vorgetragen wird, dass die Einlage bis zur Rechtshängigkeit zu einem allgemein üblichen Zinssatz anderweitig angelegt worden wäre, denn typischerweise ist davon auszugehen, dass das Eigenkapital erfahrungsgemäß nicht ungenutzt geblieben, sondern zu einem allgemein üblichen Zinssatz angelegt worden wäre (vgl. BGH NJW 1992, 1223, 1224).

  • BGH, 19.04.2000 - XII ZR 332/97

    Rechtsschutzbedürfnis bei Feststellungsklage

    Auszug aus KG, 29.02.2008 - 13 U 32/07
    Der Antrag auf Feststellung, dass sich die Beklagte zu 2. im Verzug mit der Annahme der Abtretung der Ansprüche aus der Beteiligung befindet, ist nach allgemeiner Auffassung in Fällen, in denen der Kläger eine Verurteilung des Beklagten zu einer Zug um Zug zu erbringenden Leistung begehrt, im Hinblick auf die Wirkungen des Gläubigerverzugs (§§ 293, 274 Abs. 2 BGB) und der Erleichterung des Nachweises in der Zwangsvollstreckung (§§ 756, 765 ZPO) gem. § 256 Abs. 1 ZPO zulässig (vgl. BGH NJW 2000, 2280, 2281; NJW 2000, 2663, 2664).

    Zulässiger Gegenstand einer derartigen Feststellungsklage können einzelne aus dem Rechtsverhältnis sich ergebende Rechte oder Pflichten sein, jedoch nicht nur bloße Elemente oder Vorfragen eines Rechtsverhältnisses, reine Tatsachen oder etwa die Wirksamkeit von Willenserklärungen (vgl. BGH NJW 2000, 2280, 2281).

  • BGH, 01.12.1994 - III ZR 93/93

    Prospekthaftung des Treuhänders im Rahmen von Anlagegeschäften

    Auszug aus KG, 29.02.2008 - 13 U 32/07
    Denn selbst wenn ein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten einen konkreten Vermögensschaden verlangt (vgl. V. ZS des BGH NJW 1998, 320 und NJW 1998, 898, 899, dagegen II. ZS des BGH BGHZ 123, 106, 111; NJW 1995, 1025, 1026 und VII. ZS des BGH NJW 1992, 228) ist vorliegend ein derartiger konkreter Vermögensschaden gegeben.

    Sie ist auch nicht durch die Mitwirkung an der Prospektgestaltung nach außen hervorgetreten (vgl. BGH NJW 1995, 1025).

  • BGH, 14.07.2003 - II ZR 202/02

    Umfang der Aufklärungspflicht der Gründungskommanditisten

    Auszug aus KG, 29.02.2008 - 13 U 32/07
    Die Beklagte zu 2. haftet nach diesen Grundsätzen, denn als Gründungsgesellschafterin hat sie grundsätzlich für die Richtigkeit des Prospektinhalts, mit dem die Anleger zum Beitritt bewogen werden, einzugestehen (vgl. BGH NJW 2006, 2410, 2411; WM 2003, 1818; NJW-RR 1991, 804; NJW 1987, 2677).

    In diesem Fall sind dem Geschädigten seine Einlage und die Vorteile zu ersetzen, die er durch deren anderweitige Anlage hätte erzielen können, während der Geschädigte seinerseits verpflichtet ist, Zug um Zug gegen Ausgleich seines Schadens dem Ersatzverpflichteten die Rechte zu überlassen, die er aus dem Beitritt erlangt hat (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1393, 1396; NJW 1992, 1223, 1224).

  • BGH, 30.03.1987 - II ZR 163/86

    Haftung des Gründergesellschafters einer Publikums-KG gegenüber Kapitalanlegern;

  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

  • BGH, 31.05.2000 - XII ZR 41/98

    Verwirkung des Rechts zur fristlosenKündigung; Annahmeverzug als Gegenstand einer

  • BGH, 24.04.2007 - XI ZR 17/06

    Anrechung von Steuervorteilen bei Rückabwicklung eines

  • BFH, 26.02.2002 - IX R 20/98

    Geschlossene Fonds - Eigenkapitalvermittlungsprovisionen

  • BFH, 18.04.2002 - III R 43/00

    GmbH: Vordienstzeiten bei Pensionszusage

  • BGH, 30.11.2007 - V ZR 284/06

    Beratungspflicht des Verkäufers hinsichtlich der Funktionsweise eines

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

  • BGH, 22.03.1979 - VII ZR 259/77

    nachhaltig empfohlenes Abschreibungsmodell - Anlagevermittler, § 676 BGB aF (§

  • BGH, 03.12.2007 - II ZR 21/06

    Anlegerschutz bei der Securenta AG / Göttinger Gruppe

  • OLG Frankfurt, 26.09.1995 - 14 U 105/94
  • OLG München, 20.10.1988 - 1 U 5608/87

    Unterschiedliche Maßstäbe für Treuhänder- und Bankenhaftung

  • BGH, 06.10.1980 - II ZR 60/80

    Prospekthaftung bei unrichtigem oder unvollständigem Prospekt für den Beitritt zu

  • BGH, 19.12.1997 - V ZR 112/96

    Vertrauensschaden des Käufers bei Unterbleiben der Aufklärung über die

  • BGH, 28.09.1992 - II ZR 224/91

    Verschulden bei Prospekthaftung

  • BGH, 26.09.1991 - VII ZR 376/89

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen im Bauherrenmodell

  • BGH, 05.07.1993 - II ZR 194/92

    Prospekthaftung auch bei marktfremden Aktienkäufen

  • BGH, 24.04.1978 - II ZR 172/76

    Haftung der Initiatoren und Gründer einer Publikums-KG für unvollständigen oder

  • BGH, 11.03.1991 - II ZR 132/90

    Haftung von Gründungsgesellschaftern und Anlagegesellschaftern einer

  • BGH, 20.03.2006 - II ZR 326/04

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Steuerberater als

  • OLG Köln, 23.09.1997 - 14 UF 105/97

    Unterhaltsbestimmung des Sorgeberechtigten

  • KG, 14.07.2015 - 21 U 202/13

    Haftung des Kapitalanlageberaters: Darlegungslast zur Erfüllung der

    Ohne Erfolg verweist der Kläger schließlich auf Rechtsprechung des Kammergerichts zur Kausalität bei Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten bei einem I.-Fonds (vgl. KG, Urteil vom 29. Februar 2008 - 13 U 32/07, Rn. 38 nach juris).

    Von den zuletzt noch angeführten Entscheidungen des BGH (Urteil vom 1. März 2004 - II ZR 88/02, MDR 2004, 890, Rn. 20f nach juris) und des Kammergerichts (KG, Urteil vom 29. Februar 2008 - 13 U 32/07, Rn. 38 nach juris) weicht die hiesige Entscheidung ebenfalls nicht ab.

  • KG, 04.04.2011 - 24 U 81/10

    Aufklärungspflichtige Rückvergütungen der beratenden Bank

    Die Klägerin hat die im Gegenzug zu erbringende Leistung - nämlich die Übertragung der mittelbaren Fondsbeteiligung - wie geschuldet angeboten, §§ 293, 294 BGB (vgl. OLG München, Urteil vom 21.04.2009 - 5 U 4626/08 - Rdnr 47 nach juris, rechtskräftig infolge des die Nichtzulassungsbeschwerde zurückweisenden Beschlusses des BGH vom 28.01.2010 - III ZR 151/09 - vgl. auch KG, Urteil von 29.02.2008 - 13 U 32/07 - unter I.4.
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