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   KG, 29.03.2011 - 1 W 415/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,7487
KG, 29.03.2011 - 1 W 415/10 (https://dejure.org/2011,7487)
KG, Entscheidung vom 29.03.2011 - 1 W 415/10 (https://dejure.org/2011,7487)
KG, Entscheidung vom 29. März 2011 - 1 W 415/10 (https://dejure.org/2011,7487)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 29 Abs 1 S 1 GBO, § 29 Abs 1 S 2 GBO, § 184 GVG, § 415 ZPO
    Grundbuchverfahren: Erforderlichkeit der öffentlichen Beglaubigung der Unterschrift eines Dolmetschers im Zusammenhang mit der Übersetzung des Beglaubigungsvermerks eines italienischen Notars

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO § 29; GVG § 184; ZPO § 415
    Grundbuchamt kann bei fehlender Sprachkenntnis Übersetzung des fremdsprachigen Beglaubigungsvermerks verlangen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernisse für die Beglaubigung einer Unterschrift unter eine in deutscher Sprache abgefassten Erklärung durch einen italienischen Notar; Abgrenzung eines Beglaubigungsvermerks als öffentliche Urkunde i.S.d. § 415 Zivilprozessordnung (ZPO) gegenüber der beurkundeten ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Öffentliche Beglaubigung der Unterschrift der Dolmetscherin bei übersetztem Beglaubigungsvermerk

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 29; GVG § 184; ZPO § 415
    Übersetzung eines von einem italienischen Notar erstellten Beglaubigungsvermerks; Anforderungen an die Beglaubigung der Unterschrift des Dolmetschers

  • rechtsportal.de

    BeurkG § 50 ; GBO § 29 Abs. 1 S. 2; ZPO § 415
    Anforderungen an den Nachweis der Beglaubigung einer Unterschrift durch einen ausländischen Notar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2011, 909
  • FGPrax 2011, 168
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Schleswig, 13.12.2007 - 2 W 198/07

    Handelsregistersache: Notarielle Vertretungsbescheinigung aufgrund Einsicht in

    Auszug aus KG, 29.03.2011 - 1 W 415/10
    Zwar wird vertreten, dass einfache Beglaubigungsvermerke in ausländischer Sprache in der Regel ohne besondere Sprachkenntnisse verständlich und deshalb nicht zu beanstanden sein sollen (OLG Schleswig, DNotZ 2008, 709, 710 mit Anmerkung Apfelbaum; OLG Zweibrücken, FGPrax 1999, 86 jeweils zu in englischer Sprache verfassten Beglaubigungsvermerken; Hertel, in: Meikel, GBO, 10. Aufl., Rdn. L 350).
  • OLG Zweibrücken, 22.01.1999 - 3 W 246/98

    Nachweis von Eintragungsunterlagen im Grundbuchverfahren durch von ausländischem

    Auszug aus KG, 29.03.2011 - 1 W 415/10
    Zwar wird vertreten, dass einfache Beglaubigungsvermerke in ausländischer Sprache in der Regel ohne besondere Sprachkenntnisse verständlich und deshalb nicht zu beanstanden sein sollen (OLG Schleswig, DNotZ 2008, 709, 710 mit Anmerkung Apfelbaum; OLG Zweibrücken, FGPrax 1999, 86 jeweils zu in englischer Sprache verfassten Beglaubigungsvermerken; Hertel, in: Meikel, GBO, 10. Aufl., Rdn. L 350).
  • OLG Nürnberg, 25.03.2014 - 15 W 381/14

    Grundbuchverfahren: Nachweis der Vertretungsmacht eines director oder associate

    b) Öffentliche Urkunden im Sinne von § 29 GBO sind auch ausländische Urkunden, soweit sie den Anforderungen des § 415 ZPO entsprechen, d.h. die ausländische Urkundsperson muss nach Vorbildung und Stellung einem deutschen Notar gleichstehen und das von ihr beobachtete Urkundsverfahren muss dem deutschen gleichwertig sein (Demharter, aaO, § 29 Rn. 29; OLG Zweibrücken FGPrax 1999, 86 für Unterschriftsbeglaubigung durch einen kanadischen notary public; KG FGPrax 2011, 168 für Unterschriftsbeglaubigung durch einen italienischen Notar BGH NJW-RR 2007, 1006 zu § 415 ZPO).
  • KG, 18.10.2012 - 1 W 334/12

    Nachweis der Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers einer italienischen GmbH

    Ebenso wenig reiche es aus, dass der Mitgesellschafter ne Urkundsperson (vgl. KG, FGPrax 2011, 168 [169]).
  • OLG Karlsruhe, 05.03.2013 - 11 Wx 16/13

    Erbscheinsverfahren: Übersetzung von Personenstandsurkunden durch einen

    Die Rechtsprechung zur Erforderlichkeit der beglaubigten Unterschrift im Grundbuchverfahren zu § 29 GBO (vgl. Hertel in Meikel, GBO; 10. Aufl. Einl. Rdn. 351; Demharter, GBO, 28. Aufl. § 1 Rdn. 34; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl. Rdn. 165; KG FGPrax 2011, 168; Zeiser in Hügel, GBO, Stand 01.09.2012 § 29 Rdn. 21; vgl. zur Kritik Heinemann, FGPrax 2013, 11) ist auf das Nachlassverfahren aber nicht unmittelbar übertragbar.
  • OLG Jena, 24.03.2014 - 3 W 31/14

    Eintragung des Eigentumswechsels, NAchweis der Vertretungsbefugnis bei

    Da es sich auch bei einem beeidigten Dolmetscher nicht um eine mit öffentlichem Glauben versehene Urkundsperson handelt, bedarf dessen Unterschrift unter der Übersetzung der öffentlichen Beglaubigung (KG FGPrax 2011, 168 f. m.w.N.).
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