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   KG, 29.03.2018 - 4 U 24/17   

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https://dejure.org/2018,67818
KG, 29.03.2018 - 4 U 24/17 (https://dejure.org/2018,67818)
KG, Entscheidung vom 29.03.2018 - 4 U 24/17 (https://dejure.org/2018,67818)
KG, Entscheidung vom 29. März 2018 - 4 U 24/17 (https://dejure.org/2018,67818)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 28.09.2005 - IV ZR 82/04

    Pflicht zur Mitwirkung an der Umstrukturierung des Nachlasses

    Auszug aus KG, 29.03.2018 - 4 U 24/17
    Die Beurteilung, ob eine Veränderung in diesem Sinne wesentlich ist, richtet sich nach dem gesamten Nachlass und nicht den einzelnen davon betroffenen Nachlassgegenständen (vgl. BGH, Urteil vom 28. September 2005 - IV ZR 82/04, BGHZ 164, 181, 186).

    Zur Nachlassverwaltung gehören alle Maßregeln zur Verwahrung, Sicherung, Erhaltung und Vermehrung sowie zur Gewinnung der Nutzung und Bestreitung der laufenden Verbindlichkeiten (vgl. BGH aaO., BGHZ 164, 181, 184).

    Entscheidend ist, ob der geforderten Maßnahme gegenüber der Beibehaltung des bisherigen Zustandes aus wirtschaftlicher Sicht der Vorzug zu geben wäre (vgl. BGH, Urteil vom 28. September 2005 - IV ZR 82/04, BGHZ 164, 181 , Rn. 27).

  • BGH, 11.11.2009 - XII ZR 210/05

    Wirksame Kündigung eines Mietverhältnisses über eine zum Nachlass gehörende Sache

    Auszug aus KG, 29.03.2018 - 4 U 24/17
    Die Berufung kann demgegenüber nicht damit durchdringen, dass der BGH jedenfalls die K0ndigung eines Mietverhältnisses über eine zum Nachlass gehörende Sache nach § 2038 BGB iVm. § 745 BGB mit Stimmenmehrheit für möglich gehalten hat, wenn sich diese Kündigung als Maßnahme ordnungsgemäßer Nachlassverwaltung darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 2009 - XII ZR 210/05, BGHZ 183, 131 , Rn. 26).

    Die Maßnahme muss dabei ordnungsmäßig sein, was aus objektiver Sicht nach dem Standpunkt eines vernünftig und wirtschaftlich denkenden Beurteilers zu entscheiden ist (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 2009 - XII ZR 210/05, BGHZ 183, 131 , Rn. 32).

    Kündigungen, die dem Interesse des einzelnen Miterben an der Werterhaltung des Nachlasses nicht gerecht werden, sind daher nicht ordnungsgemäß (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 2009, aaO., Rn. 33).

  • OLG Hamm, 21.11.2012 - 15 W 338/12

    Voraussetzungen der Einrichtung einer Nachlasspflegschaft

    Auszug aus KG, 29.03.2018 - 4 U 24/17
    Dies gilt ebenso für die angeführte Rechtsprechung des OLG Hamm (Beschluss vom 21. November 2012 1- 15 W 338/12, FGPrax 2013, 71 ).

    Der Beschluss des OLG Hamm (vom 21. November 2012 - 1- 15 W 338/12, FGPrax 2013, 71 ) betrifft nicht den Streitfall, der anders gelagert ist.

  • OLG Brandenburg, 24.08.2011 - 13 U 56/10

    Anforderungen an die Mehrheitsverhältnisse innerhalb einer Erbengemeinschaft bei

    Auszug aus KG, 29.03.2018 - 4 U 24/17
    Dies gilt entsprechend für die Kündigung von Girokonto und Sparkonto (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 24. August 2011 - 13 U 56/10, MDR 2011, 1425 , Rn. 45 nach juris).

    Es mag zwar die Kündigung einer sicheren Einlage ordnungsmäßig sein, wenn sie erfolgt, um die Erzielung eines höheren Habenzinses zu ermöglichen (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 24. August 2011 - 13 U 56/10, MDR 2011, 1425 , Rn. 47 nach juris; hiergegen Stützel, aaO., S. 3546).

  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 381/10

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie im Zivilprozess (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20

    Auszug aus KG, 29.03.2018 - 4 U 24/17
    Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, welche sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2010 - 1 BvR 381/10, NJW 2011, 1277 , Rn. 12; BGH, Beschluss vom 4. Juli 2002 - V ZB 16/02, NJW 2002, 3029 , LS.

    Dies ist nur dann der Fall, wenn zu ihr unterschiedliche Auffassungen vertreten werden und noch keine höchstrichterliche Entscheidung vorliegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2010 - 1 BvR 381/10, NJW 2011, 1277 , Rn. 12, mwN.).

  • BGH, 15.03.1951 - IV ZR 9/50

    Begriff der Verfügung

    Auszug aus KG, 29.03.2018 - 4 U 24/17
    Verfügungen sind Rechtsgeschäfte, durch die bestehende Rechte mit unmittelbarer Wirkung aufgehoben, übertragen, belastet oder inhaltlich verändert werden (vgl. BGH, Urteil vom 15. Marz 1951 - IV ZR 9/50, BGHZ 1, 294, 304f).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus KG, 29.03.2018 - 4 U 24/17
    Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, welche sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2010 - 1 BvR 381/10, NJW 2011, 1277 , Rn. 12; BGH, Beschluss vom 4. Juli 2002 - V ZB 16/02, NJW 2002, 3029 , LS.
  • BGH, 28.04.2006 - LwZR 10/05

    Verfügung über einen Nachlassgegenstand durch Kündigung eines Pachtvertrages über

    Auszug aus KG, 29.03.2018 - 4 U 24/17
    Dieser allgemeine Verfügungsbegriff gilt auch für § 2040 Abs. 1 BGB , so dass u. a. die Ausübung von Gestaltungsrechten wie die Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses eine Verfügung in diesem Sinne darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 28. April 2006 - LwZR 10/05, MDR 2006, 1291 ).
  • BGH, 16.11.1998 - II ZR 68/98

    Ordnungsgemäße Verwaltung einer zu einem Forst zusammengefaßten Vielzahl von

    Auszug aus KG, 29.03.2018 - 4 U 24/17
    Die zu BGHZ 191, 24 abgedruckte Entscheidung betrifft markenrechtliche Fragen, die Entscheidung BGHZ 140, 63 Bruchteilseigentum an einer Vielzahl gemeinschaftlich verwalteter Grundstücke.
  • BGH, 14.12.2006 - I ZR 34/04

    Archivfotos

    Auszug aus KG, 29.03.2018 - 4 U 24/17
    Ein Klageantrag muss zu seiner Zulässigkeit Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung (§ 322 ZPO ) klar erkennen lassen, das Risiko eines Unterliegens der Klagepartei nicht durch vermeidbare Ungenauigkeit auf die beklagte Partei abwälzen und schließlich eine Zwangsvollstreckung aus dem Urteil ohne eine Fortsetzung des Streits im Zwangsvollstreckungsverfahren erwarten lassen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 - I ZR 34/04, NJW-RR 2007, 1530 , Rn. 23 nach juris).
  • RG, 10.12.1906 - IV 94/06

    Können Miterben eine Nachlaßforderung nur gemeinschaftlich kündigen? Steht das

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