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KG, 29.04.1993 - 12 U 2629/92 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- verkehrslexikon.de
Zur Haftung für einen Motorradsturz und zur Schätzung der Schadenshöhe bei nachträglicher Schadensveränderung durch einen Zweitunfall
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Zweibrücken, 10.10.2000 - 5 U 8/00
Rechtsanwaltshaftung: Zulässigkeit eines unbezifferten Sachantrags; …
Ist ein Schaden durch zwei aufeinanderfolgende Ereignisse mit unterschiedlichen Zurechnungszusammenhängen eingetreten, die qualitativ näher bestimmbare Schäden ausgelöst haben, und lassen sich Beweisschwierigkeiten zum Umfang des jeweils verursachten Schadens nicht mit § 830 BGB überwinden, wenn feststeht, dass die Handlung des Verursachers des zweiten Kausalverlaufs - wegen des bereits eingetretenen Vorschadens - nicht geeignet war, den Gesamtschaden herbeizuführen, ist dieser quantitativ durch gerichtliche Schadensschätzung gemäß § 254 BGB und § 287 ZPO zu zerlegen (vgl. BGH, Urteil vom 1. Oktober 1996 - VI ZR 354/95 - mwNw; zur Beweislast bei der Möglichkeit einer Vorschädigung BGH, Urteil vom 16. Mai 2000, VI ZR 321/98; OLG Hamm, Urteil vom 7. Juni 1995 - 3 U 248/94 - n.v.; KG in Juris dokumentiert zu 12 U 2629/92;… Staudinger-Schäfer, BGB, 12. Auflage, § 830, Rdn. 35).