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   KG, 29.04.2008 - 7 U 58/07   

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KG, 29.04.2008 - 7 U 58/07 (https://dejure.org/2008,20092)
KG, Entscheidung vom 29.04.2008 - 7 U 58/07 (https://dejure.org/2008,20092)
KG, Entscheidung vom 29. April 2008 - 7 U 58/07 (https://dejure.org/2008,20092)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einsatz vertragswidriger Technik: Entschädigung für Baustillstand?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • leinemann-partner.de (Entscheidungsbesprechung)

    § 293 BGB; § 642 BGB
    Annahmeverzug des Gläubigers bei Angebot qualitativ höherwertiger Leistung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Entschädigung für Baustillstand bei Einsatz vertragswidriger Technologie! (IBR 2008, 377)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 254
  • BauR 2009, 1450
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.10.1999 - VII ZR 185/98

    Schadensersatz wegen Behinderung durch verspätet fertiggestellte Vorgewerke

    Auszug aus KG, 29.04.2008 - 7 U 58/07
    In diesem Zusammenhang hat er in seiner Entscheidung vom 21. Oktober 1999 (NJW 2000, 1336) auch darauf hingewiesen, dass in dem oben genannten Fall des OLG Celle der Auftraggeber sich verpflichtet hatte, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Behelfsbrücke zur Verfügung zu stellen.

    In seiner bereits genannten Entscheidung vom 21. Oktober 1999 ( NJW 2000, 1336, 1338) hat der BGH unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung eine Haftung des Auftraggebers gegenüber dem Nachunternehmer bei mangelbedingter Verzögerung der Arbeiten des Vorunternehmers aus § 642 BGB neben § 6 Nr. 6 VOB/B anerkannt und ausgesprochen, dass der Auftraggeber auf eine angemessene Entschädigung haften kann, wenn er durch das Unterlassen einer erforderlich Mitwirkungshandlung in den Verzug der Annahme kommt, was für BGB- und VOB/B-Verträge gelte (vgl. auch BGH NJW 2004, 2373).  .

    Der Schuldner hat die Ausführung der Leistung so anzubieten, wie sie vereinbart und geschuldet ist (allgemeine Ansicht: BGH NJW 2000, 1336; NJW 1997, 581; NJW 1992, 556; Staudinger/Löwisch, BGB, 2004, §  297 Rn.9; Ernst in Münchner Kommentar, BGB. 5.Aufl., § 295 Rn.4).

  • BGH, 06.12.1991 - V ZR 229/90

    Fälligkeit des Anspruchs mit Erfüllung der Gegenforderung

    Auszug aus KG, 29.04.2008 - 7 U 58/07
    Der Schuldner hat die Ausführung der Leistung so anzubieten, wie sie vereinbart und geschuldet ist (allgemeine Ansicht: BGH NJW 2000, 1336; NJW 1997, 581; NJW 1992, 556; Staudinger/Löwisch, BGB, 2004, §  297 Rn.9; Ernst in Münchner Kommentar, BGB. 5.Aufl., § 295 Rn.4).
  • OLG Celle, 15.10.1992 - 22 U 191/91

    Schadensersatzanspruch des Nachfolgeunternehmers gegen Auftraggeber bei

    Auszug aus KG, 29.04.2008 - 7 U 58/07
    Soweit die Klägerin dies damit angreift, dass ein Auftraggeber sich das Verschulden eines Vorunternehmers zurechnen lassen muss, wenn er dem Auftragnehmer einen Übergabetermin verbindlich zugesagt hat, ist dies zwar in diesem Sinne vom OLG Celle in der zitierten Entscheidung (BauR 1994, 629) entschieden worden.
  • BGH, 15.11.1996 - V ZR 292/95

    Rechtsfolgen der Erfüllungsverweigerung bei einer Zug um Zug zu erbringenden

    Auszug aus KG, 29.04.2008 - 7 U 58/07
    Der Schuldner hat die Ausführung der Leistung so anzubieten, wie sie vereinbart und geschuldet ist (allgemeine Ansicht: BGH NJW 2000, 1336; NJW 1997, 581; NJW 1992, 556; Staudinger/Löwisch, BGB, 2004, §  297 Rn.9; Ernst in Münchner Kommentar, BGB. 5.Aufl., § 295 Rn.4).
  • BGH, 27.06.1985 - VII ZR 23/84

    Keine Haftung des Auftraggebers für den Vorunternehmer

    Auszug aus KG, 29.04.2008 - 7 U 58/07
    Nach der Entscheidung des BGH (BGHZ 95, 128 = NJW 1985, 2475) können durch fehlerhafte Werkleistung des Vorunternehmers bedingte Verzögerungen dem Auftraggeber im Verhältnis zum Nachfolgeunternehmen regelmäßig nicht zugerechnet werden, weil der Vorunternehmer insoweit nicht Erfüllungsgehilfe ist.
  • BGH, 13.05.2004 - VII ZR 363/02

    Kündigung eines Bauvertrages wegen mehr als drei-monatiger Bauunterbrechung

    Auszug aus KG, 29.04.2008 - 7 U 58/07
    In seiner bereits genannten Entscheidung vom 21. Oktober 1999 ( NJW 2000, 1336, 1338) hat der BGH unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung eine Haftung des Auftraggebers gegenüber dem Nachunternehmer bei mangelbedingter Verzögerung der Arbeiten des Vorunternehmers aus § 642 BGB neben § 6 Nr. 6 VOB/B anerkannt und ausgesprochen, dass der Auftraggeber auf eine angemessene Entschädigung haften kann, wenn er durch das Unterlassen einer erforderlich Mitwirkungshandlung in den Verzug der Annahme kommt, was für BGB- und VOB/B-Verträge gelte (vgl. auch BGH NJW 2004, 2373).  .
  • BGH, 07.03.2002 - VII ZR 1/00

    Begriff des Baumangels; Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserung

    Auszug aus KG, 29.04.2008 - 7 U 58/07
    Auch wenn die vom Auftragnehmer gewählte Ausführungsart technisch oder wirtschaftlich sogar höherwertiger ist, steht dies einer Mangelhaftigkeit des Werkes nicht entgegen, wenn die Ausführung nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspricht (BGH BauR 2002, 1536 = NJW 2002, 2543).
  • RG, 23.05.1936 - 3/36

    Kommt der Gläubiger einer auf Reichsmark lautenden Forderung, der Ausländer im

    Auszug aus KG, 29.04.2008 - 7 U 58/07
    Erst dann stellt sich die Frage, ob der Gläubiger ausnahmsweise aus Treu und Glauben zur Annahme verpflichtet ist (Vgl. RGZ 151, 116).
  • OLG Stuttgart, 29.11.2011 - 10 U 58/11

    Anforderungen an die Rechtzeitigkeit einer Behinderungsanzeige

    Ferner ist Voraussetzung des Annahmeverzugs, dass der Schuldner leisten darf, zur Leistung bereit und imstande ist (§ 297 BGB ) und seine Leistung - wie geschuldet - dem Gläubiger anbietet (§§ 284 bis 296 BGB ) sowie im Falle des VOB/B -Vertrages auch eine Behinderungsanzeige gemäß § 6 Nr. 1 VOB/B abgibt (KG BauR 2009, 1450 , zitiert nach [...], Rn. 35 - 37).
  • BGH, 27.11.2008 - VII ZR 124/08
    KG Berlin - Az. 7 U 58/07 vom 29.04.2008;.
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