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   KG, 29.04.2011 - 5 W 88/11   

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https://dejure.org/2011,457
KG, 29.04.2011 - 5 W 88/11 (https://dejure.org/2011,457)
KG, Entscheidung vom 29.04.2011 - 5 W 88/11 (https://dejure.org/2011,457)
KG, Entscheidung vom 29. April 2011 - 5 W 88/11 (https://dejure.org/2011,457)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Kein Wettbewerbsverstoß durch Verwendung des facebook "Gefällt-mir"-Button unter Verstoß gegen die Informationspflichten nach § 13 Abs. 1 TMG - Zur Frage, ob ein Verstoß gegen § 13 Abs. 1 TMG als Verstoß gegen eine Marktverhaltensvorschrift im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG ...

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    § 13 TMG; §§ 3, 4 Nr. 11 UWG
    Facebooks "Gefällt mir”-Button verstößt nicht gegen das Wettbewerbsrecht

  • openjur.de

    §§ 4 Nr. 11, 3 Abs. 1 UWG; § 13 Abs. 1 TMG
    Kein Wettbewerbsverstoß durch Verwendung des "Gefällt-mir"-Buttons von Facebook

  • Telemedicus

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des "Like"-Buttons von Facebook

  • Telemedicus

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des "Like"-Buttons von Facebook

  • webshoprecht.de

    Der Facebook-Gefällt-Mir-Button verletzt zwar möglicherweise den Datenschutz, ist jedoch nicht wettbewerbswidrig

  • stroemer.de

    Gefällt-mir-Button

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Die Verknüpfung zweier Webseiten miteinander ohne vorherige Kenntlichmachung des Datenaustausches für den Nutzer verstößt gegen § 13 Abs. 1 Telemediengesetz (TMG); Vorliegen einer Marktverhaltensvorschrift im § 4 Nr. 11 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

  • kanzlei.biz

    Keine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen Verstoß gegen Info-Pflichten bei facebook "Gefällt-mir'-Buttons

  • info-it-recht.de

    'Gefällt mir-Button" von Facebook verstößt nicht gegen UWG

  • wbs-law.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit der Verwendung des sog. "Gefällt-mir-Buttons" in Facebook

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (25)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Kein Wettbewerbsverstoß durch Verwendung des Gefällt-mir-Buttons von Facebook

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Verwendung des Facebook Like-Buttons auf Webseiten ist nicht wettbewerbswidrig

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Facebooks "Gefällt mir"-Button ist nicht abmahnbar

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Kein Wettbewerbsverstoß durch Verwendung des "Gefällt-mir"-Buttons von Facebook

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Der "Gefällt mir"-Button und der Datenschutz

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Facebook-Button "Gefällt mir" kein Wettbewerbsverstoß

  • heise.de (Pressebericht, 06.05.2011)

    "Gefällt-mir"-Button kein Verstoß gegen Wettbewerbsrecht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Facebook - "Gefällt mir!"

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Gefällt-mir Button von Facebook wettbewerbsrechtlich unbedenklich

  • datenschutz.eu (Leitsatz und Kurzinformation)

    Facebook-Button "Gefällt mir" in keinem Fall ein Wettbewerbsverstoss

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Verwendung des Facebook Gefällt mir-Buttons nicht abmahnbar

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Warum sämtliche Muster für Facebook-Datenschutz-Erklärungen rechtswidrig sind

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Fehlende Datenschutzbelehrung nach Einbindung des Facebook-Like-Buttons nicht wettbewerbswidrig

  • boetticher.de PDF, S. 2 (Kurzinformation)

    Facebook-Like-Button datenschutz-, aber nicht wettbewerbswidrig

  • cr-online.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Sind Datenschutzverstöße abmahnfähig?

  • rechtsanwalt-schwenke.de (Kurzinformation)

    Urteil zum Like-Button bestätigt - Wettbewerber können nicht abmahnen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Facebook "Gefällt mir"-Button ohne Datenschutzerklärung: Kein UWG-Verstoß

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Kein Wettbewerbsverstoß durch Verwendung des Gefällt-mir-Buttons von Facebook

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Fehlende Datenschutzbelehrung nach Einbindung des Facebook-Like-Buttons nicht wettbewerbswidrig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fehlende Datenschutzbelehrung bei Facebook-Like-Button ist nicht wettbewerbswidrig

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Nutzung des Facebook - "Gefällt-mir-Button" stellt keinen Wettbewerbsverstoß dar

  • datenschutzbeauftragter-info.de (Kurzinformation)

    Abmahnung von Datenschutzverstößen?!

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Like-Button nicht wettbewerbswidrig

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Verstößt der Google +1 Button gegen Datenschutzrecht? // Social-Media-Plugins und Datenschutz

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Abmahnung wegen Verwendung des Facebook-Like-Buttons // Datenschutzrechtliche Bedenklichkeit der Verwendung des Facebook-Like-Buttons

Besprechungen u.ä. (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzanmerkung)

    Abmahnung: Neues zum Facebook-Like-Button

  • internet-law.de (Kurzanmerkung)

    Auch das Kammergericht hält Like-Button nicht für wettbewerbswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzanmerkung)

    Facebook-Button "Gefällt mir" ist in keinem Fall ein Wettbewerbsverstoß

  • medienrecht-blog.com (Kurzanmerkung)

    "Gefällt mir”-Button ohne Datenschutzerklärung: Nur eine Bagatelle?

  • shopbetreiber-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Like-Button: Mitbewerber können fehlende Datenschutzhinweise nicht abmahnen

Sonstiges

  • dr-bahr.com (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    ULD fordert Webseiten-Betreiber zur Abschaltung aller Facebook-Plug-Ins auf

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1264
  • GRUR-RR 2012, 19
  • MMR 2011, 464
  • MIR 2011, Dok. 047
  • K&R 2011, 418
  • ZUM 2011, 568
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.12.2009 - I ZR 152/07

    Zweckbetrieb

    Auszug aus KG, 29.04.2011 - 5 W 88/11
    In diesem Sinne betrifft ein Verstoß gegen § 13 Abs. 1 TMG ein Verhalten, das dem Marktverhalten vorausgegangen ist und nur dann als Marktverhaltensvorschrift im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG anzusehen ist, wenn ihm eine zumindest sekundäre wettbewerbsbezogene Schutzfunktion innewohnt (vgl. BGH GRUR 2010, 654-Zweckbetrieb, Rn 18).

    Für die Beurteilung, ob ein Verstoß im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG vorliegt, ist es unerheblich, ob sich ein Unternehmer durch die Missachtung einer derart auf den Datenschutz bezogenen Informationspflicht einen Vorsprung im Wettbewerb verschafft (vgl. BGH GRUR 2010, 654 - Zweckbetrieb, Rn 19; Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 29. Aufl., § 4, Rn 11.35c).

  • VG Wiesbaden, 27.02.2009 - 6 K 1045/08

    Zur Veröffentlichung von Daten als Empfänger von Agrarbeihilfen - Zur

    Auszug aus KG, 29.04.2011 - 5 W 88/11
    In statischen und dynamischen IP-Adressen sind zumindest dann personenbezogene Daten zu sehen, wenn man die Bestimmbarkeit der Person hinter der IP-Adresse ausschließlich nach objektiven Kritierien beurteilt, also die theoretische Möglichkeit ausreichen lässt, einen Personenbezug - gegebenenfalls mit Hilfe eines Dritten - herzustellen (so: AG Mitte, Urteil vom 27. März 2007, 5 C 314/06; VG Wiesbaden, Beschluss vom 27. Februar 2009, 6 K 1045/08.Wi; Breyer NJW-aktuell, 2010, Nr. 11, 18; Kitz GRUR 2003, 1014, 1018; Roggenkamp, juris-ITR 3/2011, Anm. 6).
  • LG Berlin, 14.03.2011 - 91 O 25/11

    Facebook Like-Button

    Auszug aus KG, 29.04.2011 - 5 W 88/11
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 31. März 2011 gegen den Beschluss der Kammer für Handelssachen 91 des Landgerichts Berlin vom 14. März 2011 - 91 O 25/11 - wird zurückgewiesen.
  • AG Berlin-Mitte, 27.03.2007 - 5 C 314/06

    Tracking von IP-Adressen auf Webseiten

    Auszug aus KG, 29.04.2011 - 5 W 88/11
    In statischen und dynamischen IP-Adressen sind zumindest dann personenbezogene Daten zu sehen, wenn man die Bestimmbarkeit der Person hinter der IP-Adresse ausschließlich nach objektiven Kritierien beurteilt, also die theoretische Möglichkeit ausreichen lässt, einen Personenbezug - gegebenenfalls mit Hilfe eines Dritten - herzustellen (so: AG Mitte, Urteil vom 27. März 2007, 5 C 314/06; VG Wiesbaden, Beschluss vom 27. Februar 2009, 6 K 1045/08.Wi; Breyer NJW-aktuell, 2010, Nr. 11, 18; Kitz GRUR 2003, 1014, 1018; Roggenkamp, juris-ITR 3/2011, Anm. 6).
  • AG München, 30.09.2008 - 133 C 5677/08

    IP-Adresse ist kein personenbezogenes Datum

    Auszug aus KG, 29.04.2011 - 5 W 88/11
    Entsprechendes gilt, wenn man die Beurteilung nach relativen Kriterien vornimmt, d.h. danach, ob die datenverarbeitende Stelle nach ihren Verhältnissen, d.h. mit den ihr normalerweise zur Verfügung stehenden Mitteln und ohne unverhältnismäßigen Aufwand, die Möglichkeit hat, den Personenbezug herzustellen (so AG München K&R 2008, 767; Eckhardt K&R 2008, 768; Schmitz in: Hoeren/Sieber, Handbuch Multimedia-Recht, 16.2, Rn 79-81; Klug RDV 2009, 76; Spindler/Nirk, in Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien, 2. Aufl., § 11 TMG, Rn 8) und hier zugunsten der Antragstellerin annimmt, dass jedenfalls Facebook diese Möglichkeit unschwer hat.
  • OLG Hamburg, 25.10.2018 - 3 U 66/17

    Datenschutz bei Bestellbögen, Allergenbestellbögen - Wettbewerbsverstoß bei der

    Der Senat hat unter der Geltung des § 4 Nr. 11 UWG (jetzt § 3a UWG) einen solchen marktverhaltensregelnden Charakter in Bezug auf die Vorschrift des 13 Abs. 1 TMG unter Hinweis auf die Erwägungsgründe 6 bis 8 der DS-RL bejaht (Senat, Urt. v. 27.06.2013, 3 U 26/12, WRP 2013, 1203, Rn. 39 f.; a.A. KG, GRUR-RR 2012, 19).
  • LG Düsseldorf, 09.03.2016 - 12 O 151/15

    Sind Social Plugins rechtswidrig?

    Aber auch, soweit dies nicht festgestellt werden kann, ist ausweislich der Vorlage des Bundesgerichtshofs an den EuGH zu dieser Frage (BGH GRUR 2015, 192) zumindest naheliegend, dass der vor allem von Datenschutzbehörden vertretenen Theorie des absoluten Personenbezugs (vgl. Voigt/Alich NJW 2011, 3541) zu folgen ist und bereits die Übermittlung von IP-Adressen die Übermittlung personenbezogener Daten darstellt (so auch: KG Berlin BeckRS 2011, 10432).

    Denn allein durch konkrete Gestaltung der Webseite wird die Datenweitergabe an G1 und damit die Datennutzung initiiert (so auch: KG Berlin BeckRS 2011, 10432; Föhlisch/Pilou, a.a.O.; Ernst NJOZ 2010, 1917).

    Die Nutzer der Beklagtenwebseite sind nicht nur in ihrem Schutz vor unerwünschter Werbung betroffen (a.A. KG BeckRS 2011, 10432; LG Frankfurt BeckRS 2004, 22875), sondern die Einbindung des Plugins beeinflusst deren kommerzielles Verhalten bezogen auf das auf der Seite angebotene Warenangebot.

    Aber auch, soweit dies nicht festgestellt werden kann, ist ausweislich der Vorlage des Bundesgerichtshofs an den EuGH zu dieser Frage (BGH GRUR 2015, 192) zumindest naheliegend, dass der vor allem von Datenschutzbehörden vertretenen Theorie des absoluten Personenbezugs (vgl. Voigt/Alich NJW 2011, 3541) zu folgen ist und bereits die Übermittlung von IP-Adressen die Übermittlung personenbezogener Daten darstellt (so auch: KG Berlin BeckRS 2011, 10432).

    Denn allein durch konkrete Gestaltung der Webseite wird die Datenweitergabe an G1 und damit die Datennutzung initiiert (so auch: KG Berlin BeckRS 2011, 10432; Föhlisch/Pilou, a.a.O.; Ernst NJOZ 2010, 1917).

    Die Nutzer der Beklagtenwebseite sind nicht nur in ihrem Schutz vor unerwünschter Werbung betroffen (a.A. KG BeckRS 2011, 10432; LG Frankfurt BeckRS 2004, 22875), sondern die Einbindung des Plugins beeinflusst deren kommerzielles Verhalten bezogen auf das auf der Seite angebotene Warenangebot.

  • OLG Hamburg, 27.06.2013 - 3 U 26/12

    Bei einer fehlenden oder fehlerhaften Datenschutzerklärung liegt ein

    Bei dieser Norm handelt es sich nach Auffassung des Senats um eine im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG das Marktverhalten regelnde Norm (a.A. KG GRUR-RR 2012, 19).
  • OLG Köln, 11.03.2016 - 6 U 121/15

    Wettbewerbswidrigkeit der Bereitstellung eines Kontaktformulars zur Eingabe

    Die Antragsgegnerin vertritt weiter die Auffassung, dass § 13 TMG keine Marktverhaltensregel darstelle und verweist auf eine Entscheidung des Kammergerichts (5 W 88/11).

    Soweit die Beklagte einen Beschluss des Kammergerichts (Beschluss vom 29.4.2011, 5 W 88/11) zur Begründung dafür heranzieht, dass es sich bei § 13 TMG nicht um eine das Marktverhalten regelnde Norm handele, kann dies nicht überzeugen.

    Bei dieser Norm handelt es sich nach Auffassung des Senats um eine im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG das Marktverhalten regelnde Norm (a.A. KG GRUR-RR 2012, 19 ).

  • KG, 22.09.2017 - 5 U 155/14

    App-Zentrum - Datenschutz: Einwilligung in Datenweitergabe durch Anklicken eines

    § 28 Abs. 3 Satz 1, § 4a Abs. 1 Satz 1, Satz 2 BDSG (Senat, K&R 2014, 280; Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 35. Auflage, § 3a Rn. 1.74; im Ergebnis ebenso OLG Köln, NJW 2014, 1820, 1821; OLG Karlsruhe, WRP 2012, 1439) sowie § 13 Abs. 1 TMG (Senat, MMR 2011, 464 juris Rn. 38 hinsichtlich eines Verbraucherschutzes; weitergehend sogar OLG Hamburg, WRP 2013, 1203 juris Rn. 58; OLG Köln, WRP 2016, 885 juris Rn. 35 ff; Köhler, aaO, § 3a Rn. 1.310) dienen auch dem Verbraucherschutz und sind Marktverhaltensregelungen im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG aF/§ 3a UWG nF.
  • LG Frankfurt/Main, 18.02.2014 - 10 O 86/12

    Vorheriger Hinweis auf Trackingtool Piwik

    Auf dieser Grundlage können Datenschutzvorschriften jedenfalls auch Marktverhaltensregeln sein, wenn sie die Grenzen der Zulässigkeit der Nutzung der Daten für Zwecke der Werbung bestimmen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 14.08.2009, OLGKOELN Aktenzeichen 6U7009 6 U 70/09, zitiert nach Juris Tz. 5; zu § 28 Absatz 3 BDSG OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.05.2012, OLGKARLSRUHE Aktenzeichen 6U3811 6 U 38/11, zitiert nach Juris Tz. 34; a. A. zu § 28 Absatz 3 BDSG OLG München, Urteil vom 12.01.2012, OLGMUENCHEN Aktenzeichen 29U392611 29 U 3926/11, zitiert nach Juris Tz. 29; vgl. auch zu § 13 TMG als Marktverhaltensregel OLG Hamburg, Urteil vom 27.06.2013, OLGHAMBURG Aktenzeichen 3U2612 3 U 26/12, zitiert nach Juris Tz. 58 unter Verweis auf die Erwägungsgründe zu Art. 10 der Datenschutzrichtlinie 95/46/EG; a. A. zu § 13 TMG KG Berlin, Beschluss vom 29.04.2011, 5 W 88/11, zitiert nach Juris Tz. 38 ff.).
  • LG Frankfurt/Main, 10.06.2016 - 3 O 364/15

    Anforderungen an die AGB von Smart-TV-Geräten

    Diese Legaldefinition gilt aufgrund des Verweises in § 12 Abs. 3 TMG auch für die Erhebung personenbezogener Daten im Sinne des TMG (KG Berlin GRUR-RR 2012, 19, 20 m.w.N.).
  • LG Berlin, 04.02.2016 - 52 O 394/15

    Wettbewerbsverstoß: Fehlende datenschutzrechtliche Unterrichtung des Nutzers des

    Der Fall ähnele mehr der Entscheidung des Kammgerichts mit Beschluss vom 29.04.2011 (5 W 88/11), welches den Fall der Erhebung, Nutzung und Speicherung von Daten des sozialen Netzwerks Facebook zum Inhalt gehabt habe.

    Schließlich hat auch das Kammergericht in seiner Entscheidung vom 29. April 2011 "Gefällt-mir-Button" bei Facebook entschieden, dass eine auch nur sekundäre wettbewerbsbezogene Schutzfunktion im Hinblick auf die Mitbewerber des nach § 13 TMG Informationspflichtigen nicht zu erkennen ist (KG GRUR-RR 2012, 19).

  • OLG Düsseldorf, 30.11.2015 - 15 U 138/14

    Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens nicht zugelassener LED-Fahrzeugleuchten

    Dazu gehören nicht nur das Angebot und die Nachfrage von Waren oder Dienstleistungen (OLG Hamburg GRUR-RR 2010, 57, 60), sondern auch die Werbung, einschließlich der bloßen Aufmerksamkeitswerbung (KG GRUR-RR 2012, 19, 20).
  • LG Köln, 09.07.2015 - 31 O 126/15

    Angabe von personenbezogenen Daten bei der Nutzung des Kontaktformulars auf der

    "Bei [§ 13 TMG] handelt es sich nach Auffassung des Senats um eine im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG das Marktverhalten regelnde Norm (a.A. KG GRUR-RR 2012, 19).

    Entgegen der Ansicht der Antragsgegnerin können insoweit auch die Ausführungen im Urteil des Kammergerichts Berlin vom 29.04.2011 (Az.: 5 W 88/11) nicht auf den vorliegenden Fall übertragen werden.

  • LG Frankfurt/Main, 16.10.2014 - 3 O 27/14

    Fehlende Belehrung über die Datennutzung im sozialen Netzwerk Facebook

  • OLG Hamburg, 28.11.2019 - 15 U 29/19

    Missbräuchliche Verfolgung wettbewerbswidriger Verhaltensweisen bei

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