Rechtsprechung
   KG, 29.04.2014 - 6 U 172/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,29306
KG, 29.04.2014 - 6 U 172/13 (https://dejure.org/2014,29306)
KG, Entscheidung vom 29.04.2014 - 6 U 172/13 (https://dejure.org/2014,29306)
KG, Entscheidung vom 29. April 2014 - 6 U 172/13 (https://dejure.org/2014,29306)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,29306) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücktritt des Versicherers vom privaten Krankheitskostenvertrag wegen unrichtiger Beantwortung von Gesundheitsfragen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 19 Abs. 1
    Gesundheitsfragen in einem Maklerfragebogen können Fragen des Versicherers sein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rücktritt des Versicherers vom privaten Krankheitskostenvertrag wegen unrichtiger Beantwortung von Gesundheitsfragen

  • rechtsportal.de

    VVG § 19
    Rücktritt des Versicherers vom privaten Krankheitskostenvertrag wegen unrichtiger Beantwortung von Gesundheitsfragen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Gesundheitsfragen in einem Maklerfragebogen können fragen des Versicherers sein

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2014, 1315
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 12.03.1976 - IV ZR 79/73

    Gewährung von Versicherungsschutz für einen Unfallfahrer - Wahrheitswidrige

    Auszug aus KG, 29.04.2014 - 6 U 172/13
    Hiernach war im Rahmen von § 6 Abs. 3 VVG a.F. im Falle einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung ein Hinweis des Versicherers an den Versicherungsnehmer erforderlich, dass ihm bei vorsätzlich falschen Angaben der Verlust des Versicherungsschutzes selbst dann droht, wenn ein Nachteil für den Versicherer nicht eintritt (vgl. etwa Senatsurteil vom 12. März 1976 - IV ZR 79/73, VersR 1976, 383 unter II 2).

    Gegen ein Belehrungserfordernis nach § 19 Abs. 5 VVG spricht außerdem, dass die Belehrungspflichten ausdrücklich zum Schutz des Versicherungsnehmers angeordnet sind (BT-Drucks. 16/3945 S. 65 f.), der arglistig handelnde Versicherungsnehmer aber nicht gleichermaßen schutzbedürftig ist (vgl. Senatsurteil vom 12. März 1976 aaO.).

  • BGH, 12.03.2014 - IV ZR 306/13

    Keine Belehrungspflicht des Versicherers bei Arglist des Versicherungsnehmers

    Auszug aus KG, 29.04.2014 - 6 U 172/13
    Dem Kläger wäre dann aber ein Berufen auf den Ausschluss des Rücktritts gemäß § 19 Abs. 5 VVG deshalb verwehrt, weil er sich das bei dieser Sachlage feststehende arglistige Verhalten des Zeugen D### entsprechend § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen müsste (BGH VersR 2014, 565 - 567, zitiert nach juris, dort Rdz. 21 ff; BGH VersR 2008, 809 - 810, zitiert nach juris dort Rdz. 8; vgl auch Urteil des Senats vom 18. März 2014 zu 6 U 230/12).

    Der Bundesgerichtshof hat hierzu in einer aktuellen Entscheidung (VersR 2014, 565 - 567, zitiert nach juris, dort Rdz. 14 ff) ausgeführt:.

  • BGH, 22.09.1999 - IV ZR 15/99

    Wissenszurechnung bei einem Versicherungsmakler

    Auszug aus KG, 29.04.2014 - 6 U 172/13
    Denn eine solche Zurechnung käme gemäß § 70 S. 1 VVG nur in Betracht, wenn der Vermittler als Agent des Versicherers und damit als Versicherungsvertreter im Sinne des § 59 Abs. 2 VVG gehandelt hätte, weil nur Versicherungsvertreter im Sinne der "Auge und Ohr-Rechtsprechung" (vgl. zur früheren Rechtslage grundlegend: BGHZ 102, 194 - 199, zitiert nach juris, dort Rdz. 29 ff; BGH VersR 1999, 1481 - 1482, zitiert nach juris, dort Rdz. 11) im Lager des Versicherers stehen.

    Etwas anderes folgt vorliegend auch nicht aus der Tatsache, dass der Beklagte die v#### F######## AG in dem als Anlage B 3 eingereichten Anschreiben, mit dem sie den Versicherungsschein übersandt hatte, als persönlichen Betreuer des Klägers bezeichnet hat (vgl. dazu BGH VersR 2008 aaO., Rdz. 8; BGH VersR 1999, 1481 - 1482, zitiert nach juris, dort Rdz. 14).

  • BGH, 07.11.2007 - IV ZR 103/06

    Darlegungs- und Beweislast bei Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen

    Auszug aus KG, 29.04.2014 - 6 U 172/13
    Weil Versicherungsmakler aufgrund ihrer besonderen Aufgabenstellung -Beratung und Ermittlung des für den Versicherungsnehmer passenden Versicherungsprodukts- typischerweise im Lager des Versicherungsnehmers stehen (BGH VersR 2008, 242 - 243, zitiert nach juris, dort Rdz. 7; vgl. auch BGH MDR 1987, 915 - 916, zitiert nach juris, dort Rdz. 14/15), kommt eine Zurechnung ihrer Kenntnis zu Lasten des Versicherers über § 70 S. 1 VVG nicht in Betracht.

    Denn der Vermittlungsmakler steht üblicherweise im Lager des Versicherungsnehmers und wird in dessen Interesse und in dessen Pflichtenkreis tätig (BGH VersR 2008, 242 - 243, zitiert nach juris, dort Rdz. 7 m.w.N.).

  • OLG Köln, 15.02.2013 - 20 U 207/12

    Anpassung der Versicherungsprämien wegen unrichtiger Beantwortung der

    Auszug aus KG, 29.04.2014 - 6 U 172/13
    Vielmehr ist dieser Gesetzeszweck auch dann noch gewahrt, wenn sich die Fragen aus der maßgeblichen Sicht eines durchschnittlich verständigen Antragstellers/Versicherungsnehmers im Einzelfall als solche darstellen, die der Versicherer entweder veranlasst hat oder die er sich zu eigen machen will (OLG Köln VersR 2013, 745 - 746, zitiert nach juris, dort Rdz. 5; so auch OLG Hamm VersR 2011, 469 - 474, zitiert nach juris, dort Rdz. 54/57; vgl. auch Neuhaus, Vorvertragliche Anzeigepflicht - Die "eigene" Frage des Versicherers nach § 19 Abs. 1 VVG , VersR 2014, 432, 434).
  • BGH, 28.02.2007 - IV ZR 331/05

    Pflicht des Versicherungsnehmers zur Angabe eines Schutzbriefs bei Beantragung

    Auszug aus KG, 29.04.2014 - 6 U 172/13
    Die arglistige Täuschung setzt eine Vorspiegelung falscher oder ein Verschweigen wahrer Tatsachen gegenüber dem Versicherer zum Zwecke der Erregung oder Aufrechterhaltung eines Irrtums voraus (st. Rechtsprechung, vgl. BGH VersR 2007, 785 - 786, zitiert nach juris, dort Rd. 8).
  • OLG Hamm, 03.11.2010 - 20 U 38/10

    Rechtsfolgen der unrichtigen Beantwortung von Fragen in einem von dem

    Auszug aus KG, 29.04.2014 - 6 U 172/13
    Vielmehr ist dieser Gesetzeszweck auch dann noch gewahrt, wenn sich die Fragen aus der maßgeblichen Sicht eines durchschnittlich verständigen Antragstellers/Versicherungsnehmers im Einzelfall als solche darstellen, die der Versicherer entweder veranlasst hat oder die er sich zu eigen machen will (OLG Köln VersR 2013, 745 - 746, zitiert nach juris, dort Rdz. 5; so auch OLG Hamm VersR 2011, 469 - 474, zitiert nach juris, dort Rdz. 54/57; vgl. auch Neuhaus, Vorvertragliche Anzeigepflicht - Die "eigene" Frage des Versicherers nach § 19 Abs. 1 VVG , VersR 2014, 432, 434).
  • OLG Köln, 03.05.2013 - 20 U 224/12

    Anforderungen an die Feststellung der dauerhaften Minderung der Erwerbsfähigkeit

    Auszug aus KG, 29.04.2014 - 6 U 172/13
    Im Rahmen von § 28 Abs. 4 VVG ist daher überwiegend anerkannt, dass im Falle der Arglist eine gesonderte Belehrung nicht erforderlich ist (vgl. hierzu nur OLG Köln VersR 2013, 1428 f.; HK-VVG/Felsch, 2. Aufl. § 28 Rn. 214 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 17.12.2009 - 12 W 57/09

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Anforderungen an eine Belehrung über die

    Auszug aus KG, 29.04.2014 - 6 U 172/13
    Insbesondere kann offen bleiben, ob eine solche gesonderte Mitteilung erfordert, dass dem Antragsteller die Belehrung in Form eines gesonderten Schriftstückes zugeht oder ob ein drucktechnisch besonders hervorgehobener Hinweis innerhalb des Antragstextes ausreichend ist (vgl. zum Streit OLG Brandenburg VersR 2010, 1301 - 1303, zitiert nach juris, dort Rdz. 14 m.w.N.) und ob die Belehrung, so wie sie sich in der mit Schriftsatz vom 11. Februar 2014 als Anlage BLD 15 eingereichten farbigen Version des Antragsvordrucks auf S. 5 findet, den Anforderungen an eine besondere drucktechnische Hervorhebung erfüllen würde.
  • BGH, 11.11.1987 - IVa ZR 240/86

    Zurechnung des Wissens eines Vermittlungsagenten; Vortrags- und Beweislast für

    Auszug aus KG, 29.04.2014 - 6 U 172/13
    Denn eine solche Zurechnung käme gemäß § 70 S. 1 VVG nur in Betracht, wenn der Vermittler als Agent des Versicherers und damit als Versicherungsvertreter im Sinne des § 59 Abs. 2 VVG gehandelt hätte, weil nur Versicherungsvertreter im Sinne der "Auge und Ohr-Rechtsprechung" (vgl. zur früheren Rechtslage grundlegend: BGHZ 102, 194 - 199, zitiert nach juris, dort Rdz. 29 ff; BGH VersR 1999, 1481 - 1482, zitiert nach juris, dort Rdz. 11) im Lager des Versicherers stehen.
  • BGH, 12.03.2008 - IV ZR 330/06

    Beachtlichkeit von Angaben eines zukünftigen Versicherungsnehmers über Vorschäden

  • LG Lübeck, 22.12.2016 - 14 S 113/16

    Krankentagegeldversicherung: Rücktrittsrecht des Versicherers wegen Verletzung

    Das Schlaf- und Belastungsstörungen eine auch ohne weiteres stationäre Behandlung erfordern können, zumal, wenn sie, wie hier, wiederholt auftreten, ihnen damit für den Versicherer gefahrerhebliche Bedeutung zukommen, liegt auf der Hand (vgl. KG Berlin, Urteil vom 29.04.2014, - 6 U 172/13 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht