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   KG, 29.05.2001 - 1 W 2657/00   

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KG, 29.05.2001 - 1 W 2657/00 (https://dejure.org/2001,16385)
KG, Entscheidung vom 29.05.2001 - 1 W 2657/00 (https://dejure.org/2001,16385)
KG, Entscheidung vom 29. Mai 2001 - 1 W 2657/00 (https://dejure.org/2001,16385)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhalt der Rechtsfähigkeit einer bei Inkrafttreten des Vereinigungsgesetzes der DDR vom 21. Februar 1990 aufgrund staatlicher Anerkennung rechtsfähigen Vereinigung; Erfordernis einer Eintragung in das Vereinigungsregister; Erfordernis einer Mindestmitgliederzahl für ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Eintragung einer DDR-Vereinigung; Vereinigungsregister

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 52 (Leitsatz)

    §§ 21, 56 BGB; Art. 231 § 2 EGBGB; §§ 14, 22 VereinigungsG/DDR
    Rechtsfähigkeit und Eintragung einer DDR-Vereinigung in das Vereinsregister/Mindestmitgliederzahl eines Dachverbands

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2001, 551 (Ls.)
  • Rpfleger 2001, 554
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • KG, 01.07.1999 - 1 W 6784/97

    Antrag auf Erteilung eines dem eingezogenen Erbschein inhaltsgleichen Erbscheins;

    Auszug aus KG, 29.05.2001 - 1 W 2657/00
    Bei Stellung eines verfahrensrechtlichen Antrages, der einem früheren, bereits formell rechtskräftig zurückgewiesenen Antrag inhaltsgleich ist, ist sein Vorliegen besonders zu prüfen und regelmäßig zu verneinen, wenn keine Umstände dargetan oder sonst ersichtlich sind, die ein berechtigtes Interesse an einer erneuten gerichtlichen Prüfung desselben Sachverhaltes begründen könnten (vgl. zu Vorstehendem OLG Brandenburg, OLG-NL 1997, 120; Senat Rpfleger 1999, 542/544 zum Erbscheinsverfahren).

    Gemäß Art. 18 Abs. 1 des Einigungsvertrages (BGBl. 1990, II 894) bleiben die vor dem Wirksamwerden des Beitritts ergangenen Entscheidungen der Gerichte der ehemaligen DDR grundsätzlich wirksam; dies gilt auch für Entscheidungen in Registersachen (vgl. zu Vorstehendem Nissel DtZ 1991, 239/240; Tietje DtZ 1994, 138/140; Senat, Rpfleger 1999, 542/544).

    Die dem vorliegenden Verfahren zugrundeliegende Anmeldung vom 11. Juni 1999 leitete nach alledem ein neues Eintragungsverfahren ein (vgl. Senat Rpfleger 1999, 542), das ausschließlich nach den Vorschriften der §§ 56 ff. BGB zu beurteilen ist.

  • OLG Hamm, 08.04.1997 - 15 W 11/97
    Auszug aus KG, 29.05.2001 - 1 W 2657/00
    Der Charakter des § 56 BGB als bloße Ordnungsvorschrift bewirkt lediglich, dass ein Verstoß nicht zur Amtslöschung nach §§ 159, 142 f. FGG führt (vgl. zu Vorstehendem OLG Stuttgart OLGZ 1983, 307/308 f.; OLG Hamm NJW-RR 1997, 1397; Soergel/Hadding a.a.O. § 56 Rdn. 1; MünchKomm-BGB/Reuter a.a.O. § 56 Rdn. 1).
  • BGH, 17.10.1994 - II ZR 159/93

    Passive Parteifähigkeit einer aufgelösten juristischen Person; Ansprüche eines

    Auszug aus KG, 29.05.2001 - 1 W 2657/00
    Soweit demgegenüber in Bezug auf Korporationen, deren Rechtsfähigkeit in der ehemaligen DDR staatlich anerkannt war und deren Registrierung auf der Grundlage des Vereinigungsgesetzes nicht erfolgt war, angenommen wird, dass diese nicht in jedem Fall nach § 22 Abs. 1 VereinigungsG bzw. mit dem Untergang der DDR ihre Rechtsfähigkeit verloren haben, sondern nach allgemeinen Regeln - auch des intertemporalen - Gesellschaftsrechts als juristische Personen zumindest solange fortbestehen, als sie sich im Abwicklung befinden und ihre Vollbeendigung als Rechtsträger noch nicht eingetreten ist (vgl. Schubel a.a.O. S. 371 ff. m.w.N.; BGH NJ 1995, 145/146 zu Rechtsanwaltskollegien der DDR), wird ebenfalls nicht angenommen, dass eine solche Korporation noch als eingetragener Verein in das Vereinsregister einzutragen wäre (vgl. a. Art. 163 EGBGB , der gerade keine Eintragung anordnet; dazu Schubel a.a.O. S. 345, 375).
  • OLG Stuttgart, 05.04.1983 - 8 W 442/82

    Natürliche und juristische Personen als Gründungsmitglieder eines Vereins; Das

    Auszug aus KG, 29.05.2001 - 1 W 2657/00
    Der Charakter des § 56 BGB als bloße Ordnungsvorschrift bewirkt lediglich, dass ein Verstoß nicht zur Amtslöschung nach §§ 159, 142 f. FGG führt (vgl. zu Vorstehendem OLG Stuttgart OLGZ 1983, 307/308 f.; OLG Hamm NJW-RR 1997, 1397; Soergel/Hadding a.a.O. § 56 Rdn. 1; MünchKomm-BGB/Reuter a.a.O. § 56 Rdn. 1).
  • BGH, 24.10.1988 - II ZB 7/88

    Anmeldung einer GmbH zum Handelsregister; Anforderungen an die Form eines

    Auszug aus KG, 29.05.2001 - 1 W 2657/00
    Zwar ist nach im Anschluss an die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Vor-GmbH und Vor-AG (BGHZ 105, 324; 107, 1/2) zunehmend vertretener Auffassung der Vorverein im auf seine Eintragung gerichteten Verfahren selbst Beteiligter und gegen die Zurückweisung seiner Anmeldung beschwerdeberechtigt; die mit dem Ziel der Eintragung eingelegten Rechtsmittel sind gegebenenfalls als solche des Vorvereins auszulegen (vgl. BayObLGZ 1991, 52/55; Thüringer OLG OLG-NL 1994, 42/43; OLG Hamm NJW-RR 1997, 1530; Reichert, Handbuch des Vereins- und Verbandsrechts, 8. Aufl. Rdn. 178; Soergel/Hadding, BGB, 13. Aufl., § 60 Rdn. 5).
  • BayObLG, 19.09.1991 - BReg. 3 Z 97/91

    Beschwerde gegen eine bekanntgemachte Eintragungsverfügung

    Auszug aus KG, 29.05.2001 - 1 W 2657/00
    Geht man vom Vorliegen einer richterlichen Eintragungsverfügung aus, lag eine beschwerdefähige Verfügung vor, wenn sie gegenüber einem Beteiligten bekanntgemacht worden war, (OLG Stuttgart OLGZ 1970, 419; BayObLGZ 1991, 337/339), wovon im Hinblick auf die erteilte Urkunde auszugehen ist.
  • BGH, 20.02.1989 - II ZB 10/88

    Auszahlung von Gründungsaufwand zu Lasten der GmbH

    Auszug aus KG, 29.05.2001 - 1 W 2657/00
    Zwar ist nach im Anschluss an die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Vor-GmbH und Vor-AG (BGHZ 105, 324; 107, 1/2) zunehmend vertretener Auffassung der Vorverein im auf seine Eintragung gerichteten Verfahren selbst Beteiligter und gegen die Zurückweisung seiner Anmeldung beschwerdeberechtigt; die mit dem Ziel der Eintragung eingelegten Rechtsmittel sind gegebenenfalls als solche des Vorvereins auszulegen (vgl. BayObLGZ 1991, 52/55; Thüringer OLG OLG-NL 1994, 42/43; OLG Hamm NJW-RR 1997, 1530; Reichert, Handbuch des Vereins- und Verbandsrechts, 8. Aufl. Rdn. 178; Soergel/Hadding, BGB, 13. Aufl., § 60 Rdn. 5).
  • BayObLG, 29.01.1991 - BReg. 3 Z 137/90

    Vorstand; Mehrgliedrig; Mitglieder; Vertretungsberechtigung; Verein; Eintragung;

    Auszug aus KG, 29.05.2001 - 1 W 2657/00
    Zwar ist nach im Anschluss an die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Vor-GmbH und Vor-AG (BGHZ 105, 324; 107, 1/2) zunehmend vertretener Auffassung der Vorverein im auf seine Eintragung gerichteten Verfahren selbst Beteiligter und gegen die Zurückweisung seiner Anmeldung beschwerdeberechtigt; die mit dem Ziel der Eintragung eingelegten Rechtsmittel sind gegebenenfalls als solche des Vorvereins auszulegen (vgl. BayObLGZ 1991, 52/55; Thüringer OLG OLG-NL 1994, 42/43; OLG Hamm NJW-RR 1997, 1530; Reichert, Handbuch des Vereins- und Verbandsrechts, 8. Aufl. Rdn. 178; Soergel/Hadding, BGB, 13. Aufl., § 60 Rdn. 5).
  • OLG Köln, 12.07.1993 - 2 Wx 20/93

    Registergericht; Vereinsregister; Vorstandsmitglieder; Notar; Bevollmächtigung;

    Auszug aus KG, 29.05.2001 - 1 W 2657/00
    Nach anderer Ansicht sind dagegen nur die allein zur Anmeldung befugten Vorstandsmitglieder selbst beschwerdeberechtigt (vgl. OLG Köln, NJW-RR 1994, 1547; MünchKomm-BGB/Reuter, 4. Aufl., § 60 Rdn. 4 i.V.m. § 59 Rdn. 3; s.a. zum Meinungsstand Keidel/Kahl, a.a.O. § 20 Rdn. 98 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 18.11.1996 - 15 W 346/96

    Vereinigung von Notfallärzten als nicht eintragungsfähiger wirtschaftlicher

    Auszug aus KG, 29.05.2001 - 1 W 2657/00
    Zwar ist nach im Anschluss an die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Vor-GmbH und Vor-AG (BGHZ 105, 324; 107, 1/2) zunehmend vertretener Auffassung der Vorverein im auf seine Eintragung gerichteten Verfahren selbst Beteiligter und gegen die Zurückweisung seiner Anmeldung beschwerdeberechtigt; die mit dem Ziel der Eintragung eingelegten Rechtsmittel sind gegebenenfalls als solche des Vorvereins auszulegen (vgl. BayObLGZ 1991, 52/55; Thüringer OLG OLG-NL 1994, 42/43; OLG Hamm NJW-RR 1997, 1530; Reichert, Handbuch des Vereins- und Verbandsrechts, 8. Aufl. Rdn. 178; Soergel/Hadding, BGB, 13. Aufl., § 60 Rdn. 5).
  • BayObLG, 28.08.1996 - 3Z BR 75/96

    Anwalts-GmbH: Eintragung - Beteiligung der zuständigen Anwaltskammer - Bestimmung

  • KG, 03.12.2012 - 12 W 69/12

    Weiterhin keine Registereintragung für einen Verein, der für sexuelle Handlungen

    Das Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnisses ist zu verneinen, wenn kein berechtigtes Interesse an der beantragten erneuten Entscheidung besteht und sich das Betreiben des Verfahrens daher als rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme des Gerichts darstellt (KG, Beschluss vom 2&05.2001, 1 W 2657/00, zitiert nach juris Rn. 11).

    Bei Stellung eines verfahrensrechtlichen Antrages, der einem früheren, bereits formell rechtskräftig zurückgewiesenen Antrag inhaltsgleich ist, ist sein Vorliegen besonders zu prüfen und regelmäßig zu verneinen, wenn keine Umstände dargetan oder sonst ersichtlich sind, die ein berechtigtes Interesse an einer erneuten gerichtlichen Prüfung desselben Sachverhaltes begründen könnten (KG, Beschluss vom 29.05.2001, 1 W 2657/00, zitiert nach juris Rn. 11).

  • KG, 31.05.2011 - 1 W 119/08

    Verfahren des Nachlassgerichts über die Feststellung der Rechtsnachfolge in das

    Entscheidungen der Gerichte in Handels- und Vereinsregistersachen entfalten im Hinblick auf das öffentliche Interesse an der Vollständigkeit und Richtigkeit der Register keine materielle Rechtskraft (Senat, FGPrax 2005, 130, 131; VIZ 2002, 596, 597; BayObLG, NJW 1996, 3217, 3218; BayObLGZ 1956, 287, 296).
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