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   KG, 29.05.2008 - 2 AR 25/08   

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https://dejure.org/2008,5539
KG, 29.05.2008 - 2 AR 25/08 (https://dejure.org/2008,5539)
KG, Entscheidung vom 29.05.2008 - 2 AR 25/08 (https://dejure.org/2008,5539)
KG, Entscheidung vom 29. Mai 2008 - 2 AR 25/08 (https://dejure.org/2008,5539)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausnahmsweises Entfallen der Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses nach § 281 Abs. 2 S. 3 Zivilprozessordnung (ZPO) bei richterlicher Willkür; Bestimmung der Zuständigkeit im Falle eines Beitritts zu einem Immobilienfonds und bei mittelbarer Beteiligung an einer ...

  • Judicialis

    ZPO § 22; ; ZPO § 29c Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 281 Abs. 2 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur ausschließlichen Zuständigkeit bei Beitritt zu einem Immobilienfonds; Zur Zuständigkeit bei mittelbarer Beteiligung an einer Publikumsgesellschaft; Unwirksamkeit des Verweisungsbeschlusses wegen richterlicher Willkür

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Ausschließliche Zuständigkeit bei Beitritt zu Immobilienfonds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Zuständigkeit - Immobilienfonds vs. Verbraucher: Wer entscheidet?

Papierfundstellen

  • WM 2008, 1571
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.06.2003 - X ARZ 92/03

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Geltendmachung von

    Auszug aus KG, 29.05.2008 - 2 AR 25/08
    Jedoch ist anerkannt, dass die Bindungswirkung ausnahmsweise dann entfällt, wenn die Verweisung auf Willkür beruht (vgl. nur BGH, NJW 2003, 3201 [3201]; Greger in Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 281 Rdnr. 17 m.w.N.).
  • BayObLG, 18.07.2002 - 1Z AR 62/02

    Zuständiges Gericht bei Schadensersatzklage aus Prospekthaftung gegen

    Auszug aus KG, 29.05.2008 - 2 AR 25/08
    Dabei ist der Umstand, dass die Klägerin eine überregional tätige Publikumsgesellschaft mit einer Vielzahl von Anlegern ist, genauso unerheblich (vgl. BGH NJW 1980, 343; Vollkommer in Zöller, a.a.O.) wie der Umstand, dass die Beklagte nicht selbst, sondern vermittels eines Treuhänders in das Handelsregister als Gesellschafter eingetragen sind (Gieseke, DB 1984, 970 [972-973]; unausgesprochen ebenso BayObLG, NJW-RR 2002, 1684).
  • KG, 29.05.2008 - 2 AR 20/08

    Bestimmung des zuständigen Gerichtes: Klage eines geschlossenen Immobilienfonds

    Auszug aus KG, 29.05.2008 - 2 AR 25/08
    Offen kann daher bleiben, ob das etwaige Vorliegen einer tatsächlich Vermutung im o.g. Sinne überhaupt rechtlich geeignet wäre, ein Eingreifen des § 29c Abs. 1 ZPO zu bejahen (hierzu Senatsbeschluss vom heutigen Tage, 2 AR 20/08).
  • BGH, 26.10.1979 - I ARZ 413/79

    Klagen von Industriegewerkschaften gegen ihre Mitglieder auf Zahlung von

    Auszug aus KG, 29.05.2008 - 2 AR 25/08
    Dabei ist der Umstand, dass die Klägerin eine überregional tätige Publikumsgesellschaft mit einer Vielzahl von Anlegern ist, genauso unerheblich (vgl. BGH NJW 1980, 343; Vollkommer in Zöller, a.a.O.) wie der Umstand, dass die Beklagte nicht selbst, sondern vermittels eines Treuhänders in das Handelsregister als Gesellschafter eingetragen sind (Gieseke, DB 1984, 970 [972-973]; unausgesprochen ebenso BayObLG, NJW-RR 2002, 1684).
  • OLG Hamm, 14.01.2016 - 2 SAF 27/15

    Zulässigkeit der Verweisung einer Ehesache im

    Die Grenze zwischen der fehlerhaften, gleichwohl aber bindenden Entscheidung, und der willkürlichen Entscheidung ist erst dann überschritten, wenn das verweisende Gericht die maßgebliche Zuständigkeitsregel weder in den Entscheidungsgründen noch in einem vorangegangenen gerichtlichen Hinweisschreiben erörtert und die Zuständigkeit des verweisenden Gerichts mit gewisser Eindeutigkeit zu bejahen ist (vgl. KG, Beschluss vom 25.06.2009, AZ: 2 AR 19/09, bei juris Langext Rn 8 m.w.N.; KG, WM 2008, 1571f, bei juris Langtext Rn 13).
  • KG, 05.06.2014 - 22 U 90/13

    Haustürgeschäfts-AGB: Wirksamkeit eines vereinbarten ausländischen

    Der Beweis der maßgeblichen Tatsachen wäre dagegen nicht erforderlich, denn bei Tatsachen, die sowohl die Zuständigkeit als auch den Anspruch begründen (doppelrelevante Tatsachen), genügt der schlüssige Klägervortrag (vgl. Vollkommer in: Zöller, ZPO, 30. Aufl., § 1 Rn. 18, § 12 Rn. 14, § 29c Rn. 9; Heinrich in: Musielak, ZPO, 10. Aufl., § 29c Rn. 14; KG mit Beschlüssen vom 29. Mai 2008 - 2 AR 20/08 - KGR 2008, 749 [II.2.b)bb)(1)] sowie - 2 AR 25/08 - KGR 2008, 751 [II.2.a)]).
  • KG, 14.05.2009 - 2 AR 15/09

    Bestimmung des sachlich zuständigen Gerichts: Grenzen der Bindungswirkung eines

    Ein Verweisungsbeschluss ist u. a. dann nicht bindend gemäß § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO, wenn das verweisende Gericht die maßgebliche Zuständigkeitsregel zwar in den Entscheidungsgründen oder in einem vorangegangenen gerichtlichen Hinweisschreiben erörtert, dabei aber zu einem völlig unvertretbaren Ergebnis gelangt (Senat in st. Rspr., vgl. nur WM 2008, 1571, KGR 2008, 749).

    Die Grenze zwischen der fehlerhaften, gleichwohl aber bindenden Entscheidung, und der willkürlichen Entscheidung ist allerdings u.a. dann überschritten, wenn das verweisende Gericht die maßgebliche Zuständigkeitsregel zwar in den Entscheidungsgründen oder in einem vorangegangenen gerichtlichen Hinweisschreiben erörtert, dabei aber zu einem völlig unvertretbaren Ergebnis gelangt (Senat, Beschluss vom 29. Mai 2008, 2 AR 25/08, WM 2008, 1571-1572; Beschluss vom 29. Mai 2008, 2 AR 20/08, KGR 2008, 749-751).

  • AG München, 28.04.2016 - 213 C 31693/15

    Besonderer Gerichtsstand der Mitgliedschaft bei Treuhandverträgen

    Eine andere Würdigung ergibt sich auch nicht aus der von der Klägerin herangezogenen Entscheidung des Kammergerichts vom 29.05.2008 (Az. 2 AR 25/08).
  • BayObLG, 05.03.2020 - 1 AR 144/19

    Örtliche Zuständigkeit für die Klage einer Publikums GmbH & Co. KG gegen einen

    (2) Die Stellung eines Beklagten als Quasi-Gesellschafter ist auch im Rahmen der Zuständigkeitsvorschrift des § 22 ZPO maßgeblich (an die bloße Treugeberstellung anknüpfend: KG, Beschluss vom 29. Mai 2008, 2 AR 25/08, juris Rn. 3; Toussaint in BeckOK ZPO, 35. Ed. Stand: 1. Januar 2020, § 22 Rn. 2, Schultzky in Zöller, ZPO, § 22 Rn. 5; Smid/Hartmann in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl. 2015, § 22 Rn. 9; Roth in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl. 2014, § 22 Rn. 10; a. A. AG München, Urt. v. 28. April 2016, 213 C 31693/15, juris Rn. 11), weil diese mit dem Begriff der Klage gegen Mitglieder als solche keine eigenständige prozessuale Bewertung vornimmt, sondern an den materiell-rechtlichen Charakter des geltend gemachten Anspruchs anknüpft.
  • KG, 11.12.2008 - 2 AR 55/08

    Zuständigkeitsbestimmung: Streitigkeit im Zusammenhang mit Renovierungsarbeiten

    Die Grenze zwischen der fehlerhaften, gleichwohl aber bindenden Entscheidung und der willkürlichen Entscheidung ist allerdings u.a. dann überschritten, wenn das verweisende Gericht die maßgebliche Zuständigkeitsregel zwar in den Entscheidungsgründen erörtert, dabei aber zu einem völlig unvertretbaren Ergebnis gelangt (Senat, Beschluss vom 29. Mai 2008, 2 AR 25/08, WM 2008, 1571-1572; Beschluss vom 29. Mai 2008, 2 AR 20/08).
  • KG, 26.02.2009 - 2 AR 6/09

    Bestimmung des zuständigen Gerichts: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Die Grenze zwischen der fehlerhaften, gleichwohl aber bindenden Entscheidung, und der willkürlichen Entscheidung ist allerdings u.a. dann überschritten, wenn das verweisende Gericht die maßgebliche Zuständigkeitsregel zwar in den Entscheidungsgründen oder in einem vorangegangenen gerichtlichen Hinweisschreiben erörtert hat, dabei aber zu einem völlig unvertretbaren Ergebnis gelangt (Senat, Beschluss vom 29. Mai 2008, 2 AR 25/08, WM 2008, 1571-1572; Beschluss vom 29. Mai 2008, 2 AR 20/08, KGR Berlin 2008, 749-751).
  • KG, 25.05.2009 - 2 AR 16/09

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses wegen sachlicher Unzuständigkeit bei

    Die Grenze zwischen der fehlerhaften, gleichwohl aber bindenden Entscheidung, und der willkürlichen Entscheidung ist allerdings u.a. dann überschritten, wenn das verweisende Gericht die maßgebliche Zuständigkeitsregel in den Entscheidungsgründen nicht erörtert und die Zuständigkeit des verweisenden Gerichts mit gewisser Eindeutigkeit zu bejahen ist oder wenn das verweisende Gericht die maßgebliche Zuständigkeitsregel zwar in den Entscheidungsgründen erörtert, jedoch zu einem völlig unvertretbaren Ergebnis gelangt (Senat, Beschluss vom 29. Mai 2008, 2 AR 25/08, WM 2008, 1571; Beschluss vom 29. Mai 2008, 2 AR 20/08, KGR 2008, 749-751).
  • KG, 25.06.2009 - 2 AR 19/09

    Versorgungsausgleichsverfahren: Ausnahmen von der Bindungswirkung eines

    Die Grenze zwischen der fehlerhaften, gleichwohl aber bindenden Entscheidung, und der willkürlichen Entscheidung ist allerdings u.a. dann überschritten, wenn das verweisende Gericht die maßgebliche Zuständigkeitsregel weder in den Entscheidungsgründen noch in einem vorangegangenen gerichtlichen Hinweisschreiben erörtert und die Zuständigkeit des verweisenden Gerichts mit gewisser Eindeutigkeit zu bejahen ist (Senat, Beschluss vom 29. Mai 2008, 2 AR 25/08, WM 2008, 1571-1572).
  • KG, 05.02.2009 - 2 AR 5/09

    Zuständigkeitsstreit: Vorliegen einer Unzuständigkeitserklärung; bei Prüfung der

    Dabei ist Willkür in denjenigen Fällen, in den das verweisende Gericht den Parteien hinreichendes rechtliches Gehör gewährt hat, allenfalls dann anzunehmen, wenn die Zuständigkeit des verweisenden Gerichts richtigerweise hätte bejaht werden müssen (vgl. Senat, Beschluss vom 29. Mai 2008, 2 AR 25/08, WM 2008, 1571-1572).
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