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   KG, 29.05.2020 - 6 U 102/19   

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https://dejure.org/2020,16743
KG, 29.05.2020 - 6 U 102/19 (https://dejure.org/2020,16743)
KG, Entscheidung vom 29.05.2020 - 6 U 102/19 (https://dejure.org/2020,16743)
KG, Entscheidung vom 29. Mai 2020 - 6 U 102/19 (https://dejure.org/2020,16743)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Leistungspflicht eines Kfz-Haftpflichtversicherers aus einer vorläufigen Deckung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 1295
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.06.2016 - IV ZR 431/14

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Abweichung des Inhalts des

    Auszug aus KG, 29.05.2020 - 6 U 102/19
    Es wären dann auch die dem Beklagten günstigen Abweichungen bei der Fahrzeugbeschreibung im Übrigen in dem Versicherungsschein Vertragsgegenstand geworden, weil dem Versicherungsnehmer günstige Abweichungen nach der - zwar nicht unumstrittenen - Rechtsprechung des BGH gemäß § 5 Abs. 1 VVG, der der Senat folgt, auch dann Vertragsinhalt werden, wenn insoweit die Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 VVG nicht erfüllt sind (vgl. BGH, Urteil vom 22.6.2018 - IV ZR 431/14; Brömmelmeyer, in: Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG, 4. Auflage, § 5 Rn. 8 ff.).
  • OLG Nürnberg, 02.08.2007 - 8 U 988/07

    Im Rahmen der vorläufigen Deckung kann der Versicherer bei treuwidrigem Verhalten

    Auszug aus KG, 29.05.2020 - 6 U 102/19
    Ob in gesondert gelagerten Ausnahmefällen ein Ende der vorläufigen Deckung im Wege ergänzender Vertragsauslegung ermittelt werden kann oder die Verpflichtung des Versicherers im Innenverhältnis wegen widersprüchlichen, rechtsmissbräuchlichen Verhaltens endet (vgl. OLG Nürnberg, Hinweisbeschluss vom 25.7.2007 - 8 U 988/07 -, VersR 2008, 70-72 und vorgehend LG Nürnberg, VersR 2007, 70-71; Stadler a.a.O. Rn. 60), kann dahinstehen, da hier kein Fall eines versehentlich nach außen hin bestehenden langjährigen vorläufigen Versicherungsschutzes vorliegt, wie es bei der dem Hinweisbeschluss des OLG Nürnberg zugrunde liegenden Sachverhaltsgestaltung der Fall war.
  • OLG Nürnberg, 25.07.2007 - 8 U 988/07
    Auszug aus KG, 29.05.2020 - 6 U 102/19
    Ob in gesondert gelagerten Ausnahmefällen ein Ende der vorläufigen Deckung im Wege ergänzender Vertragsauslegung ermittelt werden kann oder die Verpflichtung des Versicherers im Innenverhältnis wegen widersprüchlichen, rechtsmissbräuchlichen Verhaltens endet (vgl. OLG Nürnberg, Hinweisbeschluss vom 25.7.2007 - 8 U 988/07 -, VersR 2008, 70-72 und vorgehend LG Nürnberg, VersR 2007, 70-71; Stadler a.a.O. Rn. 60), kann dahinstehen, da hier kein Fall eines versehentlich nach außen hin bestehenden langjährigen vorläufigen Versicherungsschutzes vorliegt, wie es bei der dem Hinweisbeschluss des OLG Nürnberg zugrunde liegenden Sachverhaltsgestaltung der Fall war.
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