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   KG, 29.07.2004 - 2 W 291/01   

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https://dejure.org/2004,7749
KG, 29.07.2004 - 2 W 291/01 (https://dejure.org/2004,7749)
KG, Entscheidung vom 29.07.2004 - 2 W 291/01 (https://dejure.org/2004,7749)
KG, Entscheidung vom 29. Juli 2004 - 2 W 291/01 (https://dejure.org/2004,7749)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Auszahlung einer baren Zuzahlung an ausgeschiedene Aktionäre

  • Judicialis

    AktG § 320 Abs. 5 Satz 1 a. F.; ; AktG § 320 Abs. 5 Satz 2 a. F.; ; AktG § 320 Abs. 5 Satz 3 a. F.; ; AktG § 320 Abs. 6 Satz 2 a. F.; ; AktG § 320 Abs. 7 Satz 3 a. F.; ; AktG § 320b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 320 (a.F.); AktG § 320b
    Abfindung ausgeschiedener Aktionäre

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Stuttgart, 04.02.2000 - 4 W 15/98
    Auszug aus KG, 29.07.2004 - 2 W 291/01
    Die Verzinsungsregelung in § 320b Abs. 1 Satz 6 AktG gilt nur für Beschlüsse, die nach In-Kraft-Treten des UmwBerG, also ab Anfang 1995 gefasst wurden (i. Erg. ebenso OLG Stuttgart NZG 2000, 744, 748 für den Anspruch aus § 305 Abs. 3, 1. Hs. AktG).
  • BGH, 04.03.1974 - II ZR 89/72

    Abhängigkeit einer AG von Unternehmensgruppe

    Auszug aus KG, 29.07.2004 - 2 W 291/01
    Die gebotene wertende Betrachtung der Beteiligungsverhältnisse an der Antragsgegnerin und der P ergibt, dass ein Fall vorliegt, der im Ergebnis der unmittelbaren Mehrheitsbeteiligung zumindest nahe kommt und dass der H jedenfalls aus der - maßgeblichen - Sicht der Antragsgegnerin (vgl. BGHZ 62, 193) jederzeit die Möglichkeit eröffnet war, tatsächlich einen beherrschenden Einfluss auf B auszuüben.
  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 1613/94

    Bei dem Ausgleich oder der Abfindung für Aktionäre darf der Börsenkurs der Aktien

    Auszug aus KG, 29.07.2004 - 2 W 291/01
    Auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 100, 289 - DAT/Altana und des Bundesgerichtshofs (BGHZ 153, 27)) ist vorliegend die Barabfindung in der von den Beschwerden begehrten Höhe festzusetzen, nämlich in Höhe des durchschnittlichen Aktienkurses des eingegliederten Unternehmens während des Referenzzeitraums von drei Monaten vor der den Eingliederungsbeschluss fassenden Hauptversammlung.
  • LG Hamburg, 15.03.2004 - 414 O 123/93

    Abfindung ausgeschiedener Aktionäre: Anspruch auf Barabfindung bei Eingliederung

    Auszug aus KG, 29.07.2004 - 2 W 291/01
    Das Landgericht Hamburg hat in seiner eingehenden Beweiswürdigung im Beschluss vom 15. März 2004 - 414 O 123/93 - zwei in Betracht kommende Motive der Bank herausgearbeitet: Entweder die P sollte, wie der frühere Vorstandssprecher der H Dr. M es als Zeuge vor dem Landgericht Hamburg dargestellt hat, tatsächlich einen (endgültigen) Käufer für die Beteiligung finden.
  • OLG Karlsruhe, 11.12.2003 - 12 W 11/02

    Aktiengesellschaft: Beherrschung durch ein Unternehmen mit Minderbeteiligung

    Auszug aus KG, 29.07.2004 - 2 W 291/01
    Es ist jedoch anerkannt, das auch ein Minderheitsgesellschafter ein beherrschendes Unternehmen sein kann, etwa dann, wenn durch gleichgerichtete Mitwirkung anderer Minderheitsgesellschafter eine beständige und umfassende Einflussmöglichkeit sichergestellt ist (vgl. OLG Karlsruhe, Bs. v. 11.12.2003 - 12 W 11/02).
  • OLG Frankfurt, 23.02.2021 - 21 W 134/20

    Deutsche Wohnen SE: Beschwerden im aktienrechtlichen Statusverfahren

    Dabei sind alle denkbaren rechtlichen und tatsächlichen Umstände zu berücksichtigen, die ein zusätzliches Einflusspotential verschaffen, sofern die aufgrund der Beteiligung bereits bestehenden Einflussmöglichkeiten durch ihre Verbindung mit den genannten tatsächlichen oder rechtlichen Umständen dem beteiligten Unternehmen im Ergebnis dieselbe Rechtsstellung wie eine Mehrheitsbeteiligung verschafft (vgl. KG AG 2005, 398, 399 ff.; Emmerich in Habersack/Emmerich, Aktien-, GmbH- und Konzernrecht, 2016 § 17 Rn. 15).
  • OLG Düsseldorf, 31.03.2009 - 26 W 5/08

    Begriff des abhängigen Unternehmens

    (vgl. zu Vorstehendem nur: OLG Düsseldorf AG 2003, 688, 690 "Veba"; AG 2005, 538, 539 f. "Hypobank/Brau und Brunnen"; KG Berlin AG 2005, 398 ff.; Emmerich, in: Emmerich/Habersack, Rn 5 ff. zu § 17).
  • OLG Düsseldorf, 26.06.2008 - U (Kart) 26/07

    Kartellrechtsverstoß durch Wettbewerbsverbot in Gesellschaftsvertrag

    Eine beständige und umfassende Einflussmöglichkeit, die für einen beherrschenden Einfluss eines Minderheitengesellschafters über eine Gesellschaft erforderlich ist (vgl.auch KG, AG 2005, 398), liegt demnach nicht vor.
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