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   KG, 29.07.2004 - 8 U 54/04   

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https://dejure.org/2004,5281
KG, 29.07.2004 - 8 U 54/04 (https://dejure.org/2004,5281)
KG, Entscheidung vom 29.07.2004 - 8 U 54/04 (https://dejure.org/2004,5281)
KG, Entscheidung vom 29. Juli 2004 - 8 U 54/04 (https://dejure.org/2004,5281)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Klägers; Anspruch auf Schmerzensgeld bei Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit und der sexuellen Selbstbestimmung; Funktion und Bemessung von Schmerzensgeld; Schwerste, mit erheblichen Schmerzen ...

  • Judicialis

    BGB a.F. § 847; ; BGB n.F. § 253; ; BGB § 253; ; EGBGB § 8 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung des Schädigers für eine vorsätzliche Straftat, versuchtes Tötungsdelikt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (26)

  • OLG Frankfurt, 04.05.1994 - 7 U 133/92

    Verkehrssicherungspflicht beim Betrieb einer Kleinbahn - Unfall mit Kindern

    Auszug aus KG, 29.07.2004 - 8 U 54/04
    Der Kläger macht mit der Berufung zu Recht geltend, dass die vom Landgericht herangezogenen Entscheidung des OLG Frankfurt vom 04. Mai 1994 - 7 U 133/92- (NZV 1995, 443) mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar.

    Da der Kläger lebenslange schwere Dauerschäden erlitten hat, deren er sich immer wieder neu und schmerzlich bewusst werden wird, und die auch in Zukunft sein körperliches und seelisches Wohlbefinden und die Lebensfreude beeinträchtigen werden, war eine Rente zuzusprechen (BGH VersR 1968, 475; OLG Frankfurt NZV 1995, 443 und die dort angeführten weiteren Rechtsprechungsnachweise).

  • BGH, 29.11.1994 - VI ZR 93/94

    Bemessung des Schmerzensgeldes bei vorsätzlicher Rechtsgutverletzung

    Auszug aus KG, 29.07.2004 - 8 U 54/04
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass dem Genugtuungsbedürfnis des Geschädigten bei der Bemessung des Schmerzensgeldes bei einer vorsätzlichen Straftat, wie sie hier vom Beklagten begangen worden ist, besonderes Gewicht zukommt (std. Rechtsprechung des BGH, u.a. BGHZ 128, 117 = MDR 1995, 482; BGH MDR 1993, 849; BGH NJW 1996, 1591; vgl. ausführlich Foerste, Schmerzensgeldbemessung bei brutalen Verbrechen, NJW 1999, 2952).

    Denn diese Verurteilung dient in erster Linie dem Interesse der Gesellschaft und nicht der Genugtuung des Klägers (BGH NJW 1995, 781).

  • KG, 10.02.2003 - 22 U 49/02

    Haftungsverteilung und Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Kollision mit einem

    Auszug aus KG, 29.07.2004 - 8 U 54/04
    Die wesentliche Grundlage für die Bemessung des Schmerzensgeldes bilden das Maß und die Dauer der Lebensbeeinträchtigung, die Größe, Heftigkeit und Dauer der erduldeten Schmerzen und Leiden sowie die Dauer der Behandlung und der Arbeitsunfähigkeit, Übersehbarkeit des weiteren Krankheitsverlaufs, ferner der Grad des Verschuldens und die Gesamtumstände des Falles (KG, Urteil vom 10. Februar 2003 - 22 U 49/02 -, KG- Report 2003, 140, vgl. auch die dort angeführten Rechtsprechungsnachweise).

    Das Gericht ist daher nicht gehindert, die von der Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen bisher gewährten Beträge zu unterschreiten oder über sie hinauszugehen, wenn dies durch die wirtschaftliche Entwicklung oder veränderte allgemeine Wertvorstellungen gerechtfertigt ist (KG, Urteil vom 10. Februar 2003 - 22 U 49/02, a.a.O., BGH VersR 1976, 967).

  • BGH, 08.06.1976 - VI ZR 216/74

    Voraussetzungen der Zubilligung einer Schmerzensgeldrente neben einem

    Auszug aus KG, 29.07.2004 - 8 U 54/04
    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass es eine bestimmte angemessene Entschädigung, die für bestimmte Beeinträchtigungen allgemeine Gültigkeit beanspruchen könnte, nicht geben kann, weil vermögensrechtliche Nachteile in Geld nicht unmittelbar messbar sind (BGH VersR 1976, 967).

    Das Gericht ist daher nicht gehindert, die von der Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen bisher gewährten Beträge zu unterschreiten oder über sie hinauszugehen, wenn dies durch die wirtschaftliche Entwicklung oder veränderte allgemeine Wertvorstellungen gerechtfertigt ist (KG, Urteil vom 10. Februar 2003 - 22 U 49/02, a.a.O., BGH VersR 1976, 967).

  • OLG Hamm, 07.07.2004 - 3 U 264/03

    Zum Schadensersatzanspruch wegen Querschnittslähmung nach Bandscheibenoperation

    Auszug aus KG, 29.07.2004 - 8 U 54/04
    werden im Einzelfall Schmerzensgelder in der Größenordnung von 500.000,00 DM bis 800.000,00 DM zuerkannt (Aufsatz von Steffen ZRP 1996, 366; vgl. OLG Hamm, Urteil vom 21. Mai 2003 - 3 U 122/02 - ( 500.000,00 EUR bei ärztlichen Behandlungsfehler); OLG Hamm, Urteil vom 07. Juli 2004 - 3 U 264/03 - (220.000,00 EUR bei ärztlichen Behandlungsfehler), veröffentlicht Internet, www.otto-schmidt.de).
  • OLG Frankfurt, 16.08.2001 - 3 U 160/00

    Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Auffahrunfall auf BAB auf umgestürztes

    Auszug aus KG, 29.07.2004 - 8 U 54/04
    Jedenfalls ist der allgemein zu beobachtenden Tendenz zu einer Kommerzialisierung auch immaterieller Rechtsgüter in maßvoller Weise Rechnung zu tragen (vgl. OLG Frankfurt VersR 2002, 1568,1569).
  • OLG Hamm, 21.05.2003 - 3 U 122/02

    Bemessung der Entschädigung und des Schmerzensgeldes bei schwersten Behinderungen

    Auszug aus KG, 29.07.2004 - 8 U 54/04
    werden im Einzelfall Schmerzensgelder in der Größenordnung von 500.000,00 DM bis 800.000,00 DM zuerkannt (Aufsatz von Steffen ZRP 1996, 366; vgl. OLG Hamm, Urteil vom 21. Mai 2003 - 3 U 122/02 - ( 500.000,00 EUR bei ärztlichen Behandlungsfehler); OLG Hamm, Urteil vom 07. Juli 2004 - 3 U 264/03 - (220.000,00 EUR bei ärztlichen Behandlungsfehler), veröffentlicht Internet, www.otto-schmidt.de).
  • OLG Köln, 03.03.1995 - 19 U 126/94

    Tendenz der Rechtsprechung zu höherem Schmerzensgeld

    Auszug aus KG, 29.07.2004 - 8 U 54/04
    Bei der Beurteilung der herangezogen Entscheidungen anderer Gerichte ist auch zu berücksichtigen, dass es in den letzten Jahren zu einer Neubewertung von gravierenden Körperschäden gerade im Hinblick auf häufig hochbewerteten Sach- und Vermögensschäden gekommen ist (so OLG Köln, Urteil vom 03. März 1995 - 19 U 126/94 - OLGR Köln 1995, 117; OLGR Köln 1992, 215).
  • BGH, 02.02.1968 - VI ZR 167/66

    Haftungsverteilung bei Unfall mit einem 8-jährigen Kind

    Auszug aus KG, 29.07.2004 - 8 U 54/04
    Da der Kläger lebenslange schwere Dauerschäden erlitten hat, deren er sich immer wieder neu und schmerzlich bewusst werden wird, und die auch in Zukunft sein körperliches und seelisches Wohlbefinden und die Lebensfreude beeinträchtigen werden, war eine Rente zuzusprechen (BGH VersR 1968, 475; OLG Frankfurt NZV 1995, 443 und die dort angeführten weiteren Rechtsprechungsnachweise).
  • OLG Düsseldorf, 10.02.1992 - 1 U 218/90

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem überholenden

    Auszug aus KG, 29.07.2004 - 8 U 54/04
    Zum anderen soll sie dem Kläger die Möglichkeit geben, sein beeinträchtigtes Lebensgefühl stets von Neuem durch zusätzliche Erleichterungen und Annehmlichkeiten zu heben (vgl. OLG Düsseldorf DAR 1993, 258).
  • OLG Köln, 18.03.1992 - 27 U 178/89

    Aufklärungspflicht; Operation; Streßinkontinenz; Blasenhalshebung; Lyoduraband;

  • BGH, 16.01.1996 - VI ZR 109/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung des Schädigers für eine vorsätzliche

  • KG, 10.11.1997 - 12 U 5774/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

  • KG, 15.03.2004 - 12 U 333/02

    Schmerzensgeld: Berücksichtigung von Vergleichsentscheidungen bei der Bemessung

  • OLG Hamm, 25.11.1992 - 3 U 252/91

    Schmerzensgeld; Schäden durch Behandlungsfehler bei der Geburt; Epilepsie;

  • OLG Frankfurt, 21.03.1990 - 7 U 126/88

    Schmerzensgeldkapital; Monatliche Schmerzensgeldrente; Querschnittslähmung

  • OLG Köln, 23.06.2000 - 22 W 19/00

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung des Schädigers für eine vorsätzliche

  • BGH, 19.12.1969 - VI ZR 111/68

    Überprüfung der Bemessung des Schmerzensgeldes durch das Revisionsgericht;

  • LG Marburg, 19.07.1995 - 5 O 33/90

    Schmerzensgeldanspruch wegen Freiheitsentziehung aufgrund ärztlicher

  • OLG Köln, 05.06.1992 - 19 U 13/92

    Tendenz der Rechtsprechung höheres Schmerzensgeld

  • OLG München, 24.07.1990 - 5 U 5894/89

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

  • OLG München, 20.09.1988 - 5 U 3126/87

    Mitfahrt; Alkoholeinfluß; Mitverschulden; Mitverschuldensanrechnung;

  • OLG Frankfurt, 21.02.1996 - 23 U 171/95

    Erblindung eines Kindes durch Explosion einer Limonadenflasche -

  • OLG Frankfurt, 22.09.1993 - 9 U 75/92

    Schmerzensgeld: 400.000 DM für niedrige Querschnittslähmung eines 24jährigen

  • BGH, 16.02.1993 - VI ZR 29/92

    Schmerzensgeldbemessung bei Verlust der Empfindungsfähigkeit

  • BGH, 14.04.2016 - 2 StR 137/14

    Vorlage an die Vereinigten Großen Senate des Bundesgerichtshofs; Bemessung der

    Schutz vor dem Ruin des Verurteilten bieten insoweit die gesetzlichen Grenzen, die der Vollstreckung gesetzt sind (OLG Köln, VersR 2002, 65; KG Berlin, Urteil vom 29. Juli 2004 - 8 U 54/04; vgl. auch LG Dresden, Urteil vom 7. April 2006 - 10 O 3131/05).
  • KG, 04.05.2006 - 12 U 42/05

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Angemessenes Schmerzensgeld für erstgradige,

    Wenn jedoch, wie vorliegend, die herangezogenen Entscheidungen älter als zehn Jahre sind, ist die allgemeine Geldentwertung zu berücksichtigen (siehe hierzu bereits Senat, Urteil vom 15. März 2004 - 12 U 333/02 - KGR 2004, 356 = VRS 106, 419 = NZV 2004, 473 = VersR 2004, 1569; Urteil vom 1. Oktober 2001 - 12 U 2139/00 - NZV 2002, 230 = KGR 2002, 98; KG, Urteil vom 29. Juli 2004 - 8 U 54/04 - KGR 2004, 510).
  • BGH, 14.04.2016 - 2 StR 337/14
    Schutz vor dem Ruin des Verurteilten bieten insoweit die gesetzlichen Grenzen, die der Vollstreckung gesetzt sind (OLG Köln, VersR 2002, 65; KG Berlin, Urteil vom 29. Juli 2004 - 8 U 54/04; vgl. auch LG Dresden, Urteil vom 7. April 2006 - 10 O 3131/05).
  • OLG Düsseldorf, 30.08.2013 - 1 U 68/12

    Pflichten des Führers eines U-Bahn- oder Straßenbahnzuges

    Soweit die Klägerin im Zusammenhang mit der Bemessung des Schmerzensgeldes eines Entscheidung des KG Berlin vom 29.07.2004 (Az. 8 U 54/04) berücksichtigt wissen will, scheitert eine Orientierung an dem dort ausgeurteilten Schmerzensgeld i. H. v. 250.000,00 EUR zzgl.
  • LG Hamburg, 19.05.2021 - 336 O 76/17

    Schmerzensgeldanspruch bei einer auf Behandlungsfehlern beruhenden

    Insoweit ist der vorliegende Fall nicht vollständig vergleichbar mit Fallgestaltungen, in denen Gerichte Schmerzensgelder in der Größenordnung von 250.000,- ? und darüber hinaus zugesprochen hatten (vgl. KG, Urt. v. 29.07.2004, Az. 8 U 54/04: 250.000,- ? zzgl. vierteljährlicher Schmerzensgeldrente von 1.500,- ? bei Amputation beider Unterschenkel inkl. Kniegelenke sowie Schädelfraktur aufgrund vorsätzlicher Straftat (Stoß vor einfahrende U-Bahn); LG Hamburg, Urt. v. 17.06.2016, Az. 331 O 113/14: 240.000,- ? bei Amputation eines Unterschenkels inkl.
  • OLG Hamm, 11.01.2019 - 7 U 27/18

    Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall

    Nur bei einem festzustellenden Dauerschaden, und zwar dann, wenn es einen jüngeren Menschen trifft, kann sich das jugendliche Alter auswirken, weil ein junger Mensch diesen Schicksalsschlag länger als ein alter Mensch zu tragen hat und weil das allgemeine körperliche Wohlbefinden bei diesem größer als bei einem alten Menschen ist (KG Berlin, Urteil vom 29.07.2004, Az. 8 U 54/04 -, juris; Doukoff in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Auflage, 2016, § 253 BGB, Rn. 40, Stichwort "Folgeschäden", Rn. 106/107 m.w.N).
  • LG Coburg, 22.06.2005 - 12 O 901/04

    Lebensgefährliche Verletzungen mit lebenslanger Belastung

    Die wesentliche Grundlage für die Bemessung des Schmerzensgeldes bilden das Maß und die Dauer der Lebensbeeinträchtigung, die Größe, Heftigkeit und Dauer der erduldeten Schmerzen und Leiden sowie die Dauer der Behandlung und der Arbeitsunfähigkeit Übersehbarkeit des weiteren Krankheitsverlaufs, ferner der Grad des Verschuldens und die Gesamtumstände des Falles (vgl. Urteil des Kammergerichts Berlin vom 29.7.2004, AZ: 8 U 54/04 , juris-Quelle).
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