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   KG, 29.07.2005 - 5 W 93/05   

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https://dejure.org/2005,6290
KG, 29.07.2005 - 5 W 93/05 (https://dejure.org/2005,6290)
KG, Entscheidung vom 29.07.2005 - 5 W 93/05 (https://dejure.org/2005,6290)
KG, Entscheidung vom 29. Juli 2005 - 5 W 93/05 (https://dejure.org/2005,6290)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthaftigkeit einer Ausnahmebeschwerde wegen "greifbarer Gesetzwidrigkeit"; Abwägungen der wirtschaftlichen Auswirkungen einer Einstellung / Fortsetzung der Zwangsvollstreckung mit den Erfolgsaussichten der Zwangsvollstreckungsgegenklage; Abgabe einer ernsthaften, ...

  • Judicialis

    ZPO § 767 Abs. 2; ; ZPO § 769

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 767 Abs. 1; ZPO § 767 Abs. 2; ZPO § 769
    Rechtsmittel gegen die Ablehnung einer einstweiligen Anordnung; Präklusion bezüglich einer Unterwerfungserklärung nach Rechtskraft des Unterlassungstitels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 03.06.1997 - XI ZR 133/96

    Klärung der Reichweite eines Vollstreckungstitels; Erweiterung des

    Auszug aus KG, 29.07.2005 - 5 W 93/05
    Eine solche Einwendung zur Auslegung der Reichweite eines Titels kann nicht Gegenstand einer Vollstreckungsabwehrklage sein, sondern - bei Vorliegen eines besonderen Rechtsschutzinteresses (vgl. BGH, NJW 1972, 2268; NJW 1962, 109, 110) - nur einer Feststellungsklage (BGH, NJW 1973, 803, 804; NJW 1997, 2320, 2321).
  • BGH, 23.02.1973 - I ZR 117/71

    Gerichtliches Verbot der Bahauptung der Unschädlichkeit und Bekömmlichkeit einer

    Auszug aus KG, 29.07.2005 - 5 W 93/05
    Eine solche Einwendung zur Auslegung der Reichweite eines Titels kann nicht Gegenstand einer Vollstreckungsabwehrklage sein, sondern - bei Vorliegen eines besonderen Rechtsschutzinteresses (vgl. BGH, NJW 1972, 2268; NJW 1962, 109, 110) - nur einer Feststellungsklage (BGH, NJW 1973, 803, 804; NJW 1997, 2320, 2321).
  • BGH, 29.09.1961 - IV ZR 59/61

    Zahlung von DM-West oder DM-Ost nach sowjetzonalem Gerichtsurteil

    Auszug aus KG, 29.07.2005 - 5 W 93/05
    Eine solche Einwendung zur Auslegung der Reichweite eines Titels kann nicht Gegenstand einer Vollstreckungsabwehrklage sein, sondern - bei Vorliegen eines besonderen Rechtsschutzinteresses (vgl. BGH, NJW 1972, 2268; NJW 1962, 109, 110) - nur einer Feststellungsklage (BGH, NJW 1973, 803, 804; NJW 1997, 2320, 2321).
  • BGH, 25.09.1972 - VIII ZR 81/71

    Rechtsschutzbedürfnis für Klage auf Feststellung des Inhalts eines nicht

    Auszug aus KG, 29.07.2005 - 5 W 93/05
    Eine solche Einwendung zur Auslegung der Reichweite eines Titels kann nicht Gegenstand einer Vollstreckungsabwehrklage sein, sondern - bei Vorliegen eines besonderen Rechtsschutzinteresses (vgl. BGH, NJW 1972, 2268; NJW 1962, 109, 110) - nur einer Feststellungsklage (BGH, NJW 1973, 803, 804; NJW 1997, 2320, 2321).
  • BGH, 11.04.1957 - VII ZR 212/56

    Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht des Bürgen

    Auszug aus KG, 29.07.2005 - 5 W 93/05
    Wird die Rechtswirkung durch eine hinzukommende Willenserklärung ausgelöst (insbesondere bei Gestaltungsrechten), so ist der Zeitpunkt maßgebend, zu dem die Willenserklärung abgegeben werden konnte (BGHZ 24, 97; 34, 279; 94, 29; NJW 1994, 2769; Zöller/Herget, a.a.O., § 767 Rdn. 14 m.w.N.).
  • BFH, 06.05.2004 - I S 13/03

    Gegenvorstellung; Fristgebundenheit

    Auszug aus KG, 29.07.2005 - 5 W 93/05
    Seit dem In-Kraft-Treten des ZPO-RG 2001 am 1. Januar 2002 ist auch eine Ausnahmebeschwerde wegen "greifbarer Gesetzwidrigkeit" nicht mehr statthaft (BGH, NJW 2004, 2224; NJW 2002, 1577; BGH, NJW 2004, 2853; OLG Frankfurt/Main, a.a.O.; Zöller/Herget, a.a.O.; Zöller/Gummer, a.a.O., vor § 567 Rdn. 7ff.; a.A. noch - ohne nähere Auseinandersetzung mit der h.M.: OLG Naumburg, JurBüro 2004, 208).
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 252/01

    Mindestverzinsung

    Auszug aus KG, 29.07.2005 - 5 W 93/05
    Sowenig allein die bloße Änderung der Verhältnisse aufgrund eines Sinneswandels des Vertreters vor oder während eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung geeignet ist, die Wiederholungsgefahr auszuräumen (vgl. BGH, GRUR 2004, 162, 163 - Mindestverzinsung; Fezer/Büscher, UWG, § 8 Rdn. 74), sowenig kann dies nach Abschluss des Unterlassungsrechtsstreits eine Beseitigung des rechtskräftigen Titels rechtfertigen.
  • BGH, 13.05.1982 - I ZR 205/80

    Senioren-Paß

    Auszug aus KG, 29.07.2005 - 5 W 93/05
    Zwar kann die Abgabe einer ernsthaften, vertragsstrafenbewehrten Unterlassungserklärung die Wiederholungsgefahr für die Zukunft dauerhaft entfallen lassen (BGH, GRUR 1982, 688, 691 - Senioren-Pass; Fetzer/Büscher, a.a.O., § 8 Rdn. 64 m.w.N.).
  • KG, 21.10.2003 - 5 U 77/03

    Unlauterer Wettbewerb: Kostenlose Anrufweiterleitung an eine Taxizentrale

    Auszug aus KG, 29.07.2005 - 5 W 93/05
    Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen die ihren Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Senats vom 21. Oktober 2003 (AZ: 5 U 77/03) zurückweisende Entscheidung des Landgerichts ist unzulässig, §§ 769, 707 Abs. 2 Satz 2, 719 Abs. 1 ZPO.
  • BGH, 30.03.1994 - VIII ZR 132/92

    Ausschluß eines rechtskräftig aberkannten Aufrechnungseinwands im Rahmen einer

    Auszug aus KG, 29.07.2005 - 5 W 93/05
    Wird die Rechtswirkung durch eine hinzukommende Willenserklärung ausgelöst (insbesondere bei Gestaltungsrechten), so ist der Zeitpunkt maßgebend, zu dem die Willenserklärung abgegeben werden konnte (BGHZ 24, 97; 34, 279; 94, 29; NJW 1994, 2769; Zöller/Herget, a.a.O., § 767 Rdn. 14 m.w.N.).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

  • OLG Frankfurt, 29.08.2002 - 26 W 102/02

    Unanfechtbarkeit von Entscheidungen über die einstweilige Einstellung der

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

  • OLG Zweibrücken, 19.11.2001 - 2 WF 91/01

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung - Erfolgsaussichten des

  • OLG Naumburg, 19.01.2004 - 5 W 3/04

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Entscheidung des

  • BGH, 21.04.2004 - XII ZB 279/03

    Anfechtbarkeit einer einstweiligen Anordnung

  • BGH, 25.02.1985 - VIII ZR 116/84

    Geltendmachung einer Option auf Verlängerung des Mietverhältnisses nach

  • VerfGH Berlin, 25.04.2006 - VerfGH 59/06

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Anspruchs auf Rundfunkfreiheit des Senders

    Zweifel an der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bestehen nicht, insbesondere steht nicht das Gebot der Rechtswegerschöpfung entgegen, denn sowohl nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 159, 14 ff.) als auch nach der Rechtsprechung des Kammergerichts (Beschluss vom 29. Juli 2005 - 5 W 93/05 -, Magazindienst 2005, 1052 ff.) ist die sofortige Beschwerde gegen die einen Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung gemäß § 769 ZPO zurückweisende Entscheidung in entsprechender Anwendung von § 707 Abs. 2 Satz 2, § 717 Abs. 1 ZPO nicht statthaft.
  • OLG Saarbrücken, 02.03.2018 - 4 W 28/17

    Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde: Anfechtbarkeit von Beschlüssen

    Der früher teilweise vertretenen Auffassung, jedenfalls in Fällen "greifbarer Gesetzeswidrigkeit" sei eine außerordentliche Beschwerde zuzulassen, ist der Bundesgerichtshof mit der inzwischen ganz herrschenden Meinung ausdrücklich entgegengetreten (BGH, Beschluss vom 11. Mai 2005 - XII ZB 198/03, MDR 2005, 927; so auch OLG Frankfurt NJW-RR 2003, 140; OLGR 2008, 612; OLG Brandenburg JurBüro 2005, 664; KG KGR 2005, 970; OLG Naumburg FamRZ 2006, 1289; OLG Bremen MDR 2006, 229; Zöller/Herget, a.a.O., § 769 Rdn. 13 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 09.05.2006 - 12 W 254/06

    Sofortige Beschwerde gegen die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Sie ist danach wegen der gleichen Interessenlage wie im Fall des § 719 Abs. 1 ZPO analog § 707 Abs. 2 Satz 2 ZPO ausgeschlossen (vgl. BGHZ 159, 14 ff., HansOLG Bremen MDR 2006, 229; OLG Frankfurt NJW-RR 2003, 140; KG KG-Report Berlin 2005, 970 ff.; OLG München Beschl. vom 20. Mai 2005 - 21 W 1548/05; OLG Naumburg Beschl. vom 31. Januar 2006 - 14 WF 10/06; LAG Rheinland-Pfalz Beschl. vom 25. November 2005 - 2 Ta 269/05; Zöller/Herget, ZPO, 25. Auflage, § 769 Rn. 13).
  • VerfGH Berlin, 05.04.2006 - VerfGH 59 A/06

    Einstweilige Anordnung im Presse- und Rundfunkrecht

    Zweifel an der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bestehen nicht, insbesondere steht nicht das Gebot der Rechtswegerschöpfung entgegen, denn sowohl nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 159, 14 ff.) als auch nach der für die Antragstellerin maßgeblichen Rechtsprechung des Kammergerichts (Beschluss vom 29. Juli 2005 - 5 W 93/05 -, Magazindienst 2005, 1052 ff.) ist die sofortige Beschwerde gegen die einen Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung gemäß § 769 ZPO zurückweisende Entscheidung in entsprechender Anwendung von § 707 Abs. 2 Satz 2, § 717 Abs. 1 ZPO nicht statthaft.
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