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   KG, 29.08.2011 - 2 Ws 326/11 Vollz   

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KG, 29.08.2011 - 2 Ws 326/11 Vollz (https://dejure.org/2011,10961)
KG, Entscheidung vom 29.08.2011 - 2 Ws 326/11 Vollz (https://dejure.org/2011,10961)
KG, Entscheidung vom 29. August 2011 - 2 Ws 326/11 Vollz (https://dejure.org/2011,10961)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Maßregelvollzug, Hala-Kost, Selbstverpfleger

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 21 S 3 StVollzG, § 32 PsychKG BE, § 33 PsychKG BE, § 34 PsychKG BE, § 35 PsychKG BE
    Maßregelvollzug: Anspruch eines Untergebrachten auf islamischen Speisegeboten entsprechende Lebensmittel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entsprechende Anwendung des § 21 S. 3 StVollzG im Bereich des Maßregelvollzugs; Recht auf Selbstverpflegung für Gefangene bei Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft mit besonderen Speisegeboten; Zulässigkeit der Beschränkung der Anstaltsbelieferung auf ein ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Halal-Kost für muslimische Strafgefangene

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 159 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Hamm, 14.12.1983 - 7 Vollz (Ws) 140/83
    Auszug aus KG, 29.08.2011 - 2 Ws 326/11
    Die von ihr vertretene Auslegung des § 21 Satz 3 StVollzG, der zufolge es ausreiche, dem muslimischen Beschwerdeführer die Ernährung mit schweinefleischfreier oder vegetarischer Kost zu ermöglichen, steht im Widerspruch zu der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Hamm NStZ 1984, 190, 191 linke Spalte, Mitte).

    17 a) Obergerichtlich geklärt ist zunächst, dass § 21 Satz 3 StVollzG nur ein Recht auf Selbstverpflegung vorsieht, wenn ein Gefangener einer Religionsgemeinschaft mit besonderen Speisegeboten angehört und diese im Rahmen der Anstaltsverpflegung nicht berücksichtigt werden; dagegen enthält die Norm keine Verpflichtung der Anstalt, dem Gefangenen entsprechende Speisen auch zu beschaffen (vgl. OLG Koblenz ZfStrVo 1995, 111; OLG Hamm NStZ 1984, 190; OLG Karlsruhe Justiz 1979, 108; OLG Stuttgart, Beschluss vom 27. Januar 1997 - 4 VAs 23/96 - juris; Senat, Beschluss vom 14. Juli 2011 - 2 Ws 248/11 Vollz - Calliess/Müller-Dietz, § 21 StVollzG Rdn.5; Arloth, § 21 StVollzG Rdn. 3; vgl. auch LG Straubing ZfStrVo 1979, 124).

    Der Anspruch auf Achtung der Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit nach Art. 4 GG ist nämlich, worauf auch der nach Art. 140 GG als Bestandteil des Grundgesetzes fortgeltende Art. 136 der Weimarer Reichsverfassung hinweist, ein Abwehrrecht des einzelnen gegenüber dem Staat; dieser ist dem Grundsatz nach nicht verpflichtet, dem einzelnen die faktische Möglichkeit der Religionsausübung - wozu auch die Befolgung religiöser Speisevorschriften gehört - zu verschaffen (vgl. OLG Hamm NStZ 1984, 190; Senat, Beschluss vom 14. Juli 2011 - 2 Ws 248/11 Vollz -).

    Schließlich ist auch zu berücksichtigen, dass es einheitliche islamische Speisevorschriften nicht gibt, die Vorschriften des Korans von den jeweiligen islamischen Autoritäten vielmehr unterschiedlich ausgelegt werden, und dass im Rahmen einer Gemeinschaftsverpflegung naturgemäß nicht sämtlichen individuellen Wünschen und Bedürfnissen an die Speisen Rechnung getragen werden kann (vgl. OLG Hamm NStZ 1984, 190; Senat, Beschluss vom 14. Juli 2011 - 2 Ws 248/11 Vollz -).

    Auch wenn der Antragsgegner nicht selbst für eine den religiösen Speisegeboten entsprechende Ernährung zu sorgen hat, so hat er dem Untergebrachten jedoch zu gestatten, sich derartige Speisen selbst zu verschaffen (vgl. OLG Koblenz ZfStrVo 1995, 111; OLG Hamm NStZ 1984, 190, 191; OLG Stuttgart, Beschluss vom 27. Januar 1997 - 4 VAs 23/96 - juris; LG Straubing ZfStrVo 1979, 124; Senat, Beschluss vom 14. Juli 2011 - 2 Ws 248/11 Vollz -).

  • KG, 14.07.2011 - 2 Ws 248/11

    Anstaltsverpflegung im Maßregelvollzug

    Auszug aus KG, 29.08.2011 - 2 Ws 326/11
    17 a) Obergerichtlich geklärt ist zunächst, dass § 21 Satz 3 StVollzG nur ein Recht auf Selbstverpflegung vorsieht, wenn ein Gefangener einer Religionsgemeinschaft mit besonderen Speisegeboten angehört und diese im Rahmen der Anstaltsverpflegung nicht berücksichtigt werden; dagegen enthält die Norm keine Verpflichtung der Anstalt, dem Gefangenen entsprechende Speisen auch zu beschaffen (vgl. OLG Koblenz ZfStrVo 1995, 111; OLG Hamm NStZ 1984, 190; OLG Karlsruhe Justiz 1979, 108; OLG Stuttgart, Beschluss vom 27. Januar 1997 - 4 VAs 23/96 - juris; Senat, Beschluss vom 14. Juli 2011 - 2 Ws 248/11 Vollz - Calliess/Müller-Dietz, § 21 StVollzG Rdn.5; Arloth, § 21 StVollzG Rdn. 3; vgl. auch LG Straubing ZfStrVo 1979, 124).

    Der Anspruch auf Achtung der Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit nach Art. 4 GG ist nämlich, worauf auch der nach Art. 140 GG als Bestandteil des Grundgesetzes fortgeltende Art. 136 der Weimarer Reichsverfassung hinweist, ein Abwehrrecht des einzelnen gegenüber dem Staat; dieser ist dem Grundsatz nach nicht verpflichtet, dem einzelnen die faktische Möglichkeit der Religionsausübung - wozu auch die Befolgung religiöser Speisevorschriften gehört - zu verschaffen (vgl. OLG Hamm NStZ 1984, 190; Senat, Beschluss vom 14. Juli 2011 - 2 Ws 248/11 Vollz -).

    Schließlich ist auch zu berücksichtigen, dass es einheitliche islamische Speisevorschriften nicht gibt, die Vorschriften des Korans von den jeweiligen islamischen Autoritäten vielmehr unterschiedlich ausgelegt werden, und dass im Rahmen einer Gemeinschaftsverpflegung naturgemäß nicht sämtlichen individuellen Wünschen und Bedürfnissen an die Speisen Rechnung getragen werden kann (vgl. OLG Hamm NStZ 1984, 190; Senat, Beschluss vom 14. Juli 2011 - 2 Ws 248/11 Vollz -).

    Auch wenn der Antragsgegner nicht selbst für eine den religiösen Speisegeboten entsprechende Ernährung zu sorgen hat, so hat er dem Untergebrachten jedoch zu gestatten, sich derartige Speisen selbst zu verschaffen (vgl. OLG Koblenz ZfStrVo 1995, 111; OLG Hamm NStZ 1984, 190, 191; OLG Stuttgart, Beschluss vom 27. Januar 1997 - 4 VAs 23/96 - juris; LG Straubing ZfStrVo 1979, 124; Senat, Beschluss vom 14. Juli 2011 - 2 Ws 248/11 Vollz -).

  • OLG Hamm, 23.10.2001 - 5 Ws 373/01

    Verwerfung der Berufung wegen Ausbleibens des Angeklagten, Wiedereinsetzung in

    Auszug aus KG, 29.08.2011 - 2 Ws 326/11
    Ebenso wenig unterliegt es Bedenken, dass der Antragsgegner den Empfang von Paketen mit Lebensmitteln, bei dem Sicherheitsgesichtspunkte zu beachten sind (vgl. §§ 35 Abs. 1, 34 Abs. 3 PsychKG), nach Anzahl und Anlässen eingeschränkt hat (vgl. Senat, Beschluss vom 5. November 2001 - 5 Ws 373/01 Vollz -).

    Der Senat hat bereits früher entschieden, dass die Einschränkung des Einbringens von Lebens- und Genussmitteln in das Krankenhaus des Maßregelvollzugs im Hinblick auf bestehende Missbrauchsmöglichkeiten zulässig ist (vgl. Senat, Beschluss vom 5. November 2001 - 5 Ws 373/01 Vollz -).

  • OLG Koblenz, 02.12.1993 - 3 Ws 286/93
    Auszug aus KG, 29.08.2011 - 2 Ws 326/11
    17 a) Obergerichtlich geklärt ist zunächst, dass § 21 Satz 3 StVollzG nur ein Recht auf Selbstverpflegung vorsieht, wenn ein Gefangener einer Religionsgemeinschaft mit besonderen Speisegeboten angehört und diese im Rahmen der Anstaltsverpflegung nicht berücksichtigt werden; dagegen enthält die Norm keine Verpflichtung der Anstalt, dem Gefangenen entsprechende Speisen auch zu beschaffen (vgl. OLG Koblenz ZfStrVo 1995, 111; OLG Hamm NStZ 1984, 190; OLG Karlsruhe Justiz 1979, 108; OLG Stuttgart, Beschluss vom 27. Januar 1997 - 4 VAs 23/96 - juris; Senat, Beschluss vom 14. Juli 2011 - 2 Ws 248/11 Vollz - Calliess/Müller-Dietz, § 21 StVollzG Rdn.5; Arloth, § 21 StVollzG Rdn. 3; vgl. auch LG Straubing ZfStrVo 1979, 124).

    Auch wenn der Antragsgegner nicht selbst für eine den religiösen Speisegeboten entsprechende Ernährung zu sorgen hat, so hat er dem Untergebrachten jedoch zu gestatten, sich derartige Speisen selbst zu verschaffen (vgl. OLG Koblenz ZfStrVo 1995, 111; OLG Hamm NStZ 1984, 190, 191; OLG Stuttgart, Beschluss vom 27. Januar 1997 - 4 VAs 23/96 - juris; LG Straubing ZfStrVo 1979, 124; Senat, Beschluss vom 14. Juli 2011 - 2 Ws 248/11 Vollz -).

  • OLG Stuttgart, 27.01.1997 - 4 VAs 23/96

    Gestattung der Selbstverpflegung des Gefangenen durch die Vollzugsanstalt;

    Auszug aus KG, 29.08.2011 - 2 Ws 326/11
    17 a) Obergerichtlich geklärt ist zunächst, dass § 21 Satz 3 StVollzG nur ein Recht auf Selbstverpflegung vorsieht, wenn ein Gefangener einer Religionsgemeinschaft mit besonderen Speisegeboten angehört und diese im Rahmen der Anstaltsverpflegung nicht berücksichtigt werden; dagegen enthält die Norm keine Verpflichtung der Anstalt, dem Gefangenen entsprechende Speisen auch zu beschaffen (vgl. OLG Koblenz ZfStrVo 1995, 111; OLG Hamm NStZ 1984, 190; OLG Karlsruhe Justiz 1979, 108; OLG Stuttgart, Beschluss vom 27. Januar 1997 - 4 VAs 23/96 - juris; Senat, Beschluss vom 14. Juli 2011 - 2 Ws 248/11 Vollz - Calliess/Müller-Dietz, § 21 StVollzG Rdn.5; Arloth, § 21 StVollzG Rdn. 3; vgl. auch LG Straubing ZfStrVo 1979, 124).

    Auch wenn der Antragsgegner nicht selbst für eine den religiösen Speisegeboten entsprechende Ernährung zu sorgen hat, so hat er dem Untergebrachten jedoch zu gestatten, sich derartige Speisen selbst zu verschaffen (vgl. OLG Koblenz ZfStrVo 1995, 111; OLG Hamm NStZ 1984, 190, 191; OLG Stuttgart, Beschluss vom 27. Januar 1997 - 4 VAs 23/96 - juris; LG Straubing ZfStrVo 1979, 124; Senat, Beschluss vom 14. Juli 2011 - 2 Ws 248/11 Vollz -).

  • BGH, 12.11.1970 - 1 StR 263/70

    Möglichkeit gegen einen Beschluss mit einer Rechtsbeschwerde vorzugehen - Hinweis

    Auszug aus KG, 29.08.2011 - 2 Ws 326/11
    Es soll vermieden werden, dass schwer erträgliche Unterschiede in der Rechtsprechung entstehen oder fortbestehen, wobei es auch darauf ankommt, welche Bedeutung die angefochtene Entscheidung für die Rechtsprechung im Ganzen hat (vgl. BGHSt 24, 15, 22; Senat, Beschluss vom 27. August 2009 - 2 Ws 279/09 Vollz - std. Rspr.).
  • KG, 19.07.2002 - 5 Ws 308/02
    Auszug aus KG, 29.08.2011 - 2 Ws 326/11
    Zwar dürfen allgemeine Vollzugsgrundsätze, die sich aus dem Strafvollzugsrecht herleiten lassen (vgl. Senat NStZ 2003, 50), nicht ohne weiteres auf den Maßregelvollzug übertragen werden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 17. August 2006 - 5 Ws 619/04 Vollz - und vom 26. Juli 2006 - 5 Ws 392/06 - Pollähne in AV-StVollzG 5. Aufl., vor § 136 Rdn. 7; § 136 Rdnrn. 4-7; § 138 Rdn. 1).
  • KG, 08.07.1998 - 5 Ws 152/98
    Auszug aus KG, 29.08.2011 - 2 Ws 326/11
    Die therapeutische Ausrichtung der Unterbringung steht jedoch der entsprechenden Anwendung des § 21 Satz 3 StVollzG nicht entgegen, da die Art der Verpflegung - anders als etwa die Einbringung und Benutzung eines Computers (vgl. Senat NStZ-RR 1998, 382) - nicht geeignet ist, den Behandlungserfolg zu gefährden oder zu beeinträchtigen.
  • OLG Hamm, 07.05.1984 - 1 Vollz (Ws) 69/84
    Auszug aus KG, 29.08.2011 - 2 Ws 326/11
    Eine Gefahr für die Einheitlichkeit der Rechtsprechung ist insbesondere dann gegeben, wenn die Strafvollstreckungskammer von der höchstrichterlichen oder obergerichtlichen Rechtsprechung nicht nur in einem besonderen Einzelfall abweichen will (vgl. OLG Hamm ZfStrVo 1984, 318).
  • OLG Stuttgart, 29.01.1998 - 4 Ws 275/97
    Auszug aus KG, 29.08.2011 - 2 Ws 326/11
    b) Die Rechtsbeschwerde ist auch zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zulässig, da die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer zu Unsicherheiten in der Rechtsanwendung führen kann (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 29. Januar 1998 - 4 Ws 275/97 - juris Rdn. 4 - ; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG 11. Aufl., § 116 Rdn. 2).
  • KG, 26.07.2006 - 5 Ws 392/06

    Maßregelvollzug: Grundsatz der geschlechtergetrennten Unterbringung

  • OLG Hamm, 21.10.2019 - 1 Vollz (Ws) 500/19

    Sicherungsverwahrung Religionsgemeinschaften, Speisegebote, Recht zum Bezug von

    Sofern aber besondere Speisegebote im Rahmen der Einrichtungsverpflegung nicht berücksichtigt werden, ist die Einrichtung gehalten, den Untergebrachten zu gestatten, sich etwa im Wege des Einkaufs solche Speisen selbst zu beschaffen und zuzubereiten (vgl. LG Gießen, Beschluss vom 04.12.2012 - 2 StVK - Vollz 1224/12 -, juris; KG, Beschluss vom 29.08.2011 - 2 Ws 326/11 Vollz -, juris; OLG Koblenz, ZfStrVo 1995, 111; OLG Hamm, Beschluss vom 04.12.1983 - 7 Vollz(Ws) 140/83 -, juris; Arloth in: Arloth/Krä, StVollzG, 4. Aufl., § 21 Rn. 3; Hettenbach in: BeckOK Strafvollzug, 11. Ed. (10.07.2019), SVVollzG NRW § 17 Rn. 9; StVollzG NRW § 16 Rn. 9; Keppler/Nestler in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG, 6. Aufl., § 21 Rn. 11f.; Laubenthal in: Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel, a.a.O. Rn. 153f.).

    Diese Vorgaben erstrecken sich auch auf die Möglichkeit, halal hergestellte Fleischprodukte zu beziehen, auch wenn im Islam keine religiöse Pflicht besteht, Fleisch zu verzehren (vgl. KG, Beschluss vom 29.08.2011, a.a.O.).

    Ob die Antragsgegnerin zu diesem Zweck nun z.B. das Angebot im Rahmen der Gemeinschaftsverpflegung entsprechend erweitert, einen zusätzlichen Anbieter hinzuzieht oder - ggf. unter geeigneten Vorkehrungen vergleichbar der im angefochtenen Beschluss erwähnten Möglichkeit zur zwischenzeitlichen Kühlung von anlässlich vollzugsöffnender Maßnahmen mitgebrachten verderblichen Lebensmitteln - doch die vom Betroffenen selbst vorzunehmende Bestellung bei einem externen Anbieter bzw. die diesbezügliche Lieferung zulässt, bleibt ihrem pflichtgemäßen Ermessen überlassen (vgl. KG, Beschluss vom 29.08.2011, a.a.O.).

  • KG, 11.12.2015 - 5 Ws 119/15

    Maßregelvollzug in einem psychiatrischen Krankenhaus: Gestattung einer

    Die Abweichung muss auf einer anderen Rechtsauffassung, nicht auf einem anderen Sachverhalt beruhen (std. Rspr., vgl. nur KG, Beschluss vom 29. August 2011 - 2 Ws 326/11 Vollz - juris Rz. 14).

    Zwar hat die Strafvollstreckungskammer im Einklang mit der obergerichtlichen Rechtsprechung ausgeführt, dass die Bewilligung von Selbstverpflegung während des Maßregelvollzugs im Ermessen der Anstalt steht (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 28. Juli 2015 - 1 Vollz (Ws) 260/15 - juris Rz.13 ff.; KG, Beschluss vom 29. August 2011 - 2 Ws 326/11 Vollz - juris Rz. 21).

    Zwar ist es nach der Entscheidung des Kammergerichts vom 29. August 2011 - 2 Ws 326/11 Vollz - nicht zu beanstanden, wenn das Krankenhaus .

  • KG, 25.09.2019 - 5 Ws 121/19

    Selbstverpflegung mit Halal-Kost in einer Berliner Justizvollzugsanstalt

    bb) Danach gewährt § 58 Satz 3 StVollzG Bln nur ein Recht auf Selbstverpflegung, wenn ein Gefangener einer Religionsgemeinschaft mit besonderen Speisegeboten angehört und diese bei der Anstaltsverpflegung nicht berücksichtigt werden; dagegen enthält die Norm keine Verpflichtung der Anstalt, dem Gefangenen entsprechende Speisen auch zu beschaffen (vgl. OLG Karlsruhe Justiz 1979, 108; OLG Hamm NStZ 1984, 190, 191; OLG Koblenz, ZfStrVo 1995, 111; OLG Stuttgart, Beschluss vom 27. Januar 1997 - 4 VAs 23/96 - juris Rdn. 5; KG, Beschlüsse vom 14. Juli 2011 - 2 Ws 248/11 Vollz - juris Rdn. 7 und vom 29. August 2011 - 2 Ws 326/11 Vollz - juris Rdn.17).

    Der Anspruch auf Achtung der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit nach Art. 4 GG ist nämlich, worauf auch der nach Art. 140 GG als Bestandteil des Grundgesetzes fortgeltende Art. 136 der Weimarer Reichsverfassung hinweist, ein Abwehrrecht des Einzelnen gegenüber dem Staat; dieser ist dem Grundsatz nach nicht verpflichtet, dem Einzelnen die faktische Möglichkeit der Religionsausübung - wozu auch die Befolgung religiöser Speisevorschriften gehört - zu verschaffen (vgl. OLG Hamm a.a.O.; KG, Beschlüsse vom 14. Juli 2011 a.a.O. und 29. August 2011 a.a.O.).

    Der Umstand, dass manche Gefangene nicht über genügend Eigenmittel verfügen, kann schon im Hinblick auf die gebotene weltanschauliche Neutralität des Staates nicht dazu führen, die Anstalt zur Herstellung und Ausgabe entsprechender Speisen zu verpflichten (vgl. KG, Beschlüsse vom 14. Juli 2011 a.a.O. und 29. August 2011 a.a.O.).

  • OLG Hamm, 30.12.2019 - 1 Vollz (Ws) 556/19
    Sofern aber besondere Speisegebote im Rahmen der Einrichtungsverpflegung nicht berücksichtigt werden, ist die Einrichtung gehalten, den Untergebrachten zu gestatten, sich etwa im Wege des Einkaufs solche Speisen selbst zu beschaffen und zuzubereiten (vgl. LG Gießen, Beschluss vom 04.12.2012 - 2 StVK - Vollz 1224/12 -, juris; KG, Beschluss vom 29.08.2011 - 2 Ws 326/11 Vollz -, juris; OLG Koblenz, ZfStrVo 1995, 111; OLG Hamm, Beschluss vom 04.12.1983 - 7 Vollz(Ws) 140/83 -, juris; Arloth in: Arloth/Krä, StVollzG, 4. Aufl., § 21 Rn. 3; Hettenbach in: BeckOK Strafvollzug, 11. Ed. (10.07.2019), SVVollzG NRW § 17 Rn. 9; StVollzG NRW § 16 Rn. 9; Keppler/Nestler in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG, 6. Aufl., § 21 Rn. 11f.; Laubenthal in: Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel, a.a.O. Rn. 153f.).

    Diese Vorgaben erstrecken sich auch auf die Möglichkeit, halal hergestellte Fleischprodukte zu beziehen, auch wenn im Islam keine religiöse Pflicht besteht, Fleisch zu verzehren (vgl. KG, Beschluss vom 29.08.2011, a.a.O.).".

  • KG, 19.02.2013 - 2 Ws 25/13

    Urlaubsantrag eines Gefangenen

    Die form- und fristgerecht eingelegte Rechtsbeschwerde (§ 118 StVollzG ) ist zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zulässig, da die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer zu Unsicherheiten in der Rechtsanwendung führen kann (dazu vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 29. Januar 1998 - 4 Ws 275/97 - juris Rdn. 4; Senat, Beschluss vom 29. August 2011 - 2 Ws 326/11 Vollz - Calliess/Müller-Dietz, StVollzG 11. Aufl., § 116 Rdn. 2).

    Der Antragsgegner hat den Antragsteller unverzüglich unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats erneut zu bescheiden (dazu vgl. Senat, Beschluss vom 29. August 2011 - 2 Ws 326/11 Vollz -).

  • KG, 18.12.2014 - 2 Ws 376/14

    Ausschluss vom gemeinsamen Hofgang, Einschränkung des Schriftverkehrs sowie

    b) Zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfolgt die Zulassung, wenn vermieden werden soll, dass schwer erträgliche Unterschiede in der Rechtsprechung entstehen oder fortbestehen, wobei es darauf ankommt, welche Bedeutung die angefochtene Entscheidung für die Rechtsprechung im Ganzen hat (vgl. BGHSt 24, 15, 22; Senat, Beschluss vom 29. August 2011 - 2 Ws 326/11 Vollz -).
  • KG, 31.01.2019 - 5 Ws 149/18
    Allgemeine Vollzugsgrundsätze, die sich aus dem Strafvollzugsrecht herleiten lassen, dürfen daher nicht ohne weiteres auf den Maßregelvollzug übertragen werden (vgl. KG, Beschlüsse vom 29. August 2011- 2 Ws 326/11 Vollz - juris Rn. 13, 22. August 2012 - 4 Ws M87/12 - juris Rn. 16.- jeweils m.w.N.; Pollähne, in: Feest/Lesting/Lindemann, Strafvollzugsgesetze, 7. Aufl. Teil lV Vor § 136 StVollzG Rn.8).
  • KG, 02.08.2018 - 2 Ws 131/18

    Aufrechterhaltung von Feststellungen im Rechtsbeschwerdeverfahren

    Zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfolgt die Zulassung der Rechtsbeschwerde, wenn vermieden werden soll, dass schwer erträgliche Unterschiede in der Rechtsprechung entstehen oder fortbestehen, wobei es darauf ankommt, welche Bedeutung die angefochtene Entscheidung für die Rechtsprechung im Ganzen hat (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 29. August 2011 - 2 Ws 326/11 Vollz -).
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