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   KG, 29.08.2011 - 2 Ws 326/11 Vollz   

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KG, 29.08.2011 - 2 Ws 326/11 Vollz (https://dejure.org/2011,10961)
KG, Entscheidung vom 29.08.2011 - 2 Ws 326/11 Vollz (https://dejure.org/2011,10961)
KG, Entscheidung vom 29. August 2011 - 2 Ws 326/11 Vollz (https://dejure.org/2011,10961)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Maßregelvollzug, Hala-Kost, Selbstverpfleger

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 21 S 3 StVollzG, § 32 PsychKG BE, § 33 PsychKG BE, § 34 PsychKG BE, § 35 PsychKG BE
    Maßregelvollzug: Anspruch eines Untergebrachten auf islamischen Speisegeboten entsprechende Lebensmittel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entsprechende Anwendung des § 21 S. 3 StVollzG im Bereich des Maßregelvollzugs; Recht auf Selbstverpflegung für Gefangene bei Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft mit besonderen Speisegeboten; Zulässigkeit der Beschränkung der Anstaltsbelieferung auf ein ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Halal-Kost für muslimische Strafgefangene

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 159 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • KG, 25.09.2019 - 5 Ws 121/19

    Selbstverpflegung mit Halal-Kost in einer Berliner Justizvollzugsanstalt

    bb) Danach gewährt § 58 Satz 3 StVollzG Bln nur ein Recht auf Selbstverpflegung, wenn ein Gefangener einer Religionsgemeinschaft mit besonderen Speisegeboten angehört und diese bei der Anstaltsverpflegung nicht berücksichtigt werden; dagegen enthält die Norm keine Verpflichtung der Anstalt, dem Gefangenen entsprechende Speisen auch zu beschaffen (vgl. OLG Karlsruhe Justiz 1979, 108; OLG Hamm NStZ 1984, 190, 191; OLG Koblenz, ZfStrVo 1995, 111; OLG Stuttgart, Beschluss vom 27. Januar 1997 - 4 VAs 23/96 - juris Rdn. 5; KG, Beschlüsse vom 14. Juli 2011 - 2 Ws 248/11 Vollz - juris Rdn. 7 und vom 29. August 2011 - 2 Ws 326/11 Vollz - juris Rdn.17).

    Der Anspruch auf Achtung der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit nach Art. 4 GG ist nämlich, worauf auch der nach Art. 140 GG als Bestandteil des Grundgesetzes fortgeltende Art. 136 der Weimarer Reichsverfassung hinweist, ein Abwehrrecht des Einzelnen gegenüber dem Staat; dieser ist dem Grundsatz nach nicht verpflichtet, dem Einzelnen die faktische Möglichkeit der Religionsausübung - wozu auch die Befolgung religiöser Speisevorschriften gehört - zu verschaffen (vgl. OLG Hamm a.a.O.; KG, Beschlüsse vom 14. Juli 2011 a.a.O. und 29. August 2011 a.a.O.).

    Der Umstand, dass manche Gefangene nicht über genügend Eigenmittel verfügen, kann schon im Hinblick auf die gebotene weltanschauliche Neutralität des Staates nicht dazu führen, die Anstalt zur Herstellung und Ausgabe entsprechender Speisen zu verpflichten (vgl. KG, Beschlüsse vom 14. Juli 2011 a.a.O. und 29. August 2011 a.a.O.).

  • KG, 11.12.2015 - 5 Ws 119/15

    Maßregelvollzug in einem psychiatrischen Krankenhaus: Gestattung einer

    Die Abweichung muss auf einer anderen Rechtsauffassung, nicht auf einem anderen Sachverhalt beruhen (std. Rspr., vgl. nur KG, Beschluss vom 29. August 2011 - 2 Ws 326/11 Vollz - juris Rz. 14).

    Zwar hat die Strafvollstreckungskammer im Einklang mit der obergerichtlichen Rechtsprechung ausgeführt, dass die Bewilligung von Selbstverpflegung während des Maßregelvollzugs im Ermessen der Anstalt steht (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 28. Juli 2015 - 1 Vollz (Ws) 260/15 - juris Rz.13 ff.; KG, Beschluss vom 29. August 2011 - 2 Ws 326/11 Vollz - juris Rz. 21).

    Zwar ist es nach der Entscheidung des Kammergerichts vom 29. August 2011 - 2 Ws 326/11 Vollz - nicht zu beanstanden, wenn das Krankenhaus .

  • OLG Hamm, 21.10.2019 - 1 Vollz (Ws) 500/19

    Sicherungsverwahrung Religionsgemeinschaften, Speisegebote, Recht zum Bezug von

    Sofern aber besondere Speisegebote im Rahmen der Einrichtungsverpflegung nicht berücksichtigt werden, ist die Einrichtung gehalten, den Untergebrachten zu gestatten, sich etwa im Wege des Einkaufs solche Speisen selbst zu beschaffen und zuzubereiten (vgl. LG Gießen, Beschluss vom 04.12.2012 - 2 StVK - Vollz 1224/12 -, juris; KG, Beschluss vom 29.08.2011 - 2 Ws 326/11 Vollz -, juris; OLG Koblenz, ZfStrVo 1995, 111; OLG Hamm, Beschluss vom 04.12.1983 - 7 Vollz(Ws) 140/83 -, juris; Arloth in: Arloth/Krä, StVollzG, 4. Aufl., § 21 Rn. 3; Hettenbach in: BeckOK Strafvollzug, 11. Ed. (10.07.2019), SVVollzG NRW § 17 Rn. 9; StVollzG NRW § 16 Rn. 9; Keppler/Nestler in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG, 6. Aufl., § 21 Rn. 11f.; Laubenthal in: Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel, a.a.O. Rn. 153f.).

    Diese Vorgaben erstrecken sich auch auf die Möglichkeit, halal hergestellte Fleischprodukte zu beziehen, auch wenn im Islam keine religiöse Pflicht besteht, Fleisch zu verzehren (vgl. KG, Beschluss vom 29.08.2011, a.a.O.).

    Ob die Antragsgegnerin zu diesem Zweck nun z.B. das Angebot im Rahmen der Gemeinschaftsverpflegung entsprechend erweitert, einen zusätzlichen Anbieter hinzuzieht oder - ggf. unter geeigneten Vorkehrungen vergleichbar der im angefochtenen Beschluss erwähnten Möglichkeit zur zwischenzeitlichen Kühlung von anlässlich vollzugsöffnender Maßnahmen mitgebrachten verderblichen Lebensmitteln - doch die vom Betroffenen selbst vorzunehmende Bestellung bei einem externen Anbieter bzw. die diesbezügliche Lieferung zulässt, bleibt ihrem pflichtgemäßen Ermessen überlassen (vgl. KG, Beschluss vom 29.08.2011, a.a.O.).

  • OLG Hamm, 30.12.2019 - 1 Vollz (Ws) 556/19
    Sofern aber besondere Speisegebote im Rahmen der Einrichtungsverpflegung nicht berücksichtigt werden, ist die Einrichtung gehalten, den Untergebrachten zu gestatten, sich etwa im Wege des Einkaufs solche Speisen selbst zu beschaffen und zuzubereiten (vgl. LG Gießen, Beschluss vom 04.12.2012 - 2 StVK - Vollz 1224/12 -, juris; KG, Beschluss vom 29.08.2011 - 2 Ws 326/11 Vollz -, juris; OLG Koblenz, ZfStrVo 1995, 111; OLG Hamm, Beschluss vom 04.12.1983 - 7 Vollz(Ws) 140/83 -, juris; Arloth in: Arloth/Krä, StVollzG, 4. Aufl., § 21 Rn. 3; Hettenbach in: BeckOK Strafvollzug, 11. Ed. (10.07.2019), SVVollzG NRW § 17 Rn. 9; StVollzG NRW § 16 Rn. 9; Keppler/Nestler in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG, 6. Aufl., § 21 Rn. 11f.; Laubenthal in: Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel, a.a.O. Rn. 153f.).

    Diese Vorgaben erstrecken sich auch auf die Möglichkeit, halal hergestellte Fleischprodukte zu beziehen, auch wenn im Islam keine religiöse Pflicht besteht, Fleisch zu verzehren (vgl. KG, Beschluss vom 29.08.2011, a.a.O.).".

  • KG, 19.02.2013 - 2 Ws 25/13

    Urlaubsantrag eines Gefangenen

    Die form- und fristgerecht eingelegte Rechtsbeschwerde (§ 118 StVollzG ) ist zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zulässig, da die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer zu Unsicherheiten in der Rechtsanwendung führen kann (dazu vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 29. Januar 1998 - 4 Ws 275/97 - juris Rdn. 4; Senat, Beschluss vom 29. August 2011 - 2 Ws 326/11 Vollz - Calliess/Müller-Dietz, StVollzG 11. Aufl., § 116 Rdn. 2).

    Der Antragsgegner hat den Antragsteller unverzüglich unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats erneut zu bescheiden (dazu vgl. Senat, Beschluss vom 29. August 2011 - 2 Ws 326/11 Vollz -).

  • KG, 18.12.2014 - 2 Ws 376/14

    Ausschluss vom gemeinsamen Hofgang, Einschränkung des Schriftverkehrs sowie

    b) Zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfolgt die Zulassung, wenn vermieden werden soll, dass schwer erträgliche Unterschiede in der Rechtsprechung entstehen oder fortbestehen, wobei es darauf ankommt, welche Bedeutung die angefochtene Entscheidung für die Rechtsprechung im Ganzen hat (vgl. BGHSt 24, 15, 22; Senat, Beschluss vom 29. August 2011 - 2 Ws 326/11 Vollz -).
  • KG, 31.01.2019 - 5 Ws 149/18
    Allgemeine Vollzugsgrundsätze, die sich aus dem Strafvollzugsrecht herleiten lassen, dürfen daher nicht ohne weiteres auf den Maßregelvollzug übertragen werden (vgl. KG, Beschlüsse vom 29. August 2011- 2 Ws 326/11 Vollz - juris Rn. 13, 22. August 2012 - 4 Ws M87/12 - juris Rn. 16.- jeweils m.w.N.; Pollähne, in: Feest/Lesting/Lindemann, Strafvollzugsgesetze, 7. Aufl. Teil lV Vor § 136 StVollzG Rn.8).
  • KG, 02.08.2018 - 2 Ws 131/18

    Aufrechterhaltung von Feststellungen im Rechtsbeschwerdeverfahren

    Zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfolgt die Zulassung der Rechtsbeschwerde, wenn vermieden werden soll, dass schwer erträgliche Unterschiede in der Rechtsprechung entstehen oder fortbestehen, wobei es darauf ankommt, welche Bedeutung die angefochtene Entscheidung für die Rechtsprechung im Ganzen hat (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 29. August 2011 - 2 Ws 326/11 Vollz -).
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