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   KG, 29.08.2014 - 4 VAs 48/12   

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https://dejure.org/2014,33427
KG, 29.08.2014 - 4 VAs 48/12 (https://dejure.org/2014,33427)
KG, Entscheidung vom 29.08.2014 - 4 VAs 48/12 (https://dejure.org/2014,33427)
KG, Entscheidung vom 29. August 2014 - 4 VAs 48/12 (https://dejure.org/2014,33427)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überprüfung der Ermessensentscheidung des Bundesamtes für Justiz als Registerbehörde hinsichtlich einer vorzeitigen Tilgung einer Eintragung im Zentralregister

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vorzeitige Tilgung einer Eintragung im Zentralregister nur im Ausnahmefall

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2015, 106
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 05.04.2012 - 2 BvR 211/12

    Effektiver Rechtsschutz; Zugang zum Gericht; Rechtsbehelf; Leerlaufen;

    Auszug aus KG, 29.08.2014 - 4 VAs 48/12
    Er bemerkt in diesem Zusammenhang lediglich, dass hier - anders als in dem vom BVerfG in dem Verfahren 2 BvR 211/12 entschiedenen Fall, auf den die Kammer des BVerfG sich vorliegend berufen hat - hinreichende Ausführungen zu den strafgerichtlichen Urteilsfeststellungen nicht einem beigefügten Bescheid, in dem "die wesentlichen Urteilsfeststellungen wiedergegeben und gewürdigt worden sind" (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. April 2012 - 2 BvR 211/12 - [juris-Rn. 15]), entnommen werden können.
  • KG, 10.08.2015 - 4 VAs 14/15

    Vorzeitige Tilgung einer Eintragung im Bundeszentralregister

    Bei dieser Ermessensentscheidung ist zu berücksichtigen, dass die vorzeitige Tilgung einer Eintragung nach § 49 Abs. 1 Satz 1 BZRG der schwerstwiegende und in der Regel endgültige Eingriff in den Registerbestand ist und daher außergewöhnlichen Fällen vorbehalten bleiben muss, in denen eine andere Handhabung für den Betroffenen eine unbillige, mit Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung unvereinbare und in der Öffentlichkeit auf wenig Verständnis stoßende Härte darstellen würde (std. Rspr. des Kammergerichts, vgl. nur Senat Rpfleger 2015, 106, 110 = OLGSt BZRG § 49 Nr. 2 und Beschluss vom 3. Januar 2011 - 4 VAs 58/10 -, jeweils mwN; Tolzmann aaO, Rn. 15; Hase, BZRG 2. Aufl., § 49 Rn. 6).

    Sie stehen nicht im Widerspruch zur Intention der gesetzlichen Regelung, sondern sind Ergebnis der vom Gesetzgeber getroffenen Abwägung und daher grundsätzlich nicht als unbillige Härte zu werten (vgl. Senat Rpfleger 2015, 106, 111 und Beschluss vom 3. Januar 2011 - 4 VAs 58/10 -).

  • KG, 23.11.2017 - 5 VAs 26/17

    Vorzeitige Tilgung von Eintragungen im Bundeszentralregister: Zulässigkeit des

    Die vorzeitige Tilgung einer Eintragung nach § 49 Abs. 1 BZRG ist der schwerstwiegende und in der Regel endgültige Eingriff in den Registerbestand und muss daher außergewöhnlichen Fällen vorbehalten bleiben, in denen eine andere Handhabung für den Betroffenen eine unbillige, mit Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung unvereinbare Härte darstellen würde (vgl. KG, Beschluss vom 18. Januar 2016 - 4 VAs 55/15 - Rpfleger 2015, 106 - juris Rdn. 65; std. Rspr.).
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