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   KG, 29.08.2014 - 6 U 60/14   

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https://dejure.org/2014,50321
KG, 29.08.2014 - 6 U 60/14 (https://dejure.org/2014,50321)
KG, Entscheidung vom 29.08.2014 - 6 U 60/14 (https://dejure.org/2014,50321)
KG, Entscheidung vom 29. August 2014 - 6 U 60/14 (https://dejure.org/2014,50321)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 123 Abs 1 BGB, § 123 Abs 2 S 1 BGB, § 19 VVG, § 22 VVG, § 59 Abs 3 VVG
    Private Krankenversicherung: Anfechtung des Krankenversicherungsvertrags wegen arglistiger Täuschung durch den Versicherungsmakler

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arglistige Täuschung des Versicherers in der privaten Krankenversicherung bei unrichtiger Beantwortung von Fragen zu Vorversicherungen durch den vom Versicherungsnehmer beauftragten Versicherungsmakler

  • RA Kotz

    Krankenversicherungsvertrag - Anfechtung wegen arglistiger Täuschung durch Versicherungsmakler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Arglistige Täuschung des Versicherers in der privaten Krankenversicherung bei unrichtiger Beantwortung von Fragen zu Vorversicherungen durch den vom Versicherungsnehmer beauftragten Versicherungsmakler

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Arglistige Täuschung des Versicherers in der privaten Krankenversicherung bei unrichtiger Beantwortung von Fragen zu Vorversicherungen durch den vom Versicherungsnehmer beauftragten Versicherungsmakler

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.09.2001 - IV ZR 235/00

    Zurechnung der Kenntnis des Agenten

    Auszug aus KG, 29.08.2014 - 6 U 60/14
    Da die Überprüfung des bestehenden Versicherungsschutzes mit dem Ziel, ggf. ein für den Versicherungsnehmer günstigeres Versicherungsprodukt zu ermitteln, eine typische Maklertätigkeit darstellt (vgl. BGH VersR 1985, 930 - 932, zitiert nach juris, dort Rdz. 11; BGH NJW 1988, 60 - 63, zitiert nach juris, dort Rdz. 19; OLG Köln VersR 2004, 851 - 852, zitiert nach juris, dort Rdz. 6), ist mit der Auftragserteilung des Klägers an Herrn Sch... ein Maklervertrag zustande gekommen; dass der Kläger sich in diesem Zusammenhang nicht zu einer Provisionszahlung verpflichtet hat, weil die Provisionen der Versicherungsmakler - aufgrund einer in vielen Ländern gleichförmig bestehenden Übung - vom Versicherer getragen werden (vgl. dazu BGH VersR 1985 a.a.O. m.w.N.), ändert daran nichts (BGH VersR 2001, 1498 - 1499, zitiert nach juris, dort Rdz. 11 m.w.N.).

    Entscheidend ist nach der Rechtsprechung (vgl. BGH VersR 2001, 1498 - 1499, zitiert nach juris, dort Rdz. 11), dass bei Anbahnung und Abschluss des Versicherungsverhältnisses eine klare Rollenverteilung dahingehend bestand, dass der Makler, hier die I..., von der Beklagten mit dem Abschluss von Krankenversicherungsverträgen betraut war.

  • BGH, 07.11.2007 - IV ZR 103/06

    Darlegungs- und Beweislast bei Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen

    Auszug aus KG, 29.08.2014 - 6 U 60/14
    Wann eine solche Einschätzung gerechtfertigt ist, lässt sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur aufgrund einer die Interessen beider Parteien wertenden Betrachtung der Einzelfallumstände entscheiden (BGH a.a.O.; vgl. auch BGH VersR 1996, 324 - 326, zitiert nach juris, dort Rdz. 15), wobei die Darlegungs- und Beweislast für die Umstände, die eine Zurechnung für den Versicherer begründen sollen, dem Kläger obliegt (vgl. VersR 2008, 242 - 243, zitiert nach juris, dort Rdz. 8).
  • BGH, 12.03.2014 - IV ZR 306/13

    Keine Belehrungspflicht des Versicherers bei Arglist des Versicherungsnehmers

    Auszug aus KG, 29.08.2014 - 6 U 60/14
    Der Versicherungsmakler ist, weil er seine Tätigkeit - Analyse des Versicherungsstatus und Ermittlung eines passenden Versicherungsprodukts - im Interesse des Versicherungsnehmers ausübt, jedoch grundsätzlich als Sachwalter dem Lager des Versicherungsnehmers zuzuordnen (vgl. BGH VersR 2014, 565 - 567, zitiert nach juris, dort Rdz. 22 unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Senats), weshalb dieser sich ein arglistiges Verhalten des Maklers regelmäßig als eigenes zuzurechnen lassen muss (BGH a.a.O.; OLG Köln a.a.O.).
  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 40/94

    Makler als Erfüllungsgehilfe

    Auszug aus KG, 29.08.2014 - 6 U 60/14
    Wann eine solche Einschätzung gerechtfertigt ist, lässt sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur aufgrund einer die Interessen beider Parteien wertenden Betrachtung der Einzelfallumstände entscheiden (BGH a.a.O.; vgl. auch BGH VersR 1996, 324 - 326, zitiert nach juris, dort Rdz. 15), wobei die Darlegungs- und Beweislast für die Umstände, die eine Zurechnung für den Versicherer begründen sollen, dem Kläger obliegt (vgl. VersR 2008, 242 - 243, zitiert nach juris, dort Rdz. 8).
  • BGH, 22.09.1999 - IV ZR 15/99

    Wissenszurechnung bei einem Versicherungsmakler

    Auszug aus KG, 29.08.2014 - 6 U 60/14
    Die Verwendung von Antragsformularen des jeweiligen Versicherers gehört zur Tätigkeit eines Agenten wie eines Maklers; sie dient jeweils der organisatorischen Abwicklung beim Zustandekommen des Versicherungsvertrages, ohne dass daraus geschlossen werden könnte, der Vermittler stehe auf der einen oder anderen Seite (so BGH VersR 1999, 1481 - 1482, zitiert nach juris, dort Rdz. 13).
  • BGH, 25.03.1987 - IVa ZR 224/85

    Rechtsfolgen inhaltlicher Abweichung des Versicherungsscheins von den Wünschen

    Auszug aus KG, 29.08.2014 - 6 U 60/14
    Da die Überprüfung des bestehenden Versicherungsschutzes mit dem Ziel, ggf. ein für den Versicherungsnehmer günstigeres Versicherungsprodukt zu ermitteln, eine typische Maklertätigkeit darstellt (vgl. BGH VersR 1985, 930 - 932, zitiert nach juris, dort Rdz. 11; BGH NJW 1988, 60 - 63, zitiert nach juris, dort Rdz. 19; OLG Köln VersR 2004, 851 - 852, zitiert nach juris, dort Rdz. 6), ist mit der Auftragserteilung des Klägers an Herrn Sch... ein Maklervertrag zustande gekommen; dass der Kläger sich in diesem Zusammenhang nicht zu einer Provisionszahlung verpflichtet hat, weil die Provisionen der Versicherungsmakler - aufgrund einer in vielen Ländern gleichförmig bestehenden Übung - vom Versicherer getragen werden (vgl. dazu BGH VersR 1985 a.a.O. m.w.N.), ändert daran nichts (BGH VersR 2001, 1498 - 1499, zitiert nach juris, dort Rdz. 11 m.w.N.).
  • OLG Köln, 05.11.2003 - 5 U 205/02

    Tätigwerden eines Versicherungsmaklers aufgrund des mit dem Versichernehmer

    Auszug aus KG, 29.08.2014 - 6 U 60/14
    Da die Überprüfung des bestehenden Versicherungsschutzes mit dem Ziel, ggf. ein für den Versicherungsnehmer günstigeres Versicherungsprodukt zu ermitteln, eine typische Maklertätigkeit darstellt (vgl. BGH VersR 1985, 930 - 932, zitiert nach juris, dort Rdz. 11; BGH NJW 1988, 60 - 63, zitiert nach juris, dort Rdz. 19; OLG Köln VersR 2004, 851 - 852, zitiert nach juris, dort Rdz. 6), ist mit der Auftragserteilung des Klägers an Herrn Sch... ein Maklervertrag zustande gekommen; dass der Kläger sich in diesem Zusammenhang nicht zu einer Provisionszahlung verpflichtet hat, weil die Provisionen der Versicherungsmakler - aufgrund einer in vielen Ländern gleichförmig bestehenden Übung - vom Versicherer getragen werden (vgl. dazu BGH VersR 1985 a.a.O. m.w.N.), ändert daran nichts (BGH VersR 2001, 1498 - 1499, zitiert nach juris, dort Rdz. 11 m.w.N.).
  • BGH, 14.11.2000 - XI ZR 336/99

    Bausparkasse haftet für Untervermittler

    Auszug aus KG, 29.08.2014 - 6 U 60/14
    Zwar sind im Einzelfall Ausnahmen denkbar, die zu einer Zurechnung des Maklerfehlverhaltens beim Versicherer führen können, Voraussetzung dafür wäre jedoch, dass der Makler trotz seiner grundsätzlichen Unabhängigkeit - wie ein Versicherungsagent - mit Wissen und Wollen des Versicherers in dessen Pflichtenkreis tätig geworden ist, indem er Aufgaben übernommen hat, die typischerweise dem Versicherungsunternehmen selbst obliegen (BGH VersR 2014 a.a.O.; BGH VersR 2001, 188 - 189, zitiert nach juris, dort Rdz. 19 m.w.N.).
  • BGH, 22.05.1985 - IVa ZR 190/83

    Versicherungsmakler als Sachwalter

    Auszug aus KG, 29.08.2014 - 6 U 60/14
    Da die Überprüfung des bestehenden Versicherungsschutzes mit dem Ziel, ggf. ein für den Versicherungsnehmer günstigeres Versicherungsprodukt zu ermitteln, eine typische Maklertätigkeit darstellt (vgl. BGH VersR 1985, 930 - 932, zitiert nach juris, dort Rdz. 11; BGH NJW 1988, 60 - 63, zitiert nach juris, dort Rdz. 19; OLG Köln VersR 2004, 851 - 852, zitiert nach juris, dort Rdz. 6), ist mit der Auftragserteilung des Klägers an Herrn Sch... ein Maklervertrag zustande gekommen; dass der Kläger sich in diesem Zusammenhang nicht zu einer Provisionszahlung verpflichtet hat, weil die Provisionen der Versicherungsmakler - aufgrund einer in vielen Ländern gleichförmig bestehenden Übung - vom Versicherer getragen werden (vgl. dazu BGH VersR 1985 a.a.O. m.w.N.), ändert daran nichts (BGH VersR 2001, 1498 - 1499, zitiert nach juris, dort Rdz. 11 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 22.11.2016 - 4 U 864/15

    Zurechnung von unrichtigen Angaben im Rahmen der Bearbeitung der

    Umstände, die eine Zurechnung für den Versicherer begründen sollen, hat der aber regelmäßig der Versicherungsnehmer darzulegen und ggf. zu beweisen (vgl. BGH, Beschl. v. 07.11.2007, IV ZR 103/06, juris, Rn. 8; Kammergericht Berlin, Beschl. v. 29.08.2014, 6 U 60/14, juris Rn. 4 m.w.N.).
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