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   KG, 29.08.2016 - 121 HEs 16/16   

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https://dejure.org/2016,60927
KG, 29.08.2016 - 121 HEs 16/16 (https://dejure.org/2016,60927)
KG, Entscheidung vom 29.08.2016 - 121 HEs 16/16 (https://dejure.org/2016,60927)
KG, Entscheidung vom 29. August 2016 - 121 HEs 16/16 (https://dejure.org/2016,60927)
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Wird zitiert von ...

  • LG Berlin, 27.02.2017 - 535 Ks 8/16

    Raser erstmals wegen Mordes verurteilt

    Die Prüfung, ob bedingter Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit vorliegt, erfordert insbesondere bei Tötungs- oder Körperverletzungsdelikten eine Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände, wobei es vor allem bei der Würdigung des voluntativen Vorsatzelements regelmäßig erforderlich ist, dass sich der Tatrichter mit der Persönlichkeit des Täters auseinandersetzt und seine psychische Verfassung bei der Tatbegehung sowie seine Motivation und die zum Tatgeschehen bedeutsamen Umstände - insbesondere die konkrete Angriffsweise - mit in Betracht zieht (BGH NStZ-RR 2016, 204 f., Urteil vom 19.04.2016 - 5 StR 498/15 - 4 StR 84/15, a.a.O.; NStZ-RR 2016, 111 f., Beschluss vom 09.06.2015 - 2 StR 504/14 - NStZ 2016, 25 ff., Urteil vom 16.09.2015 - 2 StR 483/14 - NStZ 2016, 341, Urteil vom 03.12.2015 - 1 StR 457/15 - NStZ 2016, 670 ff., Urteil vom 13.07.2016 - 1 StR 128/16 - NStZ 2017, 22 ff., Beschluss vom 26.04.2016 - 2 StR 484/14 - NStZ 2017, 25 f., Urteil vom 11.10.2016 - 1 StR 248/16 - Urteil vom 22.12.2016 - 1 StR 571/16 -, juris, jeweils mit weiteren Nachweisen; Preuß, NZV 2017, 105, 106; so auch für den hiesigen Fall: Kammergericht, Beschluss vom 29.08.2016 - (3) 121 HEs 16/16 (31-32/16) -, Haftband Band VIII, Bl.76 ff.; Kubiciel, jurisPR-StrafR 16/2016, Anm. II.1.; für möglich haltend Piper, NZV 2017, 70, 71, Anm. 20; ebenso Schweizerisches Bundesgericht Lausanne, Urteil vom 26. April 2004 - 6P.138/2003 -, juris; zweifelnd Mitsch, DAR 2017, 70).
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