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   KG, 29.08.2016 - 4 Ws 124/16 - 121 AR 44/16   

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https://dejure.org/2016,34924
KG, 29.08.2016 - 4 Ws 124/16 - 121 AR 44/16 (https://dejure.org/2016,34924)
KG, Entscheidung vom 29.08.2016 - 4 Ws 124/16 - 121 AR 44/16 (https://dejure.org/2016,34924)
KG, Entscheidung vom 29. August 2016 - 4 Ws 124/16 - 121 AR 44/16 (https://dejure.org/2016,34924)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 112 Abs 2 Nr 2 StPO, § 268b StPO
    Strafverfahren: Anordnung bzw. Fortsetzung der Untersuchungshaft zwischen nicht rechtskräftigem Urteil und Vollstreckungsbeginn

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung der Untersuchungshaft im Stadium zwischen einem nicht rechtskräftigem Urteil und dem Vollstreckungsbeginn zur Sicherung eines justizförmigen Strafverfahrens

  • Wolters Kluwer

    Vollzug der Untersuchungshaft nach Erlass eines Urteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollzug der Untersuchungshaft nach Erlass eines Urteils

  • rechtsportal.de

    StPO § 112 Abs. 2 Nr. 2
    Vollzug der Untersuchungshaft nach Erlass eines Urteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2017, 453
  • StV 2017, 748
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 03.11.2011 - 4 Ws 96/11

    Untersuchungshaft: Voraussetzungen des Haftgrundes der Fluchtgefahr

    Auszug aus KG, 29.08.2016 - 4 Ws 124/16
    aa) Unter Berücksichtigung der maßgeblichen Rechtsgrundsätze (vgl. Senat StV 2012, 350 mwN) ist nicht mit der gebotenen hohen Wahrscheinlichkeit festzustellen, dass bei dem Beschwerdeführer noch immer der - hier allein infrage kommende - Haftgrund der Fluchtgefahr (§ 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO) gegeben ist.

    Der Senat hat in seiner jüngeren Rechtsprechung (vgl. Senat StV 2012, 350 mwN) dargelegt, dass bei der Beurteilung der Fluchtgefahr jede schematische Beurteilung anhand genereller Maßstäbe ausscheidet, insbesondere die Annahme unzulässig ist, dass bei einer Straferwartung in bestimmter Höhe stets (oder nie) ein rechtlich beachtlicher Fluchtanreiz (nur darum kann es gehen, keinesfalls um den Haftgrund selbst) bestehe.Denn andernfalls käme es zu einer unzulässigen Haftgrundvermutung allein wegen einer bestimmten Strafhöhe.

    Mit der in StV 2012, 350 veröffentlichten Entscheidung hat der Senat seine bisherige Rechtsprechung, zu der auch die von der Generalstaatsanwaltschaft zitierte Senatsentscheidung vom 9. Dezember 2009 - 4 Ws 129/09 - gehörte, geändert, und er hat die maßgeblichen Rechtsgrundsätze in der Folgezeit präzisiert.

  • BGH, 25.07.1960 - 3 StR 25/60
    Auszug aus KG, 29.08.2016 - 4 Ws 124/16
    Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Landeskasse Berlin, weil kein anderer für sie haftet (vgl. BGHSt 14, 391; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 59. Aufl., § 464 Rn. 2, § 473 Rn. 2); die Entscheidung über die notwendigen Auslagen des Verurteilten, die hier zu treffen war (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt aaO, § 464 Rn. 11a mwN), beruht auf einer entsprechenden Anwendung des § 467 Abs. 1 StPO (vgl. LR-Hilger, StPO 26. Aufl., § 473 Rn. 14).
  • KG, 07.03.2013 - 4 Ws 35/13

    Untersuchungshaft als ultima ratio; zur Eröffnung des Hauptverfahrens und

    Auszug aus KG, 29.08.2016 - 4 Ws 124/16
    Da bei der strafprozessualen Zwangsmaßnahme der Untersuchungshaft zu fragen ist, ob ihre Verhängung - als ultima ratio - wegen überwiegender Belange des Gemeinwohls zwingend geboten ist (vgl. Senat StV 2014, 26 = StraFo 2013, 375 mwN), kommt es nicht darauf an, dass bestimmte Gesichtspunkte nachgewiesen werden, die einer angenommenen (nach der Annahme der Generalstaatsanwaltschaft aus hoher Straferwartung ohne weiteres abgeleiteten) Fluchtgefahr entgegenstehen, sondern es sind vielmehr die für die Untersuchungshaft erforderlichen Tatsachen mit hoher Wahrscheinlichkeit (positiv) festzustellen.
  • BVerfG, 11.06.2008 - 2 BvR 806/08

    Freiheit der Person und Untersuchungshaft bei Vorliegen einer noch nicht

    Auszug aus KG, 29.08.2016 - 4 Ws 124/16
    Maßgeblich ist in diesem Zusammenhang, ob eine Reststrafaussetzung im Einzelfall wahrscheinlich bzw. konkret zu erwarten ist (vgl. BVerfG StV 2008, 421; Senat OLGSt StPO § 112 Nr. 18 mwN).
  • KG, 13.09.2016 - 4 Ws 130/16

    Fortdauer der Untersuchungshaft: Beurteilung des Haftgrundes der Fluchtgefahr;

    An den in früheren Entscheidungen enthaltenen Rechtsgrundsätzen, die dem vom Landgericht zitierten Grundsatz entsprachen, ist demgemäß nicht festzuhalten (vgl. auch Senat, Beschluss vom 29. August 2016 - 4 Ws 124/16 -).
  • OLG Hamm, 18.12.2017 - 3 Ws 498/17

    Einstweilige Unterbringung; psychiatrisches Krankenhaus; dringender Tatverdacht;

    Die Einschränkungen, die bei der Untersuchungshaft für deren Fortsetzung zwischen nicht rechtskräftigem Urteil und Vollstreckungsbeginn gelten (KG Berlin, Beschluss vom 29. August 2016 - 4 Ws 124/16, juris, Rdnr. 10), bestehen bei einer einstweiligen Unterbringung nach § 126a StPO nicht.
  • KG, 10.02.2022 - 4 Ws 13/22

    Haftprüfung: Bedeutung der vorläufigen Bewertung des bisherigen Ergebnisses der

    Insoweit bedarf es, weil die Vollstreckungssicherung lediglich einen Nebenzweck der Untersuchungshaft darstellt (vgl. Senat StraFo 2016, 510; Beschlüsse vom 1. August 2017 - 4 Ws 96/17 -, 13. März 2018 - 4 Ws 30/18 - und 12. Februar 2021 - 4 Ws 9/21 - [alle bei juris]), einer besonders gründlichen Prüfung der Unerlässlichkeit dieser Haft mit Blick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
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